Moin,
eine Frage. Nach erfolgreichen Umgangsurteil, aber weiterer Verweigerung der KM, weiteren gerichtsverfahren die sich bereits ins 4. jahr hinaus ziehen und immer wieder anhörungen , beweissicherungen, ein eingeleitetes ordnungsgeldverfahren gegen die KM welches sich nun auch schon 4 jahre hinzieht, alles erfolglos war, möchte ich nun die sache abschließen und auf das Besuchsrecht verzichten. Wie gehe ich hier for. Schreibe ich das gericht an bitte um einstellung der Verfahren und erkläre den Verzicht des Besuchsrechts oder wie mache ich das ?
Unterhalt muss ich nur 20€ laut Titel zahlen, ich würde gerne einfach nur noch der Unterhaltspflicht nachkommen wollen, aber an sonsten ein neues Leben anfangen ohne gericht ohne rennerei ohne Kind , welches mich etliche nerven und Burnouts gekostet hat.
lg
Hi Bullweih und willkommen hier
Du bist 27 Jahre alt und willst dein Kind aufgeben?
Lese hier ein wenig im Forum und du wirst sehen, was andere auf sich genommen haben.
Überdenke das doch bitte nochmal.
Gruss Wedi
Moin,
ich m,öchte nichts mehr überdenken ich habe meinen entschluss gefasst, das 4 jahre nun genug sind. Ich habe nicht vor mein halbes leben mit solchen müll zu verbringen, ich habe noch andwre pläne die nun um 4 jahre verschoben wurden. Ich möchte endlich das tun was ich für mich für richtig halte, meine ziele in angrif nehmen sowohl privat als auch beruflich. Und bitte keine Moralpredigten mein entschluss steht fest, das dieses thema bei mir keine bedeutung mehr finden soll und der richtige abschluss her muss, mit allen konsequenzen.
lg
Schreibe ich das gericht an bitte um einstellung der Verfahren und erkläre den Verzicht des Besuchsrechts oder wie mache ich das ?
Ziehe deine Klage beim Gericht zurück.
Dann kannst du dein Leben leben brauchst dein Kind nicht mehr zu sehen.
Und bitte keine Moralpredigten ....
Wirst du von mir nicht bekommen, die kannst du dir später abholen.
Gruss Wedi
Wenn derzeit noch ein Verfazhren anhängig ist, kannst du einfach diesen Antrag (wenn du ihn gestellt hast) zurückziehen.
Sollte derzeit ein Antrag der KM auf Umgangsausschluß oder sonstwas anhängig sein, kannst einfach erklären, das du auf den Umgang verzichtest und das Verfahren so beenden.
Sind derzeit keine Verfahren anhängig kannst du einfach durch nichtstun einen Schlußstrich ziehen.
Richtig, konzentrier dich auf deine berufliches Weiterkommen, dann bist du sicher bald in der Lage den Mindestunterhalt zu leisten . Denn diese Pflicht wirst du ja nicht so leicht los und die KM/JA können immer mal wieder prüfen, ob du mal mehr als 20 € zahlen kannst.
Gruß Tinba
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Servus Bullweih,
wenn Dein Entschluss schon fest steht, warum stellst Du dann Fragen in einem Forum, wo die meisten User für ihre Kinder kämpfen?
Ziehe Deine allenfallsig noch laufenden gerichtlichen Anträge doch einfach zurück und bezahle dann die Gerichts- und evtl. entstandenen Anwaltskosten der Gegenseite und gut ist...
Ich sehe da keine weiteren Probleme bis auf den Umstand, dass Dich Dein Kind dann einmal vermutlich in paar Jahren fragen wird, warum Du nie da warst und es damals allein gelassen hast...
Aber diese Sach muss grds. jeder mit sich ausmachen...
Moin,
derzeit laufen folgende Verfahren. Ordnungsgeldantrag gegen KM wegen nichteinhaltung des Umgangsurteils
Sorgerechtsantrag des gem Sorgerechts.
