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Auskunftserteilung gem. § 1686 BGB - was beachten?

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(@diesdas)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Leute,

ich möchte gerne über § 1686 BGB so einen Antrag auf Auskunft stellen. Die vom Gericht meinten ich kann das formlos stellen, jedoch möchte ich trotzdem keine Fehler machen. Kann mir hier jemand helfen mit einer Vorlage an die ich mich orientieren kann?

Kurz: habe vor nem Jahr erfahren dass ich Vater bin (Test wurde gemacht), und wie es der Zufall möchte will sich die Mutter zum Kind nicht äußern(es gibt da viel ungeklärtes). Der ASD und das Jugendamt waren dabei auch keine große Hilfe.

Vielen Dank.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.02.2019 14:17
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

prinzipiell kannst Du mit dem § 1686 nur Auskünfte über das Kind fordern, also ist das Kind normal entwickelt, ist es häufig krank, wer ist der Kinderarzt.
Da für diesen Antrag kein Anwaltszwang besteht kannst Du den Antrag auch in der Rechtsantragsstelle
zu Protokoll geben. Dabei erfolgt keine Rechtsberatung, es wird Dir aber durchaus geholfen die notwendigen Angaben zu machen und auch Dein Anliegen aufzuschreiben.

Mein Problem ist eher, dass Du mit dem § 1686 Deine Fragen auch nicht beantwortet bekommst. Da es ein zimelich formaler Weg ist und es dann eben auch nur sehr formale Antworten gibt.

Voraussetzung für einen solche Antrag ist, dass Du der rechtliche Vater bist, die Vaterschaft anerkannt ist. Ohne Vaterschaftsanerkennung läuft auch der § 1686 ins Leere.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2019 14:35
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

und herzlcih willkommen.

Bevor Du jetzt hier nach Munition sammelst, um mit Kanonen auf Spatzen zu schießen, wäre ein paar Zusatzinformationen ziemlich hilfreich.

1. Lebt die Mutter in einer Partnerschaft (Ehe) und hat dieser die Vaterschaft anerkannt?
2. Weiß dieser Vater dass er nciht der Vater ist?
3. Wie alt ist das Kind jetzt?
4. Warum und wie hast Du jetzt davon erfahren?
4.1. Warum wurde ein Vaterschaftstest gemacht? Bzw. auf wessen Veranlassung?

Weitere Fragen kommen, wenn diese beantwrotet sind.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2019 14:35
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Voraussetzung für einen solche Antrag ist, dass Du der rechtliche Vater bist, die Vaterschaft anerkannt ist. Ohne Vaterschaftsanerkennung läuft auch der § 1686 ins Leere.

Damit steht und fällt das ganze Ansinnen!

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2019 14:36
(@diesdas)
Schon was gesagt Registriert

Über die Mutter und Ihre Verhältnisse ist nicht viel bekannt da sie sich seit Jahren zu nichts äußert. Das Kind ist 6 Jahre alt, habe kurz nach dem GV nie wieder was von der Mutter gehört und wusste somit auch nichts davon, bis eben der Brief vom JA kam. Der Test wurde auf meine Veranlassung gemacht, da das JA mir nahegelegt hat, dass ich die Vateraschaft "einfach so" akzeptieren kann 😀 Ja nee is klar, hahha. Ich bin in der Geburtsurkunde als Vater eingetragen.

___________________________________
Mod: Vollzitat gelöscht. Bitte nur zitieren, worauf Du Dich beziehst

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.02.2019 14:45
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ok, und was will das JA?
Nur die Vaterschaftsanerkennung? Oder geht es auch um den zurückliegenden KU?
Wer war denn bisher der Vater? Oder war keiner eingetragen?
Welches Datum hat die Geburtsurkunde? Ist sie neueren Datums?

Wird Geld gebraucht?

