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Aufenthaltsbestimmungsrecht

 
(@hrrossi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
wer weiss einen guten Rat? 🙂
Mein 16jähriger unehelicher Sohn möchte gern zu mir ziehen. Hat er die Möglichkeit selbst zu entscheiden, oder was kann er tun um diesen Wunsch nach zu gehen? (Jugendamt? Caritas? Pro Familia?).
KM wird diese nicht wollen, da sie leider alles Mögliche versucht einzuleiten, um jeglichen Kontakt zu verhindern.
Mein Sohn und ich müßen uns heimlich treffen, damit die KM unserem Sohn nicht auch noch die letzte Freiheit eingrenzt.
Zur familiären Situation: KM hat weitere 3 Kinder von einem in Scheidung getrennt lebenden Mann.
                                            KV (hat einfach eine sozial bessere Situation....ist halt leider so) ist verheiratet, hat Eigentum, beide
                                            Ehepartner arbeiten und verdienen durschnittlich gut, Ehefrau erwartet ein Kind und wird die nächsten                                                                        3                                        3 Jahre zu Hause sein.
Vater und Sohn (& auch Stiefmutter) verstehen sich blendent. Alle 3 wünschen sich im gemeinsamen Haushalt zu leben.
Was kann der Junge tun (und oder auch der KV), auch leider gegen denn Willen der KM?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.10.2007 10:13
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Morgen HrRossi,

also entscheiden wo er leben will kann er mit 18, vorher kann er nur Wünsche äußern, die mit zunehmendem Alter mehr berücksichtigt werden.

Die wirtschaftliche Situation ist für eine Entscheidung völlig unerheblich, auch ob der Elternteil in einer intakten Beziehung lebt ist egal.

Erste Frage: Besteht GSR oder hat die KM das ASR?

Er kann sich ans JA wenden und dort darlegen, warum er nicht mehr bei der KM leben kann und will. Sind diese Gründe so schwerwiegend das das JA dies auch so sieht wird gehandelt. Das fängt beim Gespräch mit der KM an, um eine einvernehmliche Lösung zu finden, bis hin zu einer Klage.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 13.10.2007 11:04
(@hrrossi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Tina,

danke für die schnelle Antwort.
Das Sorgerecht liegt zum Teil bei der KM und zum Teil beim Jugendamt, sofern ich das damals richtig verstanden habe. Da aber, erfahrungsgemäß, das Jugendamt eigentlich als Mutteramt umgetauft werden müßte, da Frauen geschlechtsspezifisch vom Vater Staat (warum hier nicht Mutterstaat)  in dieser Beziehung einfach mal mehr Rechte eingeräumt bekommen, sehe ich hierüber keine Chance zum Wohle des Kindes zu Handeln. Leider schon genug negative Erlebnisse mit diesem Amt gehabt. Da muß der Junge einfach mal 2 weiter Jahre warten und weiter von seiner Mutter tyrannisiert werden und der KV darf vom Weiten zu schauen und nicht handeln dürfen (welches Jugendamt glaubt auch schon einem Vater).
Trotz allem, vielen Dank für die Antwort, Gruß HrRossi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.10.2007 16:44
(@daredevil)
Zeigt sich öfters Registriert

Na wer wird den so schnell die Flinte ins besagte Korn werfen???? Wie oben gesagt hast du ja die Möglichkeit zu klagen..... und welcher Richter der zum Wohle des Kindes entscheiden soll(sollte) wird das Kind bei der Mutter lassen wenn es in diesem Alter den Wunsch äussert beim Vater leben zu wollen???

Oder bin ich da zu naiv.... :knockout:

AntwortZitat
Geschrieben : 13.10.2007 18:49
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo HrRossi,

da muß ich nochmal nachhaken. Entweder hat ddie KM das ASR oder es liegt beim JA. Das das JA einen Teil des SR hat, die KM eine anderen wäre sehr ungewöhnlich und dann würde sichdie Frage stellen, welche Bereiche des SR beim JA liegen.

Und wie dare sagte, nicht so schnell aufgeben. Das JA ist in erster Linie da, um das Kind zu unterstützen, wenn es sich mit er Bitte um Hilfe an es wendet. Z.B. wenn ein Kind zum JA geht und dort die Situation schildert und sagt es möchte zum Vater darf das JA das Kind nicht einfach wegschicken, sondern muß es beraten. Dein Sohn kann da alleine hin oder du begleitest ihn. natürlich müssen Gründe vorliegen (ein ich darf da nciht so lange weg doer ich versteh mich nicht mehr mit Mama reichen nicht aus)

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 13.10.2007 20:19