Moin Ozzy,
Und bin ich eigentlich hier der Einzige, der es egoistisch findet, dass sie ohne die beiden aber mit dem Neuen und dem Nachzüglerkind und ausgerechnet auch noch an Weihnachten in den Urlaub fliegt?
Du bist gewiß nicht der einzige, der das gegenüber den beiden Größeren ungerecht findet.
Du bist aber ziemlich der einzige hier, der dieses als Deine Baustelle sieht.
Fakt ist: Du kannst es nicht ändern.
Es gibt Dinge, die muß man einfach akzeptieren ... und das beste draus machen.
Du kannst Dir den Kopf zerbrechen, wie Du die Ex zur Mitnahme Eurer Kinder bewegt bekommst, oder ...
... Du zerbrichst Dir den Kopf, wie Du Weihnachten möglichst schön gestaltest.
Ich persönlich würde mich auf letzteres konzentrieren.
Gruß
United
Servus!
Über Elternvereinbarungen und deren Rechtskraft/Sinn/Unsinn/Verbindlichkeit bitte z.B. in diesem Faden weiterdiskutieren.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Moin Ozzy.
Und daraus hat sie scheinbar nicht gelernt sondern das ganze mit dem Next gleich weitergeführt.
Zu teures Haus gemietet, neues Auto ... plötzlich geht es dann wieder finanziell nicht mehr und sie muss nach knapp zwei Jahren schon wieder umziehen, ihren eigentlich guten Job hat sie wieder verloren da sie schwanger wurde und die Firma sie dadurch nicht mehr halten konnte, sie musste sich also wieder was neues suchen.
Das sind alles Dinge, die SIE selbst zu vertreten hat und die hätten anders laufen können, wenn sie mal ein wenig den Kopf eingeschaltet und ihr Anspruchsdenken etwas runtergeschraubt hätte.
Nicht (mehr) Deine Baustelle!
Und wenn KM ungerecht zu Euren Kindern ist (und das Ungerechtigkeitsemfinden mag sehr subjektiv sein), dann kannst Du eh nichts dagegen tun. Aber gerne natürlich als liebender Vater die Mädchen auffangen. Das das bei vollausgefüllten Arbeitstagen, Hobbies und anderem Privatleben irgendwo zu Lasten geht, sind die Kompromisse und Abwägungen die alle Eltern tagtäglich machen müssen...
Sie betrachtet die Kur nämlich als durch Krankenkasse finanzierten Urlaub.
Auch wenn das so ist und KM die Kur tatsächlich durchgesetzt und finanziert bekommt - not your part of the business.
Ebenso nicht die Terminierung - auch wenn Du vielleicht zurecht argumentieren kannst, dass es koordnierter und besser geplant ginge, wenn man mit Weitsicht und Klugheit daran geht. Aber erstens wird es daran vielleicht der KM mangeln oder aber sie will es einfach nicht (ihr Recht, ihre Entscheidung...
Bei Dir bleibt die Entscheidung Lösungen zu suchen, wenn Du es willst. Ansonsten muss die KM damit klarkommen - Du musst dann nur gegen Mamas Stimmungsmache ankämpfen. Unschön. Dann aber nicht abänderbar. Und etwas, das vorbei geht.
Gruß, toto
Moin.
Ich verstehe den Eingangsbeitrag so, daß es eine URegelung zw den Eltern gibt, an die sich der TO nicht halten kann und die die Mutter einseitig zu ändern begehrt.
Solange diese Regelung nicht einvernehmlich geändert wird - oder Kinderinteressen dagegen stehen- , gilt sie weiter fort und haben sich die Parteien daran zu halten.
Steht der Vater trotz Hinweis auf das vereinbarte Umgangsrecht vergeblich vor der Tür der Mutter oder besteht die Mutter auf Vereinbarung und der Vater übernimmt nicht, dann KANN das die besagten Ersatzansprüche auslösen. Wie schon gesagt, das ist anwaltliche Auskunft. Daß dazu kaum Verfahren bekannt sind, ändert nix an der Rechtslage.
Über die Vereinbarung hinaus besteht zunächst kein Anspruch auf Umgangsrecht/Pflicht. Das sollte nun auch klar sein.
Die Eltern sind gut beraten, sich zusammen zu setzen, ggf mit Moderation/Mediator, um ihre Interessen im Sinne der Kinder abzugleichen.
