Hallo,
ich bin hier in das forum eingestiegen, weil ich nicht mehr weiter weiss.
Wir sind mittlerweile ca. 6 monate getrennt. Kämpfen an allen Fronten, weil ein anderer Mann sich zwischen unser Leben gedrängt hat.
Ihre letzte Waffe: Unser Kind.
Ich bekomme schon seit 14 tagen unser 2-dreiviertel alter Sohn, obwohl wir vorm Jugendamt eine klare Absprache hatten.
Sie will mich jetzt strafen, indem sie mir mein Kind nicht mehr gibt.
Mein Anwalt hat jetzt eine richtlicherliche Klage einberufen - Allerdings kann das noch Wochen dauern!
Wie kann ich mein Kind sehen??? Ich bin ziemich ratlos und verzweifelt...
Kann mir jemand weiterhelfen?
Gruss an alle
Hallo jeo
Erstmal herzlich willkommen hier. Nun zu deiner Frage.
Warum oder weshalb will dich deine EX strafen ?
Auf Paarebene seid ihr wohl noch nicht fertig miteinander ?
Versuche mit der EX zu reden,damit wenigstens der UG klappt.
Was ihr neues Leben betrifft,Schwamm drüber,schau nach vorne
und beginne selbst neu. Konzentriere dich jetzt auf deinen Sohn,
sorge dafür das der UG regelmäßig stattfindet und sei ihm ein guter
Vater.
Gehe Streit mit der EX aus dem Weg,reagiere deeskalierend.
Ansonsten hast du ja schon eine andere Möglichkeit genannt- Klage.
jenpa
..dem Kind beide Eltern
Hallo jenpa,
danke für deine Antwort. Aber die Fronten bei uns sind so verhärtet, dass ein Gespräch nicht mehr stattfinden kann.
Ich habe es über neutrale Stellen, wie:
- Jugendamt
- Anwälte (ihr & mein Anwalt wollte ich zusammenführen)
- über Freunde
- ja, sogar über Polizei
vergebens versucht. Sie reagiert nicht mehr.
Sie lebt nur noch ihr Leben mit ihrer heimlichen Liebe und führt gegen mich Krieg.
Hab keine Chance, mein Kind im Moment zu sehen, obwohl wir eine Regelung vorm Jugendamt abgesprochen und zugestimmt hatten.
Das zählt alles nicht mehr... Auch die vom J-amt helfen hier nicht mehr weiter.
Hat mein Sohn keine Rechte, seinen Papa zu sehen???
Sie begründet das mit einem Besuch meinerseits im Kiga (sie hatte mir bei der Trennung aus Strafe, das Holen und Bringen meines Kindes im Kiga untersagt). Sie hat leider alleiniges Sorgerecht.
Vielleicht hat jemand ne Idee, bevor ich hier durchdrehe und diese Frau....
gruss
joe
Hallo jeo,
in diesem Falle hilft dir wirklich niemand außer dem Gericht.
Und selbst bei dem gibt es genug Fallgruben.
Zum Einen natürlich die Zeit, dabei sollte dir aber das neue FGG vom 1.9.2009 helfen, einen schnellen Termin zu kriegen.
Das 2. ist dass man zwar relativ schnell vom Gericht Umgang zugesprochen bekommt, dann aber oft feststellt, dass Madame sich auch daran nicht hält und du mit dem Wisch in Hand auch nichts anfangen kannst.
Du musst also versuchen, bereits in der ersten Verhandlung irgendwelche Konsequenzen bei Verstoß einzufordern.
Damit sind die Richter i.d.R. aber sehr zurückhaltend, weil man Müttern ja nicht drohen darf. Schon gar nicht mit Sanktionen.
Zum Dritten musst du darauf achten, wirklich jeden Furz zu regeln, wie Feiertage, Urlaub, Ersatz bei ausgefallenem Umgang, etc.
Außerdem musst du auf diesem Basar mehr fordern, als du bekommen möchtest.
