Begleitender Umgang
 
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Begleitender Umgang

 
(@stefan-maier)
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Guten Abend Freunde

Ich möchte eure gerne eure Meinung hören.

Ich war vor Familiengericht gegegangen, die Richterin beschloss Begleiten Umgang ( bei einem Träger 1 mal die Woche 2 Stunden , Kind war 9 Monate alt ).
Ich habe weder Vorstrafen sonst noch was.
Der BU war nur auf Grundlage von irgendwelchen Behauptungen und Lügen meiner Ex-Frau.
Ich habe verstanden dass das Familiengericht nicht nach Beweisen arbeitet sondern nach dem was jemand behauptet.
Normalerweisse hätte ich Unbegleiteten Umgang haben  müssen.
Ich hatte mit der Trennung meinen Sohn 3 Monate net gesehen.
Der Träger behaarte drauf das KM volle 2 Stunden mit im Raum sein solle.
Ich fragte warum ? Ja weil er klein ist usw...
Ich sagte im Nebenzimmer ist es ok und ich meinte Sie sind dafür da die Vater Sohn Bindung  aufzubauen mit der Hauptbezugsperson wäre mein Sohn immer abgelenkt.
Der Träger blockte am Ende sagte das Jugendamt ich sei nicht Kopperativ und will die KM nicht haben usw.

Wie sieht fie Rechtliche Grundlage aus ? Habe ich etwas falsch gemacht ?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.02.2021 22:08
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

hierfür müsste ich den Beschluss kennen, um dazu etwas sagen zu können.

Vielleicht schreibst du mir eine PN (private Nachricht)?

LG D

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2021 22:28
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Du hast nicht wirklich etwas falsch gemacht, aber durch deine doch unkooperative Art und Weise viel Porzellan zerschlagen.
Das Würmchen ist nun mal erst 9 Monate alt und du hast das Kind 1/3 seines kurzen Lebens nicht gesehen.

In diesem Alter ist die Mutter ein und alles. Da sind 3 Monate eine Ewigkeit und 2h ohne Mama einfach zu lange.

Arbeite mit dem Träger an einem Konzept um den BU auszubauen und eines Tages normalen Umgang zu haben.
Nur so wird es funktionieren.
Das Kind muss sich an dich gewöhnen, der Träger und auch die Mutter müssen Vertrauen ausbauen.

Nur so wirst du langfristig an dein Ziel kommen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2021 22:31
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Grundsätzlich hat der TO recht, sie muss nicht dabei sein, denn das bringt eine unangenehme  Spannung rein, die dem TO auf die Füße fallen kann.

Auf Abruf im Nebenzimmer war die korrekte Wahl.

Der Träger hat falsch agiert, sie bestimmen nicht die Regeln.
Wie gesagt, ich hätte ja gerne den Beschluss dazu gelesen, das würde uns erhellen.

Auch wenn das Kind noch sehr klein ist, es ist der Vater und sowieso schon jemand anwesend...

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2021 22:45
(@stefan-maier)
Schon was gesagt Registriert

SpecialD

Es war ein Vergleich kein Beschluss.
De BU sollte bei einem Träger Vorort sein vom Jugendamt ausgewählt.
Die KM wurde nicht erwähnt im Vergleich ( ürbigens die Richterin hat selber gesagt die KM kan im Nebenraum sein ).
10 mal a 2Std die Woche.
Der BU wurde abgebrochen mit lügen seitens des Jugendamtes + Träger das ich die KM nicht im Raum haben will und Unkopperativ bin usw also jeglicher Tatsachengrundlage.
Hier spielen Träger und Jugendamt Richter auf welcher Rechtlichen Grundlage ?
Ich habe schon dem BU zugestimmt obwohl ich mir rein garnix zu Schulden kommen lassen habe bis heute.
Damals als ich den BU Unterzeichnet hatte sagte die Jugendamt Mitarbeiterin wie folgt zu mir :
1) Der Träger ist da die Vater Sohn Bindung aufzubauen
2) Der Träger ist kein Richter sondern eine Hilfe
3) Die KM wird höchstens im Nebenraum sein.

Beste Grüsse

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.02.2021 23:21
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Hast du dir das schriftlich geben lassen?

AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2021 13:51
(@stefan-maier)
Schon was gesagt Registriert

Moinsen

Welchen Abschnitt habe ich mir Schriftlich geben lassen ?

Mit freundlichen Grüßen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.02.2021 14:00
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Es war ein Vergleich kein Beschluss.

Das wage ich zu bezweifeln... ihr habt einen Vergleich geschlossen, der mit Billigungs<b>beschluss</b> verkündet wird.

Du rühmst dich zwar mittlerweile selbst zum Anwalt für Familienrecht geworden zu sein, aber deine Ratschläge passen nicht mit der aktuellen Rechtsprechung überein.
Gegen einen Umgangsvergleich nach § 156 (2) FamFG ist sehr wohl die Beschwerde möglich.

Das hat der BGH mit seinem Beschluss <a href="" https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/805595/">XI I" ZB 507/18 vom 10.07.2019</a> ganz klar festgestellt.

Aber was steht denn nun im "Vergleich" genau?
Außerdem muss man kein "Böser" sein, wenn man BU hat. Das macht bei Umgangsanbahnung sogar Sinn!

LG D

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2021 15:10
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Es sind einige Fragen offen, daher stelle doch bitte den Wortlaut des Vergleichs hier rein. Nimm bitte alle persönlichen Daten raus.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2021 15:52
(@pausbanderi)
Nicht wegzudenken Registriert

Habe ich etwas falsch gemacht ?

Ja, Du bist ohne Anwalt vor Gericht gegangen. Das kann man im Strafprozeß machen und wenn man den Nachbarn auf 3qm Grundstücksgrenze verklagen will. Vor dem Familiengericht aber gehts nicht ohne.

Da bist Du IMMER in erster Linie einer von zwei Streithansln. Und neben Dir sitzt dann eben im besten Fall ein sachlicher Jurist, der mit einem anderen sachlichen Juristen die Interessen seiner Partei vertritt und einen Konsens aushandelt. Ein verlassener Vater, der stinksauer ist auf die Ex und dann in der Hitze des Gefechts fast innerlich kocht, ist keine sachliche Prozeßpartei.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2021 17:02




(@inselreif)
Moderator

Schlechtes Beispiel - Nachbarschaftsstreitigkeiten sind ähnlich schlimm wie Familienrecht 🙂

AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2021 17:34
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

Das Würmchen ist nun mal erst 9 Monate alt (...). In diesem Alter ist die Mutter ein und alles. Da sind 3 Monate eine Ewigkeit und 2h ohne Mama einfach zu lange. (...) Das Kind muss sich an dich gewöhnen, der Träger und auch die Mutter müssen Vertrauen ausbauen.

Mal eben überlegen: Wenn ein Kind im Alter von neun Monaten in die Kinderkrippe kommt, wie lange dauert dann die Eingewöhnung? Meines Wissens höchstens einige wenige Wochen, danach ist Bambino wie selbstverständlich fünf Tage pro Woche den ganzen Vormittag oder sogar den ganzen Tag von Mama getrennt - und jeder, der auch nur die leiseste Kritik daran äußert, der ist ein ganz ganz übler, ewiggestriger Ich-weiß-nicht-was.

Hingegen, wenn es sich um ein paar Stunden Umgang beim eigenen Vater handelt, dann geht's plötzlich nicht mehr nur um ein paar Wochen, sondern dann müssen es gleich Monate unter Aufsicht sein - und jeder, der es schneller haben möchte, der ist ein ganz ganz miserabler Kindeswohlgefährder.

Es sind diese verlogenen doppelten Maßstäbe, die mir in diesem unserem Lande so gewaltig auf den Sack gehen.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2021 20:35
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Da geb ich dir recht.

Das Thema Doppelmoral im Bereich des Familiegerichts ist noch immer vorhanden.
Bin da auch gerade (auch aufgrund fehlender Informationen) drauf rein gefallen...

AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2021 22:21
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Es sind diese verlogenen doppelten Maßstäbe, die mir in diesem unserem Lande so gewaltig auf den Sack gehen.

Du hast völlig recht mit den zweierlei Maßstäben, leider. Ich sag inzwischen immer: Was die Mutter darf, darf der Vater noch lange nicht. Ausziehen und die Kinder mitnehmen zB.

Dazu kommt, dass in familienrechtlichen Dingen viel gelabert und gelogen wird. Das fand ich am Anfang irritierend. Letztendlich stellt sich auch die Frage, ob man es irgendwann genauso macht. Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass das Verhalten anderer insbeondere so ein Verhalten, kein Maßstab für mich darstellt. Das sehe ich heute anders. Niemand schenkt dir für Ehrlichkeit einen Blumentopf.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2021 23:05
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ohne das Anliegen des Openers stören zu wollen, muss ich hier doch mal klarstellen:

Dazu kommt, dass in familienrechtlichen Dingen viel gelabert und gelogen wird.

Das passiert in allen Rechtsstreitigkeiten, allem voran das Strafrecht! Ist also keine Besonderheit des Familienrechts. Einfach mal etwas breiter denken und sehen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2021 12:45
(@maxmustermann1234)
Registriert

Ein 9 Monate altes Kind fremdelt ggf. noch nichtmal. Und selbst wenn, nach 1 Woche war die Eingewöhnung meiner Kinder quasi abgeschlossen (Betreuung 9 Uhr - 13 Uhr). Nach 2 Wochen ist ein Berliner Modell abgeschlossen. Wenn es darum geht den Raum für 2 Stunden zu verlassen, dann passiert das nach 2-3 Tagen.

Aber ja, man sollte sich daran gewöhnen, dass die meisten der beteiligten Professionen ihre Meinung für absolut halten. Ich find's mittlerweile schon lustig, wie die sich häufig gegenseitig widersprechen aber natürlich alle Recht haben.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2021 00:27