Kinder in dem Alter müssen nicht mehr rund um die Uhr bewacht werden. Es reicht, wenn sie sich bei Problemen Hilfe holen können.
Den Ambitionen der Mutter sollte der Vater entgegen gehen. Das schafft ein Klima, in dem dann auch umgekehrt ein Entgegenkommen möglich ist.
W.
Wie schon gesagt, das ist anwaltliche Auskunft. Daß dazu kaum Verfahren bekannt sind, ändert nix an der Rechtslage.
:rofl2:
Ich glaube, Du solltest vorher besser mal Deine zitierten Quellen lesen.
Verwirre doch nicht die User, indem Du unpassende Aussagen irgendwelcher Rechtsanwälte zitierst.
Die meisten hier angemeldeten Väter würden sich ein zweites Loch in den Bauch freuen über solche Nachrichten. Ich glaube, Du stellst die Beziehungsebene noch zu hoch über die Elternebene. Vergiss einfach mal Deine Ex, wie doof die ist, und frage Dich was Du tun würdest, wenn sie keine hEXe wäre.
Im Übrigen spielt Dir doch das "außen vor lassen" in die Karten. Früher oder später wohnen sie bei Dir wenn Diene Schilderungen objektiv sind.
BP,
nun is aber gut!
Wenn Du einfache juristische Sachverhalte nicht verstehst und Dir Transferleistungen zum konkreten Fall nicht möglich sind, dann halte Dich doch einfach zurück.
Hier nochmal die Stelle aus www.elternvereinbarung.de und diesmal tatsächlich zitiert
"(...)
Ein Verstoß gegen eine verbindliche Vereinbarung kann einen Anspruch auf Rückführung des Kindes zum anderen Elternteil auslösen (§ 1632 Abs. 1 BGB) sowie bei einem einem erheblichen Verstoß zu Schadensersatzansprüchen nach §§ 823 bzw. 280 Abs. 1 BGB oder zu Kürzungen des Unterhaltsanspruches eines Elternteils führen.
(...)"
Nochmals: Wenn ein ET gegen die geltende Vereinbarung verstößt und dem anderen ET dadurch ein Schaden entsteht, dann ist dieser zu ersetzen.
Im Eingangsbeitrag des TO heißt es:
"(...)
Bisher war es immer so, dass wir uns die Ferien hälftig geteilt haben, so dass ich die Kinder z.B. in den Sommerferien drei Wochen bei mir hatte, in den Herbst- und Osterferien je eine Woche.
Das klappt aber im kommenden Jahr für mich aus dienstlichen Gründen nicht, ich kann die Kids nur in den Wochen 2 und 3 nehmen, die erste Woche fällt flach.
(...)"
Wenn der TO und Vater in diesem Fall das Kind im Sommer nicht vereinbarungsgemäß übernimmt und die Mutter zB fremd betreuen lassen oder gar von einer gebuchten Reise zurücktreten muß, dann haftet der Verursacher für den Schaden.
Der TO kommt da nicht raus, indem er nur mitteilt, er könne zur vereinbarten Zeit nicht. Einseitig einfach den 'Vertrag' verändern is nich. Die Mutter kann auf Vertragserfüllung bestehen. Wenn Sie nicht einverstanden ist, dann muß er ran ... oder eben Ersatz leisten.
Herrje, BP, so schwierig ist das doch gar nicht.
W.
:knockout:
Solange Du kein OLG-Urteil dazu hast, ist es nur blabla. Und selbst dann. Und überhaupt, reiß Dich mal zusammen.
Hi,
die Frage des TO war:
Hat sie irgendeinen rechtlichen Anspruch darauf, dass ich die Kinder auf jeden Fall nehmen muss, sowohl was die Sommerferien angeht als auch die Kur?
und diese wurde korrekt von
erstmal: einen rechtlichen Anspruch darauf, dass du die Kinder nehmen musst, gibt es nicht.
beantwortet!
Die Rechtsprechung sieht es als nicht kindeswohlfördernd an, einen unwilligen Elternteil (i.d.R. den Vater) zum Umgang zu zwingen, also entweder durch Gerichtsbeschluss zum
Umgang zu verpflichten o. Sanktionen bei Nichteinhaltung einer gerichtlichen Umgangsregelung auszusprechen. Von angeblichen Schadensersatzansprüchen gar nicht zu reden.
Bei der Mutter sieht das ein wenig aders aus (aber oft nur theoretisch), wenn sie den Umgang des Kindes mit Vater behindert. Hier kann es durchaus in seltenen Fällen zu Ordnungsgeldern
kommen und / oder Schadensersatzansprüchen, weil dieses Verhalten als kindeswohlgefährdend angesehen wird. Die Voraussetzungen f. Schadenseratzansprüchen sind streng und
in diversen Urteilen nachzulesen, so müssen Umgangszeiten und die Häufigkeit des Umgangs im Beschluss konkret geregelt sein.
Da im vorliegenden Fall kein Umgangsbeschluss vorliegt, sind jegliche Ausführungen über Schadenersatz oder sonstige Folgen völlig aus der Luft gegriffen. Der TO könnte auch folgenlos den
Umgang komplett einstellen. Da kräht kein Hahn nach. (gilt nicht f. KU).
Soweit nur zur rechtlichen Beurteilung. Zum Rest ist ja schon einiges gesagt worden.
LG,
Mux
Die meisten hier angemeldeten Väter würden sich ein zweites Loch in den Bauch freuen über solche Nachrichten.
Was es alles gibt...
Der eine könnte, hat aber keinen Bock drauf.
Der eine will, darf aber nicht.
Aus heiterem Himmel stehen die Kinder beim Vater vor der Tür.
BET wird als Babysitter "gebraucht".
Beide haben keine Lust und die Kinder werden wo anders hin abgeschoben, uswusf ...
Wie auch immer, ich wäre einer dieser Väter mit einem zweiten Loch im Bauch :rofl2:
"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)
Servus!
Über Elternvereinbarungen und deren Rechtskraft/Sinn/Unsinn/Verbindlichkeit bitte z.B. in diesem Faden weiterdiskutieren.Grüßung
Marco
Ich bitte diese Ansage von Marco ab sofort zu beachten!
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo liebes Forum,hallo liebenderPapa
Erst einmal möchte ich Dir beistimmen, das Ex mit Next und Sohn ohne Töchter in Urlaub geht ist ein nogo.Also ich würde dafür auch nicht einspringen, weil dies in meinen Augen nichts mit Mutterliebe zutun hat.
Also ich glaube Dir das Du nicht neidisch bist, mich würde das auch zu denken geben,man ich kann nicht glauben das deine EX sowas macht. Mir fehlen die Worte, wenn eine Mutter ihren Töchtern sagt ich gehe mit eurem Bruder und Next in Urlaub,nee fällt mir nichts mehr ein
Hi,
nein, da sehe ich nicht unbedingt ein Problem, das ist einfach eine Frage wie man es macht!
Wir waren auch schon mal einen Tag allein mit den Mädels unterwegs, genauso wie wir auch mal mit den Jungs allein unterwegs sind.
Einfach wegen des großen Altersunterschieds macht das durchaus mal Sinn. Und gerade als unsere Töchter noch ganz klein waren hab ich die immer
dabei gehabt. Deshalb waren die Großen trotzdem nicht immer dabei. War für unsere Kinder aber nie ein Problem, einfach weil sie wissen, dass jeder einmal dran kommt.
Außerdem hab ich die als Babys auch immer mit mir rumgeschleppt.....
Nicht alles was auf den ersten Blick blöd aussieht muss so sein!
Unsere Jungs würden sich jedenfalls bedanken wenn sie 5mal im Jahr mit in den Zoo sollten, da bleiben sie lieber daheim um dann mal mit Papa allein in den Hochseilgarten zu gehen und da bleiben dann halt die Mädels daheim.
LG
Nadda
Man könnte es auch anders rum sehen.
Du nimmst eure Kinder ja in den Urlaub mit. Somit haben sie ja eine Urlaubsreise. Warum müssen sie dann unbedingt immer eine zweite Reise mit Mama haben? Das andere Kind kann ja auch nur einmal in den Urlaub 😉
Immer eine Sache der Perspektive. So gesehen ist es nicht deine angesprochene Ungleichbehandlung, die du angeführt hast. Anders rum wäre es eine Bevorzugung, wenn sie jedesmal die doppelte Anzahl an Urlaub bekämen
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Bei uns ist es so:
Mit der Ex habe ich keine verbindliche Umgangsregelung über die Aufenthaltszeiten unserer
fünf Kinder bei mir. Wir möchten beide gerne eine verhandelbare und sanktionslose Umgangspraxis
haben. Man muß das mit den fünfen ja auch erst mal unter einen Hut bekommen. Das klappt i. d. Regel ganz gut. In der Vergangenheit war überwiegend ich derjenige, der "kurzfristige" Änderungswünsche seitens der Ex klaglos akzeptiert und möglich gemacht hat. Dazu gehörte auch, Termine abzusagen oder bereits eingereichten Urlaub wieder zu stornieren. Das hat mir nicht immer geschmeckt und das habe ich auch gesagt (Aber: Was juckt es die Eiche wenn...) . Allerdings ich habe auch keine Partnerin, die ich diesbezgl. berücksichtigen müsste. Wenn ich mal Terminschwierigkeiten habe, was vielleicht 2x im Jahr vorkommt, ist es ungleich schwieriger, mit der Ex auf einen Nenner zu kommen. Sie ist in einer Beziehung mit einem Mann, der selber ein Kind alle 2 Wochen über das Wochenende hat. Also werden die Wochenenden für die Kinder und mich so terminiert, daß Ex und ihr Next ein kinderfreies Wochenende haben.
Das ich mich in der Vergangenheit so um Flexibilität bemüht habe, hat zwei positive Effekte gehabt.
1.) Ich habe eine gute Bindung zu den Kindern aufbauen und erhalten können.
2.) Die Ex ist ausreichend mit Next beschäftigt und nicht mit mir.
Weniger positiv ist, daß ich wegen der Umgangstermine am Wochenende und in den Ferien (dafür gehen bei mir 5/6 meines Jahresurlaubs drauf) im privaten Bereich wenig im Voraus planen kann. Von 10 Einladungen zu Feierlichkeiten bei Freunden und Familie muß ich 8 absagen. Mittlerweile bekomme ich auch kaum noch welche (der kann eh' wieder nicht). Die Anzahl meiner sozialen Kontakte wächst nur sehr langsam. Beziehungsanbahnungen sind schwierig bis unmöglich. Kaum jemand möchte sich in die Reihe hinter die Kinder stellen.
Es kam allerdings in den letzten 6 Jahren zu Situationen (wenn auch selten), in denen der Umgang einfach ausgefallen ist, weil es keine Einigung zwischen uns Eltern gab. Wenn z. B. Termine, die 6 Monate vorher geplant sind, ein paar Tage vorher wieder umgeworfen werden, das mehrmals hintereinander und diese Änderungen dann "nicht diskutabel" sind, dann ist bei mir auch irgendwann ein Punkt erreicht, an dem ich mich verweigere. Dann höre ich ganz oft "Du MUSST! Du MUSST". "Könnten wir..., Wäre es möglich...Reden wir doch mal über...Ich schlage vor...", das höre ich nie. Das ist zwar Schade für die Kinder, aber für einen UET kaum anders lösbar, wenn er nicht als der der verlängerte Arm des BET fungieren möchte. Eine gerichtliche Regelung wird bei der großen Kinderschar erwartungsgemäß kaum für alle Beteiligten zufriedenstellend ausfallen.
Als Ex sich zur Altenpflegerin umschulen lassen wollte (da gab es den aktuellen Next noch nicht), bin ich ein Vierteljahr lang morgens um fünf Uhr aufgestanden, bin 20 KM zur Ex gefahren, habe die Kinder in ihrem Haushalt übernommen, Frühstück gemacht und die älteren Kinder schulfertig gemacht und die jüngeren Kinder zum Kindergarten gebracht. Danach bin ich zur Arbeit gefahren und saß da noch 2-3 Stunden, während Ex von ihrer Ausbildungsstelle längst wieder zu Hause war. Ich hatte vorab klargemacht, das dies nur eine Interimslösung ist (weil Ex die Kinderbetreuung vorher nicht ausreichend sichergestellt hatte und mich sonst auch nicht vorher großartig dazu eingebunden hat.). Irgendwann kamen dann Forderungen zur Ausweitung meiner Betreuung (während meiner Arbeitszeiten). Das konnte ich aber nicht leisten und gleichzeitig KU in voller Höhe zahlen, auf den die Ex aber auch nicht verzichten wollte (ggf. wg. Transferleistungen auch nicht konnte). Das Thema hat sich dann aber von selber erledigt und Ex ist dann eine adipöse Patientin auf den Fuß gefallen. Damit war die Sache im wahrsten Sinne des Wortes "durch".
Mit den Kindern fahre ich übrigens 2 mal im Jahr in den Urlaub. Im Sommer Reiterferien und im Winter zum Rodeln. Dafür haben Ex und Next kein Geld (möglicherweise aber für spleenige Hobbies). Das ist mir aber auch egal, so lange die Kinder dort nicht hungern müssen. Die Kinder leiden nach meiner Einschätzung auch nicht darunter. Wenn sie bei mir sind, bekommen sie, was sie brauchen. Ob das Stiefgeschwister "bevorzugt" wird, weiß ich nicht. Bis jetzt hat sich darüber niemand beschwert. Aber das Problem von "Eifersüchteleien" unter den Geschwistern über Papas Zeitmanagement, das gibt es hier auch. Man kann nicht alle individuellen Interessenlagen zeitgleich vertreten. Psychologiestrategisch gegenüber den älteren Kindern nicht gerade vorteilhaft, was die Ex von TO da urlaubstechnisch vor hat. Da würde ich auch an das fünfte Rad am Wagen denken. Eigentlich die Chance für den TO, bei den Kindern gut anzukommen und der Ex gute Erholung zu wünschen.
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
Moin.
Der TO hatte eingangs gefragt...
(...)
Hat sie irgendeinen rechtlichen Anspruch darauf, dass ich die Kinder auf jeden Fall nehmen muss, sowohl was die Sommerferien angeht als auch die Kur?
Ist sie in puncto Kur nicht gehalten, diese in den Ferien zu machen soweit möglich und die Kinder mitzunehmen?(...)
Ich bedaure, daß das Antwortfeld zu den Fragen, der rechtliche Charakter von elterlichen Vereinbarungen, ausgeblendet wird und die Fragen des TO damit eigentlich nicht mehr richtig zu beantworten sind.
Die strittige Thematik ist für mich längst nicht geklärt, werde in dem von Marco verlinkten Streitfaden darauf uU noch mal eingehen.
Hier respektiere ich aber die Wünsche der Moderation und
möchte mich den Ausgangsfragen nochmal anders nähern:
Wenn Eltern etwas einvernehmlich vereinbaren, dann sollten Sie gegenseitig darauf vertrauen können, daß das auch so umgesetzt und bis auf Widerruf gelebt wird. Kommt es zum Widerruf oder Unvereinbarkeiten, dann ist es ihre Aufgabe, sich zu einigen. Schaffen sie das allein nicht, dann könnn sie sich beraten und helfen lassen. Funzt auch das nicht, dann kommt als letztes Mittel nur die gerichtliche Regelung infrage (Dreisprung) oder es bleibt beim kleinsten gemeinsamen Nenner.
Gerichtliche Regelungen produzieren idR Gwinner und Verlierer. Insofern bin ich ein großer Freund von gütlichen Regelungen, in denen sich beide Eltern und Kinder widerfinden können, auch wenn sie gelegentlich 'erarbeitet' werden müssen.
In eigener Sache und in Begleitung anderer Familien habe ich die Möglichkeiten guter Moderation und Mediation kennenlernen können.
Oft sind es nur wenige geübte 'Handgriffe' Dritter, die einen Konflikt lösen und in ein Miteinander überführen können.
Es muß nur ein bisl Bereitschaft der Eltern da sein, aufeinander zu zu gehen und ELTERN ihrer Kinder sein zu wollen.
"Hallo Jasmin.
Bislang konnten wir uns noch nicht auf Betreuung der Kids zu den kommenden Sommerferien und Deiner bevorstehenden Kur einigen.
Den Knatsch zwischen uns Eltern bedaure ich, der auch an unseren geliebten Kind nicht vorbei geht.
Mir ist es wichtig, daß wir als Eltern gut miteinander klar kommen und uns weiterhin gut um unsere Mädels kümmern.
Ich bin grundsätzlich bereits, sie auch außerplanmäßig zu mir zu nehmen.
Bitte habe Verständnis, daß das gelegntlich an arbeitstechnische Grenzen meinerseits stößt, so wie mir auch Deine Belange zu berücksichtigen wichtig ist.
Grüße vom liebenden Vater"
Mit dieser Haltung geht es vielleicht besser.
W.