Hallo,
ich bin neu hier im Forum und in der Tat froh dass es sowas hier gibt.
Kurz meine Situation:
Unsere 6 jährige Tochter kommt im August in die Schule.
Meine "noch Frau" (noch nicht geschieden) sagte mir wörtlich: Ich verlange von Dir dass Du im nächsten Jahr 50% der Ferien frei nimmst um Dich um unsere Tochter zu kümmern.
Diese Aussage fand ich schon sehr direkt und musste echt schlucken, weil ich alle 14 Tage das WE und ca. 2 Tage (nachmittags) in der Woche mit meiner Tochter verbringe.
Nun ist es so, dass ich beruflich nicht immer fest planen kann, wann ich Urlaub machen kann und wann nicht.
In unserer Stadt besteht in den Ferien immer die Möglichkeit dass die Kinder in die Ferienbetreuung gehen können. Die Kids der Umgebung gehen sehr gerne dort hin. Die Mutter meinr Tochter besteht aber darauf, dass unsere Tochter nicht dort hin geht und sie nicht "abgeschoben" wird.
Zu meinen Fragen:
Kann die Mutter darauf bestehen?
Bin ich verpflichtet - wenn ja wo steht es im Gesetz - 50% der Ferien mit meinem Urlaub abzudecken? Zur Zeit kann ich mit meiner "noch Frau" nicht reden, da sie noch um die Lampe fliegt.
Was passiert, wenn unsere Tochter lieber in die Betreuung will als mit Papa zuhause rumszusitzen in den Ferien?
Wie haben andere das geregelt?
Über Hinweise und Hilfen würde ich mich sehr freuen.
Servus und willkommen im Forum!
Kann die Mutter darauf bestehen?
Bin ich verpflichtet - wenn ja wo steht es im Gesetz - 50% der Ferien mit meinem Urlaub abzudecken? Zur Zeit kann ich mit meiner "noch Frau" nicht reden, da sie noch um die Lampe fliegt.
Was passiert, wenn unsere Tochter lieber in die Betreuung will als mit Papa zuhause rumszusitzen in den Ferien?
Sie kann darauf bestehen, nur musst Du Dich nicht daran halten, weil Du und Tochter bestimmt, was in der Umgangszeit passiert.
Die "Standardumgangsregelung" ist ein WE alle zwei Wochen + hälftige Ferien. Diese ist nicht gesetzlich verankert, wird aber oft in Familiengericht ausgeurteilt. Du bist nicht verpflichtet, aber Du solltest diesen Umgang schon ermöglichen, auch im Sinne Eurer Tochter!
Wie gesagt, ihr beide bestimmt die Aktivitäten in der Umgangszeit ... wenn eine lokale Ferienbetreuung ermöglicht, dass Du Deiner Arbeit nachgehen kannst, why not? Es gibt wahrscheinlich zig Umgangs- und Betreuungseltern, die genau dasselbe machen...wenn es Tochter dort besser gefällt, dann ist es so und das ist auch gut so!
Grüßung
Marco
**Edit: Ergänzung**
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Moin Checknix,
Umgangsangebote der Gegenseite sollte man grundsätzlich nie ausschlagen.
Davon abgesehen müsst Ihr als getrennte Eltern nun einmal "wuppen", dass Ihr jeweils vielleicht vier Wochen Jahresurlaub habt (sofern Deine Ex nicht arbeitslos zuhause sitzt); Euer gemeinsames Kind aber um die 12 Wochen Schulferien. Das bedeutet selbst im Idealfall ein verbleibendes Delta von vier Ferienwochen, in denen Ihr eine "Fremdbetreuung" organisieren müsst. Früher machten das oft Grosseltern, weil die in der Nähe wohnten; heute muss man es eben mit lokaler Ferienbetreuung hinkriegen - Du und Deine Ex genauso.
Wie gesagt: Rein juristisch wird Dich niemand dazu "zwingen", mehr als den gewohnten Wochenendumgang wahrzunehmen, wenn Euer Kind seinen Lebensmittelpunkt bei der Mutter hat. Aber diese Frage sollte man auch nicht juristisch, sondern im Interesse der Tochter lösen. Und ja: Wie Du die Betreuung in "Deiner" Zeit organisierst, ist Deine Sache.
Güssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo zusammen,
vielen Dank für die Antworten. Diese haben mir schon sehr geholfen. Ich glaube ich bin hier tatsächlich im richtigen Forum angekommen.
