A. Fahrt zum Umgang
wie bereits geschildert macht die Mami ihrem Bruder Stress, wenn er mir die Kinder bringt. Ihr Bruder hat es gerne gemacht, einerseits kann er das Geld gebrauchen, andererseits, fährt er gerne in die Großstadt zum Einkaufen etc. Angessichts dessen, dass seine Schwester mit ihm jedoch nicht mehr spricht, wenn er mir die Kinder weiterhin bringt, lehnt er jetzt den Fahrdienst ab.
Ich habe ein 40-50 Arbeitswoche, bin am Freitag abend nicht selten wirklich zu müde um mit guten Gewissen noch 200 km fahren zu können. Nachdem die Mami sich weigert mir die Kinder am Freitag zu bringen (auch gegen Entgelt nicht), die von von mir privat organisierten Fahrdienste zu vereiteln weiss, suche ich nach anderen Möglichkeiten. Ich bin bereit die Zugfahrt zu bezahlen.
1. Wie kann ich die Mami dazu bringen die Kinder zum 20 km entfernten Bahnhof zu bringen? Sie wird es NICHT machen wollen.
2. Dürfen ein bald 7- und 12-jähriger allein im Zug fahren?
3. Welche andere Möglichkeiten habe ich?
Diese Woche spricht das JA mit den Kindern, inm zwei Wochen treffen wir uns alle beim Unrechtssprecher. JA wurde vom Richter aufgefordert einen mündlichen Bericht abbzugeben.
B. Mami hat immer noch keinen Bock zum Arbeiten, fordert statt dessen weitere 5.000 Euro Nachzahlung des Trennungsunterhaltes (Strittiger Punkt: Anrechnung der Mehrarbeit), droht mit Klage. Ich muss ein schlimmer Burschi gewesen sein in meinen letzten Leben und ganz schön viel mieses Karma gesammel haben.
4. Ist es korrekt, dass wenn das Gericht davon erfährt, dass die Mami 10.000 Euro vom Papi bekommen hat, sie die Prozesskosten hilfe zurückzahlen muss?
5. Falls 4 zutrifft, ist es korrekt, dass weder das Gericht noch die Gegenseite nicht von mir verlangen können, die Prozesskostenhilfe der Gegenseite zu übernhemen, da ich NICHT verloren habe - sondern weil wir einen Vergleich geschlossen haben?
6. Falls 4 und 5 zutrifft, kann es sein, dass man von mir dennoch die Übernahme der Prozesskostenhilfe später fordern kann, sollte ich den Vergleich auf der Grundlage des neuen BGH-Urteils mit einer Abänderkungsklage ändern wollen?
Hi John,
wenn Du einen Vergleich geschlossen hast, kannst Du den nicht einfach wegen eines neuen Urteils anfechten. Ein Vergleich bedeutet immer, dass Du im Vollbesitz Deiner geistigen Kräfte eine gemeinschaftliche Vereinbarung getroffen hast. Sie war sozusagen DEIN Wille, während ein Urteil der Wille des Richters ist.
Du musst Dich also verurteilen lassen, um dagegen vorgehen zu können.
Oder Du musst Madame dazu bringen, dass sie einen befristeten Vergleich zustimmt.
Zum Umgang: Ich fürchte, dass Deine Pläne, Dir die Kinder "liefern" zu lassen, nicht funktionieren werden. KM muss sie m. W. nur zur Abholung bereit halten. Weder zum Bahnhof bringen, noch sonst was. Kinder in dem Alter dürfen wohl begleitet fahren, ich weiß aber nicht, was das kostet.
Klar, 200km fahren ist schon ein Schuh, aber kannst Du Dich arbeitstechnisch nicht so organisieren, dass Du das irgendwie packst? Oder selber mit der Bahn hinfahren und sie abholen?
Ich finde ja auch, dass KM Dir entgegenkommen sollte, nur sehe ich den Hebel nicht...
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin,
1. Wie kann ich die Mami dazu bringen die Kinder zum 20 km entfernten Bahnhof zu bringen? Sie wird es NICHT machen wollen.
Wenn sie die Entfernung hergestellt hat, kann sie gerichtlich verpflichtet werden, genau das zu machen.
2. Dürfen ein bald 7- und 12-jähriger allein im Zug fahren?
Es gibt Zugbegleiter bei der Bahn.
3. Welche andere Möglichkeiten habe ich?
Ich sehe keine.
4. Ist es korrekt, dass wenn das Gericht davon erfährt, dass die Mami 10.000 Euro vom Papi bekommen hat, sie die Prozesskosten hilfe zurückzahlen muss?
Kann sein, muss nicht. Höngt vom Unrechtsprecher ab.
5. Falls 4 zutrifft, ist es korrekt, dass weder das Gericht noch die Gegenseite nicht von mir verlangen können, die Prozesskostenhilfe der Gegenseite zu übernhemen, da ich NICHT verloren habe - sondern weil wir einen Vergleich geschlossen haben?
Ja.
6. Falls 4 und 5 zutrifft, kann es sein, dass man von mir dennoch die Übernahme der Prozesskostenhilfe später fordern kann, sollte ich den Vergleich auf der Grundlage des neuen BGH-Urteils mit einer Abänderkungsklage ändern wollen?