Hast du einen guten Anwalt?
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ist denn Deine Vaterschaft zumindest anerkannt?
Vielleicht hat jemand ne Idee, bevor ich hier durchdrehe und diese Frau....
Was auch immer Du tust. Damit würdest Du Dir sowas von selbst ins Fleisch schneiden. Es brächte Dich keinen Millimeter vorwärts, aber sicherlich Lichtjahre weit weg von Deinem Kind.
Vielen Dank, Kollegen, für eure Antworten...
- einen guten Anwalt... naja.... Jedenfalls hat sie ne Anwältin, mit der nicht gut Kirschen essen ist, und dass weiss mein Anwalt.
- einen Gerichtstermin haben wir nun angefordert. Werde meinen Sohn aber die nächsten Wochen nicht mehr sehen. Ich habe mir mit meinen Kind noch nie was zu schulden kommen lassen. Eher umgekehrt (er hatte mir in letzter Zeit oft ezählt, dass er von ihr gehauen wird (merhmals schon)).
--< Wie ist das denn mit den ganzen Gerichtskosten, die da jetzt aufkommen?? Muss das alles ich bezahlen?
Sie ist 30std. bereufstätig.
- Ja, du hast auch recht, dass mich das "Durchdreheh" ewig weit weg bringen wird. Aber ich habe emotional noch nie in meinem ganzen Leben so was übles durchmachen müssen. Man beachte, dass ich auch immer noch nach erst 6 monaten verarbeiten muss, dass meine Ex jeden abend von einem anderen Mann befriedigt wird.
Und die beiden haben extrem Dreck am Stecken. Da war ich auch ruhig und hab nix gemacht.
Jetzt nimmt sie mir noch mein Kind!!!!
Ich weiss momentan keinen Ausweg mehr - Sie hat mich mit dem Rücken an der Wand!!!
viele grüsse
joe
Übrings:
die Vaterschaft ist anerkannt.
Allerdings zweifele ich diese aktuell sehr skeptisch an.
Wenn da noch jemand nen Tipp hat???
Ich beabsichtige auf jedem Fall das Thema "vaterschaft" aktiv anzugehen...
Es gibt einige Indizien dafür, dass ich das anzweifele...
Noch was... Da ich mein Kind nicht mehr bekommen, würde am liebsten sofort, bis zum Geerichtstermin meine Zahlungen einstellen (an sie und fürs kind), mit de Begrüdung, ich muss erst wissen, ob das kind definitiv von mir ist???
Was meint ihr dazu??? Kann ich hier mal den Geldhahn zumachen??
gruss
joe
Das mit den Gerichtskosten kann man schlecht pauschal beantworten. Alleine schon, weil ja auch wichtig ist, wer gewinnt.
Und dass da ein anderer Mann ist, dass würde mich fuchsteufelswild machen. Und zwar nicht wegen dem Kram, den die beiden vielleicht veranstalten würden. Für mich wäre viel schlimmer, dass dieser fremde Mann mein Kind mehr sieht als ich. Es erzieht. Es anbrüllt. Es streichelt. Allein beim Gedanken wird mir sowas von schlecht. Noch bin ich nicht in dieser Situation, aber das kommt vielleicht noch.....
"Mit dem Rücken an der Wand"....das kenne ich allzu gut. Ich traue mich noch nicht einmal, das Thema Sorgerecht anzusprechen. Eben weil ich befürchte, dann mein Kind auch nicht sehen zu dürfen.
Die Vaterschaft ist anerkannt. Und wenn dem so ist, dann hat Mann doch ein Recht darauf? Oder nicht? Besuchs- und Umgangsrecht. Und da kann man auch einen Eilantrag stellen, soweit ich das weiß.
Du zweifelst an, dass es Dein Kind ist. Okay, mit welcher Begründung denn? Mit dieser Aussage solltest Du ganz, ganz vorsichtig sein. Das kann man Dir so wahnsinnig schnell im Munde umdrehen. Das Problem habe ich selber nicht, weil die Kleine mir sowas von ähnlich sieht. Aber auch der Mutter würde ich das niemals zutrauen.
