Beschwerde gegen Um...
 
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Beschwerde gegen Umgangsbeschluss und EB laufen parallel...

 
(@jack-no7)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,
ich bitte mal um Einschätzung durch euch...

Was bisher geschah:
Ich habe mitte des Jahres Umgangsklage eingereicht. Ich konnte mich mit meinen Forderungen vollständig durchsetzen. JA und VB unterstützen mich und beschreiben ebenso wie der Richter - und natürlich auch ich 😉 - dass die Ängste welche die KM bzgl. des Umgangs zwischen mir und Sohnemann hat eher von persönlicher Natur sind als, dass dadurch wirklich das Kindeswohl gefährdet sein sollte. Alles wiederzufinden im Urteil, JA & VB Bericht.

Das Umgangsrecht beinhaltet eine zweiwöchige WE Regelung sowie einen Termin in der Woche dazwischen.
Dieser ist Exilein ein großer Dorn im Auge. Sie hat diesen bisher mit den unterschiedlichsten Begründungen boykottiert.
Teilweise mit attestierter Krankheit, dann war Kiga Einführungswoche etc. pp. Wir hatten uns damals in der mündl. Verhandlung darauf verständigt, dass wir in eine EB gehen.
Diese hat 3 Mon nach Urteilsverkündung dann auch stattgefunden. In der Zwischenzeit hat Exilein schon Beschwerde gegen das Urteil eingereicht.
Das ganze läuft nun also parallel. Die Beschwerde läuft und die EB Gespräche. Wir hatten uns im ersten EB Gespräch auf einen außergerichtlichen Kompromiss verständigt.
Wir kommen uns hier beide entgegen, ich aber in Summe ihr mehr als sie mir. War aber auch ok, denn man sollte sich über die weitere Ausgestaltung bis zum nächsten EB Termin Gedanken machen. Dieser wäre jetzt bald gewesen, wurde aber durch die KM nun abgesagt. Warum wissen weder ich, noch die EB Dame. Ich fühle mich aktuell sehr verarscht. Denn das was hätte besprochen werden sollen hätte Weihnachten und die Zeit zwischen den Jahren betroffen.
Nun kann ein nächster EB Termin frühestens Ende Januar stattfinden.

Parallel läuft gerade die Beschwerde. Inhalt der Beschwerde von Exilein ist ungefähr folgender: Sohnemann war in letzter Zeit häufig krank. Der Arzt kann organische Ursachen dafür ausschließen. Also müssen es psychische sein. Diese kommen daher, dass Sohnemann durch den intensiven Kontakt mit seinem Vater so oft "hin und her gerissen" wird. Ist klar... dass andere Umstände wie ein Umzug, der Wechsel des KiGa etc. auch Veränderungen mit sich bringen die ein Kind verarbeiten muss, wird natürlich nicht in Erwägung gezogen. Atteste o.ä. durch Ärzte liegen natürlich nicht bei. Lustig ist, dass Exilein in ihrer Beschwerde quasi indirekt zugibt, die enge Bindung zwischen mir und Sohnemann nicht akzeptieren zu wollen.
Mein Anwalt und ich haben innerhalb der Frist dazu natürlich Stellung genommen und sämtliche Ausführungen wiederlegt. Auch verstehen wir nicht, wieso sich Exilein trotz Versprechen vorm AG so lange Zeit gelassen hat um die EB wahrzunehmen und nun quasi ohne den Versuch einer außergerichtlichen Lösung Beschwerde einlegt. Der VB und das JA hatten mittlerweile auch schon Kontakt mit mir und weichen von ihrem Standpunkt den sie damals vorm AG vertreten haben nicht ab. Sie werden dem OLG empfehlen, die Beschwerde zurückzuweisen. Ich habe das selbe beantragt und zumindest darum gebeten, mit einer mündlichen Verhandlung abzuwarten bis weitere EB Gespräche gelaufen sind.

Ich finde ich habe aktuell nicht die schlechtesten Karten.
Was mich aber ärgert ist, dass Kompromisse wie sie in der EB erarbeitet wurden nun scheinbar nicht eingehalten werden. Die Kompromissvorschläge durch die EB Dame waren nämlich wirklich gute, mit denen ich gut hätte leben können und die vor allem auch für Sohnemann gut gewesen wären.
Nun habe ich meine Hand quasi schon ausgestreckt und Exilein etwas gegeben, ihr Entgegenkommen bleibt aber aus.
Ich habe einen sehr ausführlichen Umgangsbeschluss durch das AG in der Hand, der mit Ordnungsmitteln belegt ist. Ich könnte mir also eigentlich jeden einzelnen Umgangstag erstreiten.
Ob das so erstrebenswert ist, ist die andere Frage. Auch in Hinblick auf die noch laufende EB von der ich eigentlich mehr halte als von einem nächsten Gerichtsverfahren. Bringt jedoch nur dann was, wenn man auch dahin geht...

Jetzt vor Weihnachten werde ich noch die Füße still halten um keine Eskalation zu provozieren. Spätestens ab nächstem Jahr muss ich mir jedoch überlegen, wie ich damit weiter umgehe.
Setze ich alles auf eine dann hoffentlich stattfindende EB oder bestehe ich fortan einfach auf jedes Detail des Umgangsbeschlusses. Hängt natürlich davon ab, ob oder was das OLG nun weiter tut. Hier bin ich aufgrund der vorhandenen Rahmenbedingungen aber sehr entspannt.

Was denkt ihr darüber?

Jack

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.12.2012 16:37
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi Jack-no7,

wieso gibst Du so ein gutes Blatt aus der Hand?

1. Unbedingte Einhaltung des Umgangsurteils
2. Jeden Verstoß gegen den Umgangsbeschluss mit einem Antrag auf Ordnungsgeld beantworten

Mit einem Antrag auf einen Umgangsbeschluss hat man die Ebene der einvernehmlichen Einigung verlassen.
Ein Umgangsbeschluss ist für beide Parteien bindend. Die Elterngespräche hätte ich in dem Moment abgebrochen,
als Deine Ex gegen den Beschluss Einspruch erhoben hat, zeigt es doch, dass sie dieses Urteil nicht akzeptieren will.
Es sei denn, die Elterngespräche wurde als verbindlich in den Beschluss aufgenommen. Inhalt der Gespräche kann
aber nicht sein, über Umgangstermine zu diskutieren (diese sind bereits festgelegt), sondern nur die Verbesserung
der Kommunikation.

Hier ist ein insgesamt konsequenteres Vorgehen angesagt.

Lg,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 19.12.2012 17:33
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Jack,

kann Mux nur zustimmen. Auch wer Deine Geschichte nicht komplett kennt- aber mit dem Exen-Kaliber, was Du am Start hast, bringt doch nachgeben überhaupt nichts. Das hat Deine Exe bisher in jedem ihrer (teils sehr drastischen und für Außenstehende kaum nachvollziehbaren) Aktionen gezeigt. Mit "Bitte, Bitte" kommst Du bei einer solchen Exe nicht weiter. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 19.12.2012 19:53
(@wedad)
Rege dabei Registriert

Moin Jack,

Ich schliesse mich meinen Vorschreibern an. Der Beschluss ist, soweit nicht vom die "Ausserkraftsetzung" mit beantragt wurde weiterhin in Vollzug.
Ich würde auch keinen Mü vom Beschluss abweichen und wie im Beschluss festgelegt das Kind abholen. Wenn die sich weigert, direkt aufs Gericht, eine EV holen und damit zum JA um eine Übergabe zu vereinbaren. Wenn das nicht lappt, sofort das OG beantragen.
Ist die Beschwerde schon zugelassen? Bei der Begründung würde ich mich wundern, wenn die nicht direkt zurück gewiesen wird.

Gruß

Ole

P.S. Du wolltest doch schon vor geraumer Zeit ein OG beantragen?! Was ist daraus geworden?

***never give up***

AntwortZitat
Geschrieben : 19.12.2012 23:28
(@jack-no7)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,
danke für eure Einschätzung. Ich sehe es mittlerweile genauso. Bisher hat mich die wirklich sehr kompetente Dame der EB davon abgehalten, Ordnungsmittel zu beantragen. Das Recht habe ich ja immer noch, wenn die Gespräche scheitern. Und so fahre ich das im Moment auch. Mittlerweile hat sich Exilein darum bemüht einen neuen zeitnahen Termin für ein EB Gespräch zu finden.
Ihr Verhalten heute - wir sahen uns zufällig - zeigte auch große Unsicherheit. Sie hat wohl mittlerweile alle Berichte der Verfahrensbeteiligten bekommen und scheint zu ahnen, dass sie da wohl einen Stein ins Rollen gebracht hat den sie nicht mehr so leicht aufhalten kann. Es ist nämlich nicht so, dass ich in einem möglichen OLG Verfahren nur versuchen werde das AG Urteil aufrecht zu erhalten, ich sehe da an einigen Stellen auch noch "Optimierungsbedarf".
Sie überlegt sich nun ernsthaft, die Beschwerde zurückzuziehen und weiter auf die EB Gespräche zu setzen. Von mir aus gerne.
Ich werde den nächsten EB Termin abwarten, dieser ist recht bald. Wenn da nichts sinnvolles bei raus kommt, werde ich die "harte Tour" fahren..

Gruß
Jack

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.12.2012 00:50