Nein. Nur, es wird nicht dazu kommen. Wieder ein Grund für meinen Wahnmahnsatz: NIEMALS SCHLIESSE EINEN VERGLEICH IN UNTERHALTSSACHEN.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Danke @DeepThought
Danke @Lausebackesmama
ok, alles klar...ich glaube ich habe jetzt genug gutes Karma gesammelt, ich wechsle mal die Strategie, mal sehen, was passiert...
freue mich schon auf den Gerichtssaal....
Der Entwurf meines Briefes an das JA, mit der Bitte um Euer Feedback.
Sehr geehrter Herr XXX,
besten Dank für das mit Ihnen sehr anregende Gespräch am XX .04.2009, Ihr Engagement und Ihre für den vorliegenden Fall aufgewendete Zeit.
Ich bedanke mich für die von Ihnen vorgebrachten Vorschläge und bestätige, dass ich Ihren beiden Vorschlägen einer umgehenden Teilnahme der beiden Eltern an einer Mediation und der Kinder an einer Erziehungs¬beratung durch die Erziehungsberatungstelle Weiden zur allgemeinen Verbesserung des Verhältnisses zwischen den beiden Eltern und ihren beiden Kindern, wie bereits mündlich erklärt, selbstverständlich zustimme.
Ich werde alles mir Mögliche tun, um eventuelle Kollisionen sämtlicher hierfür erforderlichen Termine mit meinen beruflichen Verpflichtungen zu unterbinden.
Im Bezug auf die in dem Schreiben der Vertretung der Antragsgegnerin vom XX.04.2009, vorgebrachten Darstellungen, erhielten Sie von mir bereits eine Auflistung der Aktivitäten, die den Kindern an den Umgangswochenenden in den Jahren seti der Trennung bis heute angeboten wurden.
Damit sie sich ein Bild von den Umgangswochenenden machen können übersende ich Ihnen eine FOTO-CD. Vielleicht können Sie aus den Fotos die Stimmung der Kinder während der Umgangswochenendaktivitäten erahnen, und mein Unverständnis über die Vorwürfe von langweiligen Umgangswochenenden bei dem ständig vom PC sitzenden Vater verstehen.
Auch den Vorwurf, ich als Vater würde meine Kinder stets zwingen, an nicht kindgerechten Aktivitäten teilzunehmen, muss ich vehement widersprechen, da es nicht der Wahrheit entspricht. Sollten Sie den Fotos auf der beigelegten CD entnehmen, die Teilnahme meiner Kinder an nicht kindergerechten Aktivitäten entnehmen, so bitte ich es mir mitzuteilen. Ich gleichen Zuge beantrage ich die Überprüfung der Freizeitgestaltung der Kinder unter der Obhut der Mutter. Mir ist aus den Gesprächen mit den Kindern folgende Freizeitgestaltung bekannt:
1. „Wir sind jeden Tag bei der Oma“
2. „Wir sind nicht müde, wir waren gestern um Mitternacht noch bei der Oma, es sind ja Ferien!“
3. „Fernsehen, Nintendo spielen“
4. „Radltour mit Mama oder Onkel machen“
5. „am Hölz Spielplatz spielen“
Inwieweit es der Wahrheit entspricht, und welchen Anteil das Fernsehen tatsächlich hat, kann ich bestenfalls anhand des Zusammenlebens bis 2005 beurteilen. Ich möchte mich an dieser Stelle jedoch dazu nicht im Detail äußern, sondern bitte ich dies in einem Gespräch mit der Frau Steindl zu erröten. Ich werde von der Mutter an den Pranger gestellt, folglich ist mir lieber, Sie machen sich ein objektives, von meinem Unverständnis über so manches Verhalten der Mutter befreites Bild über die Situation über die Lage.
Ich bemühe mich den Kindern während des Umganges bei mir eine erlebnis- und lehrreiche Freizeitgestaltung zu bieten. Das ich dabei nicht immer alles in den Augen der Kinder „richtig“ machen kann, und die Kinder so manchen, von mir angebotenen Aktivitäten das Spielen am Nintendo und PC vorziehen (oder langweilig finden) kann nicht folgende Fakten beurteilt werden:
- allmähliches Eintreten des älteren Sohnes in die vorpubertäre / pubertäre Phase.
- grundsätzlich in allen Familien vorhandene generationsbedingt unterschiedliche Vorstellung und daraus entstehende Erziehungsfragen
Die grundsätzlich ablehnende Haltung der Kinder dem Vater gegenüber und ihre inzwischen grundsätzliche Einstellung: „Hauptsache, alles vom Papa ausgehendes zu boykottieren“ bereitet mir jedoch besondere Sorge da dies wie ein Verstärker auf oben genannte Faktoren wirkt, der die Erziehungsfragen deutlich erschwert.
Dennoch: wenn ich daran etwas besser machen kann, bin ich konstruktive Kritik dankbar. Ich behalte mir jedoch auf haltlose Vorwürfe nicht im Detail einzugehen.
Seit dem Antrag auf Umgangsregelung beim Gericht hat sich die Kooperationsbereitschaft der Mutter hinsichtlich flexibler Gestaltung des Umganges und kurzfristiger mündlichen Absprachen weiterhin verschlechtert. Folglich beantrage ich die Umgangsregelung um eine klare und umsetzbare Feiertags- und Geburtstagsreglung wie folgt zu ergänzen.