Und was das Geld angeht: Wenn Du das Geld für Dein Kind nicht überweist, dann gefährdest Du das Wohl Deines Kindes. Und das wird Dich definitv in eine missliche Lage bringen.
Was das Geld für die Mutter angeht, hast Du leider ein ähnliches Problem. Ich schreib es einfach mal ganz krass: "Wenn die Mama nichts mehr zu beissen hat und dadurch körperlich schwächelt, hat dies zur Folge, dass auch das Wohl Deines Kindes gefährdet ist." - Okay, ist weit hergeholt, aber ich habe früher schon solche netten Interpretationen kennengelernt.
Also, wenn Geldhahn abdrehen, dann auf jeden Fall nur, was das Geld für die Mutter angeht. Ausserdem: Wenn da ein neuer Mann ist und bei ihr wohnt, dann soll der doch für sie aufkommen. Meine Meinung.
Hallo joe,
Noch was... Da ich mein Kind nicht mehr bekommen, würde am liebsten sofort, bis zum Geerichtstermin meine Zahlungen einstellen (an sie und fürs kind), mit de Begrüdung, ich muss erst wissen, ob das kind definitiv von mir ist???
Was meint ihr dazu??? Kann ich hier mal den Geldhahn zumachen??
Das ist in Deutschland ganz einfach geregelt: Wenn du die Zahlungen einstellst, hast du ziemlich zügig den Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen, dein Gehalt wird gepfändet, und so weiter. Dieselbe Staatsmacht, die sich um solche Dinge binnen weniger Wochen kümmert, kümmert sich andererseits einen feuchten Dreck darum, ob du dein Kind wirklich sehen kannst (bei einer Hardcore-Umgangsboykotteuse dauert es hierzulande Jahre, bis dir dieser Staat zu dem elementaren Recht verhilft, dein Kind zu sehen - wenn überhaupt).
Kurz gesagt: Geldhahn zudrehen? Lass es bleiben. Du eröffnest damit eine Schlacht, die du nur verlieren kannst.
Und ja, das ist ungerecht. Und ja, das ist in diesem unserem Lande politisch so gewollt. Und ja, alle fünf großen politischen Parteien hängen da mit drin, in diesem Punkt hat Deutschland eine felsenfeste Fünf-Parteien-Koalition. Ich hoffe, du weißt damit, wo du bei den nächsten Wahlen auf gar keinen Fall ein Kreuzchen machen darfst - keine Stimme mehr für diese Volksverräter!
die Vaterschaft ist anerkannt.
Allerdings zweifele ich diese aktuell sehr skeptisch an.
Wenn da noch jemand nen Tipp hat???
Also, jetzt mal rein theoretisch geredet: Du könnstest dich mit der Internet-Suchmaschine deiner Wahl mal schlau machen, welche Labors Vaterschaftstests anbieten. Und du könntest alles vorbereiten, damit du, wenn du deinen Sohn irgendwann doch mal wieder bei dir hast, eben kurz eine Speichelprobe bei ihm und bei dir nehmen kannst, und das ans Labor schicken. Dann wüsstest du ein bis zwei Wochen später mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, ob du der Vater bist oder nicht. Aber das darfst du hierzulande nicht, und gerichtsverwertbar wäre das Ergebnis daher schon gar nicht. Niemand dürfte erfahren, was du getan hast, denn nach dem Willen unserer ehemaligen Bundesjustizschlampe ist so etwas inzwischen illegal. Aber immerhin wüsstest du dann, was Sache ist, und könntest entsprechende offizielle Maßnahmen einleiten. Und zwar ohne dass du unnötig Porzellan zerdeppert hast für den Fall, dass du doch der Vater bist - denn der offizielle Weg besteht nach dem Willen dieser väterverachtenden Republik darin, dass du entweder die KM um Zustimmung zu einem Test bittest, oder den Test von einem Gericht anordnen lässt.
die Vaterschaft ist anerkannt.
