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Allüren der Ex - plötzlich schiebt sie die Kids zu mir ab

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(@liebendervater72)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

kurz zu meiner Situation:

Ich lebe seit mittlerweile 2,5 Jahren getrennt von meiner Ex-Frau, von der ich mittlerweile auch geschieden bin.
Wir haben zwei Töchter (10 und 13 Jahre alt).
Sie ist schon vor unserer offiziellen Trennung mit den Kindern aus- und mit ihrem neuen Partner zusammengezogen, mit dem sie nun auch einen gemeinsamen Sohn hat (1 Jahr alt).

Nachdem ich mich damit abgefunden hatte, dass ich auf eine Durchsetzung des Wechselmodells keine Chance habe - sie lehnte es ab, "da ja dann die Kinder keinen festen Lebensmittelpunkt haben" (tatsächlich ging es ihr um rein finanzielle Interessen), bin ich nun doch 14-täglicher-Bespaßungsdaddy und das ganze hat sich auch soweit eingespielt. Da ich die beiden ja nur alle 2 Wochen am Wochenende sehe, habe ich auch die Konsequenz gezogen und bin etwas näher an meine Arbeitsstelle gezogen. So muss ich zwar ca. 25 km zu den Kids fahren, dafür aber nicht mehr den halben Tag zur Arbeit pendeln.

Bisher war es immer so, dass wir uns die Ferien hälftig geteilt haben, so dass ich die Kinder z.B. in den Sommerferien drei Wochen bei mir hatte, in den Herbst- und Osterferien je eine Woche.
Das klappt aber im kommenden Jahr für mich aus dienstlichen Gründen nicht, ich kann die Kids nur in den Wochen 2 und 3 nehmen, die erste Woche fällt flach.
Das passt ihr aber nicht in den Kram, und sie stellt sich stur. Ich solle mir da jetzt mal was einfallen lassen ...
Ich kann und will die Kinder aber nicht den ganzen Tag lang alleine lassen (ich gehe normalerweise um 6.00 aus dem Haus und bin vor 17.00 nicht wieder zuhause).
Meine Mutter kann ich auch nicht für einen so langen Zeitraum dazuholen, sie ist Mitte 70 und nicht mehr ganz so fit, mit den beiden sehr lebhaften Mädels schnell überfordert.

Die Ex geht mittlerweile selbst auch wieder 30 Stunden arbeiten (trotzdem sie ja jetzt auch noch den Kleinen hat), und hat meine Töchter schon öfters über mehrere Stunden alleine zuhause sich selbst überlassen - teilweise sogar noch den Kleinen bei den beiden gelassen. Ich finde sowas unverantwortlich.

Das reicht aber noch immer nicht: Über Weihnachten hatte sie vor, mit dem Next und dem Kleinen zwei Wochen in Urlaub zu fliegen, um die Mädels sollte ich mich dann kümmern.
Den Zahn habe ich ihr sofort gezogen, ich habe erstens keinen entsprechenden Urlaub und zweitens auch nicht die Absicht, ihre Freizeitplanung zu gewährleisten, zumal wenn es auf Kosten
meiner Mädels geht, die auch gerne in den Winterurlaub fliegen würden.

Also hat sie versucht, die beiden Mädels zu ihrer Mutter abzuschieben, die zwar zunächst zugesagt hatte, aber ihre Meinung wohl geändert hat und nun auch nicht mitmacht.
Jetzt geht der geplante Winterurlaub mit dem Next natürlich flöten, und plötzlich heisst es, nächstes Jahr werde sie außerhalb der Ferien in Kur gehen, sie habe ja dieses Jahr gar keinen Urlaub gehabt, und dann müsse ich mich um die Kinder kümmern. Das sei ja schließlich auch meine Aufgabe, ich sei ja der Vater und nicht der Next.

So gerne ich meine zwei Mädchen bei mir habe, das geht dann nun doch alles etwas zu weit. Ich habe auch noch ein Privatleben und eine neue Freundin kommt darin vor. Und ich habe nicht vor, mir meine eigene Freizeitplanung von der Ex diktieren zu lassen.

Meine Fragen:

Hat sie irgendeinen rechtlichen Anspruch darauf, dass ich die Kinder auf jeden Fall nehmen muss, sowohl was die Sommerferien angeht als auch die Kur?
Ist sie in puncto Kur nicht gehalten, diese in den Ferien zu machen soweit möglich und die Kinder mitzunehmen?

Danke für Eure Tipps und Hinweise !

