Meine EX hat gegen meinen Willen für meinen Sohn (7) eine ADHS-Testung bei ihrer Schwester (der KÄ) durchführen lassen. Ein Grund für mein Nichteinverständnis dafür ist, dass sie bereits 2013 (damals war er 3) getestet hat und ein positives Ergebnis der Testung erhoben haben will. Dieses Ergebnis fügte sie in einen Arztbrief ein und sendete dies mit dem Hinweis zu Gericht, dass sich der Umgang mit dem Vater nachteilig gestalten würde. Das damalige Umgangsverfahren sollte so zu Gunsten der KM ausfallen, wobei allerdings vom Gericht die Objektivität angezweifelt wurde. Nach Recherche war die Testung auch unsauber, aber Einzelheiten würden hier zu weit führen.
Nach Durchsicht der Patientenakte will sie inzwischen immer wieder eine Aufmerksamkeitsstörung festgestellt haben ("Dia Aufmerksamkeitsstörung), ohne dass eine Diagnostik stattfand.
Nun wurde ein weiterer Test durchgeführt. Die Testung erfolgte durch den Cousin meines Sohnes, zuerst wollten sie einen Test der U11 (für 9-11 J.) ansetzen. Ich habe sowohl der KÄ als auch der KM gemailt, dass ich mich einer Diagnostik nicht einverstanden erklären werde.
Die Lehrerin, andere im Umfeld des Kindes und ich sowieso haben einen Verdacht auf ADHS verneint. Sollte ein Test notwendig werden, dann soll er bei einem unabhängigen Institut getestet werden.
Ich habe das GSR. Darf die KM oder die KÄ eigenmächtig diese Untersuchung durchführen? Dieser Test gehört doch nicht zum täglichen Bedarf des Kindes? Ich gehe davon aus, dass das Ergebnis schon vorher feststeht - nämich positiv
Wie sieht aus Eurer Sicht die Rechtslage aus? Momentan läuft ein Ordnungsgeldverfahren, weil die Mutter gern die Umgangszeiten beugt und teilweise die Schulmappe einbehält.
Einen schönen Abend
Papastjan
Ist
Hallo,
schreib der KM doch, dass eine ADHS-Testung von Spezialisten vorgenommen werden muss. Und jede Testung, die ohne dein Einverständnis vorgenommen wird, keinerlei Relevanz hat, da sie ohne dein Einverständnis gar nicht durchgeführt werden darf.
Gerne könntet ihr gemeinsam zu einer ADHS-Beratungsstelle gehen um grundsätzlich zu hören, wie sich ADHS auswirken kann. Dann könntet ihr beide gemeinsam mit dem Jugendamt entscheiden ob eine Testung in einem Spezialinstitut/Arzt angebracht sei. Dazu sollten aber auch die Klassenlehrerin und die Erzieherin im Hort gehört werden. Und erst wenn es so aussieht, als würde euer Kind ADHS haben, dann würdest du gemeinsamen Terminen zustimmen.
Sophie
Halo Anne-Sophie,
Danke für den Tip. Das Problem hierbei ist nur, dass sie Kinder- und Jugendpsychotherapeutin und damit auf das Gebiet spezialisiert ist.
EX andere Kinder waren bei ihr auch in Behandlung, aus Tradition sozusagen. Es wäre unrealistisch zu meinen, unser Kind hätte es auch (und das meine ich nicht aus Eitelkeit). Seine Leistungen sind gut, er geht gern in die Schule und es ist keinerlei Leidenserfahrung o.ä.vorhanden. Klar war er anfangs etwas verträumt, aber das ist auch normal, wenn man mit 5 Jahren zur Schule soll.
Ich hatte schon ins Auge gefasst mich bei der Ärztekammer zu beschweren, weiß aber nicht ob das überhaupt Wirkung zeigen würde.
Viele Grüße
Papastjan
Hallo,
wenn eine ADHS-Testung der Zustimmung beider Elternteile bedarf, kannst du dich bei der Ärztekammer beschweren.