Das ist das eine. Die andere Frage ist: Hast du auch das Sorgerecht?
Das ist nämlich in der Anerkennung der Vaterschaft nicht automatisch enthalten, sondern dafür muss die KM ausdrücklich zustimmen. Genau das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte der Bundesrepublik Deutschland vor ein paar Tagen als menschenrechtsverletzend um die Ohren gehauen, nur: Nicht einmal das bringt unsere deutsche Politikmafia in Bewegung. Wie ich schon sagte: Eine Fünf-Parteien-Koalition halt ...
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo Zuammen,
ich danke euch für eure ausführlichen Ratschläge.
Deutscher Staat! Da möchte ich jetzt auch nicht näher darauf eingehen...
Ich sag nur.... Sie enthält mir einfach unser Kind vor!!! völlig ohne Begründung.
Und ich bin völlig machtlos.
WO IST HIER NOCH GERECHTIGKEIT??
Ihr heimlicher Neuer sieht mein Kind aktuell öfter, als ich. Sowas muss man sich mal überlegen.
Wie gesagt... kein jugendamt, kein anwalt, nicht mal die Polizei kann hier weiterhelfen!!!
Was das Kind dabei empfindet bleibt völlig ungeachtet.
Wie soll man hier noch an irgendetwas hinsichlich staatlicher Unterstützung glauben??? 😡
Moin jeo,
dass das deutsche Familienrecht nichts mit Gerechtigkeit zu tun hat, wissen wir alle; aus diesem Grund gibt es dieses Forum ja überhaupt.
Es bringt aber nichts, deswegen das Recht in die eigene Hand nehmen zu wollen, indem Du beispielsweise Deine Unterhaltszahlungen einstellst. Du würdest Deiner Ex für eine zu erwartende gerichtliche Auseinandersetzung mit solchen Kamikaze-Aktionen nur jede Menge Munition für die Argumentation liefern, dass Du ein verantwortungloser Geselle bist, dem man sein Kind am besten nicht anvertrauen sollte, weil er versucht, zu Lasten des Kindes die Mutter zu treffen. Beweis: Es kam keine Kohle; das Kind hatte nichts zu essen. Eine Steilvorlage für jeden gegnerischen Anwalt!
Dass der neue Partner Euer Kind öfter sieht als Du, liegt in der Natur der Sache; auch das ist nichts Besonderes, wenn das Kind bei der Mutter lebt. Das kennen auch viele User hier. Je früher Du Dich mit diesem Gedanken anfreundest, umso besser; Du wirst das nämlich nicht ändern können. Hoffe stattdessen, dass er nett und freundlich zu diesem Kind ist und ein gutes Verhältnis zu ihm aufbaut.
Und lass solchen Unsinn wie die Polizei einzuschalten - was soll die da tun? Deine Ex tut nichts Verbotenes; es gibt ja noch nicht einmal eine gerichtliche Umgangsregelung. Die solltest Du jetzt einfach einmal abwarten, auch wenn Du das Kind bis dahin nicht siehst. Wenn Du in der Zwischenzeit den Django machst, schiesst Du Dir nur ins eigene Knie.
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo joe,
Ihr heimlicher Neuer sieht mein Kind aktuell öfter, als ich. Sowas muss man sich mal überlegen.
Wie gesagt... kein jugendamt, kein anwalt, nicht mal die Polizei kann hier weiterhelfen!!!
Was das Kind dabei empfindet bleibt völlig ungeachtet.