Beste Grüße
Ozzy

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.11.2015 18:00
(@sittinbull)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

erstmal: einen rechtlichen Anspruch darauf, dass du die Kinder nehmen musst, gibt es nicht. Was ich aber nicht verstehe:

So gerne ich meine zwei Mädchen bei mir habe, das geht dann nun doch alles etwas zu weit. Ich habe auch noch ein Privatleben und eine neue Freundin kommt darin vor. Und ich habe nicht vor, mir meine eigene Freizeitplanung von der Ex diktieren zu lassen.

Erst willst du das Wechselmodell und jetzt wird es dir zuviel? Ich kenne das Verhalten deiner Ex und bin jederzeit bereit, meine Kinder außerplanmäßig zu mir zu nehmen. Da steht das "Privatleben" hinten an, oder anders ausgedrückt: meine Kinder gehören zu meinem Privatleben! Abgesehen davon: meine beiden sind genauso alt und auch mal den ganzen Tag alleine. Ich würde es für die Zeit der anstehenden Kur einfach mal probieren!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2015 18:21
(@Mrs_Mima)

hi,

irgendwie stehe ich jetzt auch auf dem Schlauch.

Entweder du willst das WM (das wolltest du ja ursprünglich) und willst soviel Papa wie möglich sein, dann musst du aber auch die ganz normalen Alltagsbetreuungsprobleme lösen.

Wieso nennst du es ""Kinder abschieben", wenn sie sie doch bei dir wissen will? Und wieso soll sie denn nicht mit ihrem Neuen in den Urlaub, du betonst ja auch, dass du ein Privatleben hast?
Vielleicht kommst du jetzt sukkzessive über Umgangserweiterung an das Wechselmodell respektive in die Nähe davon? Wär doch toll!!

Mima

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2015 19:21
(@fruchteis)
Registriert

Moin LiebenderVater,

Du hast mit der Mutter eine Umgangsvereinbarung getroffen. Diese ist einem Vertrag ähnlich.
Aus dieser Vereinbarung heraus bist Du zur Betreuung/Umgang verpflichtet, solange nicht einvernehmlich geändert wird. Die Mutter könnte bei Nichterfüllung Schadenersatz von Dir verlangen.

Auch die Kinder haben einen strengen Anspruch auf Betreuung/Umgang gegen Dich, bist Du zum Umgang verpflichtet!

Nimm die Kids zuverlässig wie vereinbart und organisiere rechtzeitig eine alternative Betreuung in DEINEM Bereich. Schaffe Dir ein Elternnetzwerk, suche eine Tagesmutter oder 'ne Kita, das/die bei Betreuungsbedarf übernimmt.

Mütter schaffen das auch.

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2015 19:22
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Vater,

sorry Wildlachs, aber das mit dem Schadensersatz ist abwägig. Wo sind die Schadensersatzklagen der zig Väter, die trotz bestehender Umgangsvereinbarungen ihre Kinder nicht sehen können?

Auch wenn es im Gesetz steht: Wie willst Du 10 bzw. 13 Jährige Kinder / Jugendliche zum Umgang zwingen? Auch diese Pflicht ist somit kaum einforderbar. Die Zahlung von KU dagegen schon.  

Normalerweise besteht ein Umgangsplan an den sich beide Elternteile konsequent zu halten haben. Für Dich heisst das: Dein Problem in den Sommerferien hast Du zu lösen. Sorry, aber sich Rosinen rauspicken geht nicht. Hier hat Deine Ex vollkommen recht. Ansonsten musst Du Fremdbetreuung (Ferienspiele, etc.) organisieren für die Zeit.

Wie Deine Ex das kleine Kind betreut geht Dich allerdings auch nichts an. Wichtig ist nur, dass die Umgangszeiten eingehalten werden. Du solltest Deine Umgangsvereinbarung daraufhin prüfen, ob auch Notfälle (z.B. Kur / Erkrankung) abgedeckt sind. Deine Exe kann gerne in Kur fahren - dann muss sie aber auch die Betreuung der Kids regeln. In dem Alter sollte der Next (den in diesem Haushalt leben sie dauerhaft) auch die Betreuung übernehmen können. Ansonsten kannst Du ihr auch Vorschlagen die Kids zu nehmen, dafür dies aber mit anderer Umgangszeit zu kompensieren. Wichtig ist stets der faire Ausgleich. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2015 20:51
(@bester-papa)
Registriert

Die Mutter könnte bei Nichterfüllung Schadenersatz von Dir verlangen.

