Hallo an alle!
Jetzt, kurz bevor mein Antrag auf Regelung des ABR gestellt werden konnte, habe ich auf Antrag der Mutter auf Erweiterung der Besuchsregelung eine Ladung zur Anhörung vor Gericht erhalten. Den Brief habe ich gestern erhalten und der Termin ist schon für übernächsten Montag anberaumt. Meine Anwältin habe ich noch nicht erreichen können.
Aufgrund quasi nicht vorhandener Vorbereitungszeit, aber insbesondere da der Aufenthaltsort unseres Kindes umstritten ist und es daher wohl völlig unsinnig ist, vor Gericht eine Umgangsregelung zu treffen (zumal die Mutter unseren Sohn derzeit schon an 5 Tagen die Woche sieht), bevor geklärt ist, ob unser Sohn, der derzeit aufgrund einer Vereinbarung mit dem JA bei mir lebt, auch in Zukunft bei mir leben wird, würde ich die Anhörung am liebsten verschieben, mindestens aufschieben, am Besten aber bis nach der Regelung des ABR vertagen. Aber ob das überhaupt möglich ist - keine Ahnung.
An dieser Stelle wäre ein dezenter Hinweis Gold wert! 😉
Eine weitere Sache ist, dass das JA durch meinen Umzug mit unserem Kind gewechselt hat. Nicht das JA, das in unseren Fall intensiv eingebunden ist und das ich auf meiner Seite glaube, wird vor Gericht gehört, sondern ein JA, die mit unserem Fall bisher noch überhaupt nichts zu tun gehabt haben. Was kann man da machen, dass sich das Gericht nicht mit völlig Unbeteiligten, sondern mit eingearbeiteten JA-Mitarbeitern unterhält?
Ich überlege mir derzeit, ob ich mich einfach mal spontan mit dem neuen, zuständigen JA in Verbindung setze, leider erreiche ich meine Anwältin nicht.
Für allgemeine Ratschläge bin ich immer gern zu haben. :thumbup:
Ich würde mal kurz prüfen, ob das Gericht auch örtlich zuständig ist (Wohnsitz des Kindes ist entscheidend).
Gegen kurzfriste Anberaumung von Terminen kann man sich nur schwer wehren, wobei ich das bei Umgangsverfahren toll finde. Kannst ja nen Verlegungsantrag stellen oder Deine Rechtsanwältin hat da schon einen anderen Termin (Verlegungsantrag muss auf jeden Fall gestellt werden). Mein Richter ist da ne Schnarchnase.
RTFM = Read the fucking manual
Das sie eine Umgangsregelung fordert ist an sich nicht schlecht.
Damit bekräftigt sie ihre Rolle als Umgangselternteil.
Was nicht gut ist, dass das JA ein anderes ist.
Die waren bisher dein bester Verbündeter und sind jetzt plötzlich nicht mehr zuständig.
Du solltest schnellstens Kontakt zum neuen JA aufnehmen, damit die sich auch ein Bild von dir und der Lage machen können.
Am besten, du bittest das bisherige JA darum, sich mit denen in Verbindung zu setzen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin!
Ich denke in ähnlicher Richtung wie Beppo.
Vielleicht ist das Einberaumen eines mündlichen Termins des Gerichts ein Wink mit dem Zaunpfahl. Das Gericht hätte den Antrag auch zurückweisen können bzw ohne Anhörung dagegen entscheiden können. Denn wie Du richtig schreibst, macht eine UR keinen Sinn, solange der Wohnort des Kindes nicht feststeht. Vielleicht steht er aber im Richterkopf bereits fest...
Ich würd da hingehen. Und vorher zum JA.
Greetz,
Milan
In diese Richtung habe ich noch garnicht gedacht. Ich bin da aber skeptisch. Bisher schien mir eine außergerichtliche Regelung unausweichlich, insbesondere auch deshalb, weil das JA darauf drängt, eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen. Ich hab das nie hinterfragt bisher. Die Mutter will unseren Sohn um jeden Preis wieder haben und hat beim JA sehr aggressiv Druck ausgeübt. Im Antrag ihrer Anwältin wird auch nochmal darauf hingewiesen, dass der Aufenthaltsort des Kindes umstritten ist. Angesichts der derzeitigen Faktenlage würde sich nur kein Anwalt Chancen ausrechnen, das ABR auf die Seite der Mutter zu ziehen.
