Beide Väter nehmen ...
 
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Beide Väter nehmen keinen Umgang war

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(@celin91)

Es ist so gelaufen wie es oftmals bei ungewollten Schwangerschaften läuft.  Verhütungsfehler.

Und hört mal auf rumzuhacken warum man ausgerechnet von dem oder den schwanger geworden ist.

Warum wart ihr denn mit der Frau im Bett und habt mit ihr ein Kind gezeugt,  doch  dann hat einer von euch beiden irgendwann Gründe gehabt weswegen es nicht geklappt hat? Warum habt ihrmit der Frau ein Kind gezeugt - aus Liebe? Aber die Beziehung ist doch gescheitert...  sehr verwerflich.  

Ich habe diesen Mann auch geliebt. Nur Kinder waren noch nicht eingeplant. Ein Verhütungsfehler und zack wars passiert. Abtreiben würde ich niemals (wieder...)
Solange wir auseinander wohnen stört mich sein gekiffe ja auch nicht.  Ich hab ihm ein wenig in der Wohnung aufräumen geholfen. Er hat auch die Große nicht alleine bekommen. Ich war immer dabei/in der Nähe. Sie war auch nie in seiner Wohnung daß wollte er auch gar nicht und ich erst recht nicht. Nun war plötzlich Nachwuchs unterwegs. Mit ihm zusammen ziehen war nur eine Option wenn er sein gekiffe reduziert. Daraufhin sagte er ich könnte gleich abtreiben (bezogen war das auf das nicht zusammenziehen) zum kiffen sage er er würde es dann mal reduzieren. Hat er aber nicht gemacht.

Ich denke das mit der Sauberkeit und dem alltäglichen hätten wir bestimmt hingekommen,  nir das mim kiffen nicht. Das wäre immer ein Streitthema gewesen.

Es ist so wie es jetzt ist.
Habe dem Jugendamt bescheid gesagt dass er nicht mehr da war. Der Ja-Ma hat es vermerkt aber nichts dazu gesagt.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2013 13:25
(@fruchteis)
Registriert

Moin celin.

Mein Vorschlag:
Biete dem Vater OHNE Wenn und Aber die gES an, nachdem seine Vaterschaft durch Testung bestätigt ist.
Und dann sieh weiter, was er damit anfängt. Es ist bei gES recht einfach, diese über § 1671 BGB abändern zu lassen, wenn deren gemeinsame Ausübung zu schwierig wird. Binde ihn über die gES ein!

Neben einem gesünderen Elternklima und eigenständigen Auskunfts- und Informationsrechten hätte die gES zudem den Vorteil, daß er vielfältige Hilfen in seinem Bereich - für seine Familie mit EUREM Kind - in Anspruch nehmen kann, die er ohne ES nicht erhält.  

Hilf ihm als Mensch und mit der gES als Vater wieder Fuß zu fassen, für das Kind, für Dich, für Eure Elternbeziehung. Steht zusammen, statt gegeneinander.

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2013 13:26
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Und hört mal auf rumzuhacken warum man ausgerechnet von dem oder den schwanger geworden ist.
...........................
Ich habe diesen Mann auch geliebt. Nur Kinder waren noch nicht eingeplant. Ein Verhütungsfehler und zack wars passiert. Abtreiben würde ich niemals (wieder...)

