Um nochmal ganz sicher zu gehen.
Bei Dir lief das mit der Beschwerde alles korrekt.
D,h. du hast beim Amtsgericht eingereicht, die haben nicht abgeholfen und dann ging es zum OLG.
Richtig?
Dass die Anwältin der KM sowas versemmelte ist schon strange, aber gut, man lernt hier jeden Tag die interessantesten Dinge.
Würde mich mal interessieren was das für Ansprüche auslöst gegenüber der Anwältin seitens der KM.
Krass.
Wie dem auch sei, lass da jegliches nachtreten, konzentrier dich auf deinen case.
Ist nicht dein case, sondern ihrer.
Würde mich mal interessieren was das für Ansprüche auslöst gegenüber der Anwältin seitens der KM.
Krass.
Vermutlich wird die Anwältin Wiedereinsetzung in die Beschwerdefrist beantragen und bei einer entsprechend guten Begründung auch bekommen.
Ja, ich bin mir sehr sicher. Das Amtsgericht hat meine Beschwerde an das OLG weitergeleitet und ich habe auch ein Schreiben vom AG erhalten, dass es weitergeleitet wurde.
Wenn ich eine weitere Stellungnahme für meine Beschwerde einreichen möchte, kann ich das doch direkt an das OLG senden, oder? Es muss ja nicht an das AG gesendet werden, oder bin ich da falsch?
Das OLG hat eine Stellungnahme von der Verfahrensbeiständin angefordert und mir liegt nun diese Stellungnahme vor. Von Anfang an wusste ich, dass diese Verfahrensbeistand nicht taugt. Sie schreibt in ihrer Stellungnahme, dass ich mich in einer Ausbildung befinde und dass ich im Schichtdienst tätig bin. Viele Sachen in der Stellungnahme wurde einfach falsch dargelegt. Ich bin schon lange fertig mit meiner Ausbildung und arbeite auch nicht im Schichtdienst. Ich wollte diesbezüglich dem OLG auf die Fehler (Behauptungen) von der Verfahrensbeiständin hinweisen.
Hält ihr es für sinnvoll, wenn ich das tue. Auf der anderen Seite habe ich ein wenig Angst, dass das OLG eventuell von meinen Stellungnahmen genervt ist. Auf der anderen Seite finde ich es wichtig, dass das OLG wahrheitsgemäß Informationen erhält. Was denkt ihr?
Vermutlich wird die Anwältin Wiedereinsetzung in die Beschwerdefrist beantragen und bei einer entsprechend guten Begründung auch bekommen.
Ist das überhaupt noch möglich? Das OLG hat geschrieben, dass eine nachträgliche Beschwerde ist nicht mehr zulässig.
Hi!
Hält ihr es für sinnvoll, wenn ich das tue. Auf der anderen Seite habe ich ein wenig Angst, dass das OLG eventuell von meinen Stellungnahmen genervt ist. Auf der anderen Seite finde ich es wichtig, dass das OLG wahrheitsgemäß Informationen erhält. Was denkt ihr?
Du hast ja jetzt ein Aktenzeichen. Natürlich solltest du das richtig stellen. Direkt ans OLG.
"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)
Hi!
Du hast ja jetzt ein Aktenzeichen. Natürlich solltest du das richtig stellen. Direkt ans OLG.
Danke für deinen Rat! Werde ich machen.