Ich hatte das mal, dass die Zahnärztin ohne mein Einverständnis (nur mit Einverständnis des Vaters) dem Kind Zähne gezogen hat. Das waren Milchzähne, die aber keine bleibenden Nachfolger hatten. Ich habe mich bei der Ärztekammer schriftlilch beschwert, zumal die Zahnärztin wusste, dass wir getrennt sind. Und die hat wohl einen ganz bösen Brief bekommen und ich auch eine Information. Danach gab es keine Probleme mehr.
Sophie
Moin,
da es bei Euch eine Vorgeschichte gibt, weiß ich was Du meinst.
Die alleinige Testung halte ich nicht für problematisch, nur was daraus gemacht wird. Durch Deine Zeilen scheint durch, dass die ADHS Diagnose alleine aus dem Grund erstellt werden soll, damit mit diesem Ergebnis A) der Umgang zu Dir begrenzt werden kann und B) damit die Schwester einen neuen Patienten hat!?
Ich denke, wichtiger ist, was aus dem Test gemacht wird. Denn meist gibt es mit der ADHS Diagnose auch eine Medikamentengabe und die ist auch von den Nebenwirkungen nicht ohne, und DAGEGEN würde ich mich sperren.
Allerdings, Du kannst auch eine seperate, neutrale Testung veranlassen. Dann gibt es zwei Ergebnisse, die sich vergleichen lassen und vielleicht ergibt sich hieraus ein Gesamtbild.
Die Testung alleine halte ich nicht für Problematisch, sondern was daraus gemacht werden soll.
Selbst namenhafte Kinder- und Jugendtherapeuten stehen der reinen ADHS Diagnose sehr kritisch gegenüber, da allgemein davon ausgegangen wird, dass es die Krankheit ADHS zwar tatsächlich gibt, aber nicht in dem Umfang, wie diese diagnostiziert wird (in der Häufigkeit). Oft sind andere Gründe für die Symthome maßgeblich, werden aber gerne übersehen. Auch wird Lebhaftigkeit oft mit ADHS diagnostiziert, seil gerade Jungen nur schwer "brav und lieb" sind und dann wird oft eine Untersuchung gefordert.
Versuch eine zweite meinung einzuholen, ob da wirklich was dran ist, oder es tatsächlich um andere Dinge geht. Und übrigens, ADHS ist KEIN Umgangsausschluß. Also auch hier völliger Blödsinn und ein Hinweis auf eine Parteilichkeit.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Vor allem bestehe auf einem EEG.
Das gehört neben den Einschätzungebögen, die Vater, Mutter, Schule ggf. Hort ausfüllen müssen zum Standartprogramm. AD(H)S zeigt sich auch in einem zum "Ottonormalbüger" verändertem EEG
Ebenso würde ich darauf bestehen, dass bei eindeutig positiver Diagnose eine Verhaltenstherapie mit Einbeziehung der Eltern (z.B: TripleP-Training) gemacht wird
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Vor allem bestehe auf einem EEG.
Das gehört neben den Einschätzungebögen, die Vater, Mutter, Schule ggf. Hort ausfüllen müssen zum Standartprogramm. AD(H)S zeigt sich auch in einem zum "Ottonormalbüger" verändertem EEG
Ebenso würde ich darauf bestehen, dass bei eindeutig positiver Diagnose eine Verhaltenstherapie mit Einbeziehung der Eltern (z.B: TripleP-Training) gemacht wird
Hallo midnightwish, hast du dafür einen Beleg? Ich selbst bin betroffen und mein Psychiater hatte gesagt, dass das EEG notwendig ist, um möglicherweise Anfallsleiden auszuschließen.
Zur Ausgangsfrage: Ich würde der Km schriftlich mitteilen, dass du einer Diagnostik grundsätzlich nicht ablehnend gegenüber stehen würdest - jedoch nur bei einer Person, der ihr beide vertraut, die neutral ist. Eine Tante ist mit Sicherheit nicht neutral (zumal ich es eh schon sehr grenzwertig finde, den Neffen als Kinder- und Jugendpsychiater zu behandeln).
