:question:
Hallo, möchte mal eure Meinung zu folgender Problematik wissen!
Mein Sohn hatte am Montag (12.9.05) Geburtstag (12 Jahre alt geworden) und wohnt beim Vater.
Montagfrüh bin ich zum Schulbus meines Sohnes und habe ihm kurz im Bus gratuliert.
Dieses Wochenende (16.-18.9.) steht nun wieder mein Umgangsrecht an. Ich möchte mit meinem Kind den Geburtstag nachfeiern.
Da mein Ex aber ständig meine Wochenenden mit Kleinigkeiten blockiert, vermute ich, dass er diesmal mich kurz vorher antextet, mit dem Argument, dass „Sohn“ sein Geburtstag entweder mit der „Vaterfamilie“ oder Freunden feiern will oder wird.
Ich habe über das Gericht ein Umgangsrecht aller 14 Tage mit Zwangsvollstreckung erwirkt.
Nun meine Frage, wenn ich das Kind aus e.g. Grund nicht kriege, soll ich über meine Anwältin die Zwangsvollstreckung durchziehen lassen, damit mein Mann endlich mal schnallt, dass er dafür zu sorgen hat, dass meine Wochenenden klappen oder nehme ich das Ausgleichswochenende an.
Bitte schreibt mir, was ihr an meiner Stelle tun würdet ?
Ich würde das krasse Mittel einsetzen, weil schon soviel dieser Umgangsvereitelung passiert ist. Meine Anwältin hat ihm vor ein paar Wochen freundlich drauf aufmerksam gemacht, dass die Wochenenden mir zustehen und er bei Nichtbeachtung der richterlichen Verfügung mit Zwangsmaßnahmen zu rechnen hat. Aber er hat immer noch den Befehlston an sich, als ob unser Sohn sein Eigentum wäre. Nicht ich werde gebeten, sondern werde vor vollendete Tatsachen gestellt. Ich möchte einfach, dass er mich vorher fragt, wenn was ist, damit ich oder das Kind entscheiden können, ob verschoben wird oder nicht. Meine Hoffnung ist, das durch die Anordnung von Zwangsgeld, er umdenkt und ein reibungsloser Umgang zustande kommt.
Gruß
Trine
Hallo Trine. Das ist ein heikler Punkt. Wenn Dein Sohn von seinem Vater zu sehr einbezogen wird, können Zwangsmassnahmen nach hinten losgehen für Dich. Wenn wichtige Gründe anstehen, ist eigentlich gegen einen Tausch der WEs nichts einzuwenden - aber wenn Methode und vorgeschobene Gründe dahinter stehen?
Entscheidend sollte sein, was das Kind will. Nicht der Vater zählt und auch nicht Du. Euer Sohn sollte sagen, was er sich für das WE wünscht. Ist ein vernünftiges Gespräch mit dem KV möglich?
Das Ziel unseres Lebens ist zu werden, wer wir sind.
(F. Nietzsche)
:exclam: nein,
Meine Versuche für vernünftige Gespräche laufen leider fehl, vielleicht weil wir uns im laufenden Scheidungsverfahren befinden und uns grad über den Zugewinn streiten
Das ist natürlich eine blöde Phase. Die war bei uns auch lang und hart (und teuer). Kleine Empfehlung: Versucht, eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung zu treffen. Ausser dem Versorgungsausgleich könnt Ihr praktisch alles dort vereinbaren und vereinfacht, beschleunigt das Scheidungsverfahren. Billiger wird das auch noch. Dein Anwalt wird sicher helfen.
LG SD
Das Ziel unseres Lebens ist zu werden, wer wir sind.
(F. Nietzsche)
Hallo Trine....