Ich werde natürlich alles dafür tun, dass ich viel Zeit mit meiner Tochter vebringen kann, nur ist das beruflich nicht immer alles so einfach. Die Tatsache sie ohnehin so wenig zu sehen belastet mich sehr.
Zum Glück haben wir Omas und Opas, Onkel und Tanten die hier helfen können, nur war für mich die grundsätzliche Anwort wichtig:
Sie kann mich nicht dazu zwingen!
Ansonsten bekäme ich beruflich einige Probleme die ich in der Tat nicht meistern könnte.
Ergänzend habe ich die Frage:
Kann meine "noch Frau" den Umgang mit meinen Eltern verbieten?
Um es konkreter zu beschreiben: Die Mutter meiner Tochter kommt mit meinen Eltern nicht klar. Meine Tochter wirderum liebt ihre Oma und Opa.
Die Mutter will aber nicht, dass unsere Tochter bei ihnen ist.
Darf sie das? Aus Friedenswillen bin ich dann immer dabei geblieben aber habe selbst gesehen, dass die Kleine (6 Jahre) sehr gerne dort ist und mich gar nicht wahrnimmt.
Ich habe das Gefühl das die Mutter meiner Tochter nahezu alles unternimmt um mir das Leben schwerer zu machen als es durch die Trennung allein schon ist!
Gruß und Dank an die Forumsmitglieder,
DrChecknix
Moin,
Sie kann mich nicht dazu zwingen!
geschiedene/getrennte Eltern können sich grundsätzlich nur zu wenigen Dingen "zwingen". Zum Zahlen von Unterhalt beispielsweise. Die meisten anderen Dinge müssen sie dagegen in gemeinsamer elterlicher Verantwortung lösen. Das schafft allerdings nicht jeder.
Ergänzend habe ich die Frage:
Kann meine "noch Frau" den Umgang mit meinen Eltern verbieten?
nein, natürlich kann sie das nicht. Als mit der Mutter Deines Kindes verheirateter Vater hast Du ohnehin das gemeinsame Sorgerecht; damit seid Ihr juristisch absolut (!) gleichberechtigt. Und was Du in Deiner Umgangszeit mit Eurer Tochter machst, geht Deine Ex schlicht nichts an. Es kann allerdings nötig sein, ihr das klar und deutlich mitzuteilen. Manche Väter laufen nach der Trennung so gebückt, das ihre Noch- oder Ex-Frauen glauben, sie hätten die Befehlsgewalt über sie.
Die Mutter meiner Tochter kommt mit meinen Eltern nicht klar. Meine Tochter wirderum liebt ihre Oma und Opa.
Die Mutter will aber nicht, dass unsere Tochter bei ihnen ist.
Was Deine Ex für Deine Umgangszeit (nicht) will, interessiert niemanden. Mach es einfach, wenn Deine Tochter es auch gerne möchte.
Mathematische Gegenprobe: Würde Deine Ex auf Dich hören, wenn Du sagen würdest "ich möchte nicht, dass Du mit unserem Kind zu X oder Y gehst!"? Aha.
Mach Dich - schon im Interesse Eurer Tochter - gerade und selbstbewusst. Menschen gehen oft so weit wie sie können; Du allein entscheidest, an welcher Stelle der Einfluss Deiner Ex endet.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin DrC.
Um es aber noch mal klar zu stellen:
Die KM kann Dich nicht zum hälftigen Ferienumgang zwingen! Aber sei Dir bewusst, dass wenn Du den Dir angebotenen (üblichen) Ferienumgang in Teilen ausschlägst, Dir das an anderer Stelle um die Ohren gehauen wird.
Genauso wenig darf die KM Dir vorschreiben, was Du mit Tochter während Deiner Umgangszeit machst. Also kannst Du natürlich Deine Eltern dazu einspannen und Du darfst auch Drittbetreuung wahrnehmen - egal sogar ob dort Klassenkameradinnen sind, der Tochter das gefällt oder das Programm ordentlich ist (all das hilft natürlich, aber Du musst Dich nicht ggü. KM rechtfertigen!!!)