Hm, halten wir da aber bitte mal zwei Dinge auseinander. Du und Ex, ihr seid nicht mehr zusammen (die Gründe dafür interessieren im Moment mal nicht weiter), d.h. jeder von euch beiden lebt sein eigenes Leben. Wenn das Kind bei ihr ist und sie einen neuen Lebenspartner hat, dann ist es klar, dass der Next deiner Ex dein Kind häufiger sieht als du selbst. Das mag dir nicht gefallen, aber bis hierhin ist dagegen nichts einzuwenden - wenn du alleinerziehender Papa mit Vollzeitjob wärest, dann würdest du dich ja auch nicht darüber beschweren, dass die Kindergärtnerin dein Kind häufiger sieht als du, oder?
Was natürlich überhaupt nicht geht: Dass deine Ex den Umgang zwischen dir und deinem Kind sabotiert. Das (und nur das!) ist die Baustelle, die du so schnell wie möglich angehen musst. Die Vermittlungsversuche sind gescheitert, also mach deinem Anwalt Dampf unter dem Hintern, damit es mit der Umgangsklage vorangeht. Denn:
Hat mein Sohn keine Rechte, seinen Papa zu sehen???
Doch. Du hast ein Umgangsrecht mit deinem Sohn, und dein Sohn hat ein Umgangsrecht mit dir. Für alle Gespräche mit deiner Ex (so es denn überhaupt noch Gespräche gibt) stellst du bitte das letztere in den Vordergrund: Es geht gar nicht so sehr um deine Rechte, es geht um die Rechte deines Sohnes. Ist zwar scheinber "nur" ein kleiner sprachlicher Kunstgriff - aber es hebt vielleicht die Blockade-Hemmschwelle bei deiner Ex, weil ihr hoffentlich klar wird, dass sich ihre Blockade-Politik nicht nur gegen dich, sondern auch und vor allem gegen ihren eigenen Junior wendet.
In der Theorie ist dieses Umgangsrecht in Deutschland ein hohes Rechtsgut, d.h. du wirst mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit bei einer Umgangsklage eine einigermaßen vernünftige Umgangsregelung zugesprochen bekommen. In der Praxis beginnen die Probleme dann, wenn du ein solches Umgangsurteil in der Hand hast - und die KM sich ums Verrecken nicht dran halten will. In dieser Situation wirft der deutsche Unrechtsstaat viel zu häufig allenfalls mit Wattekügelchen nach der Umgangsboykotteuse. Daher, wie Beppo dir schon gesagt hat: fordere so viel Umgang, wie du nur irgendwie mit deinem Job in Übereinklang bringen kannst; und versuche ein Urteil zu bekommen, das (a) den Umgang möglichst detailliert regelt und (b) festlegt, wie es weitergehen soll, wenn sich die Gegenseite nicht an die Vereinbarung hält. Wobei gerade Punkt (b) von unseren Richtern anscheinend nur schwer zu bekommen ist; was um so erstaunlicher ist, weil es ja eigentlich die Kernaufgabe der Justiz ist, sich um jene Leute zu kümmern, die sich nicht an die Spielregeln halten (würden sich alle Menschen an die Spielregeln halten, wäre die Justiz überflüssig). Herzlich willkommen im Wahnsinn des deutschen Familienunrechts!
Wichtig ist aber, dass du erst mal ein brauchbares Umgangsurteil in der Hand hast. Vielleicht reicht das ja schon, um deine Ex wieder in die Spur zurück zu bringen. Wenn nicht, reden wir hier weiter, was dann als nächstes zu tun ist. Zum jetzigen Zeitpunkt hat es keinen Sinn, da vorsorglich irgendwelche Was-wäre-wenn-Szenarien zu entwickeln.
Ach so:
Tschuldigung. Ich hatte übersehen, dass diese Frage schon beantwortet war.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hey Jungs,
ich bin froh, dass ich hier eingestiegen bin und von euch so ausführliche "Unterstützung" bekomme.
Hoffe nur, dass meine Alte nicht auf die Idee kommt, hier rum zu stöbern... :exclam:
Die letztere Baustelle, Kollege Mala... 🙂 (konnte mir nicht deinen Namen merken), bin ich bereits mit einstweiliger Anordnung (was immer das auch heisst) angegangen.
