Antrag auf Umgang
 
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Antrag auf Umgang

 
(@entrechteter)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Väter,

ich bräuchte Hilfe bei der Antragsstellung auf Umgang, welcher selbst formuliert und gestellt wird (aus finanziellen Gründen).

Kurz zu den Fakten:
Kind aus nichtehelicher Beziehung ( 2 Jahre alt)
Umgang findet nur dort statt wo KM es erlaubt, nie bei dem KV und nie ohne KM ( KV hat weder Vorstrafen, Drogenprobleme und sonstige Kindswohl störende Auffälligkeiten)
Familie des KV hatte noch keine Gelegenheit Kind kennenzulernen, nicht einmal zu Weihnachten
KV ist kurz vor Aufgabe, da auch Gespräch bei JA nicht geholfen hat, KM hält sich nicht an die Absprachen und zieht JA auf ihre Seite

Bereits gestellte Antrage könnten zumindest als Vorlage helfen, im welchem Umfang kann KV Umgang stellen, da es zu keiner festen Beziehung zwischen dem Kind kommen konnte?!

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.04.2012 16:42
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Entrechteter und willkommen im Forum!
Umgangsrecht hat nichts damit zu tun, ob verheiratet oder nicht, demzufolge auch nicht mit gSR.
Euer Kind hat ein Recht auf möglichst umfangreichen und kindgerechten Umgang, Du übrigens auch, siehe § 1684 BGB und folgende.
Dort steht nirgends geschrieben, dass KM zu bestimmen hat, wo und wie dieser stattfindet, dass bestimmst eigentlich Du mit Eurem Kind.

Einingungsversuche über das JA sind gescheitert, ergo bleibt letztendlich nur ein gerichtlicher Umgangsbeschluss, wenn KM auf deinen neuen und letzten schriftlicihen Vorschlag nicht eingeht.

Dein Vorschlag sollte so ausehen:
Regelmäßiger Umgang mit Übernachtung in für Dich praktikablen Zeitabstände (für Euer Kind ideal 50-50-Betreuung), denn ausser Stillen kannst Du alles, was Euer Kind betrifft, mindestens genau so gut wie Muddi. Es gibt also keinen Grund für Umgang unter Aufsicht von Muddi...

Grüßung
Marco

P.S.
Offensichtlich haben Umgänge statt gefunden, wie lange ist denn der letzte Termin her oder? Oder andersrum gefragt: hast Du den Eindruck, Du seist ein Fremder für Euer Kind?

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2012 17:11
(@entrechteter)
Schon was gesagt Registriert

Danke Marco,

so sehe ich das auch. Ich bräuchte halt Hilfe bei Aufbau der Antragstellung, welches Format, welche Anlagen, ob z.B. auch Studien über entsprechenden Umgang nötig sind????

Zu Deiner Frage Marco, Umgang findet mindestens viermal im Monat statt, ich wollte achtmal, aber dies wurde mir von der KM verweigert. Ich sehe mich auch nicht als Fremder, da mein Kind mich stets mich einem Lachen begrüsst.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.04.2012 17:16
(@bagger1975)

Servus entrechteter,

wenn Du es finanziell nicht so dicke hast, dann bemühe Dich doch um einen sog. Beratungsschein bei dem für Dich zuständigen Amtsgericht. Mit diesem kannst Du Dich anwaltlich beraten lassen, v.a. auch was das Thema VKH (Verfahrenskostenhilfe) anbelangt.

Laut Deinem Profil bist Du ja noch jung. Vermutlich ist das angestrebte gerichtliche Umgangsverfahren auch Dein 1. Gerichtsverfahren, weshalb Du Dir da m.E. schon professionelle Hilfe suchen solltest, v.a. damit Du nicht in prozeßtaktische "Fallen" läufst und saubere Anträge gestellt sind.

"Selbermachen" ist in Justizangelegenheiten, wo man selbst betroffen und auch befangen ist, nur bedingt empfehlenswert, es sei denn, man kennt sich richtig aus und weiss, was auf einen zukommt und zukommen kann.

Viele Grüsse   

AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2012 17:39
(@entrechteter)
Schon was gesagt Registriert

Leider bekomme ich keine Beihilfe, da ich Kapital habe, aber zur Zeit nicht rankomme.

