Hallo ihr Lieben, 🙂
Ich weiß gar nicht so genau, ob ich hier richtig bin und überhaupt Antworten bekommen werde.
Und zwar geht es darum, dass ich seit vier Jahren mit meinem Partner zusammen bin und seit drei Jahren lebt sein Sohn auch bei uns. Sein Sohn ist nun fünf Jahre (Wird dieses Jahr 6).
Mein Freund hat das alleinige Sorgerecht vom OLG zugesprochen bekommen, da die Kindsmutter nicht erziehungsfähig sei und Kindeswohlgefährdung bei ihr herrsche.
Sie hat Borderline vom Typus impulsiv und war eine ganze Zeit lang in Therapie. Nun sei sie aber, lt. Ihrer Aussage, austherapiert.
Für die nicht wissen, was das für eine Krankheit ist: 🙂
"Die emotional instabile Persönlichkeitsstörung (impulsiver Typ) ist durch ein impulsives Verhaltensmuster mit intensiven, instabilen Gefühlen und geringer Impulskontrolle gekennzeichnet. Betroffene denken meist nicht über die Konsequenzen ihres Verhaltens nach und handeln nicht vorausschauend. Insbesondere, wenn sie von anderen Personen Kritik für ihr Verhalten erfahren, können sie sehr aggressiv und mit Wutausbrüchen reagieren. Bei ihren Mitmenschen gelten impulsive Personen deshalb als launisch, aufbrausend und unberechenbar. Sie haben Schwierigkeiten bei Enttäuschungen oder Frustration ihre Gefühle zu kontrollieren und verlieren daher schnell die Beherrschung. Darauf folgen oftmals Scham und Schuldgefühle."
Dieses Verhalten haben wir auch schon sehr oft in den letzten Jahren zu spüren bekommen. Zum Beispiel stand eines Tages das Jugendamt bei uns vor der Tür wegen Kindeswohlgefährdung. Wir würden angeblich den Kleinen im Keller einsperren, wenn er zur Kindsmutter "Mama" sagen würde, anstatt zu mir. 🙁 🙁
Natürlich war das Quatsch und das hat die Dame vom Jugendamt zum Glück auch schnell gemerkt. Als wir die Kindsmutter darauf angesprochen haben, hat sie alles geleugnet. Sie wäre nie zum Jugendamt gegangen und wir würden lügen. Da hat selbst die Jugendamtdame nicht schlecht geguckt. 🙂
Sie möchte nun Umgang mit ihrem Sohn haben. Nun wurde vom Gericht beschlossen, dass sie den auch haben darf. Allerdings nur, wenn sie Initiative zeigt und diesen selber beim Jugendamt beantragt und zusätzlich die Therapie weiter macht. Denn laut dem Gutachten ist sie alles andere als austherapiert.
Wenn ihr wüsstet was alles in dem Gutachten stand, würden sich euch die Fußnägel hochkräuseln... 🙁 Der Gutachterin ist noch nicht klar, ob die Kindsmutter wirklich Interesse an ihrem Kind hat oder nur Machtspielchen spielt.
Die Gerichtsverhandlung war jetzt vor 7 Wochen. Bisher hat sie nichts beim Jugendamt beantragt lt. Gericht.
Hat jemand Erfahrungen mit begleiteten Umgang? Wie lange dauert es bis der begleitete Umgang stattfindet? Was kommt auf einen zu, wenn man das selber beim Jugendamt beantragt? Kosten, Zeit etc.
Was passiert, wenn sie wie bisher gar nichts beantragt? Noch hat das Gericht ja keinen Beschluss aufgesetzt. Sie wollen ja sehen, dass von ihr was kommt. Kann das Gericht dann doch noch den Umgang ausschließen?
Guten Morgen,
und herzlich willkommen.
Gleich zu Anfang ein Hinweis, bevor er von jemand anderen kommt. Da Du die LG bist und solche Dinge im Grunde immer einen Angelegenheit zwischen den Eltern ist, empfehlen wir, dass sich der KV (Dein LG) persönlich hier anmeldet. Dies verkürzt die Wege.
Ich weiß gar nicht so genau, ob ich hier richtig bin und überhaupt Antworten bekommen werde.
Antworten gibt es hier immer, nur "schmecken" sie nicht jedem unbedingt :wink:!
Aber weiter:
Wenn ihr wüsstet was alles in dem Gutachten stand, würden sich euch die Fußnägel hochkräuseln... 🙁 Der Gutachterin ist noch nicht klar, ob die Kindsmutter wirklich Interesse an ihrem Kind hat oder nur Machtspielchen spielt.
Ich habe einige Gutachten gelesen und auch mein eigenes ist vermutlich im etwa im gleichen Tenor. Wenn die Gutachter gut sind und ihren Job kennen, dann kommt da auch bei was heraus.
Machtspielchen ist vermutlich das Stichwort. In meinem Fall gibt es eine ähnliche Diagnose, aber bei mir reichte es nicht, das gSR zu entziehen. Ist aber auch nicht sonderlich notwendig, solange alles läuft wie es für die Kinder gut ist. Es kommt darauf an, was man draus machen und wie es weitergeht.
Sie möchte nun Umgang mit ihrem Sohn haben. Nun wurde vom Gericht beschlossen, dass sie den auch haben darf. Allerdings nur, wenn sie Initiative zeigt und diesen selber beim Jugendamt beantragt und zusätzlich die Therapie weiter macht. Denn laut dem Gutachten ist sie alles andere als austherapiert.
Ich bin gerade unsicher, ist es tatsächlich ein Beschluss? Oder wurde das Umgangsverfahren ruhend mit entsprechenden Auflagen gestellt?
Grundsätzlich ist es so, dass ein Gericht niemanden zu einer Therapie zwingen kann. Aber es kann eine Auflage für weitere Umgänge sein, wenn dieses notwendig erscheint. Letzteres wird vermutlich bei Euch der Fall sein.
Die Gerichtsverhandlung war jetzt vor 7 Wochen. Bisher hat sie nichts beim Jugendamt beantragt lt. Gericht.
So ein Antrag kann etwas dauern. Vielleicht hat sie schon um einen Termin gebeten und durch Sommer, Überlastung, etc. schiebt sich sowas auch mal gerne. Wenn in den letzten Jahren kein Umgang war, dann ist hier auch keine plötzliche Hektik zu erwarten.
Hat jemand Erfahrungen mit begleiteten Umgang? Wie lange dauert es bis der begleitete Umgang stattfindet? Was kommt auf einen zu, wenn man das selber beim Jugendamt beantragt? Kosten, Zeit etc.
Ein begleiteter Umgang ist immer nur vorübergehend und hat immer zum Ziel, dass nach einiger Zeit die Umgänge irgendwann unbegleitet stattfinden sollen. Das kann über einige Wochen, vielleicht Monate gehen und wenn alles gut klappt, dann werden unbegleitete Umgänge stattfinden. So zumindest das Ziel. Den Antrag muss die KM stellen, es wird dann ein Hilfeplangespräch mit dem KV beim JA geführt und ein Umgangspfleger eingesetzt. Der KV muss das Kind dann zu bestimmten Zeiten zu einen bestimmten Ort bringen und wieder abholen. Die Umgänge gehen dann über 1-2 Stunden (in der Regel, es gibt Ausnahmen). Wenn die KM, wie vor Gericht scheinbar vereinbart, nicht zum JA geht und einen Antrag stellt, dann würde ich selber nicht tätig werden.
Die Kosten übernimmt das JA.
Aber, auch hier muss das JA Kapazitäten frei haben. Das kann unter Umständen noch bis in den Herbst dauern. Auch bis die Einzelheiten geklärt sind, kann es dauern, bis begleitete Umgänge stattfinden.
Es kann aber auch passieren, wie in meinem Fall, dass das JA die begleiteten Umgänge ablehnt, da diese eben halt nur vorübergehend sein können und kein Dauerzustand. Diese sind nicht vorgesehen.
Was passiert, wenn sie wie bisher gar nichts beantragt? Noch hat das Gericht ja keinen Beschluss aufgesetzt. Sie wollen ja sehen, dass von ihr was kommt. Kann das Gericht dann doch noch den Umgang ausschließen?
Wenn sie nichts beantragt, dann passiert auch nichts.
Das Gericht hat einen Hinweis, eine "Aufgabenstellung" gegeben und wenn sie diesem nicht nachkommt, dann wird eben kein Umgang ausgeurteilt und sie hat keinen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hi,
erstmal müsst ihr gar nichts tun außer abwarten. Mir ist klar, das ist schwierig, solltet ihr aber trotzdem aushalten.
Ein Problem kann werden, dass begleiteter Umgang eben nur eine Übergangslösung sein soll.
Ist der Umgangselternteil aber psychisch krank und deshalb nicht in der Lage selbstständig Umgang
zu haben, wird das über kurz oder lang problematisch.
Mein Ex ist auch psychisch krank und wir hatten im Laufe der Jahre viele "spannende" Versuche den
Umgang zu regeln. Irgendwann kam dann jemand und meinte wir müssen es ja nur noch so lange
kreativ lösen, bis die Kinder sich im Fall der Fälle während eines missglückten Umgangs selbst helfen können....
Es gibt in diesem Land kein richtiges Konzept wie Umgang mit einem psychisch kranken Elternteil
auf Dauer funktioniert. Deshalb dann der begleitete Umgang, der findet einige Male satt und dann?
Dann sagt die Umgangsbegleitung z.B. das sie die Probleme während einer begleiteten Umgangssituation
nicht erkennen kann.
Daraufhin neue Umgangsregelung, die vielleicht nicht klappt, dann wieder neue Regelung usw.
Bei einem kranken Elternteil sollte man sich darauf einstellen das es eine dauerhafte, verlässliche
Regelung vielleicht nie geben wird.
Solange die KM sich nicht um den Umgang kümmert gibt es keinen. Und ihr solltet euch zusammenreißen
und das auch aushalten wenn es keinen Kontakt zum Kind gibt. Das man das teilweise kaum mit ansehen kann
ist mir absolut klar.
Im Nachhinein kann ich nur sagen ich hätte meinen Kindern und mir wohl einiges erspart, hätte ich ihn
sich immer selbst um seinen Umgang kümmern lassen. Ja, die Kinder hätten ihn dann wohl kaum gesehen.
Aber es wäre besser gewesen, als sich selbst immer zu verbiegen, um ihm den Umgang "hinterher zu tragen".
Wenn ein Umgangselternteil es nicht schafft sich um seinen Umgang zu kümmern ist es besser es gibt keinen.
LG
Nadda
Meinem KM hat auch einen an der Murmel... sieht sie natürlich nicht ein. Umgänge gab es auch, aber die liefen mehr schlecht wie recht und haben bei den Kindern auch einen entsprechenden Einfluss gehabt.
Aber es handelte sich vermutlich nur um Machtspielchen. Denn ernsthaft interessiert hat sie die Kinder nie. Keine Elternabende, an Therapeuten- und Erziehungsberatungsgesprächen unregelmäßig und mit vielen Fehlzeiten teilgenommen. Persönliche Zusammentreffen hat sie nahezu ausschließlich dazu genutzt, mich vor diesen anderen anzugreifen, was dazu führte, dass ich keine gemeinsamen Gespräche mehr wollte.
Ich hätte auch einiges gerne anderes gehabt ... egal.
Jetzt ist es so, dass sich die Kinder es fast selber aussuchen können, aber garnicht mehr wollen. Das gipfelt schon in solche Dinge, dass sie garnichts mehr aus dem Leben der Kinder weiß und auch keine Ahnung hat, was sie mit ihnen unternehmen soll. Derzeit haben die Kinder nur mäßiges Interesse, zeitweise garkeines, und in naher Zukunft gar kein Interesse mehr an der KM.
Wenn Du Dich aber mit ihr unterhälst, dann bin ich daran schuld. Dabei unterhalte ich mich nicht mal mehr mit ihr ... ich lasse es laufen udn das klappt immer besser. Aber das kann man auch erst mit einem entsprechenden Alter der Kinder machen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Moin Kasper,
irgendwie denke ich immer mehr, dass wir die gleiche Ex haben 😉
Aber natürlich weiß ich, daß dem nicht so ist.
Vor Jahren hat man mir vorgeworfen, dass ich wohl mehr wie eine Mutter als wie ein Vater fühlen würde. Damals hat es mich geärgert, heute weiß ich, dass dies genau richtig so war und ist und bin eben ein Mapi :rofl2:
Sorry, wollte den Thread nicht verwässern, aber wenn mein "Ghostwriter" schon alles gesagt hat, gibt es für mich nichts mehr dazuzufügen.
LG,
LD
Vor Jahren hat man mir vorgeworfen, dass ich wohl mehr wie eine Mutter als wie ein Vater fühlen würde. Damals hat es mich geärgert, heute weiß ich, dass dies genau richtig so war und ist und bin eben ein Mapi :rofl2:
Ganz ehrlich, auch wenn es jetzt gerade nicht gerade Gender klingt ...
wenn die KM einen an der Murmel hat, dann muss Vati ran und das ausgleichen ... und da wir das nur richtig oder garnicht machen, ... dann kommt da halt ein Mapi bei raus :rofl2: 😉
Im Ernst. Ich hatte zeitweise auch dieses Helikopter-Syndrom, aber ich denke das ist normal, wenn der andere Elternteil schlichtweg ausfällt. Ich wurde ja auch nicht gefragt, ob ich die Rolle mit übernehmen möchte, ich machte es einfach.
Gruß
Kasper
PS: hättes Du meine man genommen ... dann hätte ich ... :rofl2: vergiss es!
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.