Fakt ist auch, dass sie sich jeglichen Gesprächen und Einladungen vom Jugendamt entzogen hat.
Ob das gut für sie vor Gericht ist, wird sich zeigen.
Wie schaut es denn eigentlich mit dem gemeinsamen Sorgerecht nach dem neulichen Fall zum Thema, Menschenwürde, aus??
Meint ihr, man hätte ne Chance, das gem. oder sogar das alleinige SR als verantwortungsbewusster Daddy mal anzugehen?? Das soll jetzt kein Witz sein :).
Aber wie wir ja schon mehrmals angesprochen hatten... Unser deutscher Gesetzgeber... :thumbdown:
Ich hab mich ja auch erst heute angemeldet und finde es total klasse, wie einige hier auf das Thema einsteigen und helfen. Echt klasse!
Mein Problem habe ich ja noch gar nicht dargelegt, weil ich nicht weiß, wie ich das in wenige Worte pressen soll....
Lass sie doch stöbern. Dass Du hier um Hilfe bittest, zeigt doch nur, dass Dir Dein Kind am Herzen liegt!!!
Und dass sie Gespräche wie auch Einladungen des JA ablehnt, ist eventuell später ein Vorteil für Dich - vor allem, wenn Du das alleinige Sorgerecht haben möchtest. Dennoch: das alleinige Sorgerecht....ich denke mal.....vergiss es. Das geht so schnell nicht. Dafür muss sie Drogen nehmen oder ähnliches tun.
Das Urteil von Europäischen Gerichtshof wird uns (auch mir) in der Zukunft helfen, das Sorgerecht zu erhalten, aber wie lange das dauern wird.....keine Ahnung. Der Vater dort hat ja viele, viele Jahre kämpfen müssen. Wenn wir nun klagen, kommen wir vielleicht schneller ans Ziel, aber wenn unsere Regierung ein Gesetz diesbezüglich aufläge, wäre uns viel schneller geholfen.
Hallo jeo,
Hoffe nur, dass meine Alte nicht auf die Idee kommt, hier rum zu stöbern... :exclam:
Nun, damit musst du jederzeit rechnen, schließlich ist dies ein offenes Forum und die meisten Beiträge kann man sogar ohne Anmeldung mitlesen. Ich denke allerdings, das ist auch gut so; mir selbst hat es seinerzeit den Einstieg deutlich erleichtert, dass ich hier einfach erst mal ein Weilchen anonym mitlesen konnte und mich nicht erst einem "Geheimbund vatersein.de" anschließen musste, bevor ich überhaupt erfahren konnte, wie es hier zugeht.
Daher, ja, bitte aufpassen mit dem, was du schreibst: Feind liest gegebenenfalls mit, aber auch dagegen gibt es bei Bedarf ein Gegengift - wenn du hier ein Thema bereden willst, von dem deine Ex unter keinen Umständen erfahren darf, dann gibt es auch die Möglichkeit, so etwas in einen geschützten Bereich (Sonderfallforum) zu verlagern. Sind dann allerdings auch deutlich weniger Benutzer, die da mitlesen können; das solltest du also nur in Erwägung ziehen, wenn es eine wirklich heiße Angelegenheit ist. Bei deinen bisherigen Beiträgen besteht dafür m.E. noch kein Bedarf; bewegt sich alles im Rahmen des ganz normalen Wahnsinns ... 😉
Fakt ist auch, dass sie sich jeglichen Gesprächen und Einladungen vom Jugendamt entzogen hat.
Ob das gut für sie vor Gericht ist, wird sich zeigen.
Eher nicht 😉 und kommt demzufolge dir zugute. Dein Anwalt sollte ggf. kurz und knapp darauf hinweisen, dass du kooperationsbereit warst und die KM nicht. Noch besser wäre es, wenn das Jugendamt selbst den Richter darauf hinweisen würde, aber auf diese Pappnasen kann Mann sich leider nicht wirklich verlassen.