Ich denke, beim Antrag auf erweiterten Umgang handelt es sich nur um den ersten Schritt und sobald die Zeichen günstig sind, wird der nächste Schritt gegangen. Die erste verleumderische Strafanzeige gegen mich ist immerhin schon eingegangen. Die Mutter wird alles nur erdenkliche unternehmen, um sich unser Kind unter den Nagel zu reißen, sie sieht unseren Sohn als ihren Besitz an.
Ich dränge auf eine endgültige Entscheidung, da das JA als auch der Familienhelferbericht befürworten, dass unser Sohn bei mir lebt. Die derzeitige Sachlage mit mehreren protokollierten Gefährdungen seitens der Mutter und ihrem aggressiven Verhalten mir gegenüber geben mir Rückendeckung. Wenn ich jetzt nicht das alleinige ABR beantrage, befürchte ich, dass sich die Aktenlage durch weitere Verleumdungskampagnen der Mutter und die Veraltung der momentanen Sachlage das Blatt zu meinen Ungunsten wendet. Sobald die Gelegenheit für sie günstig ist, wird die Mutter nicht zögern, unser Kind zu sich zu holen. Egal mit welchen Mitteln.
Meint ihr, ich sollte den Antrag auf ABR trotzdem zurückstellen? Dafür sprechen die weitere Festigung der Bindung zwischen meinem Sohn und mir, der später anzuwendende Kontinuitätsgrundsatz, sowie ein eingespielterer Alltag und auch mehr Selbstsicherheit im Umgang mit meinem Sohn (wenn ein Verfahrenspfleger eingeschaltet wird) und ggf. die Ausschließung eines finanziellen Risikos (worüber ich mir noch nicht genau im Klaren bin).
Von meinem nächsten Schritt hängt vielleicht das Leben unseres Sohnes ab, geizt bitte nicht mit Ratschlägen!
Hallo ruhiger sturm
Ich verstehe deinen Beitrag nicht ganz !!! Die KM hat Antrag auf UG-Regelung gestellt oder auf das ABR ?
Wo lebt eurer Kind hauptsächlich,bzw wo ist es gemeldet ? Du schreibst hier das die EX eurer Kind 5Tage die Woche
betreut ???
Sollte deine EX bereits Antrag auf ABr gestellt,dann würde ich mich aber an deiner Stelle sputen und sofort mit dem
neuen JA kontakt aufnehmen.Hast du vom ehemaligen JA irgendwelche Unterlagen,Protokolle etc. mitnehmen.
Und auch sofort zum RA.Du mußt dann ebenfalls Antrag auf ABr stellen.
Wäre denn bei euch ein WEchselmodell möglich ?
jenpa
..dem Kind beide Eltern
Hallo jenpa,.
in diesem Fall würde ich vom Wechselmodell Abstand nehmen.
Nach dem, was sich die Mutter bisher so geleistet hat, wäre das aus meiner Sicht nicht ratsam.
Damit würde die Position vom ruhigen Sturm auch zu sehr geschwächt.
1. Könnte sie das WM dann jederzeit beenden.
2. Kann die Gefahr durch die Mutter ja nicht so gr0ß sein, wenn sie die Betreuung zu 50% übernehmen kann.
Vor dem Hintergrund halte ich auch die 5 Tage-Umgangsregelung für Bedenklich.
Wenn ich es richtig verstanden habe, beantragt KM ja eine feste Umgangsregelung.
Diese würde ich versuchen, eher zu drosseln, in Richtung des "Regelumgangs".
Das ABR würde ich im Moment eher "reaktiv", also wenn die gegnerische Partei darauf zusteuert, beantragen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Das verwirrende an meiner Geschichte ist wohl, dass es hier leider so wenige Väter gibt, die das Kind überhaupt oder zumindest nicht schon vor einem Sorgerechtsstreit bei sich haben. Ich gehöre, Gott sei dank, zu dieser Sorte.
