Auszug, Wechselmode...
 
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Auszug, Wechselmodell, und dann plötzlich nicht mehr

 
(@dampflok)
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Hallo zusammen,

ich lese schon seit über einem Jahr heimlich mit, weil ich wusste, dass der Auszug der Ex-Partnerin bald bevorsteht.
Bis jetzt lief es auch einigermaßen gut, aber gerade habe ich eine Nachricht von ihr bekommen, der mich ziemlich aus der Bahn geworfen hat.
Vielleicht kann mir einer von Euch Tipps geben, wie ich mich jetzt mit Jugendamt und Anwalt richtig verhalten soll.

Ich versuche mich kurz zuhalten, um Eure Zeit nicht zu strapazieren.

Unser Sohn ist jetzt 2 Jahre und 3 Monate alt. - Ich war arbeiten, sie hat ihn betreut (keine Arbeit).
Sie hat das alleinige Sorgerecht, da sie, wenn ich das GSR ansprach, fuchsteufelswild wurde

Völlig überraschend teilte sie mir am 15. Dezember (Di) mit, dass sie am 17. Dezember (Sa) zu ihren Eltern ziehen möchte.
Da sie bis zuletzt mit mir nicht über den Umgang sprach, kam am Freitag vor dem Auszug ein Freund zur Meditation
und wir verständigten uns auf ein Wechselmodell, was ich auch schon immer anstrebte.

Umgang

Dann begannen wir während der Weihnachtszeit (ich hatte 3 Wochen Urlaub) mit einem Wechsel,
je alle 2 Tage, dann alle 3, dann alle 4, dann alle 5).

Am 8. Januar wurde sie schon komisch und wollte ihn schon Sonntags abholen.
Am 9. Januar wollte sie es sich nochmal überlegen und da sie müde war, holte sie ihn erstm 10. Januar nach dem Kindergarten...

Also 10. Jan. bei ihr, ab 16. Jan. wieder bei mir - Ich bringe ihn eine Woche in den Kindergarten (Eigentlich Mo-Mo).

Nun schrieb sie mir währendessen, dass mein Sohn bei ihr starke Verlustängste hätte, nachts aufwachte und weinte und sagte,
die Mama solle nicht weg- bei mir war er immer sehr gut drauf, hat viel gespielt, und nachts gut durchgeschlafen.

Aus diesem Grund und mit meiner Begründung - dann seien wir auch bei einem Fr-Fr-Ryhtmus, den ich wegen der Eingewöhnungszeit besser fand,
holte sie ihn statt Montag dann schon Freitag. Dann, Fr-Fr bei Ihr, ich holte ihn diesen Freitag ab.

Freitag abends bekam ich auch schon Nachrichten, er habe starke Verlustängste und deshalb wolle sie nicht, dass er so lange weg sei.
Ich machte daraufhin einen Plan, wie wir alle 2-3Tage wechseln könnten, so dass ich Mittwochs und sie Dienstags mit ihm ins Kinderturnen können (zwei verschiedene Vereine).

Nun meine Schocknachricht - Heute bekam ich ihren Gegenvorschlag, der besagt, dass er nun fast 3 Wochen bei ihr bleiben soll
- vom 01. Februar bis zum 18. Februar - ich solle ihn währendessen nur Mittwoch nachmittags zum Kinderturnen sehen.

Anwalt/Jugendamt/Jobcenter

Am 5. ​Januar war ich bei einer Anwältin, um mich zu Unterhalt beraten zu lassen
- diese riet mir auch möglichst schnell das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen unter vorheriger Einbeziehung des örtlichen Jugendamts.

Dort rief ich am Montag (10. Jan), nachdem ich die Mutter nochmal wegen des Sorgerechts frage und die Antwort bekam, das sei für sie gegessen.

Am 14. Freitag sprach ich mit der Dame vom Jugendamt. Nachdem ich der Mutter die Kontaktdaten mitteilte (die nicht erfreut war), bekam ich von der Mutter komische Nachrichten zum Jugendamt.
Daher fragte ich beim Jugendamt nach einem persönlichen Termin. Dort erhielt ich per E-Mail die Antwort, dass sie am Do. 27. Jan einen Telefontermin mit der Mutter habe und sie sich danach melde.

Außerdem bekam ich diese Woche (wie fast erwartet) einen Brief vom Jobcenter bezüglich Unterhalt mit vielen merkwürdigen Angaben - sie beziehe schon seit 01. Dezember Leistungen (obwohl sie erst am 17. Dezember ausgezogen ist) und ich zahle 300€ Unterhalt für meinen Sohn (obwohl ich 500€ im Januar überwiesen habe, 150€ am 10. Dezember für Schuhe und 600€ am 29.11. für Mutter (während sie noch hier lebte - Geld, das nur für sie ist, denn Essen, etc. bezahle ich, außerdem kocht ihre Mutter auch für die beiden und bezahlt voraussichtlich auch das Essen)).

Naja, der Anwältin hatte ich das das mit dem Jobcenter geschrieben, die hat aber noch nicht geantwortet - drängt ja auch noch nicht.

Aber nun diese Nachricht von der Mutter, das ich ihn plötzlich fast 3 Wochen und darin 2 Wochenenden nicht sehen soll.

Ich habe eine 3 Zimmer-Wohnung, das Kinderzimmer neu ausgestattet, genug Spielzeuge und Bücher, wohne um die Ecke vom Kindergarten (sie hat 30 Minuten Fahrzeit), er fühlt sich hier richtig wohl und ist sehr gerne hier.
Arbeit kann ich so flexibel gestalten, dass das mit dem Wechselmodell gegangen wäre, eine Stundenreduktion wäre aber auch möglich.

Sie wohnt jetzt bei ihren Eltern im alten Jugendzimmer, wo mein Sohn dann auch ist, dort fühlt er sich wohl nicht wohl, will nach Hause, schläft nachts nichts richtig, weint wegen Verlustängsten, etc.

Wie soll ich nun weiter vorgehen?

Ich dachte ich kontaktiere Montag Jugendamt und Anwältin und schildere ihnen diesen Kracher und bitte sie um Rat.

Meint Ihr, da muss ein Eilantrag mein Amtsgericht gemacht werden? Wie stehen meine Chancen, dass ich mehr als den Mindestumfang von einem Wochenende alle 2 Wochen und einen Nachmittag durchsetzen könnte - Oder sogar das Wechselmodell?
Seit dem Auszug, war er regelmäßig fast so lange bei mir wie bei ihr.
Kann man Whatsapp-Nachrichten eigentlich als Beweise anführen?

Ist jetzt doch länger geworden, habe auch einige Kracher rausgelassen, hoffe Ihr könnt trotzdem was damit anfangen.

Würde mich freuen Eure Ratschläge zu hören und wenn Ihr mir neue neue Impulse geben könntet.

Solche Nachrichten habe ich übrigens immer schön abends bekommen - ist dann immer besonders schwer einzuschlafen...

Vielen Dank und Grüße

Dampflok

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.01.2022 22:47
(@ruffys)
Rege dabei Registriert

Zwecks eventuell  zukünftigen gemeinsamen SR.
Bekommen wirst du du es bei Gericht mit hoher Wahrscheinlichkeit, kostet aber... wenn du das GSr willst biete der Mutter evtl 100€ und last das beim JA oder Rathaus machen, sollte günstiger sein als wenn du es übers Gericht machst.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2022 00:56
(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

Würde mich freuen Eure Ratschläge zu hören und wenn Ihr mir neue neue Impulse geben könntet.

Solche Nachrichten habe ich übrigens immer schön abends bekommen - ist dann immer besonders schwer einzuschlafen...

Hi,
bei so einer Ansage der Ex würde ich nicht lange fackeln!

Antwort an die Ex:
"Hallo Ex,
Deine einseitige Aufgkündigung des zwischen uns vereinbarten Wechselmodells für unser Kind xy entspricht nicht dem Kindeswohl und wird von mir als Vater keinesfalls mitgetragen. Unser Kind benötigt beide Eltern!
Ich gebe Dir bis 02. Februar 18 Uhr Gelegenheit, mir schriftlich zu bestätigen, dass es bei dem zwischen uns abgestimmten Wechselmodell bleibt.

Sollte ich diese Bestätigung bis dahin nicht von Dir erhalten, werde ich ohne weitere Ankündigung das Jugendamt um Hilfe bitten und beim zuständigen Familiengericht einen Antrag auf gerichtliche Bestätigung des bisherigen Umgangs beantragen"

....selbstverständlich als Eilantrag, denn die KM boykottiert den abgesprochenen Umgang!

Gruß

Edit: Zitat repariert

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2022 10:41
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Du hast verschiedene Baustellen, wo verschiedene Teilnehmer mitspielen werden.

Als erstes musst Du die Dinge trennen und verstehen, dass Dein vorranges Ziel der Umgang sein muss.
Wenn der Umgang unterbunden wird, dann muss Du wie Wegnachvorn geschrieben hat schnell handeln und den Umgang auf alle Fälle wieder in Gang bringen. Mach den Dreisprung KM anschreiben, JA einbeziehen und wenn es nichts bringt schnell zum Gericht. Auch bei Gericht wird es dauern und Du musst u.U. sehr viel Geduld haben.
Zu bedenken wäre, ob nicht ein Wechsel häufiger als wöchentlich für das doch relativ junge Kind besser ist.

Das gemeinsame Sorgerecht tritt dahinter zurück, wobei ich nicht sehe, dass ein Verfahren diesbezüglich Dir wirklich schaden kann. Die KM will Dich nicht im Leben Deines Kindes und Deine Position kann durch ein gemeinsames Sorgerecht nur besser werden. Sicher wird die KM versuchen DIch hier mit Umgang zu erpressen, aber sie unterbindet den Umgang ja sowieso. Das gSR darf nur verweigert werden, wenn es dem Kindswohl schadet und das kann ich in Deinem Fall nicht sehen.

Die Unterhaltsfrage wird auch gelöst werden müssen. Das Kind Anspruch auf Unterhalt, aber auch die KM bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes.

Die KM hat H4 beantragt und zwar schon für den Monat des Auszugs. Daran wirst Du nichts ändern können. Das JC wird an Dich mit einer Einkommenauskunft herantreten und Deine Leistungsfähigkeit prüfen. Weiterhin wird das JC die KM auffordern Betreuungsunterhalt zu fordern.
Auch hierfür wird eine Einkommensaufkunft durch die KM gefordert werden. 

Das JC selbst wird ausrechnen für wieviel Du leistungsfähig bist und dann eine Forderng an Dich stellen. Hintergrund ist, dass der KU und BU vorrangig sind und auf H4 angerechnet werden. Dabei darf das JC nicht mehr fordern als es selbst zahlt.
U.U. ist dieser Sachverhalt der KM nicht klar und sie glaubt, dass es H4 plus Unterhalt gibt. Ich weiss nicht wie Deine Einkommensverhältnisse sind, aber spätestens, wenn nur noch KU zahlen ist, dürfte die KM wieder Kunde beim JC sein. Durch ein WEchselmodell verliert die KM also auch kein Geld.

Wie gesagt beim Umgang musst Du schnell handeln, Forderungen zum Unterhalt werden bald gestellt werden und das gSR solltest Du nicht aus den Augen verlieren.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2022 11:35
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich sehe das nicht so einfach.

1. KM hat das ASR. Damit kann sie zwar nicht den Umgang unterbinden, aber sie hat keinerlei Veranlassung einem Wechselmodell zuzustimmen.
2. Du hast gearbeitet, sie hat betreut. Somit hat sie keinerlei Veranlassung einem Wechselmodell zuzustimmen.

Sie hat meiner Vermutung nach in ihrer Umzugszeit dich als Babysitter eingesetzt.

Aktuell ist deine Lage aus beiden oben genannten gründen ziemlich schlecht, so dass du meiner Einschätzung nach froh sein kannst, wenn du den Standardumgang zugesprochen bekommst.

Mit einem Messer zur Schießerei gehen macht m. E. keinen Sinn.

- Sorgerecht beantragen
- Umgang (im Eilverfahren) beantragen, ja.

WM erzwingen ist meiner Meinung nach chancenlos.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2022 11:38
(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Dampflok,

Du schreibst, dass die KM bisher betreut hat, während Du gearbeitet hast.
Wieviel Betreuung hast Du konkret geleistet? Z.B. 40% Du, 60% die KM?

Wie würdest Du denn das Wechselmodell zukünftig sicherstellen?
Weniger Arbeiten (..und damit weniger Einkommen)?
Oder kannst Du Dir Deine Arbeit, z.B. durch Home Office, so einteilen, dass Du selbst ein Wechselmodell leisten könntest?

Jugendamt und Gericht schauen bei einer Klärung auf die "Betreuungskontinuität", d.h. wer das Kind bisher überwiegend betreut hat...auf diese Weise wird oft das bisherige Modell festgeschrieben.

Viele Grüße
Wegnachvorn

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2022 19:53
(@dampflok)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen, danke für die schnellen Antworten,

nachdem die Mutter mit den Verlustängsten kam, und dass er nicht Fr-Fr bei mir bleiben soll, sondern nur mit Montag, kam ich mit einem Vorschlag, der einen Wechsel alle 2-3 Tage umfasste, bei denen sie und ich mit ihm ins Kinderturnen hätten gehen können und wir ihn ungefähr gleich viele Tage gehabt hätten - als Antwort kam eben, dass sie ihn Montag. 1 .Feb abholen will und ihn dann bis zum 18. Februar bei sich behalten will (-aber sagt ja keiner, dass sie das dann nicht auch kurzfristig absagt).

Die KM hat H4 beantragt und zwar schon für den Monat des Auszugs. Daran wirst Du nichts ändern können. Das JC wird an Dich mit einer Einkommenauskunft herantreten und Deine Leistungsfähigkeit prüfen. Weiterhin wird das JC die KM auffordern Betreuungsunterhalt zu fordern.
Auch hierfür wird eine Einkommensaufkunft durch die KM gefordert werden.  

Das JC selbst wird ausrechnen für wieviel Du leistungsfähig bist und dann eine Forderng an Dich stellen. Hintergrund ist, dass der KU und BU vorrangig sind und auf H4 angerechnet werden. Dabei darf das JC nicht mehr fordern als es selbst zahlt.
U.U. ist dieser Sachverhalt der KM nicht klar und sie glaubt, dass es H4 plus Unterhalt gibt. Ich weiss nicht wie Deine Einkommensverhältnisse sind, aber spätestens, wenn nur noch KU zahlen ist, dürfte die KM wieder Kunde beim JC sein. Durch ein WEchselmodell verliert die KM also auch kein Geld.

Wie gesagt beim Umgang musst Du schnell handeln, Forderungen zum Unterhalt werden bald gestellt werden und das gSR solltest Du nicht aus den Augen verlieren.

Der Brief vom JC kam, wie schon gesagt. Dort wurde jedoch geschrieben, dass die Unterhaltsansprüche auf das Jobcenter übergehen. Dass ich nur so viel Unterhalt zahlen muss, wie sie Leistungen bezieht, war mir nicht bekannt. Dürfte eigentlich relativ wenig sein, wenn man bedenkt, dass sie mietfrei bei ihren Eltern lebt und die Auch Essen für beide einkaufen und kochen - Aber ich schätze mal, wenn das Geld nicht aus der eigenen Tasche kommt, wird das JC das kaum nachprüfen - nur ihre falschen Angaben, die werden sie hoffentlich schon nachprüfen.

I
Mit einem Messer zur Schießerei gehen macht m. E. keinen Sinn.

- Sorgerecht beantragen
- Umgang (im Eilverfahren) beantragen, ja.

WM erzwingen ist meiner Meinung nach chancenlos.

Ja, das Wechselmodell habe ich auch schon abgeschrieben. Vielleicht kann man ja durchdrücken, dass der Umgang von Mittwoch, nach dem Kindergarten bis Montag Abgabe Kindergarten und die nächste Woche noch Mittwoch, nach dem Kindergarten bis Freitag Abgabe Kindergarten ist - Wäre aber auch wieder 50-50.

Hallo Dampflok,

Du schreibst, dass die KM bisher betreut hat, während Du gearbeitet hast.
Wieviel Betreuung hast Du konkret geleistet? Z.B. 40% Du, 60% die KM?

Wie würdest Du denn das Wechselmodell zukünftig sicherstellen?
Weniger Arbeiten (..und damit weniger Einkommen)?
Oder kannst Du Dir Deine Arbeit, z.B. durch Home Office, so einteilen, dass Du selbst ein Wechselmodell leisten könntest?

Während sie hier noch gewohnt hat, hatte ich ihn quasi das gesamte Wochenende betreut und unter der Woche, soweit wir raus kamen, wenn er am Wochenende partout nicht raus wollte, dann nicht. Zuhause hat sie ihn betreut, da sie mich gar nicht richtig ranlies. Haben wir beide was gemacht und er hat sie mal gerufen, kam sie gesprungen und hat ihn bespasst, bis ich abgeschrieben war. Ich habe also möglichst viel versucht rauszugehen, damit wir mal Zeit für uns haben - sie war nämlich immer zuhause... Ich habe ihr sogar mehrmals Geld geboten, damit sie endlich mal in Urlaub geht. In Sommerurlaub waren ich mit unserem Sohn alleine, damit wir endlich mal Zeit für uns haben. Die 300-400€, die ich ihr pro Monat als Geld für sich gezahlt habe gingen eigentlich dafür drauf essen vom Bäcker und vom Lieferanten zu kaufen, damit sie zuhause nicht zu viel Arbeit mit kochen hat....

Aber ich schweife ab - Also Wochenenden und unter der Woche, sobald ich zuhause war und wir raus konnten, im Sommer mehr, im Winter weniger. Aber da denke ich mir - Wie soll ich, dass beweisen, sie könnte einfach sagen, ich habe kaum was mit ihm gemacht und dann steht Aussage gegen Aussage bzw. vielleicht glaubt man der Mutter in so einem Fall auch mehr... Wollte mal  anfangen ein Protokoll schreiben, wann ich was gemacht habe, aber ich Dösbaddel habe gedacht, das wird schon gut gehen, nach dem Auszug.

Jetzt, den Monats nach dem Auszug, war die Aufteilung 55-45, Sie-Ich. Ich hätte ihn gerne mehr gehabt, aber sie hat mit dem, dass er sich noch bei ihr einleben muss und Verlustängste hat, immer wieder meine Zeiten gekürzt.

Ich könnte mit 100% Arbeit das Wechselmodell machen. Ich habe eben in der Woche, in der er nicht da war, versucht 50 Stunden zu arbeiten und alles was gefehlt hat, habe ich in der Woche, in der er da war nachgeholt, als er im Bett war  - ach ja und Samstags, dass durfte ich dann so mit meinen Stunden verwursteln, dass ich hinkam.

Ich denke mir aber - gibt es keinen Bonus, dass ich in der angestammten Wohnung und Umgebung bin, die er kennt? Dass er bei ihr nachts aufwacht und weint und hier durchschläft? Dass er hier ein eigenes Zimmer und Rückzugsorte hat? Während sie mit ihm bei ihren Eltern zu zweit in einem Zimmer wohnt, dass mit Spielzeug und Klamottenkisten vollgestellt ist?

Gruß & Dank

Dampflok

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.01.2022 22:42
(@dampflok)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen hier mal das Statusupdate:

- Hatten heute Gespräch mit dem Jugendamt. Ein mit dem Jugendamt abgestimmter Umgang liegt vor, hatte mir zwar mehr erhofft, aber solange es zum Wohle des Kindes ist, kann ich auch damit leben. Mitte März wird geschaut, wie er sich entwickelt. Aktuell ist: Fr-Mo alle zwei Wochen und Mittwoch nachmittags mit schlafen bei der Mutter. Wollte noch 2 Tage statt 1 Tag mit Übernachtung unter der Woche - das fand aber das JA nicht gut, und ein Tag mit Übernachtung fand die Mutter nicht gut, ich bin ihr dann entgegengekommen, den Mittwoch ohne Übernachtung, da wollte sie ihn gleich ganz streichen, aber das JA, hat sich dann eingemischt.

- Gemeinsames Sorgerecht sind wir nicht weiter. Die Dame vom Jugendamt hat aber auch darauf hingewiesen, dass hohe Kosten entstehen können und dass ein Gemeinsames Sorgerecht mit hoher Wahrscheinlichkeit durchgesetzt wird. Die Mutter möchte aber noch Bedenkzeit.

Während des Gesprächs hatte sie gesagt, dass sie sich bei einer "Beratungsstelle" beraten hat lassen. Dem Jugendamt wollte sie nicht sagen welche. Mir sagt sie danach, es war das Mütterzentrum. Kennt Ihr das? Die hätten gemeint, man fängt ja mit stündlichen Besuchszeiten an und nicht gleich mit Übernachtung und im Nachgang meinte die Mutter, dass ich ja einen suuuperguten und umfangreichen Umgang erhalten hätte...

Gruß

Dampflok

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.02.2022 18:02
(@maxmustermann1234)
Registriert

Es gibt leider viel zu häufig Beratungen, wo man der Mutter erzählt, dass das Kind zu ihr gehört und sie es nur stundenweise zum Vater geben soll, weil...
Ist hier leider weit verbreitet. Wirst du nicht gegen ankommen. Die haben auch keine Argumente bis auf Ideologie. Mein Sohn war in dem Alter auch im WM. Ich halte aber die 5 Tage für zu lang. Hätte 2-3 Tage gemacht.

Ansonsten war die Nicht-Beantragung des gem. Sorgerechts nicht die beste Idee. Du hast Glück, dass sie nicht 500km weggezogen ist. Das hättest du nämlich nicht verhindern können und dann wäre das WM tot gewesen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2022 12:11