Wie schaut es denn eigentlich mit dem gemeinsamen Sorgerecht nach dem neulichen Fall zum Thema, Menschenwürde, aus??
Das mag langfristig eine Änderung herbeiführen, aber zunächst hat sich die gesammelte deutsche Politikprominenz entschlossen, das Thema zu ignorieren, kleinzureden, oder auszusitzen. Unsere Bundesjustizministerin z.B. tut bis auf weiteres - gar nichts, denn sie braucht erst mal eine Studie um zu verstehen, was der Europäische Gerichtshof wohl mit "Menschenrechtsverletzung" gemeint haben könnte ...
Nicht, dass mich das wirklich verwundert hätte - wenn du's etwas genauer wissen willst, in diesem Thread geht's unter anderem genau darum. Kurz- und mittelfristig nützt dir dieses Urteil nicht besonders viel, es kann dir allenfalls ein bisschen argumentative Schützenhilfe geben.
Die letztere Baustelle, Kollege Mala... 🙂 (konnte mir nicht deinen Namen merken),
Wäre Cu2[(OH)2|CO3] etwa leichter zu merken gewesen?
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo Jungs,
ich danke euch mal wieder von Herzen für eure Meinungen und unterstützung.
Für mich finde dich viele, kleine Hinweise, die mir sicherlich weiterhelfen werden.
Es ist gut, dass mein Thema von "Aussenstehenden", die aber trotzdem gewissermassen im gleichen Boot sitzen, beleuchtet und entspr. kommentiert wird.
Hätte ich das früher gewusst, hätte ich mich hier früher eingeschaltet, dann hätte ich es vielleicht geschafft, meine Frau bei mir zu behalten (da bin ich leider auch noch immer am "kämpfen").
Es tut immer noch weh, dass ein anderer Mann einfach meine Frau und Kind mir weggenommen hat ;(
Die Frau hat für 2009 alles erreicht, was sie erreichen wollte:
- ein Haus mit mir gekauft
- einen neuen Mann kennen gelernt
- mich monatelang betrogen
- dann mich abgeschoben
- ich alleine im Haus, bis Hausverkauf
- jeder dann eigene Wohung (ich alleine ohne Kind)
- sie hat ihren neuen Scheiss-Depp jeden abend bei sich
- ich muss jeden Monat ne Menge Kohle an sie und Kind zahlen
- JETZT, letzte Massnahme: SIE NIMMT MIR MEIN KIND!!!
Ich stelle mir jeden Tag, jede Nacht stundenlang die Frage nach der göttlichen Gerechtigkeit?????
Heute weiss ich die passende Antwort: ES GIBT SIE NICHT. Das ist ein Begriff ähnlich dem Wort der Unendlichkeit - Kann sich eigentlich auch niemand vorstellen! 😡
Viele Grüsse
JOE
Hallo Joe,
Ich stelle mir jeden Tag, jede Nacht stundenlang die Frage nach der göttlichen Gerechtigkeit?????
Ehrlich gesagt, ich glaube an keinen Gott. Aber wenn es ihn gäbe: Bei diesem Thema würde wohl auch er nur mit dem Finger auf das Deppenpack im Bundestag zeigen.
Wobei, ein Meteoriteneinschlag zur richtigen Zeit an der richtigen Stelle, das hätte schon was für sich 😉
Nix für ungut,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo joe,
eins verstehe ich nicht ganz.
Du bist sauer (verständlich), schreibst einerseits das Dir Dein Kind vorenthalten wird und andererseits zweifelst Du die Vaterschaft an.
Ich bin der Meinung das hier fast alle am Anfang (mich eingeschlossen) so gedacht haben. Du mußt jetzt wirklich lernen Dich zusammenzureißen und deeskalierend wirken. Ansonsten Eckst Du an wichtigen Stellen an.
Der Schritt in dieses Forum ist auf jedenfall richtig. Dadurch hast Du die Möglichkeit in Zukunft immer einen Schritt weiter zu sein.
MfG Dibaa