Unser Sohn ist seit Mai bei mir, seit ich nach einer Gewalttätigkeit gegen mich die gemeinsame Wohnung verlassen habe. Die Sache ging sofort ans JA, die haben noch am darauf folgenden Tag einen Termin mit mir und der Mutter einberaumt und einen Schutzplan erstellt, wo geregelt wurde, dass unser Sohn zunächst für 6 Wochen mit mir bei meinen Eltern wohnen soll. Ich habe mich damals bereit erklärt, unseren Sohn die 12km jeden Tag für drei Stunden zu der Mutter zu bringen, das heißt, ich habe selbst den Vorschlag gemacht. Ich war überhaupt froh, ihn erstmal gerettet zu haben.
Auf Drängen der Mutter wurde der Umgang neu festgelegt auf 3 Nachmittage a 3 Stunden und eine Übernachtung a 24 Stunden. Da während des ersten Monats des Umgangs 3 Unfälle unter der Obhut der Mutter passiert sind und weil sie immer wieder Wutausbrüche während der Übergaben hatte wurde vom JA angeordnet, dass die Besuchskontakte nur in Begleitung ihrer Mutter (Oma des Kindes) stattfinden dürfen. Das ist jetzt 4 Monate her, seitdem machen sie das leider nur noch von mir abhängig. So kam es jedenfalls zu unserer aktuellen Regelung.
Beim JA gab es zahlreiche Gespräche - immer wieder Angriffe und Forderungen der Mutter - schließlich Familienhelfer-Einsatz, um sich ein Bild davon zu machen, wo Tom in Zukunft seinen Lebensmittelpunkt haben solle. Die Familienhelfer befürworten, dass unser Sohn bei mir lebt, haben allerdings eine sehr lasche Einschätzung abgegeben und auch einen langsamen Einstieg in unbegleitete Kontakte befürwortet. Das JA, das jetzt nicht mehr zuständig ist, da ich mit unserem Sohn eine eigene Wohnung in einem anderen Stadtbezirk bezogen habe, sieht mich ebenso als verlässlicheren Elternteil an.
Die Mutter stellt eine ernste Gefahr für unseren Sohn dar, ist labil, impulsausbrüchig und verantwortungslos im Umgang mit unserem Kind. Bei unbegleiteten Besuchskontakten ist das Schlimmste zu befürchten, sollte sie, aus welchen Gründen auch immer, das ABR bekommen, hat unser Kind keine Aussicht auf eine glückliche Zukunft. Ich will hier jetzt nicht ins Detail gehen, aber ich übertreibe nicht. Es geht hier wirklich um das Leben und Überleben unseres Kleinen.
Das JA drängt auf ein Urteil und hat mir empfohlen, das alleinige Sorgerecht zu beantragen, da sie eine Kooperation mit der Mutter für unmöglich hält. Aus verschiedenen Gründen gehe ich nicht soweit, sondern beantrage nur das ABR. Und hoffe für unseren Sohn das Beste.
Deshalb: ich muss unbedingt verhindern, dass sie mit ihrem Antrag auf unbegleitetem Umgang durchkommt. Auch das derzeitige Volumen steht einem geregelten Alltag unseres Sohnes und seiner Entwicklung entgegen. Die Mutter sieht ihn als Objekt an, dass ihre Bedürfnisse nach Nähe befriedigen muss und ihr finanzielle Vorteile sichert.
Mein Ziel für eine Umgangsregelung ist ein Nachmittag pro Woche und jedes zweite Wochenende eine Übernachtung, aber nur begleitet.
Jetzt muss ich mal sehen, wie´s weitergeht. Wie immer bin ich für Ratschläge offen. 😉
Moin,
ich lehne mich jetzt vielleicht weit aus dem Fenster. Aber bei einer so labilen, gewalttätigen und unkontrollierbaren Mutter, bei der das Kind in primär körperlichen und beinah nicht mehr sekundär zu nennenden psychischen Gefahr ist, gehört der Umgang ausgeschlossen.
Soll sie doch erst mal durch eine Therapie und weiß ich was beweisen, dass sie ihre Probleme und Aggressionen in den Griff bekommt. Dann kann man über das ob und die Form von Umgang nachdenken.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
@ Lausebackesmama:
Es fällt schwer, so auf die Schnelle ein plastisches Bild von der Mutter zu zeichnen. Der Bericht erreicht ja in der Länge so schon die Schmerzgrenze des Erträglichen. Du hast ja glaub ich auch meine Geschichte gelesen. Dort habe ich das Verhalten der Mutter etwas ausführlicher beschrieben.
