Anstehende Trennung...
 
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Anstehende Trennung: Rechte / Pflichten

 
 Mond
(@mond)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, zusammen,
bei mir wird´s nun bald ernst: meine DEF wird bald mit den 3 Kindern (9-6-3) ausziehen, sich eine Wohnung nehmen.
Nun interessieren mich folgende Punkte, auf die ich mich im Vorfeld eines gemeinsamen Mediationstermins (darauf konnten wir uns zum Glück verständigen) doch mal von einer ´neutralen´´ Stelle wie euch betrachten zu lassen. Also, um was geht es:
Ausgangsvoraussetzungen:
- meine DEF zieht mit den Kindern (9-6-3) aus dem gemeinsamen Haus aus; sie will die Trennung, ich nicht!
- meine Frau wird 50% arbeiten (Di-Mi-Do)
- die kleinste bei uns wird nächsten Januar 4 Jahre alt
- ich will die Kinder PERSPEKTIVISCH grds. so oft wie möglich sehen, da hat meine Frau sicher nichts dagegen, weil sie Ihre ´freie´ Zeit (für was auch immer) haben möchte
- ZUNÄCHST aber mal reist es mir den Boden unter den Füßen komplett weg, ich muss mein Leben (inkl. Freundeskreis) komplett neu sortieren und habe daneben beruflich haufenweise Anstrengungen ….. nicht nur 8h-Tage ….. deutlich mehr und stelle damit die nicht schlechte Existenz der verkleinerten Familie sicher!
- d.h.: ich will weitestgehend auf meine Rechte nicht verzichten, aber nicht über Gebühr maßlos Pflichten (jetzt schon) mir aufhalsen, deshalb meine Fragen:

1) Ab wann kann ich erwarten, daß meine Frau mehr als 50% arbeitet
2) Wenn meine DEF die Kinder hat – hat sie dann das alleinige AHBR, oder wo kann/darf ich da mitentscheiden? Ich möchte da keine meiner Rechte aufgeben!
3) Ich möchte die Kinder zunächst nur all 14 Tage haben: von Freitagabend bis Sonntagabend und das irgendwann sicher auch deutlich erweitern, wenn ich psychisch soweit alles auf der Reihe habe
(Anm.: keine Sorge, ich liebe meine Kids über alles, habe nur echte Sorge um mich selbst, daß ich kaputtgehe ….. deshalb muss ich zunächst mal an mich denken, sonst kann ich mittelfristig kein stabiler/guter Papa sein, also meine evtl. defensive Haltung bzgl. Kinder an dieser Stelle BITTE BITTE nicht falsch interpretieren)
4) Welche Besuchsrechte habe?
5) Welche Besuchspflichten habe ich?
6) Ich möchte in jedem Falle, auch und trotz der eingangs genannten Rahmenbedingungen mein Sorgerecht vollumfänglich mit behalten – geht das? (Ich will kurzfristig nicht viele Lasten, mir aber dennoch meine Rechte nach hinten offen halten)
7) Kann Sie mir eins auswischen, weil ich stur geblieben und entgegen ihrem Wunsch eben nicht aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen bin?
8) Auf was muss ich sonst noch achten?

Danke & Gruss, Mond

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.07.2011 00:26
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

7) Kann Sie mir eins auswischen, weil ich stur geblieben und entgegen ihrem Wunsch eben nicht aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen bin?

Also nur deswegen sicherlich nicht. Hier wird zwar immer empfohlen, in einer solchen Situation nicht vorschnell auszuzuiehen, denn dann ist meist alles weg: Frau, Kinder, Haus. Allerdings stellt sich m.E. die Frage, warum Du letztenendes in der Sache Immoblie so hart geblieben bist, wenn Du gar nicht anstrebst, zumindestens zunächst mehr als nur WE-Umgangsvater zu sein? So wirkt das - auf aussenstehende, deshalb bitte mit Vorsicht lesen - ein wenig schikanös. weil es provoziert die Frage, warum zukünftig AEMutter mit 3 Kids das Haus verlassen muss, wenn WE Dad dort alleine zurück bleibt....

Wenn Du jetzt allerdings bereitwillig Boden hergibst, wirst Du später arg strampeln müssen, wieder Landgewinne im Sinn von zusätzlichen Umgängen oder gar WM zu erreichen.