Wo Du Dich allerdings verbindlich zu äußern solltest ist eine lfr. Festlegung "Deiner" Ferienhälften. Zum einen wird KM das einfordern (mit der Begründung, sie müsse verlässlich planen, aber natürlich insb. wenn sie weiß, dass es Dir schwer fällt, Dich lfr. festzulegen), zum anderen aber auch im eigenen Interesse: Dann ist eine klare, lfr. geltende und mit Blick auf den offiziellen Ferienkalender auch unbestechliche Regelung festgeschrieben! (getauscht im gegenseitigen Einverständnis kann natürlich immer werden...)
Gruß, toto, der die Abdeckung von 12 Ferienwochen bei getrennt lebenden Eltern eigentlich sogar einfacher findet, als wenn die gemeinsame Urlaubsplanung auch noch eine Schnittmenge für "Familienurlaub" aufweist...
Wichtig ist, hier die Themen klar zu trennen.
Thema 1 ist Umgang grundsätzlich. Und natürlich willst du deine Tochter die Hälfte der Ferien bei dir haben. Punkt.
Thema 2 ist, bei wem ihr während des Umgangs seid resp. wo deine Tochter ist und das geht deine Ex nichts an.
Das sollte möglichst nicht vermischt werden. Also nicht "Ich nehme sie die Hälfte der Ferien, aber Urlaub nehm ich keinen!" sondern "Ja, ich nehme sie die Hälfte der Ferien."
Kommen irgendwelche Nachfragen, dann deeskalativ abwinken. "Für Betreuung ist gesorgt." oder "Lass das mal meine Sorge sein."
Sollte aufgrund irgendeines Minikonflikts (Du sagst, ihr besucht Oma und Opa) der Umgang boykottiert werden, sofort handeln und den hier im Forum vielzitierten Dreisprung starten. Nicht warten. Nicht aussitzen. Nicht hoffen, dass Ex auf magische Weise einsichtig wird sondern handeln.
Hallo zusammen,
bin echt Beeindruckt und zugleich Dankbar für die unverblümten Worte.
Es ist zu 90% richtig was ihr zum Thema "Gebücktheit" schreibt. Aufgrund der langen Unglücksphase wärend der Ehe und dem Ärger mit Unterhalt usw. ist man der Sache in der Tat überdrüssig geworden und verliert die Kraft zu kämpfen und aufrecht zu gehen.
Hampelchen: was genau sind denn meine Handlungsoptionen die Du Anspricht?
Ich war bislang als zahlender Babysitter nicht gerade Glücklich in der Rolle und will da raus. Ich weiss ich habe sicher vieles schon über mich ergehen lassen. Mittlerweile aber ist der Zenith überschritten.
Ich muss echt zugeben, die Klaren Worte hier im Forum sind dringend notwendig gewesen.
Moin.
was genau sind denn meine Handlungsoptionen die Du Anspricht?
meinst Du damit dies hier:
Sollte aufgrund irgendeines Minikonflikts (Du sagst, ihr besucht Oma und Opa) der Umgang boykottiert werden, sofort handeln und den hier im Forum vielzitierten Dreisprung starten.
Unter dem sog. Umgangs3Sprung bezeichnen wir hier den Weg, Umgang durchzusetzen, wenn er von der KM boykottiert wird.
Dabei sind üblicherweise 3 Schritte zu gehen:
1. Zunächst der Versuch einer bilateralen Einigung mit der KM
2. Scheitert dieser, dann unter Vermittlung des JA eine Lösung versuchen zu erarbeiten. Die Jugendämter/ JA-Mitarbeiter ticken iT recht unterschiedlich - von mutterfreundlich bis ausschließlich am Kindeswohl orientiert ist alles dabei. Wichtig für Dich zu wissen: Umgang auch mit seinem getrennt lebenden ET (meist der KV) ist ein Recht des Kindes. Und vorschreiben können die JA nichts, nur beraten. Wichtig ist dieser Schritt, da JA bei Schritt 3 gehört werden, also bietet es sich an, dort wenigstens eine gute Visitenkarte zu hinterlassen (deshalb muss man aber nicht unterwürfig sein!)
3. Nunja, der finale Schritt ist dann die Beantragung eines gerichtlichen Umgangsbeschlusses. Aufgrund des schon erwähntes Rechtes des Kindes auf Umgang, ist ein minimaler Umgang von jedes zweite Wochenende, hälftige Ferien und angemessene Feiertagsregelung idR recht einfach zu bekommen. Muss halt nur beantragt werden. Und dabei auf klare, verständliche Regelungen drängen. Wischiwaschi macht in der Durchführung später nur Probleme.
Gruß, toto