"wunschgemäß" schaue ich hier vorbei... 😉
Das ist eine schwierige Situation finde ich: einerseits ist dein Sohn mit 12 Jahren schon recht groß und kann eigentlich allein sagen,w as er möchte und was nicht. Andererseits ist es natürlich für deinen Mann wahrscheinlich ein Leichtes, ihn entsprechend zu beeinflussen. Ich denke auch, die Durchsetzung mit Zwang wird bei deinem Sohn eher negativ ankommen und über den Vater entsprechend beschrieben/umschrieben dann gerade die nicht gewollte Reaktion hervorrufen. Ich würde an dieser Stelle eher versuchen, in Absprache mit deinem Sohn das WE vorzubereiten - z.B. mit ihm besprechen, wer eingeladen wird, welchen Kuchen er möchte etc. So wird es für euren Sohn vielleicht ganz selbstverständlich, dass er das WE bei dir verbringen möchte - und sein Vater ist plötzlich der Spielverderber, wenn er es ihm mit einer anderen Veranstaltung oder ä. abspenstig machen will.
Eines ist mir noch aufgefallen und macht mich stutzig: du schreibst, du hast deinen Sohn am Geburtstag kurz im Bus abgepaßt und ihm gratuliert. Das finde ich eigentlich viel erschreckender, das an einem solchen Tag die eigene Mutter sich mehr oder weniger "hinstehlen" muss....
Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....
hy trine,
auch wenn du die rechtlichen möglichkeiten dazu hast den umgang durchzusetzen,bedenke immer welche folgen das für deinen sohn hat!
leider zeigt die erfahrung das die kinder zum einen ein psychicsches problem damit haben weil sie vom anderen elternteil anschliessend"konditioniert" werden.
zum anderen reagieren die selben behörden und gerichte ,die dir die möglichkeit gaben,sehr allergisch darauf wenn du sie auch umsetzt.
sicher ist es mehr als schmerzhaft immer nur nachzugeben,aber auf dauer ist diplomatie der einzig erfolgversprechende weg! 😉
gruss sandgren 😎
😉 Hallo Weserfrosch....
Mein Sohn an seinem Geburtstag zu erreichen ist schwierig, da Handy entweder aus oder konrolliert wird, direkter Anruf übers Festnetz war mir zu wenig und direkt an der Tür, hier wäre keiner dagewesen, weil der Kindsvater mit meinem auftauchen rechnet (wohnen nur 300m entfernt).....so war ein drücken und Küßchen im Bus direkt am "Ehrentag" das Beste (er hatte auch gestrahlt, als ich dem wegfahrenden Bus zuwinkte)
Trine schrieb:
Ich habe über das Gericht ein Umgangsrecht aller 14 Tage mit Zwangsvollstreckung erwirkt.
Hallo Trine,
wie sieht denn der Beschluss im Detail aus ?
Für dieses WE wäre es ratsam, sich noch einmal zu fügen - des lieben Frieden willen. Gleichzeitig würde ich ihn aber darauf hinweisen, dass du zukünftig solche WE-Verschiebungen nicht mehr tollerieren wirst. Er hat dir das rechtzeitig, ca. 4 bis 6 Wochen vorher, mit Vorschlag Ersatz-WE anzuzeigen. Macht er das nicht, den Beschluss vollstrecken lassen.
Sad Dad schrieb:
Entscheidend sollte sein, was das Kind will.
NEIN. Entscheidend ist, dass die UWEs eingehalten werden. Das Kind hat sich an die Regelung zu gewöhnen - das ist das Beste.
Trine, der Beschluss würde mich interessieren.
Gruss.
_________
Torx
Es ist einfach eine Schande, das zu lesen.
Es zeigt aber auch, daß Männer um nichts besser sind müssen,
als Frauen.
Sie haben nur seltener diie Gelegenheit dazu. Es ist, so kommt es
mir vor, in erster Linie eine Sache des Charakter und Anstandes
und der geht bei sehr vielen Trennungen aus Wut oder gekränkter
Eitelkeit flöten.
Leidtragende sind und bleiben da wie dort die Kinder 🙁
Es ist zum ..................
Gruß
Marina
Du wirst Gründe haben, so zu denken, aber ob das
Das Kind hat sich an die Regelung zu gewöhnen
die richtige Lösung ist und ob sie in jedem Fall zielführend ist, das
wage ich schwer zu bezweifeln.
Gruß
Marina
Hallo Torx....
Beschluß lautet: Umgang Feitag bis Sonntag alle 14 Tage mit Ersatzwochenende ,wenn egal welche Gründe vorliegen, die es nicht ermöglichen (dies alles mit Möglichkeit der Zwangsvollstreckung).