Wir hacken nicht darauf rum sondern dir muss klar sein, dass du deinen Ex mit all seinen Eskapaden und Minuspunkten ja immerhin mal geliebt hast. Und wenn sich aus so einer Beziehung ein Kind entwickelt muss man auch mit der respektablen Entscheidung eben nicht den einfachen Weg der Abtreibung einzuschlagen eben akzeptieren und kapieren, dass man ein kleines Leben auf die Welt setzt, welches eine koordinierte Mutter und einen unkoordinierten Vater mit Cannabisproblemen hat. Aber es gibt eben diese beiden Eltern und austauschen ist wohl nicht drin.
Also solltest du langsam mal davon weg kommen stetig mit dem Finger auf den Kerl zu zeigen der vielleicht gerade bei eurem Bettsport und Zeugung eures Kindes sich vorher ooder nachher unter deiner Akzeptanz einen Joint rein gepfiffen hat und überlegen wie ihr die Kuh vom Eis bekommt.
Ich rate euch dringend Familientherapiegespräche zu beginnen, in denen mit einem Mediator beide Wünsche genaustens diskutiert werden und Lösungsansätze entwickelt werden. Ich sehe bei euch beiden nämlich nicht, dass die Basis dazu nicht vorhanden war sondern ich erkenne dass ihr euch selber im Weg steht für EUER GEMEINSAMES Kind eine vernünftige Lösung zu schaffen.

Natürlich ist es nicht akzeptabel, dass er sich täglich die Birne vollkifft und die Bude verkommen lässt aber das muss man vernünftig erörtern und ihm Alternativen aufzeigen und nebenbei klar machen, dass er so seine Position als Vater auch überzeugend stärken kann.

Warum wart ihr denn mit der Frau im Bett und habt mit ihr ein Kind gezeugt,  doch  dann hat einer von euch beiden irgendwann Gründe gehabt weswegen es nicht geklappt hat? Warum habt ihrmit der Frau ein Kind gezeugt - aus Liebe? Aber die Beziehung ist doch gescheitert...  sehr verwerflich.  

Um dir meine Position zu erklären. Es war ein "Verhütungsmissverständnis" Ironie aus!!!  Die Frau hatt mit Absicht und zum Zwecke der Zeugung eines Kindes entgegen ihrer Angabe die Pille nicht genommen. Ich hab das dummerweise gefressen und nicht zusätzlich verhütet. Nachdem sie Schwanger war, hab ich ihr klar gemacht, dass deswegen jetzt nicht die Hochzeitsglocken läuten und nur wegen dem Kind zusammen ziehen. Daraufhin hat sie mich links liegen lassen und das Kind als ihr alleiniges deklariert um mich zu verletzen und sich zu rächen. Nach der Geburt bin ich intensibv und beständig als Vater aufgetreten und kämpfe denoch bis heute um GSR und Umgangserweiterung. Und ich weiß wofür ich es tue. Natürlich verdamme ich diese Frau manchmal aber sie ist die Mutter meines Kindes und kümmert sich soweit sehr gut um die Kleine. Entsprechend wäre es mir auch lieber wenn sie einen Vater an der Seite meiner Tochter toleriert. Tut sie aber nicht und ich muss sie wohl anders "beugen" damit das Kind einen Vater hat. Das mache ich allerdings nicht um der Frau einen zu verpassen sondern damit das Kind wenigstens annähernd zwei Eltern wahr nehmen kann wie es eheliche Kinder können.

Schöne Schei**e oder nicht?

Daran siehst du, wie es gehen kann. Also mach ne Faust in der Tasche und sei in der Hinsicht eine bessere Mutter als die meines Kindes. Du tust deinem Kind einen großen Gefallen damit und ich glaube das weißt du auch.

Biete deinem Ex die Aussicht auf erweiterten Umgang und das GSR an, wenn er die Kifferei sein lässt und die Bude einigermaßen in Griff hat. Aber schliesse das nicht kategorisch aus.

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Geschrieben : 01.10.2013 14:05
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die Kifferei lässt der doch nicht einfach sein. Das ist schon bißchen naiv gedacht, denn auch von dieser Substanz wird man abhängig, soweit ich weiß vor allem psychisch. Da reicht doch kein einfaches "nun lass das mal sein!"

Ich bin grundsätzlich auch für das gemeinsame Sorgerecht, es aber in der konkreten Situation einem abhängigen Menschen zu gewähren, halte ich nicht für die beste Idee. Sehe ich übrigens bei abhängigen Müttern genauso.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 01.10.2013 14:28
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi wildlachs,

Mein Vorschlag:
Biete dem Vater OHNE Wenn und Aber die gES an, nachdem seine Vaterschaft durch Testung bestätigt ist.