Das ist Unsinn. Erstens geht es hier um zusätzlichen Betreuung, die nicht durch die Umgangsregelung geregelt ist.
Zweitens müsste für eine Schadenersatzklage ein Schaden entstanden sein.
Sofern Du sie jetzt schon darüber informiert hast, dass Du die 1. Ferienwoche nicht kannst, und vielleicht nur Woche 2-4, kann sie kaum Schaden von Dir verlangen, sofern sie trotzdem ab der 4. Woche eine Urlaubsreise bucht. Das wäre fahrlässig.

Ich schließe mich aber den anderen an: Nimm die Kids und zeige Dich flexibel.

VG
BP

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2015 21:04
(@fruchteis)
Registriert

Moin Vater,

sorry Wildlachs, aber das mit dem Schadensersatz ist abwägig. Wo sind die Schadensersatzklagen der zig Väter, die trotz bestehender Umgangsvereinbarungen ihre Kinder nicht sehen können?

Auch wenn es im Gesetz steht: Wie willst Du 10 bzw. 13 Jährige Kinder / Jugendliche zum Umgang zwingen? Auch diese Pflicht ist somit kaum einforderbar. Die Zahlung von KU dagegen schon.  

(...)

Ingo und BP,

da bin ich anders informiert, was mögliche Schadenersatzansprüche betrifft. Wenn eine Umgangsregelung nicht eingehalten wird, der Vater in diesem Fall trotz 'Vertrag' nicht übernimmt, dann muß die Mutter statt dessen uU unter Kosten betreuen lassen. Das kann selbstverständlich Ersatzansprüche auslösen!

Und was die Ansprüche der Kinder betrifft, so sehe ich ein Mißverständnis auf Ingos Seite.
Grundsätzlich haben Kinder Anspruch auf Umgang. Wollen die nicht, dann ist die gegenläufige Elternvereinbarung aus Gründen des Kindeswohls zu überprüfen/hinfällig.

In der Pflicht sind die Eltern!
Wollen die Kids Umgang, dann ist der Vater hier gemäß Vereinbarung in der Pflicht.

Aber: Gezwungen werden zu Umgang können weder Kinder noch Eltern. Ändert aber nix an grundsätzlichem Anspruch der Kids und Pflicht der Eltern.

W.     

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2015 21:11
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ist sie in puncto Kur nicht gehalten, diese in den Ferien zu machen soweit möglich und die Kinder mitzunehmen?

Nö, ist sie nicht. Es sei denn die Kinder wären auch behandlungsbedürftig und es handelt sich dann um eine Mutter-Kind-Kur. Allerdings würdest du dichdann sicher beschweren weil dann wiederum der Umgang nicht stattfindet oder nur erschwert stattfinden würde. Sollte die Kur mit Kindern in den Ferien stattfinden, dann würde das auch wieder zu Lasten deiner Ferienzeit mit den Kindern gehen

Solange sie alleine kurbedürftig ist werden Kinder nur mitgenommen, wenn keine andere Betreuung möglich ist. Dann fahren sie als Belgeitpersonen mit, Umgang wieder schwierig.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2015 21:25
(@fruchteis)
Registriert

Meine Beiträge beziehen sich selbstverständlich nur auf vereinbarte Umgangszeiten, hier den Sommer, der vom Vater angeblich nicht organisiert werden kann.

Zeiten außerhalb der Vereinbarung sind natürlich nicht verpflichtend oder bindend, erst wenn beide zustimmen.

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2015 21:30
(@liebendervater72)
Schon was gesagt Registriert

Erst willst du das Wechselmodell und jetzt wird es dir zuviel?

Es wird mir nicht zuviel, meine Kinder zu haben. Allerdings geht mir die Selbstherrlichkeit meiner Ex-Gattin ganz enorm auf den Zeiger. Sie glaubt scheinbar immer noch, über mein Leben bestimmen zu können.
Passt es ihr gerade in den Kram, weil sie selbst andere Termine hat, soll ich die Kinder auch außer der Reihe nehmen. Hat sie dagegen mit den Kindern etwas vor, ist es ihr völlig egal, ob dadurch mein Kinderwochenende betroffen ist.

Abgesehen davon: meine beiden sind genauso alt und auch mal den ganzen Tag alleine.

Und müssen die beiden dann auch mehrere Stunden ganz ohne Erwachsene auf einen quengeligen, zahnenden Einjährigen aufpassen??
Sorry, aber das halte ich immer noch für unverantwortlich. Wie schnell kann da irgendwas passieren, und die beiden Kids machen sich dann ewig Vorwürfe.