Aber bis jetzt kamen immer kleine Abweichungen, wie freitags später oder Sonntags früher zurück...ich gebe schon ständig nach...zum Wohle des Kindes.
Leider wird es zum Dauerzustand!
Sad Dad schrieb:
Entscheidend sollte sein, was das Kind will.
NEIN. Entscheidend ist, dass die UWEs eingehalten werden. Das Kind hat sich an die Regelung zu gewöhnen - das ist das Beste.
Trox, das hängt wahrscheinlich sehr von den Umständen ab. Vor allem das Alter des Kindes spielt eine große Rolle. Und mit 12 Jahren kann man schon seine eigenen Vorstellungen klar aüßern ... So pauschal kann ich Deiner Aussage also nicht zustimmen.
[Editiert am 13/9/2005 von Sad Dad]
Das Ziel unseres Lebens ist zu werden, wer wir sind.
(F. Nietzsche)
Hallo Trine !
kleine Abweichungen, wie freitags später oder Sonntags früher zurück...ich gebe schon ständig nach.
Also hier würde ich, außer es sprechen schwerwiegende Gründe dafür,
künftig auf die vereinbarte Umgangsvereinbarung bestehen.
Und was da zum Wohle des Kindes sein soll, wenn der Vater auf früher
zurückbringen oder holen besteht, das leuchtet mir nicht ein.
Und zu einem Dauerzustand würde ich das auch nicht werden lassen,
da mußt Du wirklich energischer werden.
Die leuchtenden Augen Deines Sohnes sprechen dafür, daß er
sich freut Dich zu sehen und bei Dir zu sein. Du solltest ihn darin
bestärken zu sagen, wenn er bei Dir sein will, obwohl mir natürlich
klar ist, daß das für einen 12 jährigen Jungen nicht so einfach ist.
LG Marina
Hallo,
meines Wissens nach steht es sogar im Gesetz, dass der ET bei dem das Kind wohnt, Einfluß darauf nehmen muss, dass das Kind den Umgang wahrnimmt. Auf deutsch: die Mutter (oder in diesem Fall der Vater) ist dazu verpflichtet, selbst wenn das Kind von sich aus den Umgang nicht will, dafür zu sorgen dass es will. Sprich er muss versuchen das Kind dazu zu überreden.
Wie in den meisten Fällen passiert hier genau das Gegenteil und dem sollte man ganz entschieden entgegen treten. Ein Zwangsgeld für den Umgangsverhindernden Vater tut nicht dem Kind weh sondern dem Vater. Ich denke, dass es manche anders nicht begreifen wollen. Ich kenne diese Spielchen zur genüge, nur etwas anders herum. Mein Ex wollte unbedingt eine gerichtliche Regelung an die ich mich zu halten habe (Kind wohnt bei mir), aber er darf ständig Ausnahmen machen: früher abholen, später wiederbringen, ständig zwischendurch ankommen usw.
Ich habe mir das eine Weile angesehen und dann einen Schlussstrich gezogen. Es geht jetzt nur noch nach gerichtlicher Vereinbarung und zwar für beide Seiten.
Bei meinem LG klappt der Umgang mit seinen Kindern aber auch nicht, genau wie bei dir versucht die KM ständig den Umgang zu verhindern und bringt die Kinder mit "Heidepark", "Motocross-Veranstaltungen" oder einfach mit "es ist mein WE" dazu den Umgang abzusagen. Gerichtliche Regelung ist in Arbeit (Termin im Okt.) und du kannst mir glauben, hält sie sich dann immernoch nicht dran, werden wir alle Maßnahmen ausschöpfen die möglich sind. Auch damit die Kinder merken, dass sie sich nicht alles erlauben darf und der Vater darum kämpft, dass die Kinder ihr Umgangsrecht auch wahrnehmen können. Sie denken nämlich wenn Mutti es verbietet dann dürfen sie auch nicht und das muss aufhören.
Kämpfe für das Recht deines Kindes und lass dir nicht alles kommentarlos gefallen. Solange er immer wieder damit durchkommt, wird es mit der Zeit immer schlimmer statt besser.
Viele Grüße
Daisy
Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!