Wer kann mir helfen????

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.04.2012 11:01
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Die Bank.
Es wird in einem solchen Fall erwartet das du deine Anlage für eine Kredit beleihst.

Wie schon geschrieben: Bei deinem Erfahrungsschatz bei solchen Prozessen nimmst du entweder einen Anwalt, oder lässt es gleich bleiben.

Mehr Möglichkeiten hast du nicht.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.04.2012 12:50
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

Du könntest noch zur Rechtsantragstelle bei Deinem Amtsgericht gehen und dort beim Rechtspfleger Dein Anliegen zu Protokoll geben. Dieser unterstützt Dich auch bei der Abfassung Deines Anliegen. Dies ist allerdings auch nur ein "Notanker" und Du solltest wenn Deinen Antrag schon hier von den Experten mal durchsehen lassen. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 03.04.2012 21:30
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Leider bekomme ich keine Beihilfe, da ich Kapital habe, aber zur Zeit nicht rankomme.

Nicht jedes Kapital wird bei Pkh Überprüfung als direktes Einkommen und somit als Ablehnungsgrund gewertet.

Gib deine Daten doch mal in den Pkh-Rechner ein.

Notfalls einen Rechtsanwalt die Pkh prüfen lassen.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 03.04.2012 21:43
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Du könntest noch zur Rechtsantragstelle bei Deinem Amtsgericht gehen und dort beim Rechtspfleger Dein Anliegen zu Protokoll geben. Dieser unterstützt Dich auch bei der Abfassung Deines Anliegen. Dies ist allerdings auch nur ein "Notanker" und Du solltest wenn Deinen Antrag schon hier von den Experten mal durchsehen lassen.

Ich denke, für den reinen Antrag reicht das, da es bei einem Umgangsverfahren weniger um den perfekten Antrag als um ein gutes Auftreten in der mündlichen geht.
Du solltest jedoch deine Wünsche hier noch mal vorstellen, und wir feilen da nochmal dran rum.
Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.04.2012 21:51
(@ariba)
Registriert

Moin Entrechteter,

alle Vorredner haben dir schon alle Tipps zu deiner derzeitigen Situation zu deinem jetzigen Zeitpunkt geschrieben:

Zusammengefasst:
- Dein/Euer Kind hat selbst ein Umgangsrecht, auch mit nicht-sorgeberechtigten Vätern.
- Du hast ein Umgangsrecht und die Umgangspflicht. Siehe die dir schon genannten § 1684 und Co im BGB.
- da du offenbar wenig Cash auf der Matte hast: a) entweder an Cash kommen, oder b) Beratungsschein holen für anwaltliches Erstgespräch und dann PKH bzw. VKH beantragen und ab zum Gericht. Denn:
- da Jugendamt und Muddi ja wohl nicht wollen bzw. offenbar nicht können, ist der/dein Weg zum Familiengericht am Wohnort des Kindes(!) ja frei.
- da du keine Erfahrungen gesammelt hast wäre es äußerst unklug ohne Anwalt das alles in die (Umgangs-) Wege zu leiten!! Denn je wie die KM tatsächlich drauf ist  -  Hardcore-Kindesbesitzerin (MEIN Kind = MEIN PrivatEIGENTUM(!!!) ...  oder "Hilfe, oh Ehrfurcht ... ich habe Angst vor JA und dem Gericht, ich tue ja schon alles, was ihr wollt"  -  und das Arbeiten ihres RA/RAin, kannst du auch fatal auf die Umgangsnase fallen, sprich du siehst dein(?) Kind für zig Monate nicht mehr. Und wenn dann irgendwann doch, nur unter Aufsicht beim Amt alle 14 Tage für 1-2 Stunden. Also NIX ohne Anwalt, meine bescheidene Einschätzung!
...

Wie Beppo schon schrieb: Schreibe hier mal deine Wünsche bezüglich des Umgangs/der Umgangszeit, welche du auch arbeitstechnisch und finanziell gesehen faktisch real realisieren kannst auf. Zudem vielleicht noch ein paar Fakten und Details bezüglich:
- wie ist deine Kommunikation mit der KM?
- wie und was wurde beim JA Gespräch besprochen, wie lief das ab?
- wie oft hast du dein/euer Kind schon seit Geburt gesehen, wie Muttiabhängig ist es, könntest du dir bereits zum jetzigen Zeitpunkt locker vorstellen ein ganzen Wochenende ohne Muddi mit dem Kind zu gestalten usw... ??
- wie weit wohnt ihr Eltern auseinander? 500 Meter oder 1000 Kilometer??
...

