Hallo zusammen,
nachdem mein LG sich endlich entschlossen hat, ein vernünftiges Umgangsrecht mit Sohnemann einzufordern, scheint KM sich in Erwartung eines erweiterten Umgangsrechts ihres Sohnes mit seinem Vater eine neue Masche auszudenken:
Telefonisch hat ihr Gatte, der sich in letzter Zeit zum Wortführer macht, heute erklärt, dass Sohn ihnen erzählt hätte, er werde bei uns zum Baden gezwungen und wir hätten ihn an den Genitalien angefasst. WAS NICHT STIMMT, ich versichere das natürlich ausdrücklich!! Da Sohn gerne bei uns ist, kann ich nur vermuten, dass KM und Gatte nun an einer neuen Version arbeiten, um den Umgang zu versagen. Ehrlich gesagt bin ich noch schockiert vom Telefonat und möchte eigentlich nur wissen, ob LG trotzdem wie geplant zu Jugendamt und anschließend Gericht ziehen soll oder ob er bei der Sachlage nun noch andere Dinge zu beachten hat??
Halte die obige Äußerung von Gatten sogar für strafbar, oder? Der erzählt auch schon mal irgendwelche Fantasiegeschichten, allerdings traue ich ihm nicht zu, dass seine Fantasie so weit geht, da scheinen ganz klar KM und Gatte die Erfinder zu sein.
Grüße,
Soulmate
Hi Soulmate!
Sinnvoll wäre vielleicht, um eine Eskalation zu vermeiden, dass sich der Gatte und auch Du aus der Angelegenheit heraus haltet. Das ist eine Sache zwischen den Eltern und geht die neuen LGs nix an.
Damit meine ich nicht Dein Posting hier bei VS!
Wenn Du hier bei VS Tipps haben möchtest, wäre es gut, wenn Du etwas mehr Infos geben würdest - wie alt ist der Sohnemann, wie sieht die bisherige UR aus, was versteht Dein LG unter "erweitertem Umgangsrecht"?
Greetz,
Milan
Hallo Milan,
danke für die Antwort! Ich sehe es genauso wie Du, nämlich dass die Angelegenheit zwischen Eltern gelöst werden sollte und kann für mich behaupten, dass ich mich daran halte (außer in meinem Posting...)
Meine Rolle ist eher die einer "Zeugin", wenn es mal wieder Streitgespräche zwischen den beiden und dem KM-Gatten gibt. Auf der Gegenseite sieht es allerdings so aus, dass in der letzten Zeit fast nur noch der Mann der KM sich zu Wort meldet, denn er ist ja der "Papa" (KM hat Sohn befohlen, ihn Papa zu nennen und seinen Vater beim Vornamen zu nennen)
Sohn ist 5 Jahre alt, Umgang gestaltet sich bislang so, dass Sohn einmal im Monat von Freitagnachmittag bis Samstagabend bei uns ist, die übrigen Freitage im Monat hat mein LG ihn 4 1/2 Stunden am Nachmittag. Das ist zu wenig und nur eine mündliche Absprache. LG nöchte nun 14-tägigen Umgang erreichen und das passt KM+Gatten gar nicht, so dass ich vermute, das steckt hinter der neuen Geschichte.
Grüße von Soulmate
Hi Soulmate!
Auf der Gegenseite sieht es allerdings so aus, dass in der letzten Zeit fast nur noch der Mann der KM sich zu Wort meldet, denn er ist ja der "Papa"
Das ist ein altbekanntes Problem und es gibt eigentlich nur eine Lösung - Ausgrenzung. Der Mann hat absolut nix zu sagen. Demzufolge gibt es auch keinen Grund mit ihm zu reden, zu diskutieren oder sonstwas. Was den Sohn betrifft ist die Meinung des neuen Mannes genauso unwichtig wie die irgendeines Nachbarn oder fremden Passanten auf der Strasse. Ansprechpartner ist einzig und allein die KM.
Sohn ist 5 Jahre alt, Umgang gestaltet sich bislang so, dass Sohn einmal im Monat von Freitagnachmittag bis Samstagabend bei uns ist, die übrigen Freitage im Monat hat mein LG ihn 4 1/2 Stunden am Nachmittag. Das ist zu wenig und nur eine mündliche Absprache. LG nöchte nun 14-tägigen Umgang erreichen und das passt KM+Gatten gar nicht, so dass ich vermute, das steckt hinter der neuen Geschichte.
