Auskunftserteilung ...
 
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Auskunftserteilung gem. § 1686 BGB - was beachten?

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(@inselreif)
Moderator

BItte um konkrete Erfahrungsberichte.

s.o. was willst Du mehr wissen, was für Dich von Relevanz wäre?
Das dürften genug hier auch mehrfach hinter sich haben. Aber mit einer anderen VB und einem anderen Sachverhalt. Details helfen Dir da nicht.
Und dass Du zu einem gerichtlich angeordneten Termin in einem von Dir eröffneten Verfahren auch ohne Zwang erscheinen solltest, versteht sich eigentlich von selbst.

Gruss von der Insel

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Geschrieben : 02.03.2019 17:01
(@diesdas)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Oldie, ich schlage vor du konzentrierst dich auf meine Worte die ich tatsächlich geschrieben habe und interpretierst nichts rein. Verstehe nicht wieso das für manche hier so schwer ist.

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Mod: Vollzitat gelöscht

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.03.2019 03:41
(@diesdas)
Schon was gesagt Registriert

Meine Frage ist selbsterklärend. Wie sieht so ein Termin vom Ablauf aus, was sind die Inhalte, worauf gilt es zu achten.

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Mod: Vollzitat gelöscht

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Themenstarter Geschrieben : 03.03.2019 03:42
(@egalo)
Nicht wegzudenken Registriert

Ein Verfahrensbeistand in Sachen 1686 ist m.E. eigentlich überflüssig. Hier aber wohl ganz sinnvoll.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2019 03:49
(@celine)
Nicht wegzudenken Registriert

Meine Frage ist selbsterklärend. Wie sieht so ein Termin vom Ablauf aus, was sind die Inhalte, worauf gilt es zu achten.

Im Prinzip ist es ein moderierte Gespräch, bei dem der Verfahrenspfleger  a) die Gesamtsituation erfassen möchte (wie gehen die Eltern miteinander um, können sie überhaupt kommunizieren, verhält sich einer der beiden aggressiv...) und b) versucht, auf eine Einigung hinzuwirken.

Letztendlich solltest Du Dir vor dem Gespräch überlegen, was Du genau möchtest (z. B. alle halbe Jahre ein Photo und einen Bericht über Gesundheitliches...) , was Deine Minimalziele sind, wie Du Dir die Verwirklichung vorstellst, in welchem Punkten Du der Kindesmutter entgegen kommen würdest. Darauf achten solltest Du, dass es bei diesem Termin nicht um eine "Abrechnung" mit Deiner Expartnerin geht, Beschimpfungen, Anschuldigungen usw. haben bei dem Gespräch nichts verloren.

Wenn Ihr dabei zu einer Kompromisslösung kommt, umso besser, ansonsten schreibt der Verfahrenspfleger seinen Eindruck der Gesamtsituation auf, gibt seine Empfehlung dazu und schickt das Ganze an den Richter.

Ob mit dem Kind auch noch ein Gespräch geführt wird, liegt dann im Ermessen des Verfahrenspflegers.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2019 11:14
(@diesdas)
Schon was gesagt Registriert

Im Prinzip ist es ein moderierte Gespräch, bei dem der Verfahrenspfleger  a) die Gesamtsituation erfassen möchte (wie gehen die Eltern miteinander um, können sie überhaupt kommunizieren, verhält sich einer der beiden aggressiv...) und b) versucht, auf eine Einigung hinzuwirken.

Letztendlich solltest Du Dir vor dem Gespräch überlegen, was Du genau möchtest (z. B. alle halbe Jahre ein Photo und einen Bericht über Gesundheitliches...) , was Deine Minimalziele sind, wie Du Dir die Verwirklichung vorstellst, in welchem Punkten Du der Kindesmutter entgegen kommen würdest. Darauf achten solltest Du, dass es bei diesem Termin nicht um eine "Abrechnung" mit Deiner Expartnerin geht, Beschimpfungen, Anschuldigungen usw. haben bei dem Gespräch nichts verloren.