So einfach, wie du sagst, ist es nicht. Die Mutter verprügelt unser Kind nicht. Sie liebt unseren Sohn, leider kann sie nur nicht für ihn sorgen und gefährdet ihn durch ihre Fahrlässigkeit und missbraucht ihn zur Befriedigung ihrer Bedürfnisse. Sie braucht seine Liebe zum Überleben. Sie verlangt von ihm, dass er für sie da ist und ihre innere Leere füllt.
Und doch halte ich einen begleiteten Umgang für wichtig, nicht nur für die Mutter. Sie leidet an einer Persönlichkeitsstörung, obwohl nie diagnostiziert, und trägt im Grunde keine Schuld an ihrem Handeln. Aber auch unser Sohn liebt seine Mutter, sie ist ein Teil von ihm. Den Kontakt einfach zu unterbinden, selbst wenn ich die juristische Handhabe hätte, halte ich für falsch. Solange unser Sohn nicht mit ihr alleine ist, tut der Kontakt, zumindest jetzt, beiden gut. Aufgrund ihrer starken Aggressionen mir gegenüber fürchte ich mich nur davor, dass sie ihn auf lange Sicht versuchen könnte, gegen mich aufzuhetzen. Aber soweit ist es jetzt noch nicht. Unser Sohn wird bald 2.
Ich hoffe, es läuft gut für ihn...
Hallo RS,
okay, das hat sich für mich so angehört, als würde sie gewalttätig gegen das Kind vorgehen. Unter den jetzt noch mal skizzierten Umständen kann ich verstehen, dass Du den Umgang nicht komplett einstellen willst. Nur glaube ich nicht, dass es eine rechtliche Handhabe gibt, ihr dauerhaft beobachteten oder betreuten Umgang zuzumuten, wenn die Gründe dafür nicht irgendwo diagnostiziert sind.
Auf die Lösung dieses Problems bin ich gespannt, denn ganz fremd ist es mir nicht.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo RS,
Nur glaube ich nicht, dass es eine rechtliche Handhabe gibt, ihr dauerhaft beobachteten oder betreuten Umgang zuzumuten, wenn die Gründe dafür nicht irgendwo diagnostiziert sind.
Aus diesem Grund überlege ich, ob ich vor Gericht meine Vermutung (ich bin mir aufgrund intensiver Recherche absolut sicher) äußern soll, dass die Mutter an einer Borderline-Persönlichkeitsstörung leidet. Dort liegt die Wurzel allen Übels vergraben, die nach außen hin bekanntgewordene Aggressivität mir gegenüber, ihr rücksichtslos egoistisches und rücksichtsloses Verhalten und zwei von den Familienhelfern beobachtete Situationen, in denen sie unser Kind durch Unachtsamkeit gefährdet hat, sind nur die Spitze des Eisberges.
In Wirklichkeit ist mit starkem emotionalem Missbrauch zu rechnen, den ich am eigenen Leibe erfahren habe und den ich auch im Umgang mit unserem Sohn andeutungsweise wahrnehme. Genauer gesagt geht es um das Missbrauchen von unserem Sohn, um ihr unstillbares Bedürfnis nach Nähe und Geliebtwerden zu befriedigen. Sie zwingt ihn z.B. beim Abschied gegen seinen Willen, sie zu küssen, manchmal mehrfach, sie klammert sich an ihn und droht ihn unter ihren Heilserwartungen an ihn zu erdrücken. Alles, und das ist auch dem JA aufgefallen, das einmal zu ihr sagte, "Frau ..., ihr Sohn ist nicht dazu da, um Ihre Bedürfnisse zu befriedigen!", dreht sich ganz allein um sie und ihre Bedürfnisse. Sie kann weder für sich noch für unseren Sohn Verantwortung übernehmen. Dazu kommen unberechenbare Wahrnehmungs- und Stimmungsschwankungen, ihre Gefühle für unseren Sohn wechseln zwischen Liebe, Gleichgültigkeit und sogar Hass, dreimal hat sie mir gegenüber unter Tränen geäußert, dass sie unseren Sohn hasst. Am gefährlichsten jedoch sind ihre unkontrollierbaren Gefühlsausbrüche, die sie in scheinbar harmlosen Situationen (z.B. Aufräumen des Kleiderschrankes) ausrasten lässt, bis hin zur Anwendung von körperlicher Gewalt.