1. Der Vater hat den Anspruch auf Umgang mit den beiden Kindern
a. an hohen Feiertage (Ostern, Heiligabend) und Sylvester im jährlichen Wechsel.
b. an den jeweiligen Geburtstagen eines der Kinder im jährlichen Wechsel, falls eine gemeinsame Geburtstagsfeier zusammen mit der Mutter nicht möglich sein sollte.
Weiterhin beantrage ich das Ausmass der psychischen Belastungen, denen die Kinder bereits heute ausgesetzt sind, zu überprüfen sowie eine Überprüfung des Schweregrades der Vaterentfremdung durch entsprechende Fachkräfte zu veranlassen.
Fahrten zum Umgang
Umziehen ist der Mutter nicht verboten. Durch den Umzug der Mutter mit den Kindern - trotz dem Widerstand des Vaters - in einen 100 km entfernten Wohnort, entsteht dem Vater, um den Umgang mit den Kindern aufrecht zu erhalten, jedoch ein nicht geringer aber immerhin vermeidbarer Aufwand. Der Umzug kann nicht allein durch die Enttäuschung der Mutter über die gescheiterte Ehe begründet werden. Nachdem die Mutter der Kinder nach wie vor keiner Arbeit nachgeht, kann der Umzug auch keine beruflichen Gründe gehabt haben. Die Möglichkeit der Betreuung der Kinder durch die Oma, damit die Mutter einer Arbeit nachgehen, hat die Mutter selbst in dem Unterhaltsverfahren vehement bestritten, und durch Zeugenvorladung bei ihrer Anwältin belegt, und steht somit als Umzugsgrund auch nicht zur Diskussion.
Ich beantrage, dass die Mutter als die Verursacherin der Entfernung sämtliche Kosten des Umgangs - mindestens 2 Mal pro Monat plus hälftige Ferien - zu tragen hat, und die Fahrten zu organisieren hat.
Falls sich die Mutter - trotz der ihr zur Verfügung stehenden Mitteln (2.000,- Euro netto monatlich, beinhaltet Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Kindergeld) außerstande sieht, die Fahrten zum Umgang zum Vater zu organisieren, zu finanzieren und sie in ihre Verantwortung zu übernehmen – wird sie gebeten einen Umzug zurück an den Wohnort des Vaters in Erwägung zu ziehen, oder - mit dem Verweis auf das aktuelle BGH-Urteil in Sachen Ehegattenunterhalt - eine beruflichen Tätigkeit nachzugehen.
Falls sich die Mutter außerstande sieht, die Fahrten zum Umgang zum Vater aufgrund eines Zeitmangels zu organisieren, so wird sie gebeten zu überdenken, dass der Vater bereits 5 Tage die Woche arbeitet und ihr einen Unterhalt zahlt, und derzeit darüberhinaus die Fahrten der Kinder übernimmt. Wenn sich die Mutter mit ihren Pflichten überlastet fühlt, ist der Vater gerne bereit die Rollen zu vertauschen.
Die Mutter hat es durch ihren eigenmächtigen Umzug immerhin in Kauf genommen, dass die Beziehung der Kinder zu ihrem Vater darunter schwer leiden wird, da ein Umgang unter der Woche aufgrund der Entfernung nicht möglich sein wird. Dem Vater sind keine triftigen Gründe für den Umzug der Mutter bekannt, die das in-Kauf-nehmen der Zerstörung einer Elternbeziehung (zum Vater) rechtfertigen würden. Die Mutter hat nachzuweisen, dass der Umzug nicht einem lang geplanten Umgangsboykott diente. Es gilt weiterhin, wenn nötig durch entsprechend qualifizierte Fachkräfte, zu überprüfen, inwieweit der Umzug auf noch nicht verheilten, seelischen Wunden der Mutter beruht und vorrangig zum Bestrafen des Vaters dient. Außerdem gilt zu überprüfen inwieweit die Mutter ihre Rolle als alleinerziehende Mutter ohne eine Unterstützung durch einschlägige Fachkräfte ausreichend nachkommen kann, und welche weitere Schritte erforderlich sind, um das Wohl der Kinder langfristig zu sichern. Jegliches Verhalten, dass zum Zerstören der zweiten Elternbeziehung (zum Vater) führt, muss durch entsprechende rechtzeitige Entscheidungen früh genug unterbunden werden.
Um die psychische Belastungen der Kindern sofort zu stoppen, ist es zwingend erforderlich die tatsächlichen Gründe der Ablehnung des Vaters zu ermitteln. Es muss gänzlich ausgeschlossen werden, dass die Kinder weiterhin vermeidbaren psychischen Belastungen ausgesetzt sind, die lediglich auf den Konflikten auf der Paarebene der Eltern Kinder beruhen.
Die Verringerung des Umganges der Kinder mit ihrem Vater muss in Fällen einer vorliegenden Vaterentfremdung nicht verringert sondern vielmehr erhöht werden. Das beweisen einschlägige Studien und Literatur nicht nur in USA sondern inzwischen auch in Deutschland. Wie sonst soll die Vater-Kind Beziehung auch wieder besser werden, wenn sich die Menschen kaum sehen.