Ich würde es für die Zeit der anstehenden Kur einfach mal probieren!

Das ist rein logistisch kaum zu bewältigen. Für die eine Woche in den Sommerferien kann ich eventuell im Betrieb bezüglich meiner Arbeitszeiten eine Ausnahme hinkriegen, und da müssen die beiden ja auch nicht zur Schule.
Dann würden sie halt viel zu Hause bei mir rumhocken, vielleicht ließe sich auch tatsächlich was mit Ferienspielen machen, das ist eine gute Idee und die werde ich aufgreifen.

Aber außerhalb der Ferienzeiten für einen Zeitraum von mehreren Wochen die beiden zur Schule hinzubekommen und das mit meiner Arbeit unter einen Hut zu kriegen ist mittlerweile so gut wie unmöglich.
Wäre das Wechselmodell damals ernsthaft in Betracht gezogen und nicht von ihr kategorisch abgelehnt worden, wäre ich erstens nicht umgezogen und zweitens hätte ich dann meine Arbeitszeit auf 75% reduziert. Damals wäre das auch beruflich möglich gewesen, mittlerweile haben sich die Dinge aber geändert.

Wieso nennst du es ""Kinder abschieben", wenn sie sie doch bei dir wissen will?

Weil es nichts anderes als Abschieben ist! Sie will sie nicht explizit bei mir wissen, sie will nur dass sie betreut sind. Sorry, aber ihr kennt die Dame eben nicht, ich aber schon.

Und bin ich eigentlich hier der Einzige, der es egoistisch findet, dass sie ohne die beiden aber mit dem Neuen und dem Nachzüglerkind und ausgerechnet auch noch an Weihnachten in den Urlaub fliegt?
Sind der Next und der kleine Bruder wichtiger als die beiden? Die zwei würden sich auch sehr darüber freuen, mit in den Urlaub fliegen zu dürfen, dass haben sie auch schon geäußert, und nicht nur mir gegenüber.
So fühlen sie sich gegenüber dem kleinen Bruder und dem Next zurückgesetzt.

Und wieso soll sie denn nicht mit ihrem Neuen in den Urlaub, du betonst ja auch, dass du ein Privatleben hast?

Ja genau, und in meinem Privatleben kommen die beiden immer vor. Ich bin im Sommer nicht mit meiner neuen Freundin alleine in den Urlaub geflogen, sondern mit meinen beiden Töchtern.

Vielleicht kommst du jetzt sukkzessive über Umgangserweiterung an das Wechselmodell respektive in die Nähe davon? Wär doch toll!!

So wie die Dinge zur Zeit liegen, glaube ich da absolut nicht dran. Sehr viel eher könnte es passieren, dass die ältere der beiden Mäuse dauerhaft bei mir wohnen will.
Hätte ich das vorausgeahnt, wäre ich wohl ebenfalls nicht umgezogen - oder wenn, dann in die Nähe der Schule der beiden. Aber jetzt ist ein weiterer Umzug innerhalb so kurzer Zeit erstmal schon rein finanziell gar nicht drin.

Nochmal:
Ich möchte meine Kinder gerne und oft bei mir haben. Ich habe aber auch nicht vor, nach der Pfeife meiner Exfrau zu tanzen und sie nacb Gutsherrenart bestimmen zu lassen, wann ich die Kinder nehmen soll und wann ihr das nicht passt.
Es wurde gesagt, was in der Umgangsvereinbarung steht, daran muss ich mich halten. Das tue ich gerne.
Schön wäre allerdings, wenn sie das auch täte...

Meine Frage bezüglich des Rechtsanspruchs hat ja nun gegensätzliche Antworten erhalten.

Ich werde mich an die Umgangsvereinbarung halten und für die Woche 1 der Sommerferien irgendwie etwas auf die Beine stellen, damit die Kids nicht 5 Tage lang alleine bei mir sind.
Aber ihre Kur, soviel nehme ich mal mit, muss sie schon selbst organisieren.
Zumal ich ohnehin davon ausgehe, dass es eine Mutter-Kind-Kur wird. Sie denkt wahrscheinlich, nur den Kleinen dahin mitnehmen zu können.

Danke für alle (auch kritische) Beiträge!