Auch bei den Übergaben verhält sich die Mutter aggressiv, durch die Anwesenheit ihrer Mutter gedämpfter, doch wird sie mir gegenüber laut und wertet mich vor unserem Sohn ab.
Im Grunde ist ihre psychische Erkrankung für eine Regelung des Sorge- und Umgangsrechts entscheidend, und die einzige Möglichkeit einer Besserung der eben beschriebenen Lage erscheint mir eine vom Richter angeordnete Therapie. Auf der anderen Seite ist es riskant, wenn ich mich vor Gericht nicht allein auf die Fakten stütze, sondern solch eine Behauptung aufstelle, die mir im schlimmsten Fall sogar als Verleumdung ausgelegt werden kann. Dazu kommt, dass es sich um eine Beziehungsstörung handelt, d.h. nur in Beziehungen und dort in besonderen Belastungssituationen werden die Symptome deutlich.
Für Psychologen ist die Diagnose sehr schwierig, es kann deshalb gut sein, dass die Persönlichkeitsstörung nicht diagnostiziert wird und dann würde meine Argumentationsgrundlage vor Gericht wie ein Kartenhaus zusammenbrechen. Im schlimmsten Fall könnte dann sogar der Mutter das ABR zugesprochen werden, was nach derzeitigem Aktenstand extrem unwahrscheinlich ist, da sowohl das JA als auch der Familienhelferbericht befürworten, dass unser Sohn bei mir leben soll, das Aggressionspotential der Mutter vermerkt ist und zwei Gefährungssituationen im Bericht auftauchen.
Jetzt heißt es gut überlegen...
Im Übrigen wurde der Anhörungstermin nächste Woche auf unbestimmten Termin verlegt, da das JA zum Termin keine Zeit hat. Also bleibt immerhin noch etwas Zeit zum Durchatmen und Nachdenken.
Ich halte euch auf dem Laufenden.
Für Psychologen ist die Diagnose sehr schwierig
Deine? Nein. Die ist sehr klar, und ich bin nicht mal Psychologe.
Moin,
Richter mögen es nicht so gerne, wenn man ihnen die Entscheidung abnimmt.
Dazu gehört auch, aus Symptomen eine Diagnose zu erstellen.
Vermeide also möglichst die Eigendiagnose Borderline und schildere lediglich die Symptome.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo ruhiger Sturm,
Für Psychologen ist die Diagnose sehr schwierig, es kann deshalb gut sein, dass die Persönlichkeitsstörung nicht diagnostiziert wird
b ich vor Gericht meine Vermutung (ich bin mir aufgrund intensiver Recherche absolut sicher) äußern soll, dass die Mutter an einer Borderline-Persönlichkeitsstörung leidet
Ganz ehrlich: Du hälst dich also für kompetenter als ausgebildete Psychologen? Auf der einen Seite sollen Psychologen sich mit der Diagnose schwer tun, auf der anderen Seite bist du dir sicher, das du diese Störung bei ihr feststellen kannst.
Noch eine Anmerkung: Ein Richter kann und darf keinen Menschen zu einer Therapie zwingen. Das hätte auch gar keinen Sinn, denn eine Therapie kann nur Erfolg haben, wenn der zu Behandelnde auch Einsicht in seine Krankheit hat und deshalb aktiv an einer Behandlung mitwirken kann. Im übrigen dauert bei BL eine Therapie viele Jahre, wenn sie überhaupt gelingt.