Und wenn er den Test erst in 10 Jahren machen lässt? Oder soll sie den Test auch noch aus eigener Tasche bezahlen, damit das Thema schnell durch ist?

Ganz ehrlich, wenn mir Dinge wichtig sind, dann suche ich Wege und Möglichkeiten diese Dinge zu erreichen. Wenn jemand trotz Silbertablett nicht zugreift oder darauf besteht, dass alles so zu passieren hat, wie man sich das einbildet, dann zweifle ich daran, dass wirkliches Interesse besteht.

Und wenn eine Sucht, egal welche, im Moment noch wichtiger ist, als das Geld für einen Test zusammenzukratzen, dann soltle erstmal an der Suchtproblematik gearbeitet werden.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 01.10.2013 14:48
(@fruchteis)
Registriert

Tina,

ich meinte das als Angebotspaket!

Die Mutter bietet mit Feststellung der Vaterschaft die Beurkundung der gES an.  

"Wenn Du der Vater bist, dann beurkunden wir selbstverständlich und sofort die gemeinsame Elterliche Sorge."

Wenn er bei diesem Angebot nicht mitmacht, dann eben nicht.

W.

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Geschrieben : 01.10.2013 14:57
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Ich bin grundsätzlich auch für das gemeinsame Sorgerecht, es aber in der konkreten Situation einem abhängigen Menschen zu gewähren, halte ich nicht für die beste Idee. Sehe ich übrigens bei abhängigen Müttern genauso.

Diese Sichtweise teile ich.
Weil eine Sorgerechtsverweigerung bei abhängigen Müttern aber eben auch kein Selbstläufer ist, hat die Forderung nach einem automatischen Sorgerecht (auch für kiffende Väter) absolut nichts mit einer Verharmlosung von Suchtproblemen zu tun, sondern bedeutet schlicht Gleichberechtigung.
An dieser meiner Meinung wird auch Biggi´s wiederholter Bio-Unterricht nichts ändern.

Nichts desto trotz:
In dieser konkreten Situation (mit den Informationsnachläufern) halte ich die Einstellung "zunächst kein GSR auf dem Silbertablett" für nachvollziehbar und vertretbar ...
... Celin wäre mit dem Klammerbeutel gepudert, jetzt eine Sorgeerklärung zu unterschreiben, wenn schon absehbar ist, dass sie für die Anmeldung zum KiTa auf gerichtliche Zustimmung klagen muss.

Wenn er sich kümmert und aktiv um Vaterschaftstest und Sorgerecht bemüht, mag die Situation eine andere sein.

Dass sich der Vater zur KiTa-Wahl (und Schulwahl) Gedanken macht, zeigt immerhin ein gewisses Interesse.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2013 15:51
(@celin91)

Guter Vorschlag,  nur hat er doch kein Geld.

Ich hatte ihn ja so ungefähr diesen Vorschlag gemacht nur noch mit angehängt,  dass er sich bitte regelmäßig kümmert. Dazu gehört für mich auch, regelmäßige Umgänge. Ich weiß,  umgang hat ja angeblich nichts mit Sorgerecht zu tun (hat mir das JA so gesagt), alerdings wenn man schon nicht regelmäßig sein umgangsrecht (bzw. PLICHT)  wahrnimmt,  dann sollte derjenige auch nicht ubendingt ein GSR erhalten. Es zeugt doch von deutlicher Desinteresse, wenn man schon das Grundlegenste in einer Vater-Kind Beziehung einfach nicht erfüllt.

Und dann ständig sagen webn sie weint: sie vermisst mich bestimmt.

Ja dann komm doch! Würde ich am liebsten ins Telefon brüllen.  
Aber wie war das: Jeder ist für sein Tun und Handeln selbst verantwortlich.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2013 16:46
(@celin91)

Erstens: Abtreibung mitt dem Wort einfach zu verbinden ist für mich unterste Schublade!!!!