Greetz
Ozzy

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.11.2015 23:07




(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Mensch! Freu Dich doch über die Möglichkeit mehr Zeit mit Euren Töchtern zu verbringen!  🙂

Im Einzelnen:
- die eine weitere Woche in den Sommerferien hast Du nun ja schon akzeptiert!  :thumbup: Und die dann 11 und 14jährigen Mädchen werden auch mal Zeit alleine ohne Aufsicht verbringen können!
- was Weihnachten betrifft: mir missfällt Dein latenter Neid auf den Urlaub von KM, Next und dem Baby - so kommt es zumindest bei mir an... Viele Umgangs-Väter hier würden sich sonst was aufreißen, die Weihnachtstage mit ihren Kindern zu verbringen.  Klar soll KM nicht einfach so bestimmen können, dass es diesmal passt und nächsten Jahr dann vielleicht nicht. Da hilft nur eine klar fixierte Regelung, wie Feier- und Ferientage aufgeteilt werden. Daran haben sich dann beide ET dran zu halten, im gegenseitigen Einverständnis kann natürlich davon abgewichen werden. Für dieses Jahr würde ich mich einfach zusammen mit den Mädchen auf ein gemeinsames Weihnachtsfest und -Feiertage freuen. Und auch hier wieder: wenn Du zwischen den Jahren arbeiten musst, die Mädchen werden auch Zeit alleine verbringen können.
- und was die Kur betrifft: ich rate Dir zunächst mal nach Lösungen zu suchen, als danach, was alles nicht geht... und wenn Du es dann nicht organisiert kriegst, dann ist es halt so. Und dann muss Mama das Problem lösen...

Gruß, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2015 23:57
(@bester-papa)
Registriert

Die zwei würden sich auch sehr darüber freuen, mit in den Urlaub fliegen zu dürfen, dass haben sie auch schon geäußert, und nicht nur mir gegenüber.

Das ist aber nicht Deine Baustelle. Du solltest Dich darüber freuen,dass Deine Ex mehr Interesse an Next und dem neuen Kind hat und das Interesse an Deinen Kindern verliert.

Ingo und BP,

da bin ich anders informiert, was mögliche Schadenersatzansprüche betrifft. Wenn eine Umgangsregelung nicht eingehalten wird, der Vater in diesem Fall trotz 'Vertrag' nicht übernimmt, dann muß die Mutter statt dessen uU unter Kosten betreuen lassen. Das kann selbstverständlich Ersatzansprüche auslösen!

@Wildlachs: Und da hast Du sicher auch Gerichtsurteile zu?

VG
BP

AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2015 00:56
(@fruchteis)
Registriert

Moin BP,

siehe zB www.elternvereinbarung.de
unter 'Verbindlichkeit von Elternvereinbarungen', letzter Absatz.

Sagt Dir aber auch jeder Fachanwalt.

Das mit dem Schadenersatz wird besonders virulent, wenn zur Wahrnehmung des Umgangsrechts großer Aufwand zu betreiben ist, wie in meinem Fall. Wenn nach 500km Anreise das Kind ohne triftige Gründe nicht absprachegemäß übergeben wird, dann kann dadurch Schadenersatzanspruch ausgelöst werden.

Was in meinem Fall Gott sei Dank nie der Fall war, aber andere rubuste Mittel nötig wurden...    

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2015 01:43
(@gastritis)
Zeigt sich öfters Registriert

Ich hab mein Kind ohne Papa großbekommen. Hab immer Vollzeit gearbeitet, hatte auch so manches Hobby, aber das ging eben nicht alles auf einmal.

Wenn der Papa meines Kindes mal Zeit hatte sie zu sich zu holen, hab ich alles übern Haufen geschmissen, damit sie ihn sehen konnte. Jetzt ist sie groß genug und muss sich selber kümmern. Und kriegt das ganz gut hin.

LiebenderVater: Nimm dich und/oder deine Ex mal etwas weniger wichtig. Es ist euer Kind. Sie kann doch nix dafür, dass ihre Mama und ihr Papa es nicht schaffen sich untereinander geregelt zu bekommen.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2015 04:49
(@nadda)
Registriert

Hi,

kann verstehen dass du es jetzt als blöd empfindest. Ich persönlich kann deine Ex aber sehr gut nachvollziehen. Nachdem ich 11 Jahre keinen Tag für mich alleine hatte bin ich heuer tatsächlich mit meinem Mann (und er ist Next) das allererste mal 3 Tage allein unterwegs gewesen. Unsere Kinder waren bei der Oma und es war herrlich.

Ich hab mich jahrelang danach gesehnt mal einen Tag für mich allein zu  haben - war aber halt nicht und mein Ex und Betreuung ging auch nicht. Aber ein gesunder Vater sollte genau das tun, einspringen wenn es bei der Mutter mal nicht geht, genauso wie die Mutter einspringen sollte wenn es beim Vater mal nicht geht.

