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beeinflußung der kinder

 
(@theend)
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hallo zusammen,

ich bin jetztz drei jahre geschieden und lebe jetzt wieder mit einer partnerin zusammen auf meinem bauernhof.
meine kinder sind 4 und 5 bald sechs jahre alt.seither hat es eigentlich gut funktioniert mit dem umgang regelmässig alle zwei wochen.
jetzt fängt meine ex an blöd zu werden sie beeinflußt die kinder negativ.
zb hole ich die kinder immer samstag morgens ab, dann sitzten die beiden ins auto meine dumme ex redet schon die ganze zeit auf die kinder ein ob sie nicht da bleiben wollen.
die große ist dann verunsichert und steigt wieder aus.natürlich habe ich gute mine zum bösen spiel gemacht weil ich das ja ned vor den kindern rum diskutiere.
dann behauptet sie wir hätten der einen die haare vorne am pony abgeschnitten, was nicht stimmt...wir währen alle blöd...und so weiter und so fort...
kann ich deswegen einen anwalt beauftragen damit er ein schreiben aufsetzt in dem steht das sie solche dinge zu unterlassen hat.
was ich denke was ein problem darstellen könnte ist das die kleinen meine jetzige frau sehr lieben mehr wie ihre mutter...zumindest sagen sie das von sich aus...wenn wir spielen und so...
vermutlich hat eine der beiden das auch zu ihrer mutter gesagt weshalb diese jetzt sauer ist...

aber mich kotzt das an das sie jetzt anfängt uns schlecht zu machen...das hat aufzuhören selber hat sie kein rückrad, sondern muss es über die kinder machen.
deshalb würde ich gerne einen anwalt einschalten...was haltet ihr davon..weil selbst rum zu diskutieren hat keinen sinn sie hält sich eh nicht an die abmachungen...

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.09.2009 14:38
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin TheEnd,

vielleicht solltest Du Deiner Ex ein kurzes, sachliches Schreiben oder eine Mail zukommen lassen, in der Du sie auf >>>§ 1684 BGB, Abs. 2<<< hinweist. Dort heisst es wörtlich:

(2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet.

Das ist keine "Kann"-Bestimmung oder ein Appell an die Nettigkeit Deiner Ex, sondern ein glasklar formulierter BGB-Paragraph. Du solltest daher darauf hinweisen, dass bei nicht umgehender Einstellung dieses Verhaltens Du auch eine gerichtliche Klärung dieser Frage nicht scheuen wirst.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2009 15:43
(@theend)
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ok danke für die meinung so in der art hab ich mir das auch vorgestellt.
weil nur irgendwas mit ihr sprechen hat keinen sinn. 😡
danke für die schnelle antwort. 🙂

lg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.09.2009 20:50
(@daran)
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Hallo The End,
genau an diesem Punkt bin ich auch schon. Ich durfte meinen kleinen noch eine Weile sehen, bis er ein Alter hatte, wo die Kinder am besten zu manipulieren sind.
Und ganz ehrlich, du kannst sonst was in den Händen haben vom Familien Gericht, wenn die KM anfängt die Kinder zu manipulieren, dass sie nicht mehr wollen, hast du schon verloren.

Was nützt dir das tollste Gutachten, oder den tollsten Richterlichen Beschluss, wenn dein eigenes Kind sagt: Nein Papa ich will nicht mehr mit kommen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.09.2009 01:28
(@theend)
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mhhh...Das ist bitter.Und an diesen Gedanken will und kann ich mich nicht dran gewöhnen... ;(
Aber was bleibt ausser zu kämpfen...

lg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.09.2009 12:30