Jugendamt empfield dem Gericht, nicht dem gem. Sorgerecht zu zu stimmen, da noch kein umgang stattfand und dieser in fordergrund stehen würde, somit kann ich dieses verfahren erst mal vergessen.
Das Ordnungsgeldverfahren dauert seit 4 jahren an und immer wieder erneute anhörungen, wieso der antrag, hat sich bereits was getan, was tuen sie um dem urteil gerecht zu werden, nehmen sie kontakt zum kind auf , wenn ja wie , nach der KM fragt keine sau, obwohl ICH den Antrag gestellt habe, werde ich als depp hingestellt. KM ist arbeitslos und wird wahrscheinlich garkein ordnungsgeld bekommen.... also waren die 4 Jahre völlig fürn Poppo.... kein ende in sicht und erhofte ergenisse erst recht nicht, habe bereits 3 Burnouts gehabt 6 mal wegen kreislauf im KH gelegen.
Habe noch keien Ausbildung, mache nur hilfsjobs mit einen netto von 900€ habe nichts erreicht da seit kennenlernen der Ex nur noch zeit für gericht jugendamt o.ä vorhanden war....
lg
Hallo,
ich finde das wirklich zum heulen wenn ich so etwas immer lesen muss. Da kann ich ja nur :ironisch gemeint: sagen das ich mit meiner Ex richtig Glück habe.
Ich habe zwar nicht solche grossen Probleme, bin aber durch das was mir passiert ist auch ganz schön geschafft. Ich weiss was es heisst 5 Jahre lang nur Stress mit der Ex zu haben, das geht an die Substanz! Nur euer Kind kann nichts dafür.
Wenn die liebe zum Kind groß genug ist, dann gib nicht auf. Später wirst du vor einem ganz anderen Richter stehen, und dir etwas anhören dürfen, der Richter wird dein eigenes Kind sein. Wenn du diesen Schritt jetzt machst, gibt es kein zurück mehr. Und die Ex ist wie schon erwähnt ja nicht aus deinem leben! Und Unterhalt zahlen, musst du sowieso, ausser ein evtl. neuer Partner würde Dein Kind adoptieren.
Auf der anderen Seite ist auch deine Entscheidung zu respektieren.
Gruß
MDroid
HI,
wenn du das tust hat deine Ex erreicht was sie wollte. Die Frage ist nur ob du das wirklich möchtest oder ob du dir nicht lieber Tipps abholen magst um Erfolg zu haben.
Lg
Nadda
Moin, was soll ich den eurer Meinung nacvh noch tun ? Weiter warten ? Es soweit treiben das sie mich in die Psycho einweisen können ? Oder es mich in selbstmord treibt ? Ich Berufsunfähig werde ? was soll ich tun ?
lg
Hallo,
ich kann Dich verstehen. Ich wüsste auch nicht, ob ich nach so vielen Jahren noch die Kraft hätte zu kämpfen. Du kannst ja beweisen, dass Du es versucht hast. Vielleicht kannst Du ja einen Kompromiss mit Dir schließen, dass Du die laufenden Verfahren zu Ende führst und dann einen Strich drunter machst, wenn diese auch zu nichts führen.
An erster Position steht Deine Gesundheit. Wenn Du an Deinen Grenzen angekommen bist, dann ist es gut, wenn Du sie wahrnimmst und achtest. Du musst ja das Ende Deiner Bemühungen nicht wie ein Plakat vor KMs Haus aufstellen. Du gibst einfach Ruhe. Und wenn Du in einem halben Jahr oder Jahr wieder Kraft hast und merkst, dass in Dir doch noch etwas weiterkämpfen will, kannst Du auch wieder einsetzen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi,
wenn du nicht mehr kannst, kann ich diese Entscheidung verstehen. Nur ich weis, dass man oft aus Verzweiflung denkt aufgeben zu müssen - bevor du so etwas tust solltest du vielleicht noch einmal versuchen es klar und logisch anzugehen.
4 Jahre Umgangsklage klingt sehr lang, was ist dabei rausgekommen? Was ist genau gelaufen? Wie sieht es aktuell gerade aus?