Sprich nochmal mit deiner Ex, erkläre ihr, dass du bei einem Wechselmodell das alles leisten könntest, aber eben nicht so. Denk nochmal über einen Umzug zurück zu den Kindern nach und such dir ein soziales Netzwerk für Ferienzeiten wenn du arbeiten musst.

Was ich mit meinen Kindern mache wenn ich arbeiten muss und Ferien sind: Opa fragen, Oma fragen, anderen Opa fragen, die drei Großen auf ihre Freunde verteilen (ok, etwas schwierig vor der Arbeit, aber machbar), Ferienprogramm, es gäbe bei uns im Ort auch eine Ferienbetreuung (hab ich aber noch nicht genutzt). Dann haben meine Kinder ja auch alle eine Patentante/ Patenonkel, auch da frag ich im Betreuungsnotfall an ob sie mal ihre Patenkinder für einen Tag nehmen.
Das klappt bei mir gut - im Gegenzug nehm ich aber auch immer die Kinder der anderen wenn bei denen Not am Mann ist. Die Freundin meiner Tochter ist regelmäßig hier wenn ihre Mutter Teamsitzungen hat. Dafür muss ich also auch immer eine Gegenleistung erbringen, aber es geht.

Gut ist auch dir eine ältere Schülerin als Babysitter zu holen. Ich hab da ein paar Mädels aus den 9ten und 10ten Klassen die schon ihre ersten Praktika im sozialen Bereich gemacht haben und jetzt gerne babysitten möchten. Das klappt super in Ferienzeiten, ok die bekommen Geld, aber das ist finanzierbar.

Mit der Kur wäre ich skeptisch, du bist zuständig, du bist Elternteil mit Sorgerecht und die Kinder sind schulpflichtig. Vermutlich wird ihr da erklärt werden, dass der Vater die Betreuung übernehmen muss außer es sprechen schwerwiegende Gründe dagegen. Wurde mir damals erkärt und ich durfte das Gutachten des Vaters einreichen damit die Kinder mitgerechnet wurden.

Allein im Sinne deiner Kinder solltest du sie während der Kur betreuen, es ist für die Kinder nicht so leicht weil sie viel Schulstoff verpassen, selbst erarbeiten müssen.

Und ein: ich kann mir den Umzug grade nicht leisten, ist eine schlechte Idee. Notfalls kann man sich einen Umzug leisten, notfalls macht man da alles allein / mit Freunden und braucht kaum Geld für. Und wenn du in einem vernünftigen Gespräch mit der Ex ein Wechselmodell hinbekommen würdest hättest du auch keine so hohen Unterhaltszahlungen mehr zu leisten weil ihr ja beide zuständig seid für jeweils eure Zeit.

Sorry, im großen und Ganzen ist dein Problem ein Problem in deinem Kopf und ein verantwortungsvoller Vater hat das zu lösen, genauso wie die Mutter es zu lösen hat. Sei froh, dass sie dich fragt. Sprich mit ihr, nutze die Chance nochmal über das Wechselmodell zu sprechen.

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2015 07:33
(@liebendervater72)
Schon was gesagt Registriert

- was Weihnachten betrifft: mir missfällt Dein latenter Neid auf den Urlaub von KM, Next und dem Baby - so kommt es zumindest bei mir an...
Gruß, Toto

Dann kommt das bei dir falsch an. Ich bin keinesfalls neidisch auf den Urlaub. Ich kann es nur nicht gut finden, dass die Mädels so außen vor gelassen werden.
Ich scheine da tatsächlich der einzige zu sein, der das aus der Perspektive meiner Kinder sehen kann, nämlich dieser hier: "Mama sind der Neue und das neue Kind wichtiger als wir."
Würde sie die Kinder mitnehmen und das würde dann zu Lasten meiner Zeit mit den Kids gehen, wäre ich darüber zwar auch nicht erfreut, aber ich würde damit den Kindern zuliebe klar kommen und das ganze sicher auch irgendwie mit zusätzlichen Wochenenden ausgleichen können.
Was mich ärgert ist die Ungleichbehandlung.

Du solltest Dich darüber freuen,dass Deine Ex mehr Interesse an Next und dem neuen Kind hat und das Interesse an Deinen Kindern verliert.