Wie schlecht es Dir psychologisch geht, kann (und will) ich hier gar nicht beurteilen. Und ja, ein kaputter Vater iSt niemand nütze. Aber versuche nicht in Selbstmitleid zu verfallen (Freundeskreis, viel arbeiten, ...). Du musst kämpfen! Für die Kinder! Um Dein Wolbefinden! Ich glaube übrigens, dass das gar nicht so unabhängig ist voneinander! Und ja, Du musst wohl auch akzeptieren, dass der Lebensstil in Summe sinken wird, dafür sind einfach zusätzlich Lasten (in Euro und Zeit) aufzubringen.

Gruß toto

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2011 01:20
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Mond!

1) Ab wann kann ich erwarten, daß meine Frau mehr als 50% arbeitet

Ab sofort, nur ob sie das tut...

2) Wenn meine DEF die Kinder hat – hat sie dann das alleinige AHBR, oder wo kann/darf ich da mitentscheiden? Ich möchte da keine meiner Rechte aufgeben!

Wenn die Kinder Eurer Ehe entstammen, habt ihr Eltern gemeinsames Sorgerecht (GSR) und Aufenthaltbestimmungsrecht (ABR). Nur:
wnn KM sich einbildet, z.B. durch unangekündigten Wegzug Fakten zu schaffen, hast Du trotz der erwähnten Rechte kaum Möglichkeiten, daran was zu ändern...

3) Ich möchte die Kinder zunächst nur all 14 Tage haben: von Freitagabend bis Sonntagabend und das irgendwann sicher auch deutlich erweitern...

Am Besten ist es, ihr legt eine schriftliche Umgangsvereinbarung fest, die ihr im Sinne Eurer Kinder als verbindlich ansehen solltet.
In diesem Zusammenhang halten wir nach dem Motto "Den Kindern beide Eltern zu gleichen Teilen" die hälftige Betreuung (Wechselmodel) für die beste Lösung

4) Welche Besuchsrechte habe?
5) Welche Besuchspflichten habe ich?

Nach §1684 BGB habt Du und die Kinder Recht auf geregelten Umgang. Eine gesetzliche zeitliche Regelung (Dauer und Häufigkeit) gibt es nicht. In der Rechtsprechung hat sich ein WE alle zwei Wochen+hälftige Ferienteilung und evtl. auch noch ein Tag währennd der Woche festgesetzt..
Zugleich bist Du und KM verpflichtet, den Umgang zu fördern und zu ermöglichen.

8 ) Auf was muss ich sonst noch achten?

In erster Linie auf körperliche und geistige Gesundheit ... Eure Kids brauchen gesunde Eltern!

So viel erst mal
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2011 10:18
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus Mond,

für Deine Ex wird es ein Leichtes sein, eigene Berufstätigkeit mit dem Argument der erforderlichen Kindesbetreuung abzulehnen, wenn Du ihr solche Steilvorlagen lieferst:

3) Ich möchte die Kinder zunächst nur all 14 Tage haben: von Freitagabend bis Sonntagabend

wenn ich psychisch soweit alles auf der Reihe habe

Wieviel Zeit wirst Du dafür benötigen?
Hole Dir zur Not professionelle Hilfe dazu!

Auf alle Fälle solltest Du Deine Gewichtung überdenken.
Dabei sollten auf alle Fälle die Kinder im Mittelpunkt stehen und nicht Du.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2011 10:40
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

Tach auch...

ich gebe Staengler gerne grundsätzlich recht bei dem hier...

Auf alle Fälle solltest Du Deine Gewichtung überdenken.
Dabei sollten auf alle Fälle die Kinder im Mittelpunkt stehen und nicht Du.

..

nur macht mich das hier ...

wenn ich psychisch soweit alles auf der Reihe habe

... doch ziemlich nachdenklich.

Es nützt Kindern nix wenn Elternteile (ob KM oder KV) sich nicht in der Lage fühlen Betreungszeiten so wahrzunehmen das hier nichts abblättert und die Kinder einer vermeidbaren emotionalen Belastung ausgesetzt werden.

Wenn Mond sich aktuell nur in der Lage sieht die von Ihm angedachte Umgangszeit Fr-So alle 14 T leisten zu können ist das dann auch für diesen Fall ok.

Die evtl. Konsequenz hat Staengler Dir schon gezeichnet...

für Deine Ex wird es ein Leichtes sein, eigene Berufstätigkeit mit dem Argument der erforderlichen Kindesbetreuung abzulehnen, wenn Du ihr solche Steilvorlagen lieferst:

Du kannst Deinen zustand am besten beurteilen, leiste Umgang im Rahmen dessen und hol Di zusätzlich Hilfe in jeglicher effizienten Form damit Du dann zukünftig das max. an Lesiten kannst.

Profitieren werden Du und Deine Kids davon  :thumbup:

mut und kraft wünscht,
minna

Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2011 12:31