Es kann nicht sein, dass Weigerungen der Mutter gebilligt werden, erforderliche Auflagen zu qualifizierter Betreuung der Eltern und der Kinder unterlassen werden, und das Risiko weitreichender psychischer Schäden der Kinder, die bis zu Identitätsstörungen, Beziehungsproblemen und Suchtneigung im Erwachsenenalter reichen, in Kauf genommen wird. Dass die Kinder psychisch belastet sind, steht für den Vater außer Frage – die grundlose Ablehnung des Vaters, und seiner ihm nahestehenden Menschen, die parteiische Haltung der Mutter gegenüber, die Rückgaben von Kindergeschenken, etc. Wenn Zweifel an den psychischen Belastungen der Kinder besteht, so muss eine Überprüfung durch eine Gutachter veranlasst werden.
Weiterhin beantragt der Antragsteller Klärung folgender Fragen mit der Mutter durch das Jugendamt jedoch spätestens am bevorstehenden Termin beim Gericht.
1. Warum weigert sich die arbeitslose Mutter die Kinder, und zwar nicht mal gegen Bezahlung, zum Vater zu bringen?
2. Warum vereitelt die Mutter darüberhinaus dass Dritte, z. B. Familienangehörige (der arbeitslose Onkel) die Kinder gegen Entgelt (dass der Vater entrichtet) zum Vater bringen?
3. Warum hat sich der Umgang und die Ablehnung des Vaters durch die Mutter und die Kinder seit dem Scheidungsantrag massiv verschlechtert?
4. Die Mutter und die Kinder beteuern wie wichtig die Freunde für die Kinder seien. Es wird nun ständig vorgebracht, die Kinder ziehen es vor mit ihren Freunden am Wohnort der Mutter zu spielen als den Vater zu besuchen. Welche triftigen Gründe lagen der Mutter vor, nach der Trennung 100 km weit weg von sämtlichen Freunden ihrer Kinder umzuziehen, und den Kontakt Kindern zu allen Freunden abzubrechen?
5. Ist die Mutter, solange sie keiner beruflichen Tätigkeit nachgeht, bereit die Kinder zum Bahnhof zu bringen, damit sie zum Vater reisen können, bzw. die Kinder im Zug zu begleiten?
6. Ist die Mutter einverstanden, dass ihr Bruder oder Schwester, solange sie keiner beruflichen Tätigkeit nachgehen, die Kinder zum Bahnhof bringen, damit sie zum Vater reisen können, bzw. die Kinder im Zug zum Wohnort des Vaters zu begleiten?
7. Ist die Mutter bereit auf einen Teil des Ehegatten Unterhaltes zu verzichten, damit der Vater seine berufliche Tätigkeit kürzen kann, und die Kinder am Freitag selbst holen kann?
8. Ist die Mutter bereit zum Wohle der Kinder zurück an den Wohnort des Vaters zu ziehen?
9. Ist die Mutter bereit den am kürzlich geschlossenen Vergleich entsprechend abzuändern, und sich mit weniger Ehegattenunterhalt zufrieden geben, wenn der Vater in die Nähe der Kinder zieht und eine weniger bezahlte Tätigkeit in der Nähe des Wohnortes der Kinder annimmt?
10. Ist die Mutter bereit beruflicher Tätigkeit nachzugehen, auf einen Teil ihres Ehegattenunterhaltes zu verzichten, damit der Vater mehr Möglichkeiten hat, de Kindern eine „interessantere“ Freizeitgestaltung zu bieten?
11. Ist die Mutter bereit, den Vater von sich aus zu informieren, wenn sie schon mit den Kindern am letzten Tag der Woche vor einem Umgangswochenende zum Zahnarzt am Wohnort des Vaters fährt, damit den Kindern und dem Vater die zusätzliche Fahrt erspart bleibt?
Bei negativen Antworten, wäre es hilfreich die entsprechenden Gründe zu erfahren.
Tipps zu weiteren Beratungsmöglichkeiten, weitere Vorschläge, die der allgemeinen Verbesserung der Situation für alle Beteiligten dienlich sind, und vor allem die psychische Entlastung der beiden Kinder in der vorliegenden Situation schnellstens verringern, sind herzlichst willkommen.
Hallo,
ich nehme an, der Herr XX wird nicht begeistert sein über dieses sehr langatmige und jedenfalls in Teilbereichen unnötig ausführliche Schreiben. Und du stellst dich selbst hier von oben herab belehrend dar als Auskenner in Sachen PAS, das dürfte eher schlecht ankommen. Daher ist mein Vorschlag: kürze das auf allerhöchstens zwei Din A4-Seiten. Straffen, kurz und prägnant die relevanten Dinge anführen, und gut ist. Für den Herrn XX ist das meiste in diesem Entwurf eh völlig irrelevant, bzw. er ist gar nicht zuständig. Z.B. Dinger wie 'Weiterhin beantrage ich das Ausmass der psychischen Belastungen, denen die Kinder bereits heute ausgesetzt sind, zu überprüfen sowie eine Überprüfung des Schweregrades der Vaterentfremdung durch entsprechende Fachkräfte zu veranlassen' haben, wenn überhaupt, nur im Antrag ans Gericht ihren Platz.
/elwu
Hi John,
was ist die Intention Deines Briefes?
Das?
Ich bedanke mich für die von Ihnen vorgebrachten Vorschläge und bestätige, dass ich Ihren beiden Vorschlägen einer umgehenden Teilnahme der beiden Eltern an einer Mediation und der Kinder an einer Erziehungs¬beratung durch die Erziehungsberatungstelle Weiden zur allgemeinen Verbesserung des Verhältnisses zwischen den beiden Eltern und ihren beiden Kindern, wie bereits mündlich erklärt, selbstverständlich zustimme.