DAS wäre dann aber sehr egoistisch von mir, wenn ich so empfände. Ich möchte lieber, dass meine Kinder einfach so öfters bei mir sind und nicht, weil ihre Mutter sie zu Gunsten des neu dazugekommenen Kindes und des Next vernachlässigt.

Ich persönlich kann deine Ex aber sehr gut nachvollziehen. Nachdem ich 11 Jahre keinen Tag für mich alleine hatte bin ich heuer tatsächlich mit meinem Mann (und er ist Next) das allererste mal 3 Tage allein unterwegs gewesen. Unsere Kinder waren bei der Oma und es war herrlich.

Eigentlich erntet sie nur gerade, was sie gesät hat. In der Zeit unserer Ehe haben wir immer darauf geachtet, auch mal ein paar Tage für uns zu haben. Es ist beileibe nicht so, dass sie zu dieser Zeit sich nur für die Familie "aufgeopfert" hätte. Unsere Ehe ist letztlich auch an ihren zu hohen (finanziellen) Ansprüchen gescheitert, die ich irgendwann nicht mehr erfüllen konnte.
Und daraus hat sie scheinbar nicht gelernt sondern das ganze mit dem Next gleich weitergeführt.
Zu teures Haus gemietet, neues Auto ... plötzlich geht es dann wieder finanziell nicht mehr und sie muss nach knapp zwei Jahren schon wieder umziehen, ihren eigentlich guten Job hat sie wieder verloren da sie schwanger wurde und die Firma sie dadurch nicht mehr halten konnte, sie musste sich also wieder was neues suchen.
Das sind alles Dinge, die SIE selbst zu vertreten hat und die hätten anders laufen können, wenn sie mal ein wenig den Kopf eingeschaltet und ihr Anspruchsdenken etwas runtergeschraubt hätte. Und nun dürfen meine Kinder darunter leiden.

Aber ein gesunder Vater sollte genau das tun, einspringen wenn es bei der Mutter mal nicht geht, genauso wie die Mutter einspringen sollte wenn es beim Vater mal nicht geht.

Das kann ich so unterschreiben. Trifft hier nur nicht zu. Sie betrachtet die Kur nämlich als durch Krankenkasse finanzierten Urlaub.
Sorry, klingt zynisch, aber wie ich schonmal gesagt habe: Ihr kennt sie nicht, ich dagegen schon.

Mit der Kur wäre ich skeptisch, du bist zuständig, du bist Elternteil mit Sorgerecht und die Kinder sind schulpflichtig. Vermutlich wird ihr da erklärt werden, dass der Vater die Betreuung übernehmen muss außer es sprechen schwerwiegende Gründe dagegen. Wurde mir damals erkärt und ich durfte das Gutachten des Vaters einreichen damit die Kinder mitgerechnet wurden.
Allein im Sinne deiner Kinder solltest du sie während der Kur betreuen, es ist für die Kinder nicht so leicht weil sie viel Schulstoff verpassen, selbst erarbeiten müssen.

Am meisten im Sinne meiner Kinder wäre, wenn sie die Kur (und wir reden hier mit allergrößter Wahrscheinlichkeit von einer Mutter-Kind-Kur) möglichst in die großen Ferien legen würde und ALLE Kinder mit in Kur nehmen würde.

Und ein: ich kann mir den Umzug grade nicht leisten, ist eine schlechte Idee. Notfalls kann man sich einen Umzug leisten, notfalls macht man da alles allein / mit Freunden und braucht kaum Geld für.

Da kann ich jetzt nochmal zynisch werden: Hätte ich die ca. 15.000 Euro bereits, die ich von ihr noch zu bekommen habe (ihr Anteil an den gemeinsamen Schulden aus Hausverkauf, den ich natürlich vorfinanzieren durfte), die aber auch nur ansatzweise zurückzuzahlen sie keinerlei Anstalten macht - und sei es auch nur eine Geste des guten Willens von 20 Euro im Monat - wären auch drei Umzüge für mich kein Problem und ich wäre einen Großteil meiner Schulden los.

Und wenn du in einem vernünftigen Gespräch mit der Ex ein Wechselmodell hinbekommen würdest hättest du auch keine so hohen Unterhaltszahlungen mehr zu leisten weil ihr ja beide zuständig seid für jeweils eure Zeit.

Exakt. Und aus diesem Grund wird es das vernünftige Gespräch auch nicht geben können. Denn sobald es darum geht, dass sie deswegen auch weniger Unterhalt von mir bekommen würde, würde das Gespräch ihrerseit bereits beendet sein.

