Anfechtbarkeit der ...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Anfechtbarkeit der Ergänzung einer Umgangsentscheidung

 
(@richardvonweizsaecker)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Zusammen,

wieder eine Spannende Frage über die ich gerade Grübele.
Das Amtsgericht hat - ohne Anhörung der Beteiligten - eine Umgangsentscheidung aus der Hauptsache ergänzt.
Daraus ergeben sich mal wieder eine Reihe von Fragen.

1. Ist das Anfechtbar?
Aus meiner Sicht, ja. Es handelt sich um eine Entscheidung in der Hauptsache und ist damit Beschwerdefähig.
Nun fehlt dem Beschluss jegliche Rechtsmittelbelehrung.
Da steht weder drunter "Ist mit Rechtsmitteln nicht Anfechtbar" noch irgendwas anderes.
Das fehlt quasi Komplett.

2. Muss Aufgrund Mündlicher Verhandlung neu entschieden werden - wenn das beantragt wird?
Der Beschluss enthält keinerlei Hinweis auf diese Frage. Ich bin mir da nicht sicher, eine Mündliche Verhandlung gab es zu der Ursprünglichen Sache schon, nur halt in der Abänderung nicht.

3. Ist die ursprüngliche Entscheidung immer noch Vollstreckbar wenn in der Ergänzung der Entsprechende Hinweis fehlt?
Der neue Beschluss enthält keinen (erneuten) Hinweis bezüglich der Androhung eines Ordnungsgeldes bei zuwiderhandlung.
Was ist wenn KM jetzt gegen die abgeänderten Punkte verstößt, ich glaube, ihr droht dann kein Ordnungsgeld.
Hat der KM ja auch niemand jetzt deutlich gesagt das sie sich auch ganz doll wirklich dran halten soll, bitte.

Vorallem Punkt 1. Beschäftigt mich am meisten, denn auch faktisch überlege ich diese Änderung anzufechten um dann in der nächsten Instanz _endlich_ hoffentlich mal eine Regelung zu bekommen,
die juristisch unvermurkst und Vollstreckbar ist.
Nur ist in erster Instanz noch eine weiteres Abänderungsverfahren Anhängig, welche Auswirkung auf dieses Verfahren wird das haben, wenn ich diese Zwischenänderung anfechte?


Titel des Themas hier und in den Folgebeiträgen auf Wunsch geändert, siehe Antwort #2; d.h. "Ergänzung einer Umgangsentscheidung" statt "Abänderung einer Umgangsentscheidung".

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.06.2020 20:13
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi!

Zu 1)

Hierzu gibt es §232 ZPO. Da Umgangsentscheidungen keinen RA benötigen, greift Absatz 2 nicht.

Ansonsten gibt es die §§ 42, 43, 48 FamFG. Da wird aber nichts erwähnt, ob man nachträglich eine Rechtsmittelbelehrung benötigt.
Daher gilt §39 FamFG, was in der Rangfolge eh vorher steht.

Was aber passiert, wenn die Belehrung fehlt, ergibt sich aus §17 FamFG. Des Weiteren gelten die normalen Fristen.

Zu 2)

Siehe §43 (2) FamFG. Es gelten Fristen und ob eine mündliche Erörterung beantragt werden kann... hmm... klingt für mich nach einem neuen Antrag mit einem neuen Aktenzeichen.

Zu 3)

Unbedingt die Ordnungsmittel reinbringen, denn es ist tatsächlich so wie du vermutest, wenn es nicht drin steht, kann auch nicht sanktioniert werden.

LG D

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 10.06.2020 23:34
(@richardvonweizsaecker)
Nicht wegzudenken Registriert

Also, ich muss auf jedenfall mit den Begriffen aufpassen, im ursprünglich Post habe ich von "Abänderung" und "Ergänzung" gesprochen.
Ggf. kann ein Mod den Titel editieren und aus "Abänderung" eine "Ergänzung" machen.
In diesem Detail liegt auch der Hund begraben.
Es handelt sich um eine reine Ergänzung unter dem selben AZ der ursprünglichen Entscheidung, deswegen bedarf es wohl
- keiner neuen Mündlichen Verhandlung
- keiner neuen Ordnungsmittelbelehrung

Die Entscheidung scheint wohl auch isoliert mit den normalen Rechtsmitteln auf die jeweiligen Ergänzten Punkte anfechtbar.
Es kann jedoch nicht die Ursprüngliche Entscheidung angegriffen werden, bzw. Keine Punkte daraus, lediglich ganz isoliert die Ergänzung kann angegriffen werden.

Dass die Belehrung fehlt, ist halt Amtsstubenmurks und hat natürlich keine Auswirkung auf die Tatsächliche Anfechtbarkeit.
Hat mich nur wieder einmal gewundert, das ist doch copy paste.. nunja.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.06.2020 04:03