Bekomme kein Mitspr...
 
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Bekomme kein Mitspracherecht im Umgang mit Kindern

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(@debugged)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Zusammen,

meine Ex möchte mir den Umgang mit unseren 5 Kindern (0,1.5,3,4 und 9 Jahre alt) diktieren.
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen für getrennte Eheleute (gemeinsames SR und ABR).
Ich habe meine Kinder seit der Trennung, also seit über 6 Wochen nicht gesehen.
Meine Frau stellte sich die Umgangsregelung so vor, daß ich Ende des Monats
("Vorher haben wir keine Zeit") die Kinder am Wochenende erstmalig in ihrem
Hause sehen darf. Danach alle 14 Tage, jeweils am Wochenende, aber eben
immer nur bei ihr zu Hause ("Wir fangen erst einmal langsam an").

Sie möchte nicht, daß ich die Kinder zur Übernachtung
mit zu meiner Verwandten nehme, bei der ich nun wohne. Bzw., Umgang mit den Kindern anderswo
ist überhaupt nicht vorgesehen. Bei meiner Verwandten wäre Platz genug, es gibt
reichlich Gästezimmer, in denen die Kinder schlafen könnten und ich habe den Segen dazu.
Hier gibt es eine herrliche Parkanlage, mit genug Platz zum Spielen für die Kinder und ländlich idyllisch
gelegen. Man stört auch niemanden und Kinder sind gerne gesehen. Im Umland gibt es reichlich
Freizeitangebote.
Eine eigene Wohnung werde ich mir auf längere Zeit nicht noch nicht zulegen können, ich fange bei
Null an und muß erst wieder einmal Hausrat beschaffen. Mit dem Sperrmüll, den ich aus dem
gemeinsamen Haushalt bekommen habe, wird das jedenfalls so schnell nichts. Und mit der Knete, die einem
zum Selbstbehalt bleibt, wird es auch eine Weile dauern.
Solange ich keine eigene Wohnung habe, bräuchte ich jedenfalls nicht darüber nachzudenken, die Kinder zu mir zu holen, so meine Ex. Das halte ich nicht nur für Nonsens, sondern auch für Schikane.

Ich habe mich daher an das zuständige Jugendamt gewandt und der Mitarbeiterin dort
meine Situation geschildert. Das die Kinder mich so lange nicht sehen, sei nicht gut für
Ihre Entwicklung, so die Dame von der Beratungsstelle. Außerdem sollte mich umgehend darum
bemühen, meine Kinder zu sehen und nicht erst bis zum Monatsende zu warten. Natürlich könnten
die Kinder am Wochenende zu mir kommen und bleiben. Ob ich am Wochende z. B. die Oma mit den
Kindern besuche, ist mein Sache, nicht die meiner Ex. Weiter gab man mir einige Terminvorschläge
mit. Meine Ex und ich sollten die Gelegenheit wahrnehmen, außergerichtlich
in der Beratungsstelle eine gemeinsame und vernünftige Umgangsregelung zu finden.

Ich habe mir also ein Herz gefaßt und versucht, den Ratschlag entsprechend umzusetzen.
Tja, ich weiß gar nicht, wieso ich mir etwas anderes davon versprochen habe. Ich habe daß Gespräch
mit meiner Ex gesucht, zunächst ruhig, sachlich und vernünftig. Meine Belange interessieren sie aber
leider überhaupt nicht und ich bin jetzt quasi eher ein Störfaktor für die neue Familie ohne Vater. Hat sie
zwar so nicht gesagt, aber das habe ich herausgehört. Als ich jedenfalls damit nicht bei ihr angekommen bin, habe ich ihr zu verstehen gegeben, daß ich notfalls gerichtlich eine Umgangsregelung erwirken würde. Damit war das Gespräch quasi beendet ("Dann sehen wir uns vor Gericht!"). Es ist einfach zum Mäusemelken.

Ich hatte mir vorgestellt, daß ich die Kinder unter Woche ein- bis zweimal abends nach gemeinsamer
Absprache in ihrer gewohnten Umgebung besuche und natürlich im 2 Wochenrythmus am WE, samstags und sonntags, zu mir nehme. Wir brauchen natürlich schon irgendwo eine gewisse Flexibilität, denn der Umgang mit fünf Kindern erfordert schon eine logistische Planung. Hat denn schon jemand eine ähnliche Erfahrung für
ein tituliertes Umgangsrecht mit so vielen Kindern?
Ich mache mir schon Gedanken, mit welchem Umgangsmodell ich denn den kleinen Mäusen gerecht werde, wenn ich nun mein Umgangsrecht einklagen muß?

Ich arbeite Vollzeit (40h) und habe auch gelegentliche Termine im Außendienst, so daß ich auch mitunter
auswärts übernachten muß. Ich habe schon größtenteils Einfluß darauf, wie die Termine gelegt werden,
aber es gibt auch Ausnahmefälle. Aber jedenfalls kenne ich meine Termine schon einige Zeit vorher. Aber es ist,  wie gesagt, auch eine gewisse Flexibilität bei der Mutter erforderlich. Es kann nur so funktionieren, indem meine Ex und ich viel miteinander reden, was blöderweise meine Ex nicht will. Es soll laufen wie es bisher
auch gelaufen ist: Sie sagt, wo der Weg lang geht und ich nicke mit dem Kopf.
Ich habe aber keine Lust dazu, vor allem nicht, daß meine Kinder von mir vollständig entfremdet werden.
Unser ältester Sohn kommt Anfang August in den Kindergarten. Ich wäre so gerne dabei, weiß aber
nicht, ob ich dort nun einfach so erscheinen soll.

Mit Gesprächen komme ich also nicht weiter, bzw. will ich auch nicht darum betteln müssen.
Die Dame vom Jugenamt wartet auf Rückmeldung bezgl. der Gesprächsbereitschaft meiner Ex,
bzw. deren Bereitwilligkeit zur Wahrnehmung eines Termins in der Beratungsstelle.
Mein Anwalt steht schon Gewehr bei Fuß. Wie mache ich jetzt weiter???

Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.07.2010 01:12
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Debugged,

also von der Illusion, dein Exschnuckiputzi schenkt dir etwas, solltest du dich schnell verabschieden.

Dass du GSR hast ist schon einmal gut. Ich würde die Ex noch einmal fragen, wann du die Kinder
holen kannst. Wenn dieser Versuch auch wieder scheitert, dann ab zum JA und um einen Vermitt-
lungstermin bitten.

Wenn die Ex den platzen lässt und dieser Termin scheitert, dann ab zum Gericht und Umgangsklage
einreichen.

Ihr braucht eine strikte und stringente Umgangsregelung, die vor allem verbindlich ist und von der
Ex nicht einfach untermauert werden kann.

Gruß
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2010 01:38
(@prokids)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Debugged,

ich würde dir entsprechend dem Alter eurer Kinder unterschiedliche Umgänge anbieten, soweit du die mit deinem Dienst vereinbaren kannst.

Das neunjährige Kind verkraftet es sicherlich, nur alle zwei WE bei dir zu sein. Bei den anderen sieht das schon anders aus. Je jünger das Kind, desto häufiger sollte der Umgang sein.

Allen fünfen gleichzeitig kannst du nicht gerecht werden und glaub mir, das wird die KM auch nicht können. Ich hab zwar nur drei, aber glaube zu wissen, wovon ich rede.

Versuche es pro Kind irgendwie aufzuteilen, vielleicht rennst du damit einer sicherlich überforderten alleinerziehenden Mutter offene Türen ein.

Gruß pk

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2010 02:06
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Debugged,

Du verhältst Dich derzeit wie viele andere, "frische" Trennungsväter: Du hast Angst, etwas falsch zu machen - und tust deshalb lieber garnichts. Das ist verständlich - aber es wird Dich Deinem Ziel nicht näher bringen. Denn daraus entstehen Gewohnheitsrechte und Gepflogenheiten. Am Ende bekommst Du das an Umgang, was Deine Ex Dir "erlaubt". Menschen gehen so weit, wie man sie gehen lässt. Deine Ex weiss, dass sie bei Dir weit gehen kann.

Nehmen wir an, Du hättest die Kinder am nächsten Wochenende bei Dir am neuen Wohnort zum Umgang und würdest sagen: "Ich bringe sie nicht mehr zurück!" Weisst Du, was passieren würde? Genau: Nichts. Ihr habt das gemeinsame Sorgerecht; da würde nicht einmal die Polizei ausrücken. Deine Ex weiss das - und hat davor vermutlich am meisten Schiss: Dass Dir Eure absolute (!) Gleichberechtigung bewusst wird.

Umgang im Haus der Ex und zu von ihr zugeteilten Zeiten ist ein absolutes NoGo; auch für die Kinder, die mit Eurer Trennung zurechtkommen müssen. Wolltest Du ständig im alten Zuhause herumhängen, hättest Du auch nicht auszuziehen brauchen (was eh ein Fehler war). Wichtig ist daher, dass Du jetzt ganz unbeirrt und step by step Dein Programm durchziehst - ohne irgendwelche Pausen oder Hinhaltereien. Bei erkennbaren Anzeichen, dass sie weiterhin keinen unbegleiteten Umgang zulässt: Ab zum Gericht und Umgangs-(Eil-)Antrag stellen. DU SELBST musst die Regie übernehmen, bevor sich schlechte Gewohnheiten dauerhaft festsetzen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2010 02:09
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich sehe nicht den Willen der KM. Sonst würde sie kooperieren und die Punkte Förderungsprinzip
und Bindungstoleranz besser umsetzen.

Ich denke, es bedarf hier zum einen einer dezitierten und engmaschigen Regelung, die zunächst
einvernehmlich in Absprache mit beiden Parteien getroffen werden sollte.

Falls dies so nicht möglich ist, dann sollte, natürlich unter Berücksichtigung des Alters eine verbind-
liche Regelung notfalls bei Gericht getroffen werden.

Wenn die KM mal keinen Bock mehr hat, dann war es das vorerst mit Umgang. Also schnell handeln.

Gruß
Agent

(Edit: Lieber Brille007, du warst schneller  😉 - ich schließe mich an und gebe meine 2 Cent auch dazu)

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2010 02:11
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Nachtrag: Im Titel Deines Threads beklagst Du "Bekomme kein Mitspracherecht im Umgang mit Kindern". Das ist ein Irrtum: Du hast dieses Recht längst - aber Du selbst und Du allein musst es durchsetzen. Ist dasselbe wie mit Deinem Wahlrecht: Du hast es, seit Du 18 bist - und Du allein entscheidest, ob Du es ausübst.

Es gibt keinen Grund, vor irgendwem oder irgendwas zu kuschen. Denn es geht um nichts weniger als um die Zukunft Eurer Kinder!

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2010 02:21
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus Debugged,

die Ansagen Deiner Ex erinnern mich an diejenigen, die meine Ex damals gemacht hat.
"Am Mittwoch um 17:30 Uhr kannst Du kommen"

Mein Rat:
Mit aller Macht dagegen halten. Das kannst Du und darfst Du und musst es zum Wohle Deiner Kinder sogar tun!

Beim Jugendamt bist Du bereits gewesen. Deine Ex hat es Dir vor die Füße geschmissen. Dann also sofort weiter zum Gericht und eine Umgangsregelung erwirkt.
Sieh zu, dass Du einen guten Anwalt findest, der sich in diesen Dingen gut auskennt. Der weiß auch, wie sie bei Dir am Gericht ticken.
Vor dem Richter solltest Du unbedingt einen Beschluss bekommen. Lasse Dich nicht auf einen Vergleich ein, wenn Du das Gefühl hast, dass Deine Ex den sowieso gleich wieder aushebelt mit irgendwelchen fadenscheinigen Begründungen wie Fußballtraining, Kindergeburtstag oder "Kind ist krank".

Und zum Thema erster Kindergartentag:
Da gibt es für Dich nichts zu überlegen. Du gehst da hin!

Deine Rechte entsprechen 1:1 den Rechten der KM. Du musst hier nirgedwo auf Erlaubnis durch irgend jemanden warten.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2010 09:42
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi debugged,

ich muß jetztdoch nochmal nachhaken.

Ihr habt 5 Kinder? Sind diese auch alles gemeinsame Kinder?

Du schreibst euer Ältester kommt im Augustin de Kiga. Das passt aber nicht zu einem 9 jährigen. Der müßte längst in der Schule sein.

Vielleicht sortierst du das mal ein wenig. Sollten ein oder zwe Kinder keine gemeinsamen sein, wäre da erstmal zu klären, ob du für diese ein Umgangsrecht hast, da du da wohl kaum ein GSR hast. Wie steht es eigentlich da mitdem vater? Will oder darf er sich nicht kümmern? In zweitem Fall hast d schon ein leuchtendes Beispiel, wie es dir ergehen wird. Das einzig "Gute" im Falle, das nicht alle Kinder deine leiblichen sind, d mußt nicht für 5 KU zahlen 😉

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2010 11:19
(@debugged)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi debugged,

ich muß jetztdoch nochmal nachhaken.

Ihr habt 5 Kinder? Sind diese auch alles gemeinsame Kinder?

Es sind alle fünf unsere gemeinsamen Kinder. Drei Mädchen und zwei Jungs.

Du schreibst euer Ältester kommt im Augustin de Kiga. Das passt aber nicht zu einem 9 jährigen. Der müßte längst in der Schule sein.

Das älteste Mädchen ist in der Schule. Der älteste Junge kommt jetzt in den Kindergarten 😉

Hatte heute noch einmal ein Telefonat mit der Beratungsstelle des JA. Mir bleibt wohl nur der Rechtsweg
für eine konstante Umgangsregelung.

Vielen Dank noch einmal an alle Forumsteilnehmer, die sich hier einbringen.

Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.07.2010 12:40
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi debugged,

wie brille schon anmerkte gibt es nichts was Dich davon abhalten könnte einen konsequenten Weg zu gehen.

Man wird Dir vieles um die Ohren hauen und oftmals wirst Du verletzt sein aber Du gehts den Weg um auch in Zukunft ein fester Bestandteil,ein Fels für Deine Kinder zu sein und ein Papa mit offenem Ohr für deren belange.

Erinnere Dich daran wenn es soweit ist, wenn Du Dir die Frage stellst "was kommt noch alles, warum tut Sie das ect ".

Hier wird Dir Mut gemacht genauso wie man einem hier auch mal die Meinung geigt, hilft immer mal wieder beim Resetten und um sich die Laufschuhe wieder schnüren zu können. 😉

mut und kraft wünscht Dir und Deinen Kids,
minna

Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2010 12:51




(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus debugged,

Mir bleibt wohl nur der Rechtsweg für eine konstante Umgangsregelung.

Genau so ist es!

Ich lese bei Dir noch so ein leichtes Zaudern raus?
Leg es ab! Jedes zögern und verzögern wird Deine Ex nutzen um Fakten zu schaffen.

Du musst Handeln und zwar gleich. Morgen kommt eh schon wieder was Neues daher....

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2010 13:07
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

es KANN nur den einen Weg geben. Ansonsten macht die Ex, was sie möchte. Tut sie dies,
passiert erst mal lange Zeit nichts.

Wenn die Ex merkt, dass du konsequent wirst, dann merkt sie, dass es aus ist mit Spielchen.
Das ist wichtig, damit zeigst du, dass dir am Wohl der Kinder gelegen ist, und du ihre Macht-
spielchen nicht billigen wirst.

Das JA sollst du nur versuchen, mit ins Boot zu holen. Helfen, können und werden die dir eh
nicht (viel).

Gruß
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2010 13:15
(@debugged)
Nicht wegzudenken Registriert

Servus debugged,
Genau so ist es!

Ich lese bei Dir noch so ein leichtes Zaudern raus?
Leg es ab! Jedes zögern und verzögern wird Deine Ex nutzen um Fakten zu schaffen.

Du musst Handeln und zwar gleich. Morgen kommt eh schon wieder was Neues daher....

Gruß, Michael

Ich habe mir bereits vorher einen Rechtsbeistand zugelegt und mit ihm Plan B in Betracht gezogen.
Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung habe ich es eben noch einmal im Guten versucht...
Habe ihn gerade angeschrieben, daß wir nun mein Recht erstreiten werden. Allerdings liegt er noch
bis Montag in der Sonne...

Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.07.2010 13:24
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

du solltest dich vorbereiten. Dein Anwalt kann nur so gut sein, wie die Zuarbeit die du ihm leistest.

Und du solltest dich auf die rein sachliche Ebene beschränken. Auch wenn die Ex vielleicht meinen
sollte, etwas mit Dreck werfen zu wollen.

Sieh darüber hinweg. Es ist kontraproduktiv und richtet nur Schaden an.

Du solltest dir wichtige Dinge als Aktennotizen und Gedankenstützen bereithalten. Du wirst es u.U.
brauchen.

Gruß
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2010 13:41
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Es sind alle fünf unsere gemeinsamen Kinder. Drei Mädchen und zwei Jungs.

Das älteste Mädchen ist in der Schule. Der älteste Junge kommt jetzt in den Kindergarten 😉

Ah ja jetzt. So ist auch zu verstehen.  🙂

Dir wird wohl bei deiner Ex wirklich nur der Weg über das Gericht bleiben. Allerding sollte das JA euch erstmal beide zu einem Gespräch inladen. Fodere das und lass dich nich darauf ein, dass der JA sgt, du sollst deien Ex zu einm Termin übernehmen und ihm dann Bescheid sagen. Umgekehrt, Er soll einen Termin bestimmen und euch bide dazu schriftlich einladen.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2010 13:51
(@debugged)
Nicht wegzudenken Registriert

Meine Ex war schneller als ich. Bekomme heute anwaltliches Schreiben, ich möchte mich an
die vereinbarten (diktierten) Umgangstermine halten. Ich könne nicht einfach so auf die
Idee kommen, die Kinder früher oder häufiger als vereinbart sehen. Schließlich hat man
die Zeit schon ohne mich verplant. Alle zwei Wochen Freitagsnachmittags ist Umgang im
Haus meiner Ex. Ich möchte es den Kindern bitte nicht noch schwerer machen, als es ohnehin
schon ist. <ironie on>Mir kommen gleich die Tränen vor Rührung...<ironie off>
Man muß sich schon zusammenreißen, das die Emotionen nicht hochkochen.
Was soll's das Schreiben kommt gedanklich in Ablage "P".

Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.07.2010 00:55
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus Debugged,

Richtig! Schreiben in Ablage "P".

Es muss Dir darum gehen, Eure Kinder regelmäßig zu sehen und selbst zu bestimmen wo du sie siehst und was Du in dieser Zeit mit ihnen machst.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 23.07.2010 10:02
(@lonedaddy)
Rege dabei Registriert

Hallo Debugged,

ich habe es auch zulange im Guten versucht. Die Zeit spielt gegen Dich! Und vergiß es, Hilfe vom JA o.ä. zu bekommen. Die finden alles immer nur furchtbar schade. Zumal diese Institutionen keine Sanktionsmittel haben wenn die KM nicht mitspielt.

Du hast ein Umgangsrecht und die Kids mit Dir und kein Besichtigungsrecht. Laß es nicht soweit kommen, daß tatsachen von der KM geschaffen werden.
Je früher du eine klare Durchsage machst, desto eher kommst zum Ziel. Das sind meine Erfahrungen

LD <- Der auch gezögert hat, viel zu lange

AntwortZitat
Geschrieben : 23.07.2010 11:10
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Debugged,

Bekomme heute anwaltliches Schreiben, ich möchte mich an
die vereinbarten (diktierten) Umgangstermine halten.

stell Dir den Anwalt als bezahlten Schläger vor: Der hat Dir schlicht nichts zu sagen (auch wenn das für Trennungsväter manchmal so aussieht). Du bist für Eure Kinder genauso verantwortlich wie ihre Mutter. Erst wenn Du Dich durch das Diktat irgendwelcher Umgangstermine einschüchtern lässt, wird ein Gewohnheitsrecht draus. Am Ende bis zu einem "der interessiert sich ja nicht für seine Kinder, der lässt sich kaum blicken!"

Ich könne nicht einfach so auf die
Idee kommen, die Kinder früher oder häufiger als vereinbart sehen.

wer hat das was "vereinbart"? Hast Du gemeinsam mit Deiner Ex eine entsprechende Regelung aufgesetzt und unterschrieben? Ansonsten gibt es nämlich (noch) keine solche Regelung. Und das Spiel "tu was ich befehle, sonst verklage ich Dich" ist keine "Regelung". Wobei eine Umgangsklage in strittigen Fällen nicht das Schlechteste ist; danach herrschen nämlich klare Verhältnisse.

Alle zwei Wochen Freitagsnachmittags ist Umgang im
Haus meiner Ex. Ich möchte es den Kindern bitte nicht noch schwerer machen, als es ohnehin
schon ist.

Umgang im Haus der Ex ist ein absolutes NoGo, wie ich Dir schon schrieb. Das verlangen Leute, die über alles die Kontrolle haben und behalten wollen. Eure Kinder sind aber nicht das Eigentum ihrer Mutter, die Dir gelegentlich grosszügig erlaubt, mit ihnen zu spielen, solange sie das beaufsichtigen kann. Rein rechtlich könntest Du die Kinder mitnehmen und Deiner Ex per Anwalt mitteilen lassen, dass sie sie alle zwei Wochen freitags in Deiner Wohnung und unter Deiner Aufsicht besuchen und besichtigen könne. Wie sie das wohl finden würde?

Ich schreibe das nicht, weil Du das genau so machen sollst - aber um Dir klarzumachen, dass Ihr beide vollkommen gleichberechtigt seid und es keinen einzigen Grund gibt, dass Du Dich klein machst und den Kopf einziehst. Eure Kinder brauchen einen mutigen und selbstbewussten Vater, der aufrecht geht!

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.07.2010 12:06
(@ragos)
Rege dabei Registriert

Ich kann brille nur beipflichten, Umgang im Haus der Ex ist NO GO.

Du musst SOFORT Handeln, wenn das mit JA gescheitert ist, dann normalen Umgang einklagen, den du auch kriegen wirst.

Es muss SCHNELL gehen, jede Woche die du wartest entfremden sich die Kinder von dir, können von der Mutter beeinflusst werden.

Meine war auch ein Kontroll-Wahn-Exelchen, Umgang nur tags Stundenweise und bei ihr im Haus. Diese Sorte von Müttern betrachten die Kinder als Besitz, und richten bei den Kindern auf Dauer enorme Schaden an!!

Die Kinder brauchen aber dringend den Papa für sich in seinem Umfeld.  Das geht nur mit einem Urteil.

Noch etwas: werfe keinen Dreck, so wie sie. Gas sachlich, nüchtern, nur auf eure Kinder bezogen. Dann hast du die besten Karten. Dann macht der Dreck, den sie wirft, nur sie selbst schmutzig.

LG, Ragos

AntwortZitat
Geschrieben : 23.07.2010 18:59




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