In der Mitte des Briefes verlies mich die Lust weiterzulesen.
Wird dem JA-Mitarbeiter nicht anders gehen. Hast Du für die Weitergabe der Bilder von Deinen Kindern (Stichwort Foto-CD) von der Mutter das o.k.?
Lustige Steilvorlage. Ideen kann man haben :knockout:
LG,
Mux
Hi,
Danke für die ersten Antworten. Ich wollte folgendes am Schluss des Schreibens noch ergänze:
"Es geht allein darum alles Notwendige umgehend zu veranlassen, um die Kinder sofort vor weiteren seelischen Belastungen zu bewahren und langfristig für seelische Stabilität der Kinder zu sorgen.
Hierzu ist es erforderlich:
- einen regelmäßigen Kontakt zu beiden Eltern langfristig sichern
- Aufarbeitung der Trennung bei den Eltern in einer Mediation, damit die Konflikte auf der Paarebene nicht auf der Elternebene ausgetragen werden.
- Schaffung von einer Basis, auf der
o ein „menschlicher“ respektvoller Umgang der beiden Eltern untereinander wieder möglich ist.
o zumindest neutrale Kommunikation der Eltern untereinander möglich ist
o Wohlwollendes Verhalten dem anderem Elternpaar gegenüber selbstverständlich wird.
- Regelungen, um die Kinder von der Last sich parteiisch verhalten zu müssen zu befreien
- Aufarbeitung der Situation bei den Kindern Unterstützung durch Fächkräfte, als temporäre Zusatzmaßnahme, für den Zeitraum, bis das Verhalten beider Eltern (sh. oben) diese Maßnahme überflüssig macht."
Ihr habt beide natürlich Recht, ich mussmir ein paar Sachen für den Richter aufheben, vieles kürzen, aufpassen dass der JA Hr. XXX auf meiner Seite bleibt, nicht die Lust am Lesen verliert.
Hallo,
du solltest dir diese 'Ergänzung' ebenso sparen wie all die anderen Belehrungen. Wie gesagt: radikal zusammenstreichen. Nicht 'ergänzen'.
/elwu
Hallo John
Da kommt man nach längerer Zeit hier rein und muss so etwas lesen! Das Erste was mir dazu einfällt ist : :againstwall: :gewalt006:
Wenn ich dir sage, dass du dich vom einem RA beraten lassen sollst, dann sicherlich nicht, weil ich RA`s so toll finde, sondern weil ich sehe auf welchen Abgrund du mit deiner Kleinkrämerei zusteuerst. Der ist so tief, dass ein Fallschirm schon nicht mehr ausreicht.
Ich könnte dein Schreiben jetzt zerpflücken, dass dir hören und sehen vergeht und würde es wohl auch tun, wenn ich einen Sinn drin sehen würde. Den sehe ich aber nicht und so wird das Zerpflücken eben ein Gericht erledigen.
Du scheinst der Meinung zu sein, das ein Gericht deine " ganz persöhnliche Plattform " zur Darstellung von dir und deinen Ansichten über " richtig und falsch " , " was zu sein hat und was nicht sein darf " ist.
Ich wage die Prognose, dass ein Richter dir diesen Zahn innerhalb der ersten fünf Minuten ziehen wird. Das ist dann der Zeitpunkt, wo du feststellst, dass die Leute in diesem Saal nicht gekommen sind um Monologen von dir zu lauschen, sondern um schlicht eine Umgangsregelung festzulegen.
Nichts desto trotz drücke ich deinen Kindern und dir die Daumen :thumbup:
LG Jemmy
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World
Du sagst es is Mist, Du magst Recht haben, doch das hilft meinen Kindern nicht. Wenn du es besser weisst, lasse ich mich gerne belehren, also schiesse los, wenn du wirklich was konkretes empfehlen kannst.
schreibst Du mir zumindest drei Zeilen konkrete Kritik?
Anwälte sind keine Allheilmittel, das ist meine Erfahrung, es freut mich, wenn Du eine andere gemachtl hast.
Hallo John
Nein, von Mist habe ich nichts gesagt. Es ist schlicht überflüssig. Genau das würde dir auch jeder RA sagen. Ich muß zugeben, dass ich damals auf dem Weg war genau den gleichen Fehler zu machen. Ich bekam über meinen RA einen ultradicken Schriftsatz der Gegenseite und habe das WE damit verbracht eine "Gegendarstellung" zu verfassen. Diese habe ich dann meinem RA vorgelegt. Er hat mich dann gefragt, ob ich nichts besseres zu tun habe.
1. Der Schriftsatz meiner EX wurde vom Richter nicht gelesen (Aussage des Richters: Das interessiert hier alles nicht, Herr Jemmy hat nicht nur das Recht sondern die Pflicht seine Kinder zu sehen und er beantragt lediglich den minimal Umgang und ohne diesen Umgang wird er diesen Saal nicht verlassen ).
2. Es kamen Sachen von meiner EX ( die Kinder wollen doch garnicht zum Vater, Das macht er hier alles nur um mich zu treffen, laber laber laber.....) auf welche der Richter nur sagte: Den Umgang kekommt er so oder so, also verschonen sie uns mit diesem ganzen irrelevanten Kram.
