Hallo!
Wo fängt man an? Ich bin 40 Jahre, habe einen 3-jahrigen Sohn, den ich seit 1 Jahr nicht mehr gesehen habe, vorher hatte ich regelmäßig Umgang. Nun sieht es danach aus, dass ich nach der Gerichtsverhandlung letzter Woche wohl begleiteten Umgang zugesprochen bekomme. Es ist nie etwas vorgefallen, auch keine Missbrauchsvorwürfe sondern nur wegen des langen Umgangsausschlusses soll zum erneuten Kennenlernen vorerst begleiteter Umgang stattfinden.
Wo findet ein solcher begleiteter Umgang statt? Was kann man in Rahmen des begleiteten Umgangs mit dem Kind machen? In welcher Häufigkeit ist dieser zu erwarten oder sollte in welcher Häufigkeit mindestens stattfinden? Die Ex verfügt über ein Jahresnettoeinkommen in Höhe von 25000€, ich über 35.000€. Wer übernimmt die Kosten für den begleiteten Umgang? Habe gehört, dass es professionelle Umgangsbegleiter gibt.
Danke fürs Zuhören und Antworten.
Moin,
Nun sieht es danach aus, dass ich nach der Gerichtsverhandlung letzter Woche wohl begleiteten Umgang zugesprochen bekomme.
Aus welchem Grund gab es denn diese Gerichtsverhandlung ?
Du hast vermutlich wegen Umgang geklagt ?
Welches waren Deine Forderungen ?
Nun sieht es danach aus, dass ich nach der Gerichtsverhandlung letzter Woche wohl begleiteten Umgang zugesprochen bekomme. Es ist nie etwas vorgefallen, auch keine Missbrauchsvorwürfe sondern nur wegen des langen Umgangsausschlusses soll zum erneuten Kennenlernen vorerst begleiteter Umgang stattfinden.
Das würde ich an deiner Stelle nicht negativ betrachten. Das ist natürlich erstmal etwas nervig aber sinnvoll wenn ihr euch so lange nicht gesehen habt.
Wichtig ist, dass nun wieder erste Schritte gemacht werden.
Für einen dreijährigen ist ein Jahr ein Drittel seiner Lebenszeit, also in etwa wie bei dir etwa 16 Jahre. Nur, das er noch nicht das Verständnis eines Erwachsenen hat.
Sollten die begleiteten Umgänge gutlaufen, der kleine Mann schnell wieder Vertrauen zu dir als Vater fassen, werden das Dritte protokollieren und bestätigen und es steht im nächsten Zug einer altergerechten Ausweitung, zur Not auch gerichtlich nichts im Wege. Sehe es als Schutzschirm, geniesst dein Sproß die Zeit offensichtlich mit dir hat die Mutter es schwer, dir bei der Ausweitung traumatische Symptome oder sonstigen Unfug nach den Umgängen vorzuwerfen.
Umgangsbegleitungen laufen in der Regel über JA, Diakonie, Caritas usw. und sind in der Regel kostenneutral für die Eltern.
Das ist natürlich erstmal etwas nervig aber sinnvoll wenn ihr euch so lange nicht gesehen habt.
Über den Sinn eines begleiteten Umgangs zur Wiederanbahnung des Vater-Kind-Kontaktes lässt sich trefflich streiten.
Wenn es regelmäßigen Umgang bis zum Alter von 2 Jahren gab, braucht es keine argwöhnischen Beobachter, ob das Kind denn seinen Papa wiedererkennt oder vielleicht gar Angst vor Ihm hat.
Dem Rest Deines Beitrags stimme ich allerdings (fast) zu.