Als Eltern sind wir angehalten worden nach der 2 1/2 jährigen Kontaktpause eine Umgangsbahnung via Elternberatung und begleitetem Umgang zu organisieren.
Wie läuft dies in der Regel ab?
Wird dort ein Vertrag und die Bedingung ausgearbeitet und unterschrieben?
Wer bestimmt die Häufigkeit und Dauer der Termine, wenn wie hier, nicht vom Gericht angeordnet?
Auf meine Frage zur Beraterin, warum nur ein Termin pro Monat für 1 Stunde, erhalte ich die Antwort, das die Beratungsstelle terminlich eingebunden ist. Wieso nimmt diese Stelle unseren Fall nach Prüfung an und signalisiert dann erst im gemeinsamen Elterngespräch nur eine Stunde im Monat. Das ist nicht nur unprofessionell, sondern stinkt gewaltig nach Manipulation und Parteilichkeit. Haben die nicht die Pflicht nach Übernahme des Falls das Beste für das Kind herauszuholen? Ach ja, jetzt soll auch noch erst einmal der erste Termin stattfinden und dann danach würde der nächste Termin besprochen. Das widerspricht sich total, denn diese Termin sollten doch vorab feststehen, planbar sein um allen Sicherheit geben zu können und vor allem für das Kind Vertrauen und Sicherheit.
Es gibt doch Standards für begleitete Umgänge (vom Familienministerium finanziert) und jeder Träger sollte diesbezüglich auch eine Konzeption haben, oder?
Ich habe die Vermutung, dass diese Stelle Informationen über mich hat und auch eine Art Vorgabe, wie mir mit Umgegangen werden soll. Ist so etwas möglich? Nach 4 Jahren Schlammschlacht am Gericht mit Gutachten etc. habe ich mittlerweile in niemanden mehr ein Vertrauen.
Wer kann mir Tips geben?
Danke
Moin und willkommen,
wie kam es denn zu diesem langen Kontaktabbruch?
1x/ist echt ein bisschen wenig, wir hatten 2x/Monat.
Gruß
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Hallo,
gibt es seitens des Gerichts eine Festlegung wie oft bzw. wie lange der begleitete Umgang stattfinden soll?
Ansonsten gibt es immer wieder Klagen darüber, dass der begleitete Umgang nicht stattfindet, weil es keine Kapazität bei der Elternberatung gibt. Dass die Termine nicht sofort feststehen hat seinen Grund darin, dass jeder Fall anders ist und deshalb die nächsten Termine häufiger und länger sein könnten.
Ansonsten kannst Du nicht viel machen, außer auf mehr und länger drängen oder Dir einen anderen Träger suchen.
Ansonsten wäre die Frage warum überhaupt begleiteter Umgang stattfinden soll. Gibt es irgendwelche Hinweise, Gründe für die Annahme einer Kindeswohlgefährdung? Natürlich bist Du im Moment für das Kind ein Fremder, aber je nach Alter gewöhnen sich die Kinder schnell an den Umgang. Der Umgang könnte ja zu Beginn auch von einer Bezugsperson (KM, Oma, Opa) begleitet werden bis das Kind Zutrauen zu Dir gefasst hat.
VG Susi