Hallo Forum,
meine Ex verweigert die Übernachtung meines 3j. Sohnes bei mir. Sie ist nicht berufstätig. Ich zahle KU und BU an sie bis zum Selbstbehalt.
Habe durch Suchen herausgefunden dass die Kosten für so ein Verfahren mehrere Hundert Euro betragen können :knockout:
Wieviel hiervon trägt die KM? Zahlt für sie (wieder mal) der Staat?
MfG
L3NNOX
Am reichsten sind die Menschen, die auf das meiste verzichten können
Rabindranath Tagore
Hi Lennox,
mit der Weigerung, Deinen 3-jährigen Sohn bei Dir übernachten zu lassen, würde Deine Ex im Falle eines Gerichtsverfahrens zur Regelung des Umganges voraussehbar scheitern.
Du solltest den hier oft beschriebenen "Umgangsdreisprung" durchführen, d.h.
1. Übergabe Deines schriftlichen Vorschlages zur Regelung des Umganges an Deine Ex mit Fristsetzung
2. falls bei 1. kein zufriedenstellendes Ergebnis erreicht wird, bittest Du das zuständige Jugendamt , Deine Ex und Dich zu einem Vermittlungsgespräch einzuladen, wo dann versucht wird, eine entsprechende Umgangsregelung zu fixieren
3. falls 2. nicht funktioniert, klagst Du auf Regelung des Umganges bei Deinem zuständigen Amtsgericht
Zu den Kosten:
- Der Gegenstandswert bei Umgangsverfahren beträgt 3000€ und es besteht Anwaltszwang
- mit einem Prozesskostenrechner kannst Du Dir die Kosten selbst ausrechnen, z.B. mit dem Prozesskostenrechner bei vatersein oder hier http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,237919,00.html
- Sowohl Deine Ex als auch Du können Verfahrenskostenhilfe (VKH) beantragen und werden sie aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse (Du bist beim Selbstbehalt) voraussichtlich auch erhalten
- nach Abschluss des Verfahrens kommt es zu einer Quotelung der Kosten, wobei dem "Verlierer" des Verfahrens (je nach Gusto des Gerichtes) zusätzliche Teile oder gar die Gesamtkosten des Verfahrens auferlegt werden können (nicht müssen!)
Gruß
WNV
Hi
.... und es besteht Anwaltszwang
Bei Umgangsklagen besteht kein Anwaltszwang.Trotzdem ist es manchmal besser, sich von einem Anwalt helfen zu lassen.
Gruss Wedi
Bei Umgangsklagen besteht kein Anwaltszwang.Trotzdem ist es manchmal besser, sich von einem Anwalt helfen zu lassen.
wieder etwas gelernt...
Bei mir war es so, dass im Rahmen des Scheidungsverfahrens auch über das Sorgerecht gestritten wurde...und dort gab es Anwaltzwang. Die Umgangsklage war bei mir eine Folgesache, bei der ich natürlich auch anwaltlich vertreten wurde.
Hallo Lennox!
Ich habe vor wenigen Wochen ein Verfahren zur Regelung des Umgangs beantragt, daher habe ich eine recht aktuelle Kostensituation.
Anwaltszwang besteht nicht. Die Frage ist wirklich, was Dich erwarten kann. Ich habe auch anfangs gedacht, ich brauche keinen Anwalt, bin nun jedoch froh, von Anfang einen gehabt zu haben. Du weißt nie, wie sich das Verfahren entwickelt und welche Geschütze die Mutter evtl. noch auffährt.
Meine Anwältin sprach ebenfalls von einem Gegenstandswert von 3000,- Euro. Die Anwaltskosten liegen etwa 500 - 600 Euro. Meine Anwältin meinte jedoch, daß durch das Gericht evtl. keine Kosten entstehen, wenn sich tatsächlich im ersten Termin eine Regelung erarbeiten läßt und festgesetzt wird, also keine weiteren Kosten in Form von Gutachten etc. entstehen. Kommt es zu einem "kompletten" Verfahren ist der o.a. Kostenrechner korrekt.
Gruß & Alles Gute
GTI
Vielen Dank für die Antworten...das hilft mir weiter!
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