Noch kann man in deinem Fall offenbar noch nicht wirklich abschätzen, ob nach einem Gerichtstermin "alles wieder in Butter" ist und Mutti spurt, sprich du hast Umgang wie du es möchtest bzw. es das Gericht letztlich beschließt, oder ob du einem jahrelangen Umgangs-K(r)ampf gegenüberstehst. Letzteres soll an dieser Stelle aber sodann ja auch noch gar nicht näher erläutert werden - denn das muss bei dir ja gar nicht so verlaufen.

Hier wird dir geholfen, ganz sicher. Also haue in die Tasten und lass noch ein paar Infos sprudeln  😉

Grüße
Ariba

Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2012 00:07




(@entrechteter)
Schon was gesagt Registriert

Die Kommunikation mit der KM läuft überhaupt nicht, zwar habe ich mehrfach versucht zu schlichten, aber es verlief alles im Sand.
Beim JA wurden die Probleme angesprochen, es wurde ein Umgang mündlich vereinbart, welchen die KM bei belieben abändert, natürlich hat sie jedes Mal wichtige Gründe wie Urlaub, Arbeit oder Familienfeten.
Das Kind (Namen möchte ich hier nicht nennen, KM oder Bekannte lesen vielleicht mit) habe ich seit Geburt regelmäßig, einmal pro Woche gesehen. Allerdings nur bei der KM, unter ihrer Aufsicht. KM wohnt etwa 200km weit von mir entfernt.

Ich wünsche mir, dass ich zum Kind eine gefestigte Beziehung aufbauen kann und dies wird nicht am Umgangsort der KM gelingen, während dutzende elektronische Geräte eingeschaltet sind. Außerdem sollte das Kind die Chance haben mein Umfeld, sprich auch seine Familie väterlicherseits, kennenzulernen. Hier sollte es schon zu einem regelmäßigen Umgang kommen, eine Übernachtregelung wäre natürlich am besten für den Aufbau einer Beziehung. Auch hätte ich gerne zu den Feiertagen einen Umgang zum Kind.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.04.2012 15:30
(@entrechteter)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

vor einigen Jahren wurden mir "Geschichten" über das JA berichtet, und ich dachte es wären Vorurteile und Einzelfälle.

Heute musste ich mich einmal wieder eines besseren belehren lassen. 100%ige Entscheidung zugunsten der Mutter und ihr Verhalten wird dadurch noch bestätigt.

KOTZBRECHWÜRG

Ich musste mir mal Luft machen...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.07.2012 19:16
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich wüsste nicht, welche "Entscheidung" das Jugendamt in Umgangsfragen treffen könne; es hat nämlich überhaupt keine Entscheidungsbefugnisse, sondern nur beratende Funktion. Und ja: Die Ratschläge sind oft mütterlastig. Nach 1,5 Jahren, die Dich das Thema inzwischen beschäftigt, könntest Du das wissen.

Wenn Dir das Ergenis einer Jugendamtsberatung nicht gefällt, steht es Dir frei, eine Umgangsklage auf den Weg zu bringen; nur Gerichte können rechtsverbindliche Entscheidungen treffen. Auch das wurde Dir m. W. bereits erklärt. Aber machen musst Du das schon selbst (und ja: Es kostet Geld).

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2012 21:40
(@achhja)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo zusammen,

vor einigen Jahren wurden mir "Geschichten" über das JA berichtet, und ich dachte es wären Vorurteile und Einzelfälle.

Heute musste ich mich einmal wieder eines besseren belehren lassen. 100%ige Entscheidung zugunsten der Mutter und ihr Verhalten wird dadurch noch bestätigt.

KOTZBRECHWÜRG

Ich musste mir mal Luft machen...

Das Jugendamt kann auch entscheiden, dass der Himmel grün ist. Hat genau so viel rechtlichen Hintergrund.
Entscheiden kann nur ein Gericht. Also: mach dich ran!

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2012 11:28