Hallo an alle,
ich habe bereits bei Unterhalt einen Beitrag geschrieben, nun bräuchte ich noch einige Antworten zwecks Umgang.
Bisher habe ich gemeinsam mit Ex und Sohn in einer Wohnung gelebt. Da gab es keine Probleme wegen Umgang. Ich habe mich sehr viel um meinen Sohn gekümmert, da ich immer Nachtschicht habe.
Nun macht aber meine Freundin Porbleme. Sie droht mir ständig damit, mir unseren Sohn nicht zu geben. Ich muss ihr gehorchen wie ein kleiner Hund, sonst bekomme ich N. nicht. Nur dann wenn sie es will, darf ich ihn sehen. zum Beispiel, wenn sie abends weggehen möchte, oder wenn sie irgendwelche Termin hat. Wenn ich einmal nein sage, bekomme ich ihn das nächste Wochenende nicht.
Gibt es irgendwelche verpflichtende Regeln für den Umgang ? Ich nehme meinen Sohn sehr gerne, auch unter der Woche, aber manchmal habe auch ich Termine oder Verabredungen.
Danke für eure Antworten
Was für eine geniale Auswahl eines Titels für den Beitrag.
Geh zu Gericht, beantrage einen Umgangsbeschluss, der ist für deine Ex bindend.
Good luck bro.
Was für eine geniale Auswahl eines Titels für den Beitrag.
Geh zu Gericht, beantrage einen Umgangsbeschluss, der ist für deine Ex bindend.
Good luck bro.
Nun ja, gleich zum Gericht?
@lostdad, hast du mal beim Jugendamt (JA) vorgesprochen und das Problem geschildert. Die können dich hier erstmal beraten. Wenn es hart auf hart komt kann man immer noch vor Gericht. So oder so würde das Gericht das JA einschalten.
Und JA, du hast ein Recht auf Umgang.
Hallo an alle,
[...] Gibt es irgendwelche verpflichtende Regeln für den Umgang? [...]
Danke für eure Antworten
Zunächst einmal ja: §1684 BGB...
Ansonsten wäre der Weg des sog. "Dreisprungs" das Mittel der Wahl. Dies deshalb, da bei eventueller unumgänglicher Gerichtsanhängigkeit auch dort (vom Gericht) hinterfragt werden würde, was man bis dato (außergerichtlich) unternommen hat um den Umgang einvernehmlich zu regeln...
Dreisprung:
1. Der Kindesmutter (KM) (mündlich oder besser schriftlich - je nach Verhältnis und Möglichkeiten) für beide ET verbindliche Zeiten vorschlagen an denen Du das Kind betreuen willst und kannst. Das am Besten über einen Jahresplan, an dem auch Urlaube und Feiertage includiert sind. Z.B. 2 Tage in der Woche und jedes 2 WE von Freitag- Sonntag. Bei den Ferien und den Feiertagen und/ oder Geburtstagen einen (jährl.) Wechsel einplanen. Ebenso sollte eine Regelung gefunden werden, falls Termine ausfallen (zB. ausgefallenes WE am darauffolgenden WE nachholen - ohne allerdings den Rhytmus zu unterbrechen).
Falls es hier schon feste Hobbys des Kindes gibt (z.B. Fussball, Musikunterricht usw. usf) dies ggf mit berücksichtigen. Wichtig ist das die Zeiten von Dir als KV sicher wahrgenommen werden (was eine Betreuung in der Zeit durch zB. Deine Eltern oder Freundin nicht grundsätzlich ausschließt). Ein Krankheitsfall des Kindes läßt nicht automatisch auch den Umgang ausfallen (Auch Du als UET kannst ein krankes Kind betreuen..)
2. Wenn das nicht funktioniert das betroffene (im Dunstkreis des Kindes) Jugendamt (JA) kontaktieren und mit Hilfe des JA eine verbindliche Umgangsregelung finden. Hier sollte man allerdings eine gewisse Vorsicht walten lassen, da JÄ immer noch eher Mütterorientiert sind und sich nicht unbedingt auf die Seite der KV stellen...
3. Das Gericht sollte tatsächlichals letztes herangezogen werden, wenn alle einvernehmlichen Versuche ausgereizt bzw, gescheitert sind.
PS: Man sollte da wohl etwas pokern...also zunächst mehr fordern um etwas Verhandlungspotential zu haben. Dazu können wohl andere etwas mehr sagen (@RichardvonWeizsaecker?)...
Tatsächlich ist der Titel Deines Beitrages sehr schlecht gewählt...
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)