Ich persönlich wäre auch mit so einer Laiendiagnose höchst vorsichtig, sie wird grade in Umgangsstreitigkeit viel zu häufig angeführt und ich traue mich inzwischen zu wetten das etwa 2/3 der hier geäußerten klar erkannten BL-Erkrankungen keine sind. Sicher psychische Auffälligkeiten und evtl. auch Krankheitbilder, aber die Palette psychischer Erkrankungen ist so riesig, das auch anderes als BL in Frage kommt. Für mich inzwischen ein Modebegrif, so wie jedes hippelige Kind gleich ein AD(H)S kind ist.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Ganz ehrlich: Du hälst dich also für kompetenter als ausgebildete Psychologen? Auf der einen Seite sollen Psychologen sich mit der Diagnose schwer tun, auf der anderen Seite bist du dir sicher, das du diese Störung bei ihr feststellen kannst.
Ich halte mich nicht für kompetenter als einen Psychologen. Wenn ein Psychologe 2 1/2 Jahre eine Beziehung mit der Mutter geführt hätte, ein Kind mit ihr hätte und die ganze Palette des Wahnsinns im Alltag miterlebt hätte, könnte er diese Diagnose problemlos stellen. Ich brauchte dafür Hilfe von außen. Damals habe ich die Mutter mit meiner Vermutung konfrontiert, sie hat sich damit beschäftigt. Von den neun klinischen Kriterien fand sie, dass zwei nicht auf sie zuträfen, bei den restlichen hat sie sich wiedererkannt. Für eine positive Diagnose reichen 5 der 9 Kriterien aus. Ich habe nicht den geringsten Zweifel an meiner Diagnose. Heute will sie davon natürlich nichts mehr wissen.
Ich empfehle zu diesem Thema das Buch "Schluss mit dem Eiertanz", es war eine Offenbraung für mich.
Das Problem beim Psychologen ist der "sterile" Rahmen der Sitzungen, bei denen eben nur geredet wird. Stresssituationen, bei denen ein Borderliner sein typisches Verhalten zeigt (insbesondere Situationen des Verlassenwerdens, des Kontrollverlustes über die Umgebung [z.B. das unerwartete Aufräumen eines Kleiderschrankes], die Konfrontation mit eigenen Fehlern und Fehlverhalten) werden nicht miterlebt. Borderline-Patienten stellen sich, wie auch die Mutter meines Sohnes, als Opfer dar und erfinden die grausamsten Geschichten, um Mitleid zu erwecken und das Umfeld auf ihre Seite zu ziehen. Verleumdungen ala "mein Ex hat mich jahrelang sexuell missbraucht" sind an der Tagesordnung. Nicht wenige Psychologen lassen sich dadurch täuschen.
Ein Psychologe schrieb in einem anderen Buch, er habe über ein Jahr mit einer Borderlinerin gearbeitet, die ihm die schrecklichsten Geschichten aus ihrer Umwelt geschildert habe, so dass er sie als armes, gequältes Opfer wahrgenommen habe. Erst als die Geschichten zu unglaublich klangen, hakte er nach und deckte den Schwindel auf, den man auch als Wahnsinn bezeichnen kann, da die Betroffenen ihre Geschichten teilweise als tatsächliche Realität wahrnehmen.
Ein Gutachten könnte so im schlimmsten Fall sogar aussagen, ich hätte die Mutter körperlich, seelisch oder sexuell missbraucht. Darin liegt eine nicht einzuschätzende Gefahr. Psychologen sind auch keinesfalls Götter, vor Inkompetenz ist kein Berufszweig sicher.
Noch eine Anmerkung: Ein Richter kann und darf keinen Menschen zu einer Therapie zwingen. Das hätte auch gar keinen Sinn, denn eine Therapie kann nur Erfolg haben, wenn der zu Behandelnde auch Einsicht in seine Krankheit hat und deshalb aktiv an einer Behandlung mitwirken kann. Im übrigen dauert bei BL eine Therapie viele Jahre, wenn sie überhaupt gelingt.
Zwingen kann der Richter sie nicht, aber man kann unbegleiteten Umgang an die Bedingung knüpfen, dass die Mutter sich einer Therapie unterzieht. Über die erfolgsaussichten bin ich mir im Klaren.
Im Übrigen denke ich ähnlich wie Beppo. Schöne Grüße! 😉
Wenn ich lediglich die Symptome schildere, kann mir daraus keiner einen Strick, zumindest steht und fällt die Aussage dann nicht durch eine positive oder negative Diagnose eines Gutachters.