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2019 15:05
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo @diesdas

Über die Mutter und Ihre Verhältnisse ist nicht viel bekannt da sie sich seit Jahren zu nichts äußert. Das Kind ist 6 Jahre alt, habe kurz nach dem GV nie wieder was von der Mutter gehört und wusste somit auch nichts davon,...
[...]

Das Fettgedruckte irritiert (mich) ein wenig... -vor allem in dem nachstehenden Zusammenhang
Warum hätte sich die Mutter (wem gegenüber - und das seit Jahren) äußern sollen? Zumindest der Satz liest sich ja so, als ob Du schon länger um das/ Dein Kind weißt...

Und dann schreibst Du: Du hast nach 6 Jahren über das Jugendamt erfahren, daß Du "Vater" bist.
Nach durchführen eines Vaterschaftstestes hast Du beim JA die Vaterschaft anerkannt?
Wann und wie hast Du Kontakt zur KM aufgenommen, um an die gewünschten Infos über das Kind zu gelangen?

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2019 15:30
(@diesdas)
Schon was gesagt Registriert

Wow..wo bin ich denn hier gelandet? Könnt ihr keine simpel formulierten Zusammenhänge verstehen? ich habe nie geschrieben dass ich nach 6 Jahren erst vom Kind erfahren habe 😀 😀 😀 Lasst mal diese James Bond Scheisse daheim 😀

Davon mal abgesehen geht es um Auskunftserteilung gem. § 1686 BGB. IUch erkenne aktuell keinerlei Zusammenhang zwischen der Auskunftserteilung dem Werdegang. 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.02.2019 15:43
(@pegasus)
Rege dabei Registriert

Dabei erfolgt keine Rechtsberatung, es wird Dir aber durchaus geholfen die notwendigen Angaben zu machen und auch Dein Anliegen aufzuschreiben.

Mein Problem ist eher, dass Du mit dem § 1686 Deine Fragen auch nicht beantwortet bekommst. Da es ein zimelich formaler Weg ist und es dann eben auch nur sehr formale Antworten gibt.

Voraussetzung für einen solche Antrag ist, dass Du der rechtliche Vater bist, die Vaterschaft anerkannt ist. Ohne Vaterschaftsanerkennung läuft auch der § 1686 ins Leere.

Sagt doch alles, oder?

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2019 15:49
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hast du denn die Mutter bisher nachweislich dazu aufgefordert dir an § 1686 BGB Auskunft zu erteilen? Möglichst mit genauen Fragen ,was du wissen möchtest.

Wenn du jetzt einen Antrag bei Gericht stellst, dann wird bei einer evtl. Verhandlung auch die Frage auftauche, was du bisher unternommen hast bzw. warum du erst jetzt entsprechendes Interesse zeigst

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2019 15:50




(@diesdas)
Schon was gesagt Registriert

Mutter wurde mehrmals informiert, persönlich, JA und ASD. Interesse am Kind zeige ich seitdem ich überhaupt weiß, dass es dieses gibt.

____________________
Edit: Zitat gelöscht

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.02.2019 16:00
(@diesdas)
Schon was gesagt Registriert

Ich habe hierzu noch eine Frage: weiß jemand wie lange das Prozedere zur Auskunftserteilung gem. § 1686 BGB dauern kann? Davon mal abgesehen, wie sieht der Ablauf aus? Prüft das Gericht so etwas selber oder wird es an das JA oder gar eine dritte Stelle weitergegeben?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.02.2019 14:57
(@celine)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

also Du solltest schon mit vier bis acht Monaten rechnen, da das Verfahren wegen Auskunft nicht dem Beschleunigungsgebot unterfällt. Häufig wird das Verfahren von einem Rechtspfleger geführt, der zunächst auf eine Einigung zwischen Euch als Eltern hinwirkt. Dazu bestellt er häufig einen Verfahrenspfleger, der dann mit der Mutter, ggf dem Kind und mit Dir Gespräche führt. Dabei kann es beispielsweise darum gehen herauszufinden, ob bei Dir ein echtes Interesse am Kind besteht oder ob Du das Verfahren rechtsmissbräuchlich führst, um der Mutter eins auszuweichen. Dann geht es natürlich um die Gründe, weshalb die Mutter Dir die Infos nicht geben will. Waren z. B. Drohungen oder körperliche Gewalt im Spiel oder fürchtet sie Dich aus einem anderen Grund...usw.