Hier gibt es sehr viele Eltern die auch immer wieder am Verzweifeln sind, oder es waren. Diese Gefühle sind nachvollziehbar. Aber ich glaube eben nicht, dass es unbedingt die Lösung ist aufzugeben, habe einfach Zweifel ob es dir danach wirklich automatisch besser gehen würde. Unter Umständen würde dich Aufgeben auch total verbittern und traurig machen.
Denke um etwas für dich zu verbessern musst du mehrere Dinge verändern. Es ist zum Beispiel absolut wichtig sich selbst und die eigenen Bedürfnisse ernst zu nehmen und sich selbst auch etwas gutes zu tun.
In bescheidener Situation kann ich auch nur dazu raten sich Hilfe zu holen. Such dir eine Beratungsstelle, geh zu einem Psychologen (die haben nur oft ewige Wartezeiten), such dir ein Hobby das dir hilft deine Aggressionen und die Wut auszuleben. In der aller schlimmsten Zeit bin ich z.B. laufen gegangen um mich auszupowern oder hab die ganze Wohnung renoviert. Manchmal hilft es einfach auch zu sehen das etwas passiert, das sich etwas verändert, das man noch die Kraft hat etwas zu bewegen. Auch wenn man gleichzeitig sehen muss das man in Bezug auf diese eine Sache unter Umständen erstmal total hilflos ist.
Und ja, es ist klar wenn du den Weg weitergehst ( den du ja schon 4 Jahre durchgezogen hast) dann wird der nicht immer einfach sein. Aber du kannst in den Spiegel gucken und wenn dein Kind eines Tages kommt kannst du sagen du hast nicht aufgegeben.
LG
Nadda
Hi
Ich finde die Idee von LBM nicht schlecht.
Warte einfach ab, was das noch laufende Verfahren bringt.
Moin, was soll ich den eurer Meinung nacvh noch tun ? Weiter warten ? Es soweit treiben das sie mich in die Psycho einweisen können ? Oder es mich in selbstmord treibt ? Ich Berufsunfähig werde ? was soll ich tun ?
Hey Bullweih
Viele hier bei Vatersein haben ähnliches, schlimmeres, aber auch weniger schlimmes durch.
Ich selbst habe 8 Jahre gekämpft, für mich ist der Kampf auch vorbei, nicht weil ich aufgegeben habe, sondern weil meine Kinder das getan haben.
Sie sind nun in einem Alter, in dem sie ihre eigenen Wege gehen.
Das war von Anfang an mein Ziel, solange durchzuhalten, bis die Kinder gross sind.
Ich habe alles getan, nun sind sie an der Reihe.
Dir kann ich nur raten, nehme Hilfe in Anspruch.
Das ist nichts verwerfliches oder abwertendes, weil wir alle verstehen und wissen, wieviel Kraft der endlos scheinende Kampf kostet.
Ich wünsche dir den Mut, dir helfen zu lassen
Gruss Wedi
Moin,
danke für die Antworten.
Ja was ist geschehen. Ih habe auf umgang geklagt, dieser war auch recht schnell erledigt.
Die ersten 3 Male in Begleitung und danach steigernde Stundenzahl und dann ganze wochenenden Und ferien, mit steigenden Alter. Richterspruch erfolgte Urteil stand.
Habe die ersten Termine vereinbart, immer kurz bevor ich los gefahren bin ( 150km entfernung , einfach) Kamen nachrichten wie, Kind Krank, KM krank kann nicht zum trweffpunkt kommen usw usw nach dem 4 abgesagten Termin. bin ich wieder zum anwalt und stellte einen Zwangsgeldantrag.
Dieser Wurde bearbeitret im Schriflichen Verfahren.