Ich hoffe nur, ich bekomme trotz des Grundsatzes "Nothing bad about the Ex" vor Gericht die Gelegenheit, meine Schilderungen auszuführen.
Schönen Gruß an alle!
Ich habe auch nicht gesagt, das ein ausgebildeter Psychologe/Psychiater frei von Fehlurteilen ist.
Viele Verhaltensweisen eines BL sind auch in anderen Störungen auffällig. Von daher finde ich die Abgrenzung durch Laien schwierig bis unmöglich.
Ich bekomme derzeit eine dahingehende Schulung. Die mir aber derzeit nur zeigt, das ich dann sicher jemanden zu nem Fachmann auf dem Gebiet schicken würde und mich nicht selbst an einer Diagnose versuchen würde (was ich auch gar nicht dürfte)
Ein für mich neuer Punkt war, das BL mehrere Persönlichkeiten haben. Das ist wohl ein Punkt in der neueren Forschung, die es leichter macht das zu erkennen, weil das einem Psychologen auffällt, wenn er immer wieder mit einer anderen Persönlichkeit konfrontiert wird.
Ganz ehrlich, ich wundere mich immer wieder warum im psychologischen Bereich Menschen sagen: Ich bin mir absolut sicher, das xy wz hat, aber bei medizinischen Dingen sagen: Deine Symptome könnten auf abc hindeuten, lass das mal untersuchen. Da würde keiner aus der Beobachtung heraus eine Diagnose stellen, sondern allenfalls Vermutungen
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin RS,
das Problem ist nicht Deine Selbsteinschätzung, Deine Erfahrungen oder irgendwelche Laien-Tests, mit denen man mit X von Y Fragen mal eben eine Blitz-Diagnose stellt. Das Problem ist schlicht, dass alles, was Du zum Thema sagen kannst, eine Mode- und Laien-Diagnose ist, auf die niemand etwas geben wird. Schon gar nicht im Familienrecht, wo man in strittigen Fällen beinahe automatisch davon ausgeht, dass jede Aussage von Partner A über Partner B vor allem dazu gedacht ist, diesen zu diskriminieren.
Stell Dir im Gegenzug doch einfach mal vor, Deine Ex würde aufgrund irgendwelcher "Beobachtungen" den Schluss ziehen und laut äussern, dass Du pädophil bist. Die nötigen "Beweise" lassen sich bei Bedarf leicht finden: "badet mit den Kindern", "macht Fotos von den Kindern mit Badehose oder sogar ohne", "legt sich zu den Kindern ins Bett", "hat die Kinder auf dem Schoss" etc. Du siehst: Man muss die gemachten (oder auch erfundenen) Beobachtungen nur passend umdeuten.
An einem gibt es allerdings nichts zu deuteln: Jedes deutsche Familiengericht wird davon ausgehen, dass Du der Mensch auf der Welt bist, der am allerwenigsten objektiv über Deine Ex urteilen kann. Insofern bewegst Du Dich mit irgendwelchen BL-Hinweisen auf sehr dünnem Eis. Zumal echte BL'er Weltmeister darin sind, ihrer Umwelt etwas vorzuspielen. Für die Dauer einer Gerichtsverhandlung können sie problemlos apart, zuckersüss und ausschliesslich um das Kindeswohl besorgt sein - da siehst Du mit irgendwelchen Horrorstories von unmotiviert aufgeräumten Kleiderschränken oder Wutausbrüchen sehr schnell sehr alt aus. Hinzu kommt die ärztliche Schweigepflicht: Kein Doc wird gegen den Willen Deiner Ex auch nur einen Pieps sagen. Und zu einer Untersuchung oder Therapie wird man sie auch nicht verurteilen.
Dein Buch kennen wir hier schon lange. Es hat auch manchem User geholfen, besser mit dem Problem umzugehen. Ich kenne aber keinen, der mit einer Hobby-Diagnose in dieser Richtung vor Gericht hätte punkten können.
Zusammenfassend: Wenn Deine Strategie darauf beruht, eine Erkrankung Deiner Ex gegen sie verwenden zu wollen, kann das genaue Gegenteil Deiner Absichten eintreten.
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.