Zweitens: Ich habe keinerlei Erfahrungen mit Sucht (außer Zigaretten vin denen ich weg bin). Er war derjenige der sagte er könnte das kiffen von jetzt auf gleich lassen, es sei ja keine "Sucht".  :knockout:

Vllt kann ers aber er will nicht?!

Ich werde ihm nicht das GSR auf einem goldtablett servieren. Warum sollte er sich einfach zurücklehnen dürfen,  und all seine RECHTE genießen aber keiner "Plicht" nachkommen?  Weil er der Vater ist? Das stimmt natürlich,  nur ER bestreitet das ja sogar durch das Verlangen eines Test. Also mindestens solange wie er keinen Test gemacht hat und sich auch NICHT regelmäßig kümmert ider die Bereitschaft dazu zeigt, werde ich nicht dem GSR zustimmen

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2013 16:57
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich weiß,  umgang hat ja angeblich nichts mit Sorgerecht zu tun (hat mir das JA so gesagt),

Da hat das JA sogar Recht!!

alerdings wenn man schon nicht regelmäßig sein umgangsrecht (bzw. PLICHT)  wahrnimmt, 

Eine Pflicht im rechtlichen Sinn gibt es nicht! Es ist eher eine moralische Pflicht bzw. sollte selbstverständlich sein, wenn man Vater sein will.

Die Verknüpfung erst UMGANG, dann SORGERECHT ist dann richtig, wenn man der mütterlastigen Sichtweise anhängt, dass man(n) sich das SR verdienen muss. Im Sinne der (verfassungsrechtlich(?)) gebotenen Gleichbehandlung, darf dies allerdings nicht sein. Vater sein mit SR sollte automatisch geschehen, erst wenn es Gründe gibt, die dagegen sprechen, sollte es entzogen werden.

Und am Sorgerecht hängen dann Pflichten dran,

Gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2013 17:00




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Celin,

Guter Vorschlag,  nur hat er doch kein Geld.

und sein Dope bekommt er gratis vom Sozialamt?

Ich hatte ihn ja so ungefähr diesen Vorschlag gemacht nur noch mit angehängt,  dass er sich bitte regelmäßig kümmert. Dazu gehört für mich auch, regelmäßige Umgänge. Ich weiß,  umgang hat ja angeblich nichts mit Sorgerecht zu tun (hat mir das JA so gesagt),

da hast Du was verwechselt: Unterhalt hat nichts mit Umgangs- und Sorgerecht zu tun. Aber wenn ein gesunder Mensch es nicht mal schafft, seinen Hintern in Richtung Kind zu bewegen, hat er damit recht deutlich zum Ausdruck gebracht, welchen Stellenwert seine Vaterschaft für ihn selbst hat.

Wie und warum sollte jemand das GSR (zum Beispiel in Form von Arztbesuchen, Kindergarten-Anmeldung, Besuch von Elternabenden etc.) ausüben, wenn ihm schon der Weg zum Kind zu beschwerlich ist, obwohl er praktisch ständig Zeit hat:

Auf Anfrage von mir warum er nicht kommt, sagte er er hat zu tun. (Kurzer Überblick: er macht eine teilzeit ausbildung demzufolge hat er 4! Tage die Woche frei! Ich habe ihm auch angeboten er kann ja auch unter der Woche kommen. Macht er nicht. Und nun mittlerweile auch nicht am Wochenende.

Da ist die SR-Frage sicher nicht die drängendste unter der Sonne. Schon gar nicht unter der Prämisse "vielleicht bin ich ja gar nicht der Vater, aber das herauszufinden ist mir jetzt gerade auch zu stressig".

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2013 17:02
(@celin91)

FamG
§ 1684 BGB - Umgang des Kindes mit den Eltern

"Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt."

Bitte wiederhole nochmal dass es keine "pflicht" gibt  🙂

Übrigens kann ich definitiv nichts für seine finanzielle Situation. Er hat kein Geld. Wirklich nichts. Das tut aber nix zur Sache weil Geld für mich in (Beziehungen) nicht unbedingt vorrangig ist.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2013 17:53
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

FamG
§ 1684 BGB - Umgang des Kindes mit den Eltern

"Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt."