Das wurde uns damals von der behandelnden Ärztin meines Sohnes erklärt. Und soweit ich es beurteilen konnte sah das EEG am Anfang auch anders aus als das späteer unter Medis.
Was ich jetz aber nicht sagen kann, wie es heute aussieht, nachmde er seit einigen Jahren keine Medis mehr braucht
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
Eine Tante, Schwester der Mutter, welche als Psychologin oder Therapeutin deren Kind betreut und das gegen den Willen des Vaters, ist befangen.
Ich würde mich sofort bei der Ärztekammer beschweren, zumal dies schon das zweite Mal stattfindet.
VG,
Tsubame.
Hi,
ganz abgesehen davon das die gute Frau als Tante definitiv nicht die geeignete Person ist und deine Zustimmung hier notwendig sein dürfte:
Eine sinnvolle ADHS Testung bezieht ja alle wichtigen Bezugspersonen mit ein. Da gibt es Fragebögen an Kita/ Schule/ Hort/ Eltern / Großeltern.
Die gab es aber nicht?
Bestehe auf einer neutralen Testung z.B. bei der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Elterngespräche gehören definitiv zur Testung dazu und da bist auch
du zu fragen.
Bekommt dein Kind Medikamente?
LG
Nadda
Moin,
ich finde es schon grenzwertig, wenn die behandelnde Ärztin hier selber nicht ihre Befangenheit erkennt. Insbesondere in so einer hochstrittigen Phase.
Hier kann es nur den Wechsel zu einer neutralen Instanz geben. Warum eine Untersuchung sein muss, bleibt fraglich.
Aus dem privaten Umfeld habe ich es schon mitbekommen, dass manche Elternteile ja gerne noch "zusätzliche" Vorteile von Ritalin und Co. "mitnehmen" möchten, damit die Karriere vom Kind auf jeden Fall läuft. Gerade vor solchen Hintergründen würde ich hier nur unbefangene Ärzte zulassen - wenn es überhaupt notwendig ist. Gruß Ingo
ich finde es schon grenzwertig, wenn die behandelnde Ärztin hier selber nicht ihre Befangenheit erkennt. Insbesondere in so einer hochstrittigen Phase.
Naja, das gehört ja zum Plan der KM und ihrer Schwester. 😡
Wie vorstehend auch schon geschrieben ist die Testung an sich nicht das Problem, alleine darf daraus keine Behandlung od. gar Medikation ohne Deine Zustimmung erfolgen. Das solltest Du im Übrigen auch schleunigst schriftlich nachweisbar bei der Ärztin hinterlegen (hier darf es dann mal das oft verpönte Einschreiben mit Rückschein sein). Begründung: keine Behandlung ohne Deine Einbindung als GSR Inhaber.
Problem wird sein, wenn es hier einen positiven Befund gibt, wird das KM wohl stets als "Beweis" bei neutralen Ärzten anführen, und wie ungern sich Weißkittel gegenseitig an den Karren fahren ist hinlänglich bekannt. Aber das musst Du bewältigen.
Deshalb solltest Du auch möglichst wenig mit den Befunden und auf der persönlichen Ebene und dem Verhältnis zur KM argumentieren. Sondern darlegen können, dass zur Ärztin ein gestörtes Vertrauensverhältnis besteht und zweitens penibel genau wissen, wenn sie in der Testung nicht sauber arbeitet (zB weil sie Dich nicht befragt hat) und dies dokumentieren.
Gruß. toto
Naja, das gehört ja zum Plan der KM und ihrer Schwester. 😡
Hallo,
Genau so stellt es sich dar. Insbesonders, da es in der Schule keine Auffälligkeiten gibt und niemand ausser der KM und deren Schwester eine ADHS-Testung wollen, sie durchführen - ohne dabei das Umfeld mit einzubeziehen, wie hier schon geschrieben wurde.