Wenn Ihr dabei zu einer Kompromisslösung kommt, umso besser, ansonsten schreibt der Verfahrenspfleger seinen Eindruck der Gesamtsituation auf, gibt seine Empfehlung dazu und schickt das Ganze an den Richter.

Ob mit dem Kind auch noch ein Gespräch geführt wird, liegt dann im Ermessen des Verfahrenspflegers.

Danke für die Info. Ich habe gestern ein Schreiben bekommen und sehe dass die Verfahrenshelferin eine Rechtsanwältin ist:

- ist das üblich?
- sie sagt ich soll mir zu 1686 nen Anwalt suchen, sagt aber nicht weiter wieso

Ich bin etwas verwundert wenn man bedenkt wie der Ablauf bisher so beschrieben wurde.

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Themenstarter Geschrieben : 13.03.2019 08:56
(@inselreif)
Moderator

Hi,
das ist grundsätzlich unüblich.
Die Verfahrensbeistandschaft verfolgt mit dem Rat vordergründig das Ziel, den direkten Kontakt zwischen den Parteien zu vermeiden und etwas wie einen "emotionalen Filter" vorzuschalten.

Natürlich ist es für sie auch besser, mit einem Kollegen über Deinen Kopf hinweg verhandeln zu können und sowieso dass ein Kollege daran noch verdient.

Gruss von der Insel

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Geschrieben : 13.03.2019 22:10
(@diesdas)
Schon was gesagt Registriert

Also würde es dann garnicht zu einem direkten Kontakt mit der Mutter kommen, weil man Konflikte melden möchte? Im Schreiben zum Termin steht nämlich dass beide Partien erscheinen sollen. Vielleicht kann ich mir den persönlichen Besuch dann auch ersparen wenn das der Anwalt regeln soll.

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Mod: Vollzitat gelöscht, bitte künftig vermeiden

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Themenstarter Geschrieben : 14.03.2019 23:28
(@inselreif)
Moderator

Das nicht aber es sitzt jemand daneben, der das Reden erledigt.

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Geschrieben : 15.03.2019 00:54
(@diesdas)
Schon was gesagt Registriert

So, heute war der Gerichtstermin, mein Auskunftswunsch wurde in allen Punkten bzw gewünschten Umfang statt gegeben. Die Mutter war natürlich nicht da weil sie sich vielen unangenehme Fragen stellen müsste und deshalb den Anwalt vorgeschickt hat. Jetzt stellt sich mir die Frage wann die Mutter der Auskunft nachgehen muss? Ab postalischen Eingang des Gerichtsbeschlusses oder ab Bekanntwerden? Ich denke nämlich dass ihr Anwalt sie bestimmt über den Verlauf informiert hat.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.04.2019 13:24




Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hi @diesdas,

[...] Jetzt stellt sich mir die Frage wann die Mutter der Auskunft nachgehen muss? Ab postalischen Eingang des Gerichtsbeschlusses oder ab Bekanntwerden? Ich denke nämlich dass ihr Anwalt sie bestimmt über den Verlauf informiert hat.

Siehe Fett: wenn der richterliche Beschluß (Dir) und der KM in Schriftform zugegangen ist
Wurden von Deiner Seite Ordnungs-/ Zwangsgelder beantragt und mit beschlossen (für den Fall, das die KM eine "eigene Interpretation" des Beschlusses ins Auge fassen sollte?)

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

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Geschrieben : 15.04.2019 16:53
(@diesdas)
Schon was gesagt Registriert

Hi @diesdas,Siehe Fett: wenn der richterliche Beschluß (Dir) und der KM in Schriftform zugegangen ist
Wurden von Deiner Seite Ordnungs-/ Zwangsgelder beantragt und mit beschlossen (für den Fall, das die KM eine "eigene Interpretation" des Beschlusses ins Auge fassen sollte?)

Selbstverständlich habe ich das im Antrag mit angegeben, da die Mutter auch weiter kein Interesse hat mir etwas über unser Kind zu sagen. Ich weiß es aber erst sicher wenn es im Beschluss ist.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.04.2019 23:12
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