Bitte wiederhole nochmal dass es keine "pflicht" gibt  🙂

Wie soll es denn durchgesetzt werden? Vater mit Polizeigewalt zum Umgang zwingen? Beugehaft?  Ordnungsgeld bei Nicht-wahrnehmung?
Und was hätte das (arme) Kind davon?
Dazu gibt es hier jede Menge Beiträge...

toto

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2013 18:24
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Bitte wiederhole nochmal dass es keine "pflicht" gibt  🙂
.

DU hast vollkommen recht. Aber die Umsetzung der ganzen Sache im deutschen Rechtssystem ist eine andere.

Oder wie erklärst du dir umgekehrt, dass viele Väter, wie du hier ja lesen kannst, nicht zu dem Recht kommen ihrer Pflicht nach zu gehen?

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2013 18:49
(@fruchteis)
Registriert

Gegen schwerwiegende 'Missverständnisse' sollte dies helfen:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg08-044.html

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2013 18:59
(@celin91)

Hier geht es aber nicht um verweigerer die nicht wollen, sondern Gründe voranschiebt nicht kommen zu können.
Greift das da auch?

Klar zwingen kann man niemanden. Aber wenn man all seine Rechte haben will,  sollte man diese doch auch ausüben.

Ich würde ihn am Liebsten auf Umgang verklagen (an erster Stelle KV von der Großen). Um einen eventuellen Umgangsauschluss zu bewirken. Sollte er doch kommen und beweisen dass er sich wirklich interessiert dann wäre das wirklich super. Wenn er doch nur einmal im Monat es schaffen könnte zu kommen. Wenn nicht muss er später, sollte er in 5 Jahren an seine Tochter erinnern,  über eine zusammenführung übers Jugendamt gehen.
Aber da eine Klage vermutlich verschwendete Zeit und Geld wäre, lass ich es so wie es ist. Zeigt er irgendwann ernsthaftes Interessesoll der Kontakt übers Jugendamt laufen. Ich habe keine Lust die Vermittlerin zwischen Vater und Kind zu spielen.

Bei Kv von meiner kleinen habe ich noch die Hoffnung,  dass er sich fängt und ers schaffen wird regelmäßig zu kommen. Um später unbeschwerte Zeit alleine mit seiner Kleinen verbringen zu können.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.10.2013 00:20
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wenn nicht muss er später, sollte er in 5 Jahren an seine Tochter erinnern,  über eine zusammenführung übers Jugendamt gehen.

So ganz wirklich willst Du den Umgang doch eigentlich nicht, oder? Weshalb sonst solltest Du dem Kind den ihren Vater verweigern wollen, sollte er sich - warum auch immer - sich irgendwann seiner Tochter erinnern?

Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 02.10.2013 00:32
(@celin91)

Ich wil nicht die Vermittlerin sein, die ihn an das Kind ranführt. Und verweigern möchte ich ja nicht, sondern mithilfe vom Jugendamt.

Wenns mit ihm nicht läuft,  vermute ich dass es auf einen Umgangsauschluss hinausläuft, aber ich kenn mich da zuwenig aus.
War vllt etwas kras ausgedrückt.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.10.2013 01:42
(@celin91)

Noch nebenbei :

Ich überlege auch,  ob das Verhalten von KV von meiner Kleinen evtl aus einer Depression resultiert.
Denn im letzten Telefonat sagte er: Jetzt kommt der Winter,  da ist alles schei**, vorbei, schlecht und grau. Er hat sein kind nicht bei sich usw...also sehr negativ über das was kommt gesprochen. vielleicht kommt daher das "Desinteresse" was gar keins ist, sondern er "einfach" nicht anders kann.

Nur das werde ich aus ihm nicht raus bekommen,  bin ja keine Therapeutin.

Aber hat jmd evtl Erfahrungen?

AntwortZitat
Geschrieben : 02.10.2013 02:51
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