Für mich war dass das erste Verfahren vor dem Fam. Gericht, aber leider nicht das letzte. Bisher habe ich ALLE gewonnen, habe zwei mal eine EA bekommen und beide Kinder leben bei mir. Ich habe einen sehr guten RA, welcher mich angeleitet und geführt hat. Sein Hauptaugenmerk lag immer darauf, dass ich so wenig wie möglich sage.
Es gibt eine Grundregel vor den Fam. Gerichten: Die Partei, mit welcher sich der Richter hauptsächlich beschäftigt hat die schlechteren Karten. Ich war mittlerweile vor vier Gerichten an jeweils anderen Orten und diese Regel hat bisher immer zugetroffen.
Wenn du einen Tipp haben möchtest, dann gebe ich dir diesen: Sage so wenig wie möglich! Wenn der Richter zu irgendeinem Punkt deine Seite hören will, dann wird er dich fragen. Solltest du der Meinung sein irgendetwas nicht unkommentiert stehen lassen zu können, dann unterbrich niemanden, sondern zeige dem Richter mit einem leichten Handzeichen an, dass du etwas sagen möchtest und überlasse ihm den Zeitpunkt zu bestimmen, wann er dir das Wort erteilt. Sollte deine EX oder ihr RA dich dann unterbrechen oder dazwischen quatschen, hast du die Gelegenheit einen stinksauren Richter zu sehen, welcher der Gegenseite das Letzte zuerst sagt.
LG Jemmy
edit*
Die Tante vom JA stand voll auf der Seite meiner EX! Meine EX war ohne mein Wissen mit den Kindern bei ihr und dort wurde dann ohne mich eine "Umgangsregelung erarbeitet". Die Dame wurde vom Richter so rund gemacht, das ihr Hören und Sehen verging.
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World
der Termin beim Familiengericht wegen der Umgangregelung, der für heute angesetzt war, hat entweder ohne mich stattgefunden oder wurde ausgesetzt, da ich die Nacht nach dem gestrigem Unfall auf der Intensivstation verbracht habe. Als mir in der Notaufnahme bewußt wurde, dass ich genauso gut hätte tot sein können, wurden mir ein par Dinge klar, vor allem was mir wichtig ist.
1. Ich miete eine kl. Wohnung in der Nähe meiner Kinder um dort 2-3 Nächte in der Woche verbringen zu können und für die Kinder erreichbar zu sein.
2. Ich werde ein uneingeschränktes Besuchsrecht bei den Kindern benatragen, damit Punkt auch Sinn macht.
3. ich bleibe bei der Forderung auf einen Umgang an jedem 2. Wochenende und in der jeweils zweiten Hälfte der Ferien.
4. Ich werde alles in meiner Macht stehende tun dass die Mami an einer Mediation teilnimmt.
5. Ich werde alles in meiner Macht stehende tun dass die Kinder ein Erzeihungsberatung bekommen.
6. Wenn 1-5 erfolglos bleibt, und die Mami weiterhin die Kinder gegen aufzhetzen wird, werde ich alles in meiner Macht stehende tun, um der Mami das Sorgerecht zu entziehen.
7. Sollte 1-6 nicht gelingen, die Kinder mich eine Tages komplett ablehnen, werde ich ruhigen Gewissen Plan B umsetzen, mich zurückziehen und einen ganz anderen Weg einschlagen.
Moin John!
Habe mich hier gerade mal quer durchgelesen. Du hast viele sinnvolle Ratschläge bekommen, von denen aber die teils wichtigsten an Dir abgeprallt sind. Du verbaust Dir Deinen eigenen Weg. Das würd ich nicht tun an Deiner Stelle. Es geht hier um Umgang. Es muss viel passieren, damit keine UR erlassen wird. Warum beschränkst Du Dich nicht einfach auf das Wesentliche? Denn es gibt doch kein grosses Risiko....
1. Ich miete eine kl. Wohnung in der Nähe meiner Kinder um dort 2-3 Nächte in der Woche verbringen zu können und für die Kinder erreichbar zu sein.
Ohne UR ein riskanter Schritt. U.U. sitzt Du dann alleine in einer fremden Wohnung.
2. Ich werde ein uneingeschränktes Besuchsrecht bei den Kindern benatragen, damit Punkt auch Sinn macht.
Es gibt kein uneingeschränktes Besuchsrecht.
3. ich bleibe bei der Forderung auf einen Umgang an jedem 2. Wochenende und in der jeweils zweiten Hälfte der Ferien.
Das ist soweit realistisch. U.U. könntest Du sogar den einen oder anderen Zusatztag rausholen.
4. Ich werde alles in meiner Macht stehende tun dass die Mami an einer Mediation teilnimmt.
Vergiss es. Dazu kann sie nicht gezwungen werden.
5. Ich werde alles in meiner Macht stehende tun dass die Kinder ein Erzeihungsberatung bekommen.
Glaub ich nicht dran.
6. Wenn 1-5 erfolglos bleibt, und die Mami weiterhin die Kinder gegen aufzhetzen wird, werde ich alles in meiner Macht stehende tun, um der Mami das Sorgerecht zu entziehen.
Bleib realistisch! Sicher erstmal Deinen Umgang, bevor Du über so etwas nachdenkst.