Das ist mit Abstand zu wenig Umgang. Da ist ne ganze Menge mehr drin. Beispiel: Alle 14 Tage von Freitag bis Sonntag, zusätzlich alle 14 Tage Montag bis Dienstag, zusätzlich alle Ferienhälften, zusätzlich alle großen Feiertage im jährlichen Wechsel.
Das wäre so in etwa die "übliche Regelung", die von Gerichten beschlossen wird. Ganz egal wie sehr die KM sich dagegen wehrt. Für die Meinung des neuen Mannes interessiert sich keine Sau. Dein LG sollte da dementsprechend selbstbewusst auftreten. Eine Regelung in diesem Umfang steht ihm und dem Sohn zu und das sollte so auch durchgesetzt werden.
Bei VS empfehlen wir dafür immer den Umgangsdreisprung:
1. Versuch eine einvernehmliche schriftliche Regelung mit der KM zu vereinbaren. Klappt das nicht, dann:
2. Beim JA um Hilfe und Vermittlung bitten, die er auch bekommen wird. Klappt das auch nicht, dann:
3. Antrag auf gerichtliche Umgangsregelung ans Amtsgericht. Das klappt dann.
Greetz,
Milan
Eine Frage habe ich noch:
Gestern Abend bei der Abgabe des Sohnes kam es wieder zu großer Diskussion. Als neuer Mann von KM wieder anfing, das Wort zu führen, habe ich ihm ganz klar gesagt, dass das eine Sache zwischen den Eltern ist und ihn genauso wenig was angeht wie mich und dass die beiden das unter sich diskutieren sollten. Wider Erwarten hat er sich in die Wohnung zurückgezogen und ich bin ein paar Etagen tiefer im Hausflur geblieben.
KM möchte auf keinen Fall mehr Umgang einräumen. Der Sohn hat ihr "die Genehmigung erteit, seinem Vater zu sagen, dass er nicht länger bei ihm bleiben möchte", LG handele also gegen Kindeswohl, wenn er versucht, ihn öfter zu sehen. Außerdem soll LG seinen Sohn endlich "in Ruhe lassen". Damit hat sich Schritt 1 des Dreisprungs quasi erledigt. Meine Frage: muss Schritt 2 zwingend vor Schritt 3 geschaltet werden, denn auch das wird nichts bringen, da bin ich sicher. Oder kann man gleich einen guten Anwalt aufsuchen?
Danke und Grüße
Soulmate
Servus Soulmate!
Meine Frage: muss Schritt 2 zwingend vor Schritt 3 geschaltet werden, denn auch das wird nichts bringen, da bin ich sicher.
Natütlich könnt ihr dies versuchen ... nur ist´s halt leider so, dass viele Richter es gerne sehen, dass VOR Gerichtsanrufung ALLE Möglichkeiten einer friedlichen und einvernehmlichen Lösung ausgeschöpft wurden.
Als neuer Mann von KM wieder anfing, das Wort zu führen, habe ich ihm ganz klar gesagt, dass das eine Sache zwischen den Eltern ist und ihn genauso wenig was angeht wie mich und dass die beiden das unter sich diskutieren sollten
Ich persönlich finde, diese Ansage hätte von Deinem LG kommen müssen!
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Moin Soulmate!
Die Schritte 1 und 2 führen selten zu einem Ergebnis. Aber man muss sie trotzdem gehen, damit einem vor Gericht später nicht vorgeworfen wird, dass man ein Prozesshansel ist und es nicht auf friedlichem Wege versucht hat.
Ich würde der KM im Rahmen von Schritt 1 trotzdem noch eine Umgangsvereinbarung schriftlich zukommen lassen mit der Bitte um Stellungnahme. Es wäre zu "schön", irrsinnige Sätze wie diese schriftlich von ihr vorliegen zu haben:
Der Sohn hat ihr "die Genehmigung erteit, seinem Vater zu sagen, dass er nicht länger bei ihm bleiben möchte"
und
LG handele also gegen Kindeswohl, wenn er versucht, ihn öfter zu sehen.
Was wäre, wenn Sohni der KM die Genehmigung erteilt ihn vom Schulunterricht zu befreien - handelt sie dann gegen das Kindeswohl, wenn sie ihn dennoch in die Schule steckt?
Greetz,
Milan
Hi Milan und Marco,
nur kurz noch einmal herzlichen Dank für Eure Antworten!!
Leider fürchte ich, KM wird den unglaublichen Mist, den sie so von sich gibt, nicht schriftlich fixieren. Eigentlich schade 😉
Grüße,
Soulmate