Wenn der Verfahrenspfleger sich ein Bild von der Situation gemacht hat, schickt er eine Stellungnahme ans Gericht. Das dauert natürlich seine Zeit.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2019 18:00
(@diesdas)
Schon was gesagt Registriert

Supi, 1000 Dank für die Infos. Ich finde das sogar gut wenn da eine unabhängige Person genauer nachhakt was da los ist. Zumindest erhoffe ich mir dass ein solcher Verfahrenspfleger neutral sein wird. Zwischen Mutter und mir ist nichts geschehen (Drohungen, Gewalt etc), sie möchte einfach nur nicht dass ich im Leben des Kindes bin. Manchmal ist das so 🙂 Danke Dir nochmals.

_____________________
Edit: Vollzitat gelöscht. Bitte einfach den Button ANTWORTEN nutzen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.02.2019 18:11
(@inselreif)
Moderator

dass ein solcher Verfahrenspfleger neutral sein wird.

Der Verfahrensbeistand vertritt die Interessen des Kindes. Er darf dabei durchaus parteiisch sein, wenn er das im Sinn des Kindes für richtig hält.
Aber hoffen darf man natürlich.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2019 21:17
(@egalo)
Nicht wegzudenken Registriert
(@diesdas)
Schon was gesagt Registriert

So, ich habe nun Post bekommen: Es gibt einen persönlichen Termin Ende April, wo beide Eltern zum Verfahrensbeistand erscheinen sollen. Was genau geschieht an einem solchen Termin?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.02.2019 15:13
(@inselreif)
Moderator

Der VB wird mit Euch beiden den Antrag erörtern und versuchen, eine Einigung zu erzielen. Das ist eher zwanglos, so wie bei der Familienberatung. Dann schreibt er einen Bericht.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2019 19:11
(@diesdas)
Schon was gesagt Registriert

Der VB wird mit Euch beiden den Antrag erörtern und versuchen, eine Einigung zu erzielen. Das ist eher zwanglos, so wie bei der Familienberatung. Dann schreibt er einen Bericht.

Gruss von der Insel

Naja so zwanglos ist das nicht wenn da drinsteht dass bei einem nichterscheinen die "Vorführung angerodnet werden kann". 😉 Ich frage mich gerade ob das überhaupt Erfolgsversprechend ist - hat dass jemand schon mal hinter sich gebracht? BItte um konkrete Erfahrungsberichte. Danke

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.02.2019 19:57
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Naja so zwanglos ist das nicht wenn da drinsteht dass bei einem nichterscheinen die "Vorführung angerodnet werden kann". 😉

Nein, kann man nicht. Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Ein Gericht kann zwar anordnen, dass Du daran teilzunehmen hast. Nur - 'erzwingen' kann es Deine Gesprächsbereitschaft in Familienangelegenheiten sicher nicht, und das wissen die auch. Allerdings kann Dir das sehr negativ ausgelegt werden.

I.d.R. finden solche Gespräche tatsächlich eher zwanglos statt. Naja - solange der VB nicht voreingenommen oder parteiisch ist. Das erfährt man erst, wenn man an einem solchen Gespräch das erste mal teilnimmt. Und Du kannst jederzeit aufstehen und nach Hause gehen. Niemand wird Dich festhalten.
Suche nicht nach Gründen, um Deine Abneigung zu einem solchen Gespräch zu begründen. Ist doch ok, würde mir auch nicht gefallen. Definiere besser Ziele, welche Du dort erreichen willst.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.03.2019 16:21




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