Es stellt sich auch die Frage, wie gut es für ein Kind ist, mehrmals getestet zuwerden ohne Not. Dem Kind wird ja auch so suggeriert, mit mir stimmt etwas nicht.
Hier ist das Kind also zum zweiten Mal in den Brunnen gefallen.
VG,
Tsubame.
P.S. Mailen hilft hier nichts.
Ich dringe
Moin,
wir hatten in der Vergangenheit ein ganz ähnliches Problem. Die KM hat unseren Sohn von einem Wald und Wiesen-Mediziner zum anderen geschleppt, bis sie endlich die passende Diagnose (ADHS) und Ritalin bekam. Trotz GSR hat mich damals natürlich auch niemand vorab informiert.
Nachdem man mich freundlicherweise zur Gabe der Medikamente an den Besuchswochenenden aufgefordert hat, habe ich parallel eine zweite Diagnostik in einer Fachklinik mit sehr gutem Namen angestossen (die Medis habe ich meinem Sohn im übrigen nie gegeben). Die Untersuchungen waren sehr zeitaufwendig und detailliert, aber das Ergebnis war genau das Gegenteil von dem, was die KM gerne hören wollte. Absolut keine Anzeichen von ADHS bei unserem Sohn. Den Arzt, der damals die falsche Diagnose gestellt und für die Gabe von Ritalin verantwortlich war, habe ich freundlich aber bestimmt mit der Gegendiagnose der Klinik konfrontiert und da der gute Mann sein Unwesen noch ein paar weitere Jahre treiben wollte, war anschließend nie wieder die Rede von ADHS oder ähnlichem Quatsch.
Also Klinik suchen (in RHP könnte ich Dir einen Tip geben), Fall schildern und ausführliche Diagnostik anstoßen. Dann hast Du Gewissheit und eine außenstehende, unbefangene Stelle das Gutachten erstellt.
LG,
LD
Es stellt sich auch die Frage, wie gut es für ein Kind ist, mehrmals getestet zuwerden ohne Not. Dem Kind wird ja auch so suggeriert, mit mir stimmt etwas nicht.
Ich befürchte nur, man wird es der Mutter nicht verbieten können, die - mehr oder weniger fachmännischen - Testungen machen zu lassen. Soweit ich es verstehe, wird letztlich erst eine Therapie od. gar Medikation zustimmungspflichtig sein.
Also Klinik suchen (in RHP könnte ich Dir einen Tip geben), Fall schildern und ausführliche Diagnostik anstoßen. Dann hast Du Gewissheit und eine außenstehende, unbefangene Stelle das Gutachten erstellt.
Würde ich nicht tun - warum seitens des TO zu etwas eine Negativ-Diagnose einzuholen, nur weil KM gerne eine positive Diagnose hätte?? (Hat was von Unschuld beweisen...)
Lass doch erstmal die Tante-Ärztin mit einer Diagnose um die Ecke kommen.
Ohne umfassende Einbindung auch des TO ist diese ja schon angreifbar.
Und erst wenn es überhaupt dazu kommt, dann auf eine neutrale, fachlich herausragende Klinik umschwenken, mit dem Hinweis des gestörten Vertrauensverhältnisses zur Tante-Ärztin...
toto
Hallo Ihr,
naja, ein bisschen verzwickter ist dies schon. Sie hatten mir ja im April angeboten, den Fragebogen auszufüllen (anders als in 2013). Allerdings habe ich mich aus genannten Gründen von Anfang an gegen die Untersuchung gesperrt, die KM weiß das.
Sein Verhalten war auch beim Elterngespräch in 11/16 Thema. Er soll wohl etwas verschusselt mit seinem Schulmaterial umgehen und hier und da nicht alles sofort verstehen. Seine Leistungen wären aber gut. Trotzdem war die Einschätzung der Lehrerin normal und der Schulstoff sei für seine 7 Lenze nicht unanstrengend (ein Jahr früher eingeschult worden).
Ich hatte bereits im April die KÄ darauf hingewiesen, dass die Mutter ihm ein anormales Verhalten eingetrichtert hat ("Mama sagt, ich wär nicht ganz plemplem im Kopf") und dass wegen der hohen Fehlererwartungshaltung ihm gegenüber und der persönlichen, schon bekannten Haltung der KÄ das Ergebnis sicher schon vorher feststünde und weil ihr Sohnemann (Angestellter in diesem Hause) sicherlich nicht ganz unbefangen sein kann. Ich räumte aber ein, dass bei unbedingter Notwendigkeit eines Tests ein unabhängiges Institut eine Aussage treffen könne- keine Reaktion
Daraufhin habe ich mich bei einem Institut erkundigt, welches nur Untersuchungen durchführt. Ich wollte wissen, ab wann denn ein Verdacht gegeben sei. Dann sei eine Testung ratsam, wenn das Kind leiden würde. Auf die Info, dass der Junge schon mit bereits 3 Jahren getestet wurde, reagierte die dortige Psychoogin befremdlich. Sie bot an, nach einer Überweisung durch die KÄ einen Termin zu vereinbaren.
Die Unterrichtung der KM - keine Reaktion.
Nochmalige Unterrichtung beider kurz vor der Untersuchung - keine Reaktion. Nur hat die KM das Einverständnis für eine Blutuntersuchung und Impfungen eingefordert, wofür sie ja bereits mein Einverständnis hatte, aber gut - nun bekam sie es nochmals.
Nochmalig Lehrerin angemailt, ob sich in der letzten Zeit etwas in diese Richtung getan hätte - keine Reaktion
Nach der Untersuchung nun die Unterrichtung, dass sie für die "kognitive Untersuchung" i.R.d. U10 kein Einverständnis bräuchte, weil keine invasive Therapie vorhanden sei. Sie hätte sich rechtlich abgesichert. Natürlich von ihrer Seite nun der Hinweis, dass ich beim Auswertungsgespräch dabei sein soll - es ginge schließlich um die Gesundheit des Kindes. Eine schriftliche Auswertung möchte die KÄ nicht herausgeben, sondern nur eine mündliche Unterrichtung.
Die beschriebenen Symptome kann ich selbst unter kritischer Betrachtung nicht spiegeln - und ja: ein Kind darf auch mal einen Wutanfall bekommen, ohne dass dieser gleich patogen sein muss. Der Junge beginnt Schach zu spielen, mit großer Ausdauer, sofern die Lust vorhanden ist. Handarbeiten (Schnitzen, Gärtnern) führt er mit hoher Aufmerksamkeit durch. Auch im sportlichen Spiel kann er doch recht gut koordiniert vorgehen. Und er ist in der Schule gut im rennen (vorderes Drittel), also er kommt gut mit.
Jedenfalls ist der Junge verunsichert und sein neu gewonnenes Selbstbewusstsein schmilzt zusehends dahin, weil man ihm soetwas eintrichterte. Alles unnötig.
Nunja, Ignoranz kommt wohl weiter. Ich werde an diesem Gespräch kenntnisnehmend (aber mit einer Faust in der Tasche) teilnehmen, obwohl mein Teil des Fragebogens fehlt und ich denke tatsächlich über eine Beschwerde nach. Dann werde ich eine Überweisung verlangen. Ich hoffe nur, dass man mir in der schwesterlichen Praxis nicht auch noch das Wort im Munde umdreht und mich als unengagierten Vater darstellt.
Papastjan
Moin,
im Zweifelsfall halt auch mal beim JA ein Vermittlungsgespräch wegen der Gesundheitsfürsorge anstoßen und dort um Unterstützung bitten.
Ritalin gilt halt in manchen Kreisen als "Heilsbringer" damit auch der Weg zum Gymnasium geschafft wird. Gerne auch als Dauermedikation - und bitte ja nicht absetzen. Hier solltest Du wirklich aufpassen. Ich würde keinen weiteren Untersuchungen zustimmen, solange diese nicht von einer neutralen Stelle erfolgen. Gruß Ingo