7. Sollte 1-6 nicht gelingen, die Kinder mich eine Tages komplett ablehnen, werde ich ruhigen Gewissen Plan B umsetzen, mich zurückziehen und einen ganz anderen Weg einschlagen.
Du wirst das System nicht verändern können. Das haben schon viele vor Dir vesucht, mich eingeschlossen. Mit 180 Sachen Richtung Wand. Was anderes kommt da nicht bei herum. Und das spätere Erwachen wird dann grausam sein.
Ich verstehe, wie Du zu Deiner Einstellung kommst. Aber sie ist zum Scheitern verureilt. Setze Dir realistische Ziele (Punkt 3) und erreiche diese ersteinmal. Danach kannst Du immer noch den nächsten Schritt tun. Aber das, was Du derzeit auf Deiner To-Do-Liste stehen hast, wird sich so nicht umsetzen lassen und Deine Enttäuschung ist vorprogrammiert. Die Idee, Dich von den Kids zurück zu ziehen, sobald Deine (unrealistischen) Ziele nicht erreicht werden, finde ich erbärmlich.
Sinnvoll wäre, wenn Du das zu nem RA gibst. Ich glaube, Du würdest Dir und Deinen Kids damit einen grossen Gefallen tun und in absehbarer Zeit eine gerichtliche UR in Händen halten, die Deinem Punkt 3 weitestgehend entsprechen wird.
Greetz,
Milan
zu 1.
Ohne UR ein riskanter Schritt. U.U. sitzt Du dann alleine in einer fremden Wohnung.
Ich habe eine Annonce geschaltet. Habe jetzt 5 Telefonnummern, von Pensionen und Ferienwohnung-Anbietern die ich täglich (ab 22,- pro Tag) oder monatlich (ab 150,- Euro) mieten kann. Ich habe damit die Möglichkeit den Umgang auch in der Nähe der Kinder durchzuführen - v.a. an Wochenenden, an denen die Kinder einen "wichtigen Termin" haben, wegen dem Sie "leider" nicht zu mir fahren können. Diesen Vorwand habe ich mit dieser Lösung aus der Welt geschafft.
zu 2.
Es gibt kein uneingeschränktes Besuchsrecht.
stimmt, und das es das nicht gibt, ist falsch, und dient NICHT dem Wohl der Kinder, sondern lediglich dem Wohl der Mutter, sowie viele andere Regelungen auch. Und gerade deshalb is es eines meiner Ziele. Wer maßt sich an, meinen Kindern den Umgang mit mir zu verbieten? Vor der Trennung haben die Kinder täglich ihre Papa gehabt, wir haben täglich wertvolle Zeit miteinander verbracht. Es ist mir vollkommen bewußt, dass die Chancen es durchzukriegen gering sind. Und dennoch fordere ich es und wenn es alle Väter fordern würden, würden wir eines Tages dieses Recht auch bekommen. Wie wollt sonst erreichen, dass man Euch etwas gibt, wenn ihr nicht mal dafür gekämpft habt? Keiner gibt Euch etwas, wenn er nicht muss. Hier geht es zusätzlich um einen Machtmisbrauch.
Zu 4. "Mediation:"
Vergiss es. Dazu kann sie nicht gezwungen werden.
Du hast Recht, direkt kann ich sie dazu nicht zwingen. Indirekt ja, denn solange:
- die Motive für das unnatürliche und völlig unbegründet ablehnende Verhalten der Kinder ihrem Vater gegenüber nicht psychologisch untersucht wurde und
- in einem Gutachten nicht ausdrücklich bestätigt wurde, dass unter der Berücksichtigung aller wichtiger Aspekte, weniger Umgang als von mir beantragt, dem langfristigen Wohl der Kinder mehr dient
bleibe ich bei dem unter Punkt 3 beantragtem Umfang des Umgangs. Ich habe kein Geld um einen Gutachter zu beantragen, daher muss das Gericht es beantragen. Wenn sie das nicht tun, bleibe ich bei meinem Antrag. Die Gegenseite und das JA sehen nur 2 getrennte! Wochen im Jahr als angemessen an, und wollen auch den 14-tägigen Umgang ausfallen lassen, wenn die Kinder ein Fussbalturnier, Kindergeburtstag oder Zitat des JA: andere VERPFLICHTUNGEN haben"
zu 5
sh. meine Strategie zu 4.
Du wirst das System nicht verändern können. Das haben schon viele vor Dir vesucht, mich eingeschlossen. Mit 180 Sachen Richtung Wand. Was anderes kommt da nicht bei herum. Und das spätere Erwachen wird dann grausam sein.
Du hast Recht, ich werde es wohl nicht ändern. Doch nur wenn wir gegen diese Ungerechtigkeit kämpfen, werden eines Tages gerechtere Gesetze gemacht. Ohne Kampf, keine Änderung. Die gehen alle den leichtesten Weg. Ich weiß, dass ich vermutlich nur einen Bruchteil von dem was ich fordere bekommen werde. Doch ich lasse alle wichtige Punkte - wer was will, wer sich was weigert zu tun - ins Protokoll schreiben. Dann können die Kinder zumindest nach 20 Jahren selbst nachlesen, wie es damals wirklich war. Nochmal, ich habe nichts mehr zu verlieren. Und ich kämpfe nicht gegen die Mutter, das JA, ich kämpfe für die Rechte meiner Kinder und meine Rechte als Vater. Und sowohl für JA; als auch den Richter und die Mütter gilt schließlich die Aussage: "Denn sie wissen nicht was sie "den Kinder tatsächlich an)tun.
