Hallo liebes Forum,
Ich bin seit über einem Jahr ein sehr aktiver Mitleser und konnte hier immer sehr gute Anregungen und Hilfe finden. Meine eigene Geschichte, die sich bzgl. Umgangsverweigerung, -beschränkungen über rund 1,5 Jahre hinzog, die ich aber nach zwei - in meinem Sinne - "gewonnenen" Prozessen, zu einem für meine Tochter und mich positiven Abschluss bringen konnte, werde ich im Januar mal hier einstellen. In der Hoffnung, dass sie anderen Inspiration und Hoffnung geben kann. Es lohnt sich immer zu kämpfen. Auch wenn es manchmal Stationen der schieren Verzweiflung gibt.
Da meine Exe immer noch versucht mir an jedweder Stelle das Leben schwer zu machen, hätte ich heute mal eine Frage, die ich bisher im Internet so nicht klären konnte.
Kennt jemand einen (offiziellen) Kommentar wie z.B. ein Urteil, der die Berechnung "hälftige Ferien" detaillierter beschreibt ? Hintergrund meiner Frage ist, ich bin der Meinung hälftige Ferien bedeutet Hälfte der gesamten Tage zwischen Ferienbeginn und Ferienende. Meine Exe ist der Meinung, dass die Wochenenden aus der Rechnung entfallen. Im Falle der Aufteilung unserer Sommerferien 2013 würde das nämlich einen Unterschied von 4 Tagen ausmachen zu ihren Gunsten und das will ich nicht so einfach akzeptieren.
Leider ist mit ihr immer nur ein Weiterkommen möglich, wenn ich rechtliche bzw. staatliche Hilfe in Anspruch nehme. Und bevor ich das starte, möchte ich sehr sicher sein, dass meine Denkweise richtig ist.
Vielen Dank für Eure Unterstützung !
farfaraway
Moin farfaraway,
solche Korinthenkackereien lesen wir hier immer wieder; ich verstehe sie in Deinem Fall so, dass Deine Ex Euer Kind während "Deiner" Ferienwochen an den Wochenenden bei sich haben möchte.
Das ist natürlich Blödsinn; eine Ferienregelung überlagert den normalen Umgangsturnus. Sonst könnten Umgangselternteile mit ihren Kinder ja nicht einmal verreisen, weil sie spätestens freitags die Kids zum anderen Elternteil bringen müssten.
Gesetze und Paragraphen über solche Nickeleien gibt es nicht; vermutlich nicht einmal höchstrichterliche Rechtssprechung. Andererseits: Wen interessiert's, wenn Deine Tochter in den Ferien bei Dir ist? Dann müsste Madame Himmel und Hölle in Bewegung zu versetzen versuchen, damit die Ferien zugunsten "ihrer" Wochenenden unterbrochen werden müssen. Und sich dabei einen Satz Ohrlaschen abholen, denn zu diesem "Recht" wird ihr niemand verhelfen. Das könnte dann recht heilsam für sie sein.
Also: Halbe Sommerferien sind roundabout drei Wochen - und zwar am Stück und ohne Unterbrechung. Es wäre allerdings taktisch unklug, das jetzt ein halbes Jahr lang zu diskutieren.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo farfaraway,
guckst du hier: www.schulferien.org.
Bei uns in NRW haben die derzeit stattfindenden Weihnachtsferien am Freitag, den 21. Dezember 2012 angefangen.
Donnerstag, 20.12.2012 war der letzte Schultag.
Samstag, der 22.12. und Sonntag der 23.12. waren folglich Ferientage.
Die Ferien enden am 4.1.2013.
Schulen mit Samstagsunterricht könnten (wenn sie wollten) am 5.1.2013 Unterricht abhalten. Was meines Wissens an keiner einzigen Schule in NRW so gehandhabt wird.
Samstag der 5.1.2013 ist hier in NRW kein Ferientag.
Mein geschiedener Mann und ich beginnen am Samstag, den 5. Januar 2013 wieder mit dem turnusmäßigen Wechsel zwischen Papa- und Mama-Wochenenden.
Aus grundsätzlichen Erwägungen wegen 2 oder 4 Tagen am Ferienende bzw. -beginn "ein Fass aufzumachen" finden wir beide wenig hilfreich und haben uns deshalb darauf geeinigt, im Zweifelsfall - d.h. wenn seine und meine subjektive Wahrnehmung voneinander abweichen - uns nach http://www.schulferien.org/ zu richten. Ist deutlich nervenschonender als Streit um "Peanuts" und kostengünstiger als eien gerichtliche Klärung.
Erholsamen Sonntag wünscht dir
🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
ich verstehe sie in Deinem Fall so, dass Deine Ex Euer Kind während "Deiner" Ferienwochen an den Wochenenden bei sich haben möchte.
Ich lese das so das die Exe sagt : "z.b. Osterferien beginnen am Montag, den 25.03. und nicht am Samstag, den 23.03. von daher wird erst ab 25.03. die Tage hälftig gerechnet. Und die Ferien enden am Freitag, den 05.04.und nicht erst am Sonntag, den 07.04.. Von daher ist hälftig zu rechnen 25.03.-05.04." und in diesem Zeitraum wird das als Ferien angesehen und nicht vorher und nicht danach. ( Gott liest sich das kompliziert 😉 )
Denke nicht das hier gemeint ist die Ferien durch die sonst üblichen Umgangswochenenden zu unterbrechen.
Wenn nicht lieber farfaraway korrigiere mich bitte falls ich das falsch sehe.
Ich würde das nicht als Korinthenkackerei "abtun" Im Gegenteil.
Das ist leider die gängige Sicht--/ und Vorgehensweise des betreuenden Elternteiles welches auf "Kriegsfuss" mit dem umgangsberechtigten Elternteil steht. Diese Ansicht zeigt dass das betreuende Elternteil versucht jeden absolut jeden zusätzlichen Tag der über dem Minimum-Umgang ( ich benutze absichtlich dieses Wort und wähle nicht Standard- oder Regelumgang ) dem umgangsberechtigten Elternteil zu verbauen.
Die Frage ist wie bekommt man eine andere Sichtweise in den Kopf eines solchen betreuenden Elternteils ?
bzw. wenn das nicht geht welche Argumente kann man ggf. bei einer Mediation beim JA vorbringen.
Das müssen wir uns überlegen.
Leider ist mit ihr immer nur ein Weiterkommen möglich, wenn ich rechtliche bzw. staatliche Hilfe in Anspruch nehme.
und wie Brille sagt da gibt es keine Gesetze und/oder wahrscheinlich richterliche Rechtsprechung.
Insofern lass das stecken das bringt nichts.
Das beruht auf auf zwei "normal" denkenden Eltern. Papa und Mama.
Aber farfaraway ich spüre was du denkst.