LG
Ozzy

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.11.2015 10:39
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Ozzy,

wie bei vielen Scheidungen bleiben Probleme zurück.

Nur, wird Dir Dein Ärger nicht weiter helfen. Was passiert denn, wenn Du Dich nicht um Deine Kinder kümmerst? Die Kinder bleiben bei Next und Deine Ex wird ihnen sagen, dass Papa sie nicht will.

Außerdem sehe ich nicht ein, dass die Krankenkasse aus den Geldern ihrer Mitglieder eine Kur für Deine Kinder finanzieren soll. Wenn es eine Mutter-Kind-Kur ist, dann wird es mit aller Wahrschienlichkeit um das jüngste Kind handeln und nur dieses und das ist auch normal.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2015 11:20
(@Mrs_Mima)

hi,

nur kurz, weil auf Arbeit:

sie KANN die Großen nicht mit zur Kur nehmen, ab 12 Jahren ist meines Wissens Schluss m,it Begleitkindern. Anders wäre es, wenn die Kind selber behandlungsbedürftig wären.

Sie betrachtet die Kur nämlich als durch Krankenkasse finanzierten Urlaub.

Ich habe vor 5 Jahren mit 2 Kindern (11 und 1) (und werde nächstes Jahr wieder mit 3 Kindern 17, 6 und 2, wobei der Große dann zuhause bleiben muss) einen von der KK finnazierten Urlaub namens Mutter-Kind-Kur gehabt.
Weil Job und Kids und Heim und das Leben drumrum dermaßen kräftezehrend sind, dass ich ohne sicherlich früher oder später nichts mehr gebacken bekommen hätte.
Und auch momentan bin ich kurz vor "ich-kann-nicht-mehr".

So eine Kur dient tatsächlich der Erholung von der Doppelbelastung und der Wiederherstellung/Erhaltung der Arbeitsfähigkeit.

Mima

AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2015 11:24
(@bester-papa)
Registriert

Moin BP,

siehe zB www.elternvereinbarung.de
unter 'Verbindlichkeit von Elternvereinbarungen', letzter Absatz.

Sagt Dir aber auch jeder Fachanwalt.

Das mit dem Schadenersatz wird besonders virulent, wenn zur Wahrnehmung des Umgangsrechts großer Aufwand zu betreiben ist, wie in meinem Fall. Wenn nach 500km Anreise das Kind ohne triftige Gründe nicht absprachegemäß übergeben wird, dann kann dadurch Schadenersatzanspruch ausgelöst werden.

Was in meinem Fall Gott sei Dank nie der Fall war, aber andere rubuste Mittel nötig wurden...    

Moin Wildlachs.
1. Steht da nichts von Gerichtsurteilen. Schade.
2. Ist Dein Vergleich unpassend, weil in Deinem Fall die KM den Schaden, sprich Fahrtkosten, zu vertreten hat. Sie hätte Dich insoweit rechtzeitig informieren müssen. Und da gibt es auch Urteile.

Dies alles hat LiebenderVater aber getan. Und wenn er aus beruflichen Gründen eben nicht kann fällt er eben nicht unter §280 BGB.

Insofern bleibe ich dabei:Einen Schadenersatz löst die Ankündigung von LV nicht aus.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2015 11:25
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus LV72!

Was mich ärgert ist die Ungleichbehandlung.

Die Hintergründe mögen Dich auf die Palme bringen, nur eines solltest Du Dir vor Augen halten:
DU wirst nicht derjenige sein, auf dem KM hören, sich belehren oder gar ändern lassen wird. Insofern bleiben Dir eigentlich zwei Möglichkeiten:
a) Du ärgerst Dich weiter und pochst auf Deine "Rechte" und Ansichten (möglicherweise zu Lasten von zusätzlicher Zeit mit den Mädels) oder
b) Du fängst EURE Kinder auf und verbringt eine wunderbare Zeit mit ihnen. Aus welchem Grund EURE Kinder ihre Zeit bei Dir verbringen ist absolut nebensächlich...selbst, wenn Du meinst, KM schiebt ab.

Ich wüsste auf jeden Fall, wie ich mich in solchen Situationen ohne wenn und aber verhalten würde. Ich sehe es auch so, dass 11- bzw. 14-jährige Kids keine Rund-um-die-Uhr-Versorgung brauchen; sie sind alt genug, sich selbst zu beschäftigen, Unternehmungen zu starten oder was auch immer.

Ob KM die Mädels als Babysitter "missbraucht" oder nicht, ist nicht Deine Baustelle.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2015 11:32




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