Besuch des Kindes i...
 
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Besuch des Kindes im Hort

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(@staendigaerger)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Leute,

hier noch eine Frage, die ich in einem anderen Thread bereits angedeutet habe.

Ausgangssituation:
* geteiltes Sorgerecht
* 7J. Kind nachmittags fast immer bis 16.30h im Hort
* Umgangsvertrag vom JA, kein Gerichtsbeschluss

FRAGE:
Darf die KM mir verbieten, das Kind eine Stunde (15.30h) früher zu einem Spaziergang abzuholen, wenn es klar ist, dass das Kind sonst doch nur eine weitere Stunde im Hort hocken würde?

Natürlich würde ich mich mit ihre absprechen: Nur, wenn sie das Kind eigentlich um 16.30h abholt, würde ich es (ab und zu) eine Stunde früher nehmen und dann pünktlich um 16.30h bei ihr abliefern. D.h. der KM geht auf keinen Fall Umgang mit dem Kind verloren. Ausserdem würde das maximal ein Mal die Woche passieren.

Wie ist die genaue rechtliche Situation?

Danke für Antworten, Grüße,
Markus

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.10.2013 21:01
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Markus,

ich sehe hier eher die Gefahr, dass ihr die Umgangsprobleme auf den Kiga abwälzt (was passieren wird, wenn das Kind entgegen der normalen Abholzeiten vorher aus der Gruppe geholt wird.

"Ab und zu" geht bei stressfreien Elternbeziehungen. Ansonsten wird die KM auch anfangen, "ab und zu" Kindergeburtstage und Oma-Besuche an Deinem Umgangswochenende einzuplanen. Auch das würde Dir nicht gefallen.
Wenn ihr aber schon Probleme im Umgang habt oder eine feste Regelung, dann behalt die Reglungen bei. Bzw. sprecht darüber ob Du nicht generell einen zusätzlichen Tag in der Woche bekommen kannst (hier ist z.B. der Montag eine Idee, da Du dann Dienstag Euer sogar wieder in den Kiga bringen kannst und ein langes Wochenende hast). Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 16.10.2013 21:08
(@staendigaerger)
Schon was gesagt Registriert

Hmmm, kann die Parallele mit den Kindergeburtstagen nicht verstehen, denn es würde bzgl. Hort so geschehen, dass ihr nie eine Sekunde Umgang verloren ginge. Sie kann in der Tat irgendwelche Sachen einplanen, wenn mir keine Sekunde Umgang verloren geht. Da habe ich nix dagegen.

Drücke ich mich unklar aus? Bin langsam verunsichert hier...

Das frühe Abholen ist mit der KiTa grundsätzlich besprochen. Ab und zu (aber sehr selten) "darf" ich das ja nach gnädigster Absegnung "von oben". Aber mir wird es auch oft "von oben" "verboten", obwohl das Kind mir hinterher berichtet, es hätte wieder bis 16.30h da gesessen, sei als letztes Kind abgeholt worden und würde sich über einen Spaziergang mit mir freuen.

Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.10.2013 21:14
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

obwohl das Kind mir hinterher berichtet, es hätte wieder bis 16.30h da gesessen, sei als letztes Kind abgeholt worden und würde sich über einen Spaziergang mit mir freuen.

Ich hoffe doch mal inständig, dass Du nicht dem Kind gesagt hast, "schade, dass ich Dich nicht abholen durfte, dann hätte ich mit Dir einen Spaziergang gemacht"...  :puzz:

nein! es geht gar nicht darum, ob Du der KM Betreuungszeit wegnimmst, sondern es geht letztlich um Verlässlichkeit, für das Kind in allererster Linie, für Dich und auch für die KM. Und deshalb solltest Du Dich eben für einen konkreten Tag comitten. und dann ist es alles andere als illegitim, die Papazeit auch bis zum Abendessen zB um 19 Uhr oder gar die Nacht auszudehnen.

Und ja - spontan mal hier ne Stunde oder dort ein zusätzliches WE geht immer - wenn man kommunizieren kann.

Gruss Toto, der sich im Übrigen wundert welches 7jährige Kind sich über eine Std Spaziergehen freut, wenn es doch mit gleichaltrigen Spielzeit im Hort verbringen kann...  :puzz:

AntwortZitat
Geschrieben : 16.10.2013 21:41
(@fruchteis)
Registriert

(...)

Gruss Toto, der sich im Übrigen wundert welches 7jährige Kind sich über eine Std Spaziergehen freut, wenn es doch mit gleichaltrigen Spielzeit im Hort verbringen kann...  :puzz:

a) Kind könnte sich als letztes langweilen oder
b) spricht für die Qualitäten dieses Vaters

Solche spontanen Sachen sind mE gut möglich, wenn ansonsten alles rund und automatisch läuft, alle Beteiligten bezüglich des Umgangs Sicherheit, Zuverlässigkeit und Vertrauen verspüren.
Ich würde solche Experimente zunächst sein lassen und ersteinmal guten Standard etablieren.

Wie sind eigentlich die Ferienumgänge, Feiertage, Weihnachten und Neujahr geregelt? Darüber ist wenig zu lesen.   

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.10.2013 22:22
(@tarek)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo StändigÄrger,

ich würde solche Aktionen - Kind spontan und ohne Absprache mit KM in deren Betreuungszeit von der Schule abholen - auf jeden Fall unterlassen. Sie sind schon oft als Steilvorlagen genommen werden, Vätern die Polizei zu schicken (Sorgerecht hin oder her: Wenn die Beamten wissen, dass das Kind bei der Mutter lebt, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass sie es zu ihr mitnehmen). Das kann dann ganz schnell eskaliert werden, bis hin zum Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts, des Sorgerechts und der Aussetzung der Umgangsregelung (damit das Kind "zur Ruhe kommt"). Manchmal passiert das noch am selben Tag.

Davon unabhängig: Auch bei den Horterziehern macht es sicher keinen guten Eindruck, wenn Du einfach auftauchst und das Kind mitnimmst, obwohl Kind und Erzieher davon ausgehen, dass KM es abholt. Man ist dort sicher nicht darauf erpicht, in einen Elternkonflikt verwickelt zu werden.

Von der schwierigen Situation für das Kind, das nicht weiss, wer nun für es zuständig ist, ganz zu schweigen.

Denkbar ist, das Kind nachmittags in der Schule zu besuchen und einfach auf dem Schulgelände mit ihm Zeit zu verbringen. Bei der angespannten Situation mit der KM dürfte es allerdings nicht schön für das Kind sein, wenn es die Begegnung der Eltern erlebt (wenn Du also noch da bist, wenn KM kommt).
Vielleicht kannst Du auch ab und zu Zeit mit dem Kind verbringen, indem Du Dich als Begleiter bei Ausflügen, Bastelaktionen, als Vorlesevater etc. anbietest. Dies wird i.d.R. früh angekündigt, so dass Du Urlaub nehmen kannst. Und es lässt sich kaum "eskalieren", da ja alles im Rahmen der Schule passiert. Kinder finden es übrigens toll, wenn ihre Eltern manchmal in der Schule präsent sind.

Wie dem auch sei: Grundsätzlich ist es jedenfalls überhaupt kein Drama für ein Kind, bis 16.30 im Hort zu sein.

Insgesamt scheint es mir so, als ob Du eigentlich nur am WE für Dein Kind regelmäßig Zeit erübrigen kannst. Das wäre aber auch für jeden nicht getrennten Vater heute ziemlich wenig, oder?

Gruss
Tarek

AntwortZitat
Geschrieben : 16.10.2013 23:54
(@staendigaerger)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Leute,

danke für die Antworten. Ich versuche mal zusammenfassend die Sache etwas klarer darzustellen.

Derzeit kommuniziere ich jedes WE mit der KM und frage, an welchem Tag ich das Kind abholen und bringen darf. Ab und zu wird mir ein Tag genannt, den ich in der Regel aus beruflicher Sicht zusagen kann. Ab und zu muss ich sagen "Ups, Mittwoch, das wird diese Woche nicht klappen. Geht es auch Dienstag?". Dann heisst es oft, ohne Nennung von Gründen "Nein". Oft wird von vorneherein kein Tag genannt.

Wenn es mir dann mal zugestanden wird, so rufe ich morgens beim Hort an, habe eh die Abholberechtigung, bin pünktlich dort, hole es ab, mache einen Spaziergang, z.T. zum Spielplatz etc. Das Kind weiss auch vorher stets Bescheid und weiss generell immer, wer an dem Tag wann abholt.

Frage ich das Kind im Nachhinein "Hat Dich denn die Mama oder Oma früher abgeholt", so verneint es quasi immer.

Mein Wunsch und ganz ehrlich -- auch wenn es hier gleich mal in Abrede gestellt wird (Warum eigentlich?) -- der Wunsch des Kindes ist, dass ich es ein Mal pro Woche früher abhole und dann der Mutter bringe, so dass ihr keine Zeit mit dem Kind verloren geht. Es ist nicht vorgesehen -- wie hier von Jemand eingeworfen -- die Zeit dann länger auszudehnen, unpünktlich zu sein etc. In drei Jahren Umgang bin ich mit dem Kind kaum mal 10min. zu spät gewesen.

Zu dem Vorschlag, das Kind nachmittags zu besuchen und auf dem Schulgelände zu bleiben: Es handelt sich um sowas wie ein Besuch, nur dass wir eben das Schulgelände verlassen. Die Mutter wünscht ja auch, dass das Kind dann gebracht wird.

Insgesamt besteht hier eine Situation, in der alles zur Zufriedenheit Aller klappt. Bis auf die Tatsache, dass die KM völlig willkürlich "Nein" sagt, vor allem, wenn ich ihr mal einen Gefallen nicht erfüllen konnte, weil es einfach nicht ging, was sie mir aber nicht glaubt. Es stellt sich nun heraus, dass dieses "Nein" wirklich völlig willkürlich ist: Weder holt sie das Kind an dem betreffenden Tag dann früher ab, noch mag das Kind nicht, noch wird mit dem Kind an dem Tag noch etwas besonderes unternommen. Das habe ich alles schon "herausgefunden".

Die obigen Hinweise bzgl. der Polizei sind genau der Grund, weshalb ich die Frage hier stelle. Ist es denn auf jeden Fall rechtlich so, dass ich mein Kind -- unter Absprache mit allen Beteiligten aber ohne Einverständnis der KM -- NICHT abholen und der KM bringen darf? Und kann es denn wirklich sanktioniert werden?

Insgesamt scheint es mir so, als ob Du eigentlich nur am WE für Dein Kind regelmäßig Zeit erübrigen kannst. Das wäre aber auch für jeden nicht getrennten Vater heute ziemlich wenig, oder?

Nochmal zu meiner berufliche Situation. Ich arbeite in einem Gleitzeit-System und bin Pendler. Ich bin oft genug "früh" zu Hause, aber auch oft genug "spät" >19h. Ich kann mir ab und zu einen halben oder ganzen Tag freinehmen, kurzfristig nach Arbeitsanfall. Ich weiss am WE zuvor, wie meine Woche aussehen wird, jedoch kann ich nicht generell und für alle Zeiten einen bestimmten Wochetag zusichern, ausser Freitag vielleicht 17h.

Moin.
Ich hoffe doch mal inständig, dass Du nicht dem Kind gesagt hast, "schade, dass ich Dich nicht abholen durfte, dann hätte ich mit Dir einen Spaziergang gemacht"...  :puzz:
...
Gruss Toto, der sich im Übrigen wundert welches 7jährige Kind sich über eine Std Spaziergehen freut, wenn es doch mit gleichaltrigen Spielzeit im Hort verbringen kann...  :puzz:

Weisst Du, klar hetze ich mein Kind gegen die KM auf, solange bis es des Nachts nicht schlafen kann. Was könnte man auch von einem Fragesteller Gutes erwarten?
Aber weisst Du auch, die nicht-Playstation-gedröhnten Kinder vom Lande, denen die Beine noch nicht zusammengewachsen sind, machen gerne eine Runde mit dem Papa, den sie selten sehen. Sie gehen sogar am WE freiwillig zum Wandern in die Berge, nein, sie wünschen es sich sogar. Und im Hort spielen sie mit den Kumpels jeden Tag und haben dies auch am Abholtag bereits zwei Stunden getan. Sorry, das musste ich dann zu Deinem Einwand doch mal schreiben.

...

Tatsächlich ist es so:
Die Sache mit dem Hort stellt für mich eine Möglichkeit dar, das Kind öfter zu sehen, weil es de facto Niemanden tangiert und auch ausreichend vorher kommunizierbar ist: Kind, Hort und KM wissen Bescheid, KM verlieren keine Minute, Kind freut sich.

Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.10.2013 09:39
 Mux
(@mux)
Registriert

Moin StaendigAerger,

zu der KITA-Geschichte sieht es so aus, dass Du hier rechtlich und auch praktisch nichts gegen den Willen der KM machen kannst. Und es übrigens auch der falsche Weg ist.
Der Weg, den Du nur gehen kannst und der Dir schon mehrfach hier skizziert wurde, ist folgender: Organisiere Dein (Arbeits)leben so um, dass Du neben jedem zweiten Wochen-
ende zusätzlich Zeit unter Woche für Deine Tochter hast. Diesen Umgang kannst Du dann versuchen im Gespräch mit der Mutter oder ggf. in Form eines Antrages vor Gericht durchzubringen.

Wenn Du das aus welchen Gründen auch immer nicht kannst oder willst, ist es keine Alternative etwas zu versuchen, wo Du glaubst, Deine Ex sei außen vor. Also Abholung von KITA / Schule oder
sich der Tochter ohne Wissen der KM nähern ist nicht der Weg. Dein Sorgerecht nützt Dir hier auch nicht viel. Du magst zwar z.Z. eine Abholberechtigung haben. Nach Deiner ersten "illegalen" Abholung
der Tochter wird Deine Ex der KITA mitteilen, dass Du die Tochter nicht mehr abholen darfst. Das war es dann.

Ich kann zwar Deine Gedanken verstehen, dass es doch eigentlich problemlos möglich sein sollte (ich konnte am Anfang auch nicht verstehen, dass ein menschliches Wesen wie meine Ex so verbohrt sein konnte,
dass ich wegen so ne Kleinigkeit wie einer Kitaabholung Anwälte und Gerichte und einstweilige Verfügungen und Zwangsgeldanträge brauchte). Wenn es aber so ist, wie Du sagst, dass Du mit Deiner Ex nicht
reden kannst und sie zu Deinen Vorschlägen einfach "Nein" sagt, dann ist das so und von Dir hinzunehmen.

Willst Du was dagegen machen, gibt es nur obigen Weg über das Gericht.

Deshalb solltest Du überlegen, ob es nicht doch eine Möglichkeit gibt im Gespräch mit Deiner Ex eine Lösung zu finden. Nur hier kann es nämlich eine flexible Lösung des Umgangs geben. Gegen den Willen der Ex gibt es immer nur fixierte Umgangstermine. Das ist schon aus rechtlichen Gründen so.

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 17.10.2013 11:24
(@fruchteis)
Registriert

(...)
Die obigen Hinweise bzgl. der Polizei sind genau der Grund, weshalb ich die Frage hier stelle. Ist es denn auf jeden Fall rechtlich so, dass ich mein Kind -- unter Absprache mit allen Beteiligten aber ohne Einverständnis der KM -- NICHT abholen und der KM bringen darf? Und kann es denn wirklich sanktioniert werden?
(...)

Frage dazu zwei Juristen und du erhältst 5 Antworten, weil Grauzone.

Die einen vertreten die Ansicht, daß Kitabetreuung in den Bereich der Alltagssorge des ET fällt, der diese Betreuung veranlaßt. Dieser ET entscheidet.

Die anderen sagen, es handele sich um wesentliche Angelegenheiten, die aber nur im Einvernehmen entschieden werden können.

Der nächste sagt, daß, wenn Kitaufenthalt NICHT in die Umgangszeit fällt, der Umgnagsberechtigte dort gar nix zu suchen hat.

Dann ist wieder die Ansicht anzutreffen, daß Fremdbetreuung nachrangig sei und vorrangig durch die Eltern zu erfolgen hat, also etwadurch Ausweitung des Umgangsrechts, was aber in Konflikt zur Kontinutät der Kitabetreung stehen könnte...

Mein Ansatz in dieser Situation wäre:
Klären,
- was ich als Vater zusätzlich zum Standardumgang zuverlässig übernehmen kann
- was die subjektiven und objetiven Interessen des Kindes sind
- welche Einschränkungen der Kitabesuch verträgt
- wie ich die Mutter für mehr Umgang meinerseits gewinnen kann

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.10.2013 11:34
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin StaendigAerger,

auch in dieser Frage stellst Du immer selbst ein Bein - und dann fällst Du drüber. Denn so "vernünftig" Deine Argumente Dir selbst erscheinen mögen: Deine Ex muss sich nicht daran halten; diese Zeiten sind vorbei. Ihr kategorisches "Nein" hat im Zweifelsfall denselben Grund wie die Antwort auf die Frage, warum Hunde sich die Eier lecken: Weil sie es kann. Deine Angst, irgendwas falsch zu machen und dafür die Konsequenzen tragen zu müssen ist schon hier aus jedem Posting zu lesen; Deine Ex wird Dich gut genug kennen, um mit Deinen Ängsten zu spielen wie die Katze mit der Maus: Du spielst ja mit.

Ob Du Dich dem "Nein" beugst, kann Dir hier niemand abnehmen; das musst Du schon allein entscheiden und verantworten. Niemand hier kann Dir sagen, was dann passiert - von "die Ex freut sich über mehr Freizeit" bis "die Ex startet eine Klage", "die Ex schickt die Polizei" oder "die Ex beschränkt den Umgang" ist alles möglich. Du wirst es nur herausfinden, wenn Du es versuchst.

Auf irgendwelche Spielchen von der Sorte "ich weiss nicht, wann ich frei habe - aber wenn ich frei habe, hat sie mir sofort das Kind auszuhändigen, weil das ja mein Recht ist" braucht sie sich jedenfalls nicht einzulassen. Auch Deine Ex muss ihren Haushalt, ihren Job und ihre Zeit sortiert kriegen. Und natürlich ist auch für ein Kind eine gewisse Planbarkeit und Struktur vorteilhaft. Abgesehen davon ist ein Hort ja kein Gefängnis; andere Kinder hocken den ganzen Nachmittag allein zuhause, weil ihre Eltern arbeiten müssen.

Komm weg von dieser Super-Nanny-Schiene; die gibt es nicht. Aber man kann ein- und denselben Sachverhalt unterschiedlich begründen: Man kann sagen "ich will das so haben, weil das mein Recht ist und weil du ne blöde Kuh bist" und man kann sagen "ich entlaste Dich gerne mal für ein paar zusätzliche Stunden oder einen Tag; Du hast mit Job und Kind ja auch 'ne Menge Stress".

Tipp: Auf der Konfrontationsschiene verlierst Du - selbst wenn Dir Deine eigenen Argumente noch so "vernünftig" erscheinen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.10.2013 11:38




(@staendigaerger)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Mux,

was Du hier beschreibst, habe ich bereits befürchtet.

Arbeitsleben umorganisieren geht mit Einschränkungen schon. Aber regelmäßig garantiert um 15.30h frei nehmen ist fast unmöglich. Verbleibt vielleicht einen Wochentag einzuführen, an dem ich z.B. ab 18h bis zum nächsten Tag Zeit habe. Das hat dann natürlich nichts mehr mit dem Hort zu tun. Aber ob die Mutter dazu "ja" sagt. Freiwillig wohl nicht. Es geht ihr leider darum, die Dinge zu diktieren, was man an vielen sinnlosen Kleinigkeiten merkt -- auch wenn jetzt wieder geschrieben wird, ich bilde mir das ein oder wäre selbst schuld.

Ich versuche ja gerade -- so wie im anderen Thread mir angedeutet wurde -- umzudenken, kleine Chancen zu nutzen, flexibel zu sein. Ich versuche es für die KM trotzdem so verlässlich wie möglich zu mache, mich so gut es geht abzusprechen. Einfach nur, damit ich mein Kind an mehr als nur zwei WE sehen kann. Dazu versuche ich Zeiten zu nutzen, die ansonsten "brach liegen".

Aber, ja, ich habe verstanden, Mux, was Du geschrieben hast, