Alle Jahre wieder.....
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Alle Jahre wieder... Weihnachten

 
(@cori-ma)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

scheinbar gibt es im Dauer-Clinch mit der Ex meines LG (die Söhne hat sie "zugesprochen" bekommen) nichts, was nicht zwingend anwaltlich geregelt werden muss.

Nun prallen an Weihnachten mal wieder die Vorstellungen und die Gemüter aufeinander.

Wir haben in der Zeit, als die Jungs bei uns waren, immer argumentiert "Weihnachten und Silvester wird abgewechselt" - also alle 3 Weihnachtstage bei einem der Eltern, Silvester beim anderen, im nächsten Jahr andersrum.

Heute erreicht uns ein Schreiben ihres Anwalts, dass sie darauf besteht, "wie nach allgemeiner Auffassung üblich", Weihnachten zu splitten - sie natürlich Heiligabend und den 1. Feiertag, der Papa den 2. Feiertag (er wurde in diesem Schreiben übrigens den Großeltern von der Wertigkeit her gleichgesetzt, die würde man ja schließlich auch nur sporadisch sehen an den Feiertagen).

Die Anwältin meines LGs war amüsiert, denn ihr ist nichts von "allgemeinen Auffassungen" bekannt, wonach Mütter die Heiligabend und Ersten Feiertage für sich gepachtet haben.

Gibt es denn hier schon Erfahrungswerte? Liegen Urteile über die Aufteilung dieser "hohen Feiertage" vor? Und was ist sinnvoll vor allem in Hinblick auf die Kinder? Wir wollen die ohnehin schon bestehende Konkurrenzsituation zwischen Papa und Mama nicht noch verstärken oder den Kindern gar vermitteln, dass Weihnachten nur im Abgrasen von Geschenken besteht. Lieber ein Jahr aussetzen und dafür dann die volle Weihnachtsatmosphäre.

Mille grazie!

Jungs, mein aufrichtiges Beileid, dass die deutsche Rechtsprechung so männerfeindlich ist.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.12.2006 00:56
(@bm-rk)
Registriert

Hi!

Vor kurzem hab ich hier was gelesen, dass es früher wohl gang und gebe war, das die KM die Kids an Heilig Abend hätte...finds aber auf die schnelle nich...

Aber wohl sich das so langsam durchsetzt das Mama und Papa gleichrangig gewertet werden...Hm.

Gruß BM RK

The Future is not set. --
There is no fate but what we make for ourselves.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.12.2006 01:07
(@PhoeniX)

Nabend

Also im allgemeinem ist es so, das es im Familienrecht keine Standards gibt, andererseits gibt es diese berümten Urteile die man schon teilweise als standard bezeichen kann. D.H. Alle 14 Tage am Wochenende und jeden 2ten Feiertag beim Umgangselternteil und den Rest beim Betreuungselternteil. Nur die Hol- und Bringzeiten variieren.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 16.12.2006 01:39
(@cori-ma)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, ein kurzes Update:

Die Anwältin der KM hat uns wissen lassen, dass "an Weihnachten die Zuneigung zu den Kindern mittels Übergabe von Geschenken ausgedrückt wird" und deshalb die Jungs zwingend am 2. Weihnachtsfeiertag zu uns kommen sollen. Ist das jetzt die Pädagogikvariante der Kommerzialisierung von Weihnachten?

Außerdem enthielt der Brief die Aussage, das "nach allgemeiner Auffassung dem Umgangsberechtigten immer die 2. Feiertage von Ostern, Pfingsten und Weihnachten zustehen". Zum einen reden wir hier über eine Familie, in der KEINES der Familienmitglieder irgendeiner Religion angehört ... und zudem war es Madame ganz wichtig, dass der Jüngste den diesjährigen 2. Pfingstfeiertag (also den Montag) bei ihr zu verbringen hatte, weil es nämlich Juniors Geburtstag war.

Rin in die Kartoffeln - raus aus den Kartoffeln.

Na, wenigstens gibt es manchmal was zu Schmunzeln in diesen Anwaltsbriefen. Weihnachten = Fest der käuflichen Liebe...!

Jungs, mein aufrichtiges Beileid, dass die deutsche Rechtsprechung so männerfeindlich ist.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.12.2006 13:48
(@melmi)
Rege dabei Registriert

Hallo Cori-Ma,

vielleicht hilft dir der Auszug aus meiner aktuellen UGR Klage, die sich an den "üblichen" Regelungen beim UGR orientiert und die auch so vom JA bestätigt wurden....

Der Antragsteller hat das Recht, die gemeinsame Tocher alle 14 Tage jeweils von Freitags 18.oo Uhr bis Sonntags um 18oo Uhr zu sich zu nehmen.
Der Antragsteller hat weiterhin das Recht zweimal die Woche mit seiner Tochter zu telefonieren.
Der AS hat das Recht, die Tochter an den gesetzlichen Feiertagen wie Ostern, Pfingsten und Weihnachten jeweils am ersten oder zweiten Feiertag in der Zeit von 10.oo Uhr bis zum nächsten Tag 10.oo Uhr zu sich zu nehmen.
Die Parteien vereibaren Anfang des Jahres für die Feiertage, an welchen der Tage der Besuch stattfindet.
Die Parteien vereinbaren Anfang des Jahres auch eine Ferienregelung, in der der AS das Recht hat, die Tochter an einem zusammenhängenden Stück zu sich zu nehmen und auch mit ihr in den Urlaub zu fahren

Ferner sagte mir das JA noch, dass üblicherweise Heiligabend dort gefeiert wird wo die Kinder ihren ständigen Aufenthalt haben, also in der Regel die KM. Am ersten bis zweiten Feiertag sollten sie dann beim KV sein. Gleiches gilt für Sylvester etc.

Besser wäre natürlich man könnte sich im Vorfeld einigen und abwechseln, ist bei mir aber leider nicht mehr möglich....

Liebe Grüsse und viel Glück !
Melmi

Life is a Rollercoaster 😉

AntwortZitat
Geschrieben : 20.12.2006 19:58
(@kleinegon)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Cori-Ma,

wie nach allgemeiner Auffassung üblich",

auch bei mir war bis vor zwei Jahren diese Regelung mit dem zweiten Weihnachtsfeiertag. Der Richter, der diese Regelung vor mehreren Jahren einführte, meinte dann vor zwei Jahren, dass dies ein Quatsch sei. Er schlägt vor, dass das Kind hälftig die Ferien im jährlichen Wechsel verbringt. Weihnachten bis 30.12. bei einem Elternteil, dann den Rest beim anderen Elterteil. Ostern ganz bei einem Elternteil, Pfingsten ganz bei einem Elternteil. Seine Begründung war, das der längere Aufenthalt in den Ferien eine intensivere Beziehung aufbauen lässt als das "Geschenkeabholen" und "nicht mehr wissen, von wem es war".

Will sagen: eine allgemeine Regelung gibt es nicht, Richter ändern auch ihre Meinung.
Schönes Fest
Kleinegon

Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.12.2006 23:45