Mitten drin wurde die Richterin Schwanger und ging in Mutterschutz , ein neuer Richter musste benannt werden, dauer : 5 Monate. Alles begann von vorne. Schrfitliches Verfahren - 1 Gerichtstermin - ging 15 mins um festzustellen die KM war nicht da. Dort stellte ich den Antrag auf gem . Sorgerecht. Der Richter splittete die beiden dinge in 2 Seperate Verfahren auf. ! Jahr passierte nichts, da das Jugendamt eine Begutachtung erstellen musste. Gutchaten Wurde erstellt, was mehr oder weniger gegen mich gerichtet wurde. Zwangsgeld lief im Schriftlichen verfahren mit den üblichen fristen, und es läuft immer noch.
Kindesmutter war 9 Min nicht greifbar da sie, wie sich später herrausstellte im frauen haus war, solange ruhten beide verfahren.
Jo und im moment, sollen Termine gesetzt werden auf die ich bereits 6 Monate warte, nichts passiert.
lg
Hallo Bullweih,
dann ist aber doch soweit alles in die Wege geleitet und müsstest Du eigtl. bald am Ziel sein. Viele wissen, was diese langen Verfahren für metale Kräfte kosten können...
Und da willst Du jetzt aufgeben?
Es gibt hier recht erfahrene User, die können Dir evtl. weiterhelfen und insoweit ist es gut, dass Du hier aufgeschlagen bist. Wie alt ist denn das Kind jetzt? Wie oft hast Du es genau sehen dürfen?
Viele Grüsse
Moin,
es müsste im november 4 werden.
gesehen habe ich es ganze 1 Mal bei der Umgangsverhandlung musste die KM das Kind in den gerichtssaal holen. Das wars. Ich sehe hier keine Ziele.
Die Aussage vom Richter in einem Schreiben war sinngemäß, man wise nicht wie man ein zwangsgeld festsetzen will, da kein Einkommen der KM vorhanden ist ( Sie bezieht ALG II ) d.h für mich der Richter will garnicht so wirklich, denn wenn er gewollt hätte würde es nicht unzähligen befragungen, bedürfen. Sondern dann fällt der Hammer und es heist Betrag X ist zu zahlen , ersatzweise Haft. aber dem ist nicht so.
Und Gem Sorgerecht, hat ja das Jugendamt , dem Gericht abgeraten.
lg
Hi,
und warum wird dann nicht mal Ersatzhaft angedroht bzw. dort mehr Druck gemacht? Weiß nicht ...wie qualifiziert ist der RA bzw. hast Du mal die RAs gewechselt in der Zeit? Gruß Ingo
Hi Bullweih
Und Gem Sorgerecht, hat ja das Jugendamt , dem Gericht abgeraten.
Was das JA meint zu wissen, oder rät ist zwar erschreckend, aber nicht urteilend.
Urteilen kann nur ein Richter.
Du hast soviel Zeit investiert und gekämpft, das jetzt aufzugeben grenzt an Selbsverstümmelung.
Das wird dich zermürben.
Ziehe das Angefangene durch und stelle später fest, das du über deine Kräfte hinaus deinem Gewissen gerecht werden kannst.
Und wie schon angedeutet, nehme nicht nur unsere Hilfe in Anspruch(die du bekommen wirst), sondern auch proffesionelle in Form eines Therapeuten.
Gruss Wedi
Moin,
ja Ra habe ich bereits gewechselt . nur was will ein RA gegen eine solche Aussage machen? Ersatzhaft wird halt nicht angedroht, wieso der Richter dies nicht tut weis ich nicht, er fordert zu immer weiteren Anhörungen und Gerichtsterminen die 10- 15 mins dauern zu denen ich 150 Km fahren muss, mir urlaub nehmen muss oder unbezahlt frei, an dem die Km nicht anwesend ist und der Richter nur mit der Schulter zuckt, da er sie nicht befragen kann....
lg
Hi
an dem die Km nicht anwesend ist und der Richter nur mit der Schulter zuckt, da er sie nicht befragen kann....
Dann poch das nächste mal auf ein Versäumnisurteil.
1.Die KM zu Zwangsgeld, ersatzweise Zwangshaft zu verurteilen
2.GSR zu urteilen, ggf solltest du ASR beantragen und das ABR, Chancen darauf bestehen zwar vorerst nicht, macht aber mächtig Druck.
Gruss Wedi