Das UR, wie beantragt, zu bekommen, ist jedoch nur die halbe Miete. Solange die Mutter nicht mit den Kindern bewußt im Guten über den Vater der Kinder spricht, solange die Mutter nicht einsieht, dass die Kinder tatsächlich ihren Vater (diesen "bösen Ex-Partner") für ihre Entwicklung benötigen, ist ein noch wesentlich wichtigerer Problempunkt nicht zufriedenstellend gelöst worden, sh. PAS einschlägige Literatur. (Enttäuschend ist, dass der JA genau das gleiche von sich auch erkannt hat, es jedoch bei der Gerichtsverhandlung ( bei der ich nicht anwesend war) mit keinem Wort erwähnt hat.)
DESHALB finde ich die Erziehungsberatung und die Mediation so wichtig. Es gibt zwar nur wenig Hoffnung (PAS-Literatur, Erfahrung anderer Verbände), dass der PAS durchführende Elternteil zur Einsicht kommt, dennoch ist die Mediation immerhin ein Strohalm, dass sich dadurch zumindest etwas verbessert.
Im Übrigen, Der Gerichtstermin fand tatsächlich ohne mich statt. Das JA wurde angehört, ich finde es ungerecht, da ich mich zu den Anführungen nicht äußern konnte. Ich sehe jedoch von einer Klage oder Beschwerde diesbezüglich ab, da es mir mehr schaden als bringen würde. Es wird ein neuer Termin angesetzt.
PS.
Der Papa ist seit der Trennung der Eltern weg, nicht mehr täglich greifbar, er ist nicht da...
Aus der Sicht der Kinder ist der Papa (als Ansprechpartner) aus dem Leben der Kinder verschwunden. Das Kind versteht es nicht, leidet jedoch unter dieser Katastrophe. Wenn die Mama jetzt auch noch "geht" dann bin ich ganz allein auf der Welt - Das Kind hat meist gänzlich unbewußte Ängste, dass der zweite Elternteil auch noch "geht", aus ihrem Leben verschwindet, sie verlässt. DESHALB ist es nach der Trennung umso wichtiger, dass der Elternteil, bei dem die Kinder leben, gut über den anderen Eltrenteil spricht, den Kindern immer wieder durch sein Handeln offenbart, dass der andere Elternteil zwar nicht mit im Haus wohnt, jedoch dennoch FÜR DIE KINDER DA IST. ####
Die Mama meiner Kinder hasst mich, weil ich, wie sie sagt, ihr Leben durch die Trennung zerstört habe. Sie erzählt den Kindern das ich sie, die Mama, und die Kinder verlassen und im Stich gelassen hätte. Sie erkennt nicht, dass sie 100 km umgezogen ist, und damit den Kindern den Kontakt mit ihrem Vater noch wesentlich erschwert hatte. Auch erkennt sie nicht, das während sie sich das Recht nimmt in der Nähe ihrer Eltern zu wohnen, sie das gleiche Recht mit ihrem Umzug den minderjährigen Kindern versagt. Dieses egoistische Handlen wird durch die Gesetzteslage in D auch noch toleriert (In anderen Ländern ist das nicht so).
Gruß
John
Moin,
Du hast Recht, ich werde es wohl nicht ändern. Doch nur wenn wir gegen diese Ungerechtigkeit kämpfen, werden eines Tages gerechtere Gesetze gemacht. Ohne Kampf, keine Änderung.
Deine Einstellung gefällt mir ausnahmslos!
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin John007,
ich habe mich ebenfalls mal quer durch die Geschichte durchgelesen.
Ich lebe jetzt seit 2 1/2 Jahren getrennt von der EX. 2 Kinder 2 und 5. Ich habe bis jetzt über 1 1/2 Jahre Umgangsboykott (trotz Gerichtsurteil) hinter mir.
An Schriftsätzen (geschriebenen - Strafanzeige alleine über 800 Seiten) hat es weiss Gott nicht gemangelt.
Beschäftige dich mit den objektiv wichtigen Sachen. Lass dich von Lügen und Intrigen der Ex nicht aus der Bahn werfen. Das Gericht hat sich mit wichtigeren Sachen zu beschäftigen.
Die Richterin hat es bei mir "nicht im geringsten" Interessiert, was die Ex und ich für Stress haben. Herr .... , die Streitigkeiten zwischen ihrer Ex Frau und ihnen interessiert mich nicht und ich möchte davon auch nichts mehr hören. Es geht hier um die Kinder....
Versuche die Emotionalität auszuschalten. :thumbup:
Hier im Forum bekommst du sehr tolle und produktive Tipps, die mir sehr sehr viel Erfahrung und Denkanstösse gegeben haben. :yltype:
Die Themen Mediation usw. hab ich auch schon durch.
Ergebnis:
Alle weiteren Umgangstermine sind geplatzt und wir sehen uns erneut vor Gericht. Und es wird sehr viel schwerer für die KM.
Mittlerweile lache ich darüber, auch wenn es nicht zum lachen ist. 🙂
... und vor Gericht bekommst Du nicht Recht, sondern ein Urteil.......
diese Erfahrung habe auch ich gemacht.....
LG
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25