Bestehenden Verglei...
 
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Bestehenden Vergleich ergänzen mit Androhung Ordnungsgeld bei ausbleibendem Umgang

 
(@dennishlb)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebes Forum,

 

ich habe seit 2023 einen Vergleich mit der KM, bei dem der Umgang an jedem zweiten WE geregelt ist (inkl. Uhrzeit und Ort) Leider ist in dem Vergleich kein Ordnungsgeld für unterlassen des Umgangs festgelegt. Wie kann ich das ergänzen? Gibt es Vorlagen? 

 

Vielen Dank.

Dennis.

Zitat
Topic starter Geschrieben : 19.11.2024 15:36
(@mirko999)
Nicht wegzudenken Registriert

Vergeudete Lebenszeit und unnötige Ausgaben.

Kein Gericht der Welt wird die KM zu Ordnungsgeld verurteilen. Viel wahrscheinlicher ist es, dass sie dich auf ein Abstellgleis stellen, damit Ruhe ist.

 

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2024 22:07
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@dennishlb
Es handelt sich wohl um einen gerichtlichen Vergleich (also eine vor Gericht "einvernehmliche" Lösung) zur Umgangsregelung, eine Abänderung dürfte  m.E. schwierig und mühsam werden.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 20.11.2024 08:42
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

gibt es einen Anlass für diesen Ergänzungswunsch? Oder willst Du damit "lediglich" vorbeugen? Es handelt sich um einen Vergleich - es wurde also ein gemeinsam verhandeltes Ergebnis durch das Gericht festgeschrieben. Als Prozesspartei würde ich keinem Vergleich zustimmen, der zu meinem einseitigen Nachteil ist. Auf "Vorrat" ohne Anlass wirst Du keine Festsetzung von Ordnungsgeld erreichen.

Wenn es bereits Nichteinhaltungen des Umgangsvergleich gibt, kannst Du neuerlich das Gericht bemühen und auf einen Beschluss bestehen, der sinnvollerweise auch die Androhung von Ordnungsgeld beinhaltet. Bei neuerlichen Verstößen gegen diesen neuen Beschluss kannst Du dann die Festsetzung des Ordnungsgelds beantragen.

Geschrieben von: @mirko999
Kein Gericht der Welt wird die KM zu Ordnungsgeld verurteilen.

Doch, solche Fälle gibt es und sogar bis hin zum Sorgerechtsentzug... siehe ordnungsgeld - Vater sein.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 20.11.2024 08:52
Samson1978 and dennishlb reacted
(@dennishlb)
Schon was gesagt Registriert

@deepthought 

Zuerst vielen Dank für deine Antwort.

Ja, es gibt einen konkreten Anlass für die Ergänzung. Der Umgang wurde mir zum wiederholten Mal, ohne Angabe von wichtigen Gründen, untersagt.

Kann ja nicht sein, dass man einen Vergleich schließt und niemand hält sich dran. Hätte ich mir das Geld zur Erwirkung sparen können. 

Ich werde mal die Beratungsstelle des Gerichts aufsuchen und fragen wie man damit am besten umgeht. 

Danke nochmals.

This post was modified 23 Stunden ago by dennishlb
AntwortZitat
Topic starter Geschrieben : 20.11.2024 09:31
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich würde dir raten die KM anzuschreiben und auf die Einhaltung des Vergleichs zu pochen, parallel dazu auch gern das JuA zur Vermittlung hinzuziehen. Sollte es einen dritten Verstoß geben, direkt mit einen neuen Antrag zum Gericht und dabei das Ordnungsgeld einfügen. Dann gibt es halt keinen Vergleich mehr, sondern einen Beschluss.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.11.2024 11:33
dennishlb reacted
(@dennishlb)
Schon was gesagt Registriert

@samson1978 

So in etwa sieht auch meine geplante Vorgehensweise aus. Vielen Dank für deine Einschätzung. 

AntwortZitat
Topic starter Geschrieben : 20.11.2024 11:56
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Gern geschehen. Dafür ist doch das Forum da. Manche KM denken halt, dass ein Vergleich nur ein inhaltsloser Wisch ist. Dann hatte sie halt ihre Chance und der Beschluss hat dann mehr Pfeffer.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.11.2024 14:48