Hallo zusammen,
Ich brauche einen guten Rat von Euch.
Seit einigen Jahren gibt es im damaligen Vergleich vor Gericht, eine einvernehmlich beschlossene Umgangsregelung. Diese wurde nun seit einigen Jahren für unseren 10 jährigem Sohn ohne Probleme gelebt.
Vor dieser Gerichtlichen Regelung, blockierte die Kindesmutter den Umgang sehr massiv wie Sie lustig wahr...erst deswegen kam es zu der gerichtlichen Auseinandersetzung und nun scheint es wieder zu beginnen.
Die Kindesmutter schrieb mir gestern dass es sein kann das Sie mit Sohnemann am Freitag nicht pünktlich zum Umgangstermin da sein wird, denn er wäre Reiten. Ich soll nicht warten.
Nicht nur das um 17h Abholung ist, er geht dann auch zum Sport von meiner Seite aus.
Ich schrieb ihr: "Halte dich einfach an die gerichtliche Umgangsregelung. Alles andere würde nur zu hinreichenden Konsequenzen führen. Bin wie immer um 17Uhr da!"
Wenn Sie nun wirklich wieder damit anfängt, was ist zu tun? Ich stelle mir vor das ich vor der Türe warte und keiner kommt. Polizei anrufen und denen auf meinem Handy die gerichtliche Umgangsregelung zeigen die ich immer abgespeichert dabei habe? So wäre Sie dann aktenkundig?
Was meint ihr?
Danke
Lg
Papa
Dein Ernst? Es ging jahrelang gut und weil sie jetzt mal eine Ausnahme machen will, willst Du die Polizei rufen? Vielleicht noch die GSG9 und die NATO?
Anstatt wie ein Erwachsener zu versuchen die Sache zu klären im Sinne von, "wann kommt er denn?" gleich mit "Konsequenzen" drohen? Welche konkret wären? Das Kind mit der Polizei abholen?
Das wie Erwachsene klären hatten wir schon sehr oft in der Vergangenheit. Sie weiß das Ungang ist und Sie weiß das Sie alle anderen Tage Zeit hat diese mit Kind zu verplanen und nicht dann wenn der Umgang stattfindet.
Zudem geht Kind zu meiner Zeit zum Sport, sehr kurz vor der nächsten Prüfung wo man nicht mal eben ausfallen lassen kann, all das weiß Sie.
In der Vergangenheit war es immer so. Ich stand vor der Türe und rief an wann die beiden denn kommen. Und die Antwort? Natürlich schauen wir mal...habe es mir anders überlegt, kannst ihn dann und dann haben usw.
Die Regelung lief deshalb, weil die Richterin ihr auferlegt hat das Konsequenzen drohen wenn es wieder beginnt. Bisher ist es nur einenandrohung...passiert ist noch gar nichts.
Moin Papi.
Also wenn die KM (wieder) anfängt den per Vergleich geschlossenen Umgang zu sabotieren, dann solltest Du natürlich dagegen vorgehen.
Ich weiß zwar nicht, welche Wortwahl die KM bei der Ankündigung der Verspätung gewählt hat, aber ein wenig freundlicher und vorallem lösungsorientierter hätte Deine Antwort ausfallen können.
Und wenn KM sich zukünftig nicht an den Vergleich hält, dann hast Du den ganz normalen Weg des Umgangs3sprungs zugehen: Gespräch - Vermittlung (zB JA) - Gericht. Und lass Dir dort ein Ordnungsgeld bei Nichteinhaltung der Regeln reinschreiben.
Wie Du siehst, hat die Polizei hier gar keine Rolle. Wieso auch?
Schalt mal zwei Gänge runter. Was will denn Euer 10jähriger lieber? Reiten oder Deinen Sport?
toto
Moin Toto,
Danke für deine Antwort.
Natürlich klang meine Antwort hart, doch die Vergangenheit auch in anderen Dingen die nichts mit dem Umgang zu tun haben, gezeigt das Sie keine andere Sprache versteht.
Der genaue Wortlaut per Nachricht: Hallo, es kann sein das du Sohn am Freitag nicht pünktlich abholen kannst, da er Reiten geht. Ich melde mich wenn du ihn irgendwann abholen kannst.
Er hat bisher nie geritten, erst durch meine Lebensgefährtin die ein Pferd hat, kam unser Sohn auf den Geschmack und wenn seine Mutter das unterstützt ist es auch schön, dich dann bitte zu ihrer Zeit die Sie mit unserem Kind hat, nicht genau dann wenn Umgang ist.
Unsere Sohn geht sehr gerne zu SEINEM Sport und freut sich auf seine Prüfung die er mit großem Ehrgeiz angeht, allerdings muss er wie alle anderen Kinder nur zugelassen, wenn eine bestimmte Anzahl und Vorbereitung im Training erreicht wurde, ansonsten muss ein halbes Jahr gewartet werden.
Wenn das also heute so sein wird, das ich vor geschlossener Türe stehe, dann warte ich etwas und fahre wieder wenn er nicht kommt. Werde ihr dann schreiben dass sie die Zeiten einhalten muss. Eine Verlegung der Termine ist nur EINVERNEHMLICH möglich.
Ein Gespräch mit ihr war nie wirklich möglich und ich weiß auch nicht was es hier bringen soll. Hatte da in der Vergangenheit schon genügend erfolglose Versuche. Ebenso das JA was sich damit gar nicht befassen will...zudem ist das hier in Kreis eher mutterlastig und nicht im Rahmen und aus Sicht der Kinder.
Das ist doch eine sehr nette und freundliche und überraschend konstruktive Nachricht. Du überdrehst völlig.
Auch wenn meine Antwort vielleicht etwas zu hart war, glaube ich...das man meine Reaktion nur verstehen kann, wenn man die Vorgeschichte kennt und da ist leider einiges vorgefallen.
Im Übrigen kann man auch nett und freundlich einen Umgangsverstoß ankündigen, beschreiben. Zudem was man wie schreibt und was man wie macht, sind völlig unterschiedliche Dinge.
Wenn ein Verstoß tatsächlich stattfinden sollte, werde ich natürlich nicht die GSG 9 rufen, aber dafür sorgen das es nicht mehr vorkommt, denn wie vor einigen Jahren soll es nicht mehr vorkommen und damals hat die Richterin richtigerweise so einiges der Kindesmutter gesagt und Sie gewarnt.
Das ist halt - Vorgeschichte hin oder her - kein Umgangsverstoß, das ist Pipifax.
Und ein Dojo das die Kinder nicht nach Leistung sondern nach Trainingsfrequenz zur Prüfung schickt könnte mich auch mal gern haben.
Überleg Dir mal die Kernaussage, die Du Deinem 10jährigen Sohn vermittelst: Nein, Du darfst nicht XY machen, sondern musst um Punkt fünf bei ihm sein, sonst ruft er die Polizei an.
Und wie lief denn nun die Übergabe???
Ich konnte ihn vor Ort abholen. Zuerst sagte Sie nix, dann aber meinte die Kindesmutter, dass Sie weiß das wir eine gerichtliche Regelung vor ein paar Jahren beschlossen haben, aber das Sie damit nicht mehr einverstanden seie. Ihre wenige Zeit mit unserem Kind macht es ihr nicht möglich auf die Papazeiten in Zukunft immer acht zu nehmen und demnach müsste ich aber auch unser Kind sich danach richten.
Sie meinte wenn das nicht möglich ist, werde Sie bei Gericht eine Änderung der Regel beantragen.
Ich habe ihr gesagt das ich jetzt unser Kind mitnehme und wenn Sie sich mal in Ruhe darüber unterhalten möchte, wir das gerne per Telefon oder persönlich unterhalten können, aber ich wie schon oft angesprochen, keine Diskussionen vor unserem Kind haben möchte und dann bin ich gefahren.
Ich warte nun ab was passieren wird.