Begleiteter Umgang ...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Begleiteter Umgang in Zeiten von Corona

 
 Fo83
(@fo83)
Schon was gesagt Registriert

Guten Abend an das gesamte Forum,

wie bereits in früheren Posts beschrieben gibt es bereits seit Längerem für mich völlig unverständlich begleiteten Umgang. Damals wurde dies mit dem jungen Alter meines Kindes begründet. Der BU sollte im April nach einer abermaligen Anhörung enden,läuft nun aber erstmal weiter, da der Gerichtstermin aufgrund des Virus vorerst aufgehoben wurde. Mein Kind ist mittlerweile über zwei Jahre alt. Nun aber zum Thema an sich:

Die Kindesmutter schrieb mir eine Mail, in welcher sie verlangt, dass der Umgang in etwa wie folgt stattzufinden hat:

- Ich soll 2m Abstand zum Kind halten über die gesamten 2 Stunden (da wir nicht im selben Haushalt leben und unser Kind eine bronchiale Hyperreagibilität bescheinigt bekommen hat...was allerdings laut Kinderarzt nichts Besorgniserregendes ist), alternativ lediglich Umgang per Videochat

- Umgang lediglich in der Nähe ihres Wohnortes,damit das Kind nicht gefahren werden muss und es angeblich so vorgeschrieben ist

- Ich soll die gesamte Zeit über einen Mundschutz tragen, da ich berufsbedingt mit vielen fremden Leuten in Kontakt komme

Mit dem Träger werde ich morgen darüber sprechen, das Verhalten der KM stößt bereits seit Längerem auch bei diesem auf Unverständnis. Gerichtlich geregelt ist der vorläufige BU so, dass der Träger den Ort und die Zeit des Umgangs bestimmt.

Mich macht die Mail der KM sprachlos. Selbstverständlich achte ich gründlich darauf, die gebotenen Hygieneregeln etc. einzuhalten,jedoch halte ich ihre Forderungen, vor allem das 2 Meter Abstand wahren, für überzogen und nicht gerechtfertigt. Was habt ihr für Meinungen dazu?

Vielen Dank euch schonmal!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.03.2020 20:54
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

wenn es nicht so traurig wäre ... Da hat man schon vieles gelesen und immer wenn man denkt, jetzt wars das, kommt einer und setzt mit seiner Geschichte noch einen oben drauf.

- Ich soll 2m Abstand zum Kind halten über die gesamten 2 Stunden (da wir nicht im selben Haushalt leben und unser Kind eine bronchiale Hyperreagibilität bescheinigt bekommen hat...was allerdings laut Kinderarzt nichts Besorgniserregendes ist), alternativ lediglich Umgang per Videochat

Damit braucht man keinen Umgang machen. Durch das Attest wird versucht das Kind als zur Risikogruppe zugehörig zu klassifizieren. Wenn dies laut Arzt aber nichts besonderes ist, ...

Mit dem Träger werde ich morgen darüber sprechen, das Verhalten der KM stößt bereits seit Längerem auch bei diesem auf Unverständnis. Gerichtlich geregelt ist der vorläufige BU so, dass der Träger den Ort und die Zeit des Umgangs bestimmt.

Mich macht die Mail der KM sprachlos. Selbstverständlich achte ich gründlich darauf, die gebotenen Hygieneregeln etc. einzuhalten,jedoch halte ich ihre Forderungen, vor allem das 2 Meter Abstand wahren, für überzogen und nicht gerechtfertigt. Was habt ihr für Meinungen dazu?

Die Frage könnte also tatsächlich lauten, hast Du übermäßigen Kontakt zu vielen fremden Personen und hältst Du hier die Sicherheitsmaßnahmen ein!? Aber die Antwort kannst auch nur Du Dir selber geben, als verantwortlicher Vater. Wenn Du diese bejahst, dann gibt es von Seiten der KM keinen Grund. Schließlich weiß Du auch nicht, wie sie diese Sicherheitsmaßnahmen umsetzt und vertraust ihr in diesem Punkt, dass sie die nötige Eigenverantwortung hat.

Bei allem würde ich die Vorgaben des Trägers abwarten. Eine andere Möglichkeit sehe ich nicht. Mit der KM wirrst Du keinen Staat machen und die Träger sind hier die "Bestimmer". Weiterhin gibt es in den einzelnen Bundesländern die entsprechenden Maßnahmen zum CoronaVirus und in allen steht Dirn, dass der Umgang zum anderen Elternteil normal zu verlaufen hat und es keine Einschränkungen gibt.

Aber für die Anhörung würde ich mir die Mail aufbewahren.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2020 21:19
 Fo83
(@fo83)
Schon was gesagt Registriert

Lieben Dank!

Der Umgang fiel letzte Woche aus und soll diese Woche wieder stattfinden. Der Träger hat grundsätzlich nichts gegen eine ganz normale Durchführung des Umgangs, will sich aber leider raushalten und uns untereinander (nur per Mail möglich) einigen lassen. Das Jugendamt sowie das hier zuständige Gesundheitsamt sagen, dass ich keinen 2 Meter Abstand zu meinem Kind einhalten muss und dies auch nicht soll, um bei einem 2-jährigen Kind nichts kaputtzumachen. Also ganz meine Meinung. Dennoch pocht die KM auf diesen Abstand von 2 Metern. Ich habe die Befürchtung,dass sie den Umgang nicht stattfinden lassen wird. Das Gericht ist dieser Tage ja leider nicht erreichbar, verhandelt werden außerdem nur dringende Fälle. Alles in allem mal wieder eine sehr frustrierende Situation

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.04.2020 20:10
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ist in dem Beschluss, der diesen begleiteten Umgang festlegt, ein Ordnungsgeld mit enthalten. Wenn nicht, dann würde ich diesen im schriftlichen Verfahren zu diesem Beschluss beantragen. Damit wird der KM die Macht genommen bzw. sie muss jedesmal zahlen, wenn sie den Umgang ausfallen lässt.

PS: Frage:
Warum bzw. it welcher Begründung gibt es diesen begleiteten Umgang?

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2020 20:33
 Fo83
(@fo83)
Schon was gesagt Registriert

Ordnungsgeld ist enthalten,aber sie wird es natürlich so drehen, dass sie aus Gesundheitsfürsorgegründen etc. keinen Umgang zulassen kann und und und...

BU wurde damals aufgrund des niedrigen Alters beschlossen,das war der einzige Grund,der für mich längst hinfällig ist. Nur werden aktuell ja leider keine weiteren Gerichtstermine stattfinden...mal schauen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.04.2020 20:46
(@inselreif)
Moderator

Dann steht die ihr bekannte, eindeutige Aussage des Jugendamtes dagegen.
Da es sich bei einer Ordnungsmassnahme um Zwangsvollstreckung handelt und keine mündliche Anhörung stattfindet, bestehen Chancen auf einen Beschluss auch in jetziger Zeit. Solltest Du, falls nicht doch noch eine Einigung erzielt wird, beantragen.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2020 21:37
(@richardvonweizsaecker)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich würde über diesen 2m Abtsandsblödsinn nicht weiter diskutieren..
Wenn Die Mutter bei den Umgängen nicht dabei ist, einfach "jaja" sagen und den Umgang wie gewohnt durchziehen.
Wenn die Mutter den Umgang nicht statt finden lässt, Ordnungsgeld beantragen wie bereits geschrieben.
Ich glaube nicht das Du zu diesem Thema auch nur annähernd Zeitnah einen Anhörungstermin bekommst.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2020 02:54
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

BU wurde damals aufgrund des niedrigen Alters beschlossen,das war der einzige Grund,der für mich längst hinfällig ist. Nur werden aktuell ja leider keine weiteren Gerichtstermine stattfinden...mal schauen.

Nicht einmal das Alter des Kindes kann einen Grund für BU zugrunde liegen. Da wird ein Vater zu einem Straftäter stilisiert, nur weil das Kind zu Klein ist. Auf die - wie ich teilweise erleben durfte - völlig überforderten Mütter, die keine Ahnung haben bzw. auch nicht mehr haben können wie Väter, wird vorausgesetzt dass diese das ab Geburt können. Irgendwie könnte ich kotzen ..
Dann bin ich auch dafür, dass Mütter ab sofort ohne Führerscheinprüfung Auto fahren dürfen ...

Ich würde, im Falle eines Ausfalles, einen Ordnungsgeldantrag stellen.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2020 12:33
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

eine gute Übersicht findet man <a href="" https://www.bmjv.de/DE/Themen/FokusThemen/Corona/SorgeUmgangsrecht/Corona_Umgangsrecht_node.html">hier</a> ."

Offiziell finden Umgänge weiterhin statt, insbesondere wenn es Umgangsvereinbarungen gibt.
Ausgehebelt kann es meines Wissens nur werden, wenn Personen zu einer Risikogruppe gehören bzw. aus einem Risikogebiet kommen.

Ansonsten kann ich allen Umgangselternteilen nur empfehlen, auf Umgang zu bestehen.
Das Kind mit Fahrzeug holen und sich nur im Haushalt aufhalten, das versteht sich ja von selbst, oder?

LG D

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2020 23:37
(@richardvonweizsaecker)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

Du bist ja in Berlin.
Verräts Du mir, gerne per PM wie dein Träger heißt?
Angeblich finden in Berlin "keinerlei Begleitete Umgänge" statt, "niemand" macht das (angeblich).

Wäre schön, wenn ich hier aus Berlin ein konkrete Beispiel bekommen könnte.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2020 12:08




(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Du bist ja in Berlin.
Verräts Du mir, gerne per PM wie dein Träger heißt?
Angeblich finden in Berlin "keinerlei Begleitete Umgänge" statt, "niemand" macht das (angeblich).

Wäre schön, wenn ich hier aus Berlin ein konkrete Beispiel bekommen könnte.

Wen genau sprichst du hier an? Den TO oder den letzten Schreiber, also mich?

LG D

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 01.05.2020 23:04