Begleiteter Umgang ...
 
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Begleiteter Umgang endet - und nun...?

 
 Fo83
(@fo83)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebe Community,

seit fast einem Jahr heißt es durchhalten, meine Tochter ist jetzt 20 Monate alt, seit Dezember 18 gibt es begleiteten Umgang (vom Gericht damals mit dem geringen Alter meiner Tochter begründet), der bis Dezember 19 bewilligt ist.

Der Träger,mit dem der BU durchgeführt wird, und das JA, sagen, dass ein unbegleiteter Umgang durchaus absehbar ist. Es ist jedoch so, dass die KM das nicht möchte und nach wie vor bei jedem Umgang dabei ist, da sie darauf besteht, sich beim BU vom Kind zu verabschieden, wenn sie mal für ein paar Minuten geht. Leider wird daraus eine richtige Abschiedszeremonie, sodass meine Tochter jedes mal anfängt zu weinen, wenn Mama gehen will. Daher geht sie dann eben nicht. Der Träger und das JA sind machtlos,haben bereits vieles vorgeschlagen (abholen von der Kita,Kind weinen lassen damit ich es beruhigen kann etc.), was von der KM jedes Mal abgelehnt wurde. Die KM möchte, dass die Verabschiedung ohne weinen abläuft und ein unbegleiteter Umgang erst stattfindet, wenn unser Kind "soweit ist". Man muss dazu sagen dass der Umgang ansonsten super läuft und wir uns im Park selbständig aus Sichtweite der KM heraus entfernen, ohne dass sie ihre Mutter benötigt oder nach ihr weint etc. Lediglich die Verabschiedung funktioniert so nicht.

Habt ihr dahingehend Erfahrungswerte? Was würdet ihr tun? Das Umgangsverfahren ist noch offengehalten worden, der Träger sowie das Jugendamt müssen im November einen Bericht ans Gericht verfassen. Würdet ihr jetzt einen Antrag auf unbegleiteten Umgang stellen? Ich habe seit einem Jahr Tag für Tag Geduld und hoffe auf den Tag an dem ich meine Tochter alleine haben kann und sie endlich ihre Großeltern kennenlernt. Wenn ich diesen Schritt jetzt nicht gehe habe ich Angst, sie über Weihnachten wieder nicht zu sehen.

Danke im Voraus für eure Ratschläge!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.09.2019 23:48
(@maxmustermann1234)
Registriert

Hallo Fo83,

ich würde sagen, dass es keinen Sinn macht länger zu warten, ich verstehe gar nicht, warum du überhaupt so lange gewartet hast. Meine Tochter geht auf die 6 zu und es passiert regelmäßig, dass sie nur widerwillig mitkommt (wir haben ein Wechselmodell), wenn ich sie hole. Meine Ex lässt sich die Kinder auch bringen, denn sie weiß, dass ich dann die Arbeit damit habe sich dazu zu bewegen zu ihr aufzubechen. Gestern dagegen musste meine Ex die Kinder abholen, ich war beruflich weg, meine Partnerin hat ausnahmsweise mal aufgepasst. Meine Tochter sagte meiner Ex, sie solle doch bitte einfach später kommen, sie male gerade und hätte jetzt keine Lust auf sie. Sie ist wohl innerlich aus der Haut gefahren, denn sie musste auch mal sehen, wie es mir oft geht.

Ich garantiere dir, dass du euer Kind innerhalb von 3-4 Umgängen so beeinflussen könntest, dass es nicht wieder zur Mutter zurück will. Nichts anders tut deine Ex. Ich würde beim Träger, Jugendamt oder Gericht anregen, dass die Übergaben nach der KiTa stattfinden sollten, da deiner Ex eine fehlende Bindungstoleranz zuzuschreiben ist. Sie schädigt damit euer Kind, da das Kind in einen Konflikt kommt: es will nicht, dass die Mutter geht, es will aber auch zu dir. Dieser wird sich nicht auflösen, solange die Mutter nicht positiv auf den Umgang einwirkt. Wenn sie das nicht kann, muss man sie halt da raus ziehen.

Was das Alter mit der Umgangsform zu tun hat, erschließt sich mir nicht. Betreuter Umgang ist dafür da, wenn ein Elternteil das Kind gar nicht kennt, oder KWG ausgeschlossen werden soll. Wenn du dein Kind vorher kanntest und nicht straffällig warst, wo lag das Problem? Mein jüngster was in einem ähnlichen Alter, als wir und getrennt haben. Hätte mir jemand was von betreutem Umgang erzählt, hätte ich gefragt, ob er noch alle Tassen im Schrank hat.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.09.2019 15:10
(@richardvonweizsaecker)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

bei mir war es so, der begleitete Umgang sollte mit ende des Hilfeplans enden, Gericht und Jugendamt hatten sich in meinem Fall scheinbar soweit koordiniert dass der nächste Gerichtstermin genau mit dem Tag des Ende der Hilfekonferenz statt gefunden hätte.
Du brauchst hier aber die Geduld bis zum Ende des begleiteten Umganges, vorher kannst Du ja nur eine Einstweilige Anordnung auf unbegleiteten Umgang stellen, eine andere Form von "Antrag" kann ich mir in diesem Zusammenhang nicht vorstellen und ich denke du wirst auf richterliches unverständnis stoßen wenn Du nicht bis zum Ende der Maßnahme wartest.
Das Ende des Hilfeplans wird vermutlich dahingehend ablaufen, dass das Jugendamt versucht auf einen Umgangsplan hinzuwirken für die Zeit nach der Maßnahme.
Wenn der Bericht des Jugendamtes für dich weitestgehend unproblematisch und positiv ausfällt, solltest du unbegleiteten Umgang dann vom Gericht soweit "zugesprochen" bekommen, in welchem Ausmaß steht dann natürlich noch auf einem anderen Blatt.
Hier muss man aber auch nochmal aufpassen, dein Umgangsbegleiter schreibt einen Bericht an das Jugendamt und das Jugendamt macht daraus nochmal einen eigenen Bericht für das Gericht.
Da kann schon viel Mist rauskommen, bei mir beispielsweise, hat der Umgangsbegleiter klar den unbegleiteten Umgang empfohlen und sieht keine Einschränkungen bei mir, bezeichnet mich als Liebevoll usw.
Das Jugendamt empfiehlt in ihrer Stellungnahme an das Gericht in meinem Fall jedoch weiterhin den begleiteten Umgang.
Daher schon vorab mein Tipp an dich: Bereite dich darauf vor, den Bericht des Umgangsbegleiters auch für dich zu erhalten, damit Du nicht nur am Ende auf der Version vom Jugendamt sitzt, die Eventuell etwas ganz anderes Empfehlen, als Du erwartet hattest.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.09.2019 05:46
(@maxmustermann1234)
Registriert

Hallo zusammen,

ich würde trotzdem anregen im Umgangsverfahren auf eine Übergabe ohne Mutter hinzuwirken, da es für das Kind belastend ist, wenn diese den Umgang in dieser Form sabotiert. Ein Abholen aus der KiTa wäre sicher ein guter Weg.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.09.2019 11:32
 Fo83
(@fo83)
Schon was gesagt Registriert

Danke für eure Tipps!

Ich muss sagen, dass ich anfangs total schockiert war, dass der BU ein Jahr lang gehen soll. Ich habe maximal mit ein paar Wochen gerechnet.

Bewilligt ist er bis Mitte Dezember. Klar könnte ich das noch abwarten. Nur habe ich die Angst,dass ich mein Kind dann Weihnachten wieder nicht sehe und alles...es dauert doch eine Weile bis ein Gerichtstermin feststeht. Kann man diesen nicht schon "beantragen" und sagen, dass man gleich im Anschluss also Mitte Dezember eine gerichtliche Regelung für unbegleiteten Umgang will? Und würdet ihr diesen Antrag über nen Anwalt laufen lassen oder selbst schreiben?

Danke euch und viele Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.09.2019 22:16
 Fo83
(@fo83)
Schon was gesagt Registriert

P.S.: Abholen aus der Kita wird wohl leider nicht möglich sein, da die KM die Eingewöhnung immer weiter hinauszögert und offen sagt,dass sie unser Kind eigentlich noch garnicht in die Kita schicken möchte.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.09.2019 22:17
(@nadda)
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Hi,

das Kind muss nicht in eine Kita gehen damit du das Kind abholen kannst ohne mit der KM zusammenzutreffen.
Dazu gibt es z.B. eine UP (Umgangspflegschaft), da euer Fall noch nicht so lange geht, ist leider fraglich ob schon
eine bestellt wird, aber das wäre eine super Übergangslösung.

Der/ Die UP könnte das Kind bei Mama abholen und zu dir bringen. Irgendwann wird das Kind wieder bei dir abgeholt
und zu Mama gebracht - ohne das ihr euch seht.

Mit einer vernünftigen UP klappt das und es nimmt für das Kind erstmal Stress raus. Wenn diese UP Ahnung von ihrem
Job hat, leider gibts da auch andere..... Da sollte man beim eigenen Anwalt vorfühlen wie die Lage vor Ort aussieht.

Das Problem ist ja das Mama sich nicht lösen kann, das ist auch das Problem in der Krippe, können sich Eltern nicht lösen
gibt es diese ständigen nervenaufreibenden Szenen. Und sie sagt ja selber das sie das Kind noch nicht abgeben möchte,
ist sich dieser Problematik eigentlich auch bewusst. Blöd nur das sie das Kind auch nicht bei dir abgeben kann.

Ich hab die Situation hinter der Tür in der Krippe beobachtet wenn Mama weg war, in den allermeisten Fällen hört das Weinen und
Jammern schnell auf. Das Kind "merkt" das etwas nicht ok ist weil Mama unsicher ist und sich nicht trennen kann
und dann kann sich das Kind auch nicht trennen.

Im Gegensatz dazu können sich Kinder die wissen, dass es für die Eltern ok ist oft sowas von problemlos verabschieden
das es fast unheimlich ist. Unsere Kinder haben (bis auf die Kleinste) am ersten Tag einfach nur tschüss gesagt und waren
weg. Da steht man als Mama dann auch etwas blöd da, wenn alle anderen die riesen Szenen haben.

Das gleiche Problem haben wir bei dieser Übergabe Situation. Ein kleines Kind merkt, dass es Mama nicht passt wenn sie gehen muss,
und schon jammert das Kind. Simples gelerntes Verhalten. Mama müsste jetzt das Kind bestärken und dem Kind signalisieren das
alles ok ist. Aber da die KM das ja so selber nicht fühlt, kann sie es auch nicht rüberbringen. So entsteht der Loyalitätskonflikt den wir
alle so gerne vermeiden  möchten.

Daran ändern kannst du wenig, dazu müsste die KM verstehen was sie tut und reflektieren wie sie es besser machen könnte.
Leider sind die meisten Eltern nach einer Trennung nicht dazu in der Lage wirklich rein am Kind orientiert zu handeln. Nach einer Trennung
ist man verletzt und wütend auf den oder die EX und dann bringt man dem anderen wenig Vertrauen entgegen und will ihm auch nicht
das Kind anvertrauen.

Die gute Nachricht, es gibt Elternteile die es kapieren und mit der Zeit auch ihr Verhalten dem Ex gegenüber verändern. Leider gibt es auch
das Gegenteil, manche lernen es nie.

Suche nochmal das Gespräch mit dem Jugendamt, frage nach Lösungsvorschlägen wie ihr die Übergabe gestalten könnt ohne das KM und du
aufeinander treffen. Das soll eine Übergangslösung sein, bis die Mutter merkt, das alles ok ist und lernt dir wieder zu vertrauen.

Sie ist vielleicht einfach noch nicht so weit sich von dem Kind trennen zu können, und braucht noch ein wenig Zeit. Auf der anderen Seite brauchst
du eine vernünftige Regelung. Also erst ein Gespräch mit deinem Anwalt und eines mit dem Jugendamt. Dann weist du in welche Richtung es gehen kann.

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 26.09.2019 23:13
(@maxmustermann1234)
Registriert

Dieses Trennungsthema ist ein Problem, was vermehrt bei Frauen vorkommt. Ich habe am Ende die Eingewöhnung der Tochter meiner Partnerin gemacht. Sie ist 1 und geht seit August. Die läuft einfach rein, wenn ich gehe, gebe ich ihr einen Kuss, drehe mich um und gehe. Es gibt kein Weinen, keinen traurigen Blick, nichts...

AntwortZitat
Geschrieben : 27.09.2019 13:23
(@richardvonweizsaecker)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich muss sagen, dass ich anfangs total schockiert war, dass der BU ein Jahr lang gehen soll. Ich habe maximal mit ein paar Wochen gerechnet.

Weißt Du warum das so ist? Womit wurde das begründet? Bei mir war es mit einem Halben Jahr angesetzt.

Nur habe ich die Angst,dass ich mein Kind dann Weihnachten wieder nicht sehe und alles...es dauert doch eine Weile bis ein Gerichtstermin feststeht. Kann man diesen nicht schon "beantragen" und sagen, dass man gleich im Anschluss also Mitte Dezember eine gerichtliche Regelung für unbegleiteten Umgang will? Und würdet ihr diesen Antrag über nen Anwalt laufen lassen oder selbst schreiben?

Ich würde mich schon darauf einstellen das Weihnachten vermutlich ausfallen wird, so traurig das ist.
Bist Du denn bisher Anwaltlich vertreten?
Wie genau lief das erste Verfahren? War das eine Einstweilige Anordnung oder ein Hauptsacheverfahren?
Wurde festgehalten wann der nächste Termin ist?

Am Ende des Hauptsacheverfahren sollte eine Umgangsregelung stehen.
Ob Du das im nächsten Termin schon bekommst, hängt von vielen Faktoren ab und da Du hier recht wenige Infos zu dem gesamten Fall aufgeschrieben hast, will ich dazu keine Abschätzung geben.

P.S.: Abholen aus der Kita wird wohl leider nicht möglich sein, da die KM die Eingewöhnung immer weiter hinauszögert und offen sagt,dass sie unser Kind eigentlich noch garnicht in die Kita schicken möchte.

Ist hinsichtlich der Umgangsregelung am Ende nicht dein Problem, auf irgend einen Modus wird deine Ex sich einlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.09.2019 15:47
 Fo83
(@fo83)
Schon was gesagt Registriert

Lieben Dank euch!

Das 1 Jahr BU wurde damit begründet,dass meine Tochter zu dem Zeitpunkt der 1. Gerichtsverhandlung noch kein Jahr alt war.

Ja anwaltlich bin ich vertreten und es muss doch möglich sein, seine Tochter, die bald 2 Jahre alt ist,unbegleitet sehen zu können,wenn trotz BU eine super Bindung aufgebaut wurde und lediglich die Mutter sich sträubt,den unbegleiteten Umgang zum jetzigen Zeitpunkt zuzulassen,da sie sich nicht trennen kann. Ich denke,dass ich jetzt einen neuen Termin vor Gericht forcieren werde. Das Verfahren wurde noch offen gehalten,es gibt also kein neues Verfahren zu der Sache.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.09.2019 18:55




(@richardvonweizsaecker)
Nicht wegzudenken Registriert

Interessante Begründung..

Ich würde dir empfehlen mit dem Jugendamt abzustimmen, wann der Hilfeplan genau endet und wann dazu das Abschlussgespräch sein wird.
Wenn keine besonderen Umstände vorliegen wie beispielsweise dass die Mutter trotz begleitetem Umgang den Umgang verweigert, wirst Du mit dem jetzigen forcieren des Termins
vermutlich nicht viel erreichen.
Der neue Gerichtstermin wird irgendwann nach dem Ende des Hilfeplans sein, wenn alle beteiligten dann auch dem Gericht ihre Stellungnahme dazu geschickt geschickt haben.
Was sagt denn deine Anwaltliche Vertretung zum neuen Termin?

Vielleicht hast Du auch Glück und im Abschlussgespräch zum begleiteten Umgang, schafft ihr es einvernehmlich eine Regelung zu treffen.

Bezüglich dem Vorschlag von Nadda hinsichtlich der Umgangspflegschaft;
Die wurde bei mir bspw. nur deswegen beschlossen, weil die KM auch die begleiteten Umgänge verweigert, die vorraussetzungen dafür sind möglicherweise recht hoch;

Voraussetzung der Anordnung ist ein wiederholter und erheblicher Verstoß eines Elternteils oder beider Eltern gegen die Wohlverhaltenspflicht des §1684 Abs.II BGB.
Wird die Pflicht nach Abs.II BGB dauerhaft oder wiederholt erheblich verletzt oder droht eine solche Verletzung, kann das Familiengericht auch eine Pflegschaft für die Durchführung des Umgangs anordnen (Umgangspflegschaft)2.
Die Wohlverhaltenspflicht beinhaltet:
Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert.

Ich denke, das ist bei Dir nicht der Fall, aber dennoch stimme ich Nadda soweit inhaltlich zu, das eine Umgangspflegschaft eine Entlasung sein kann und zur Entspannung beitragen kann.
Die Erfolgsaussichten bei so einem Antrag, würde ich mit dem Jugendamt und Anwalt besprechen, das Jugendamt oder Verfahrensbeistand sollten das befürworten, sonst wirst Du vermutlich mit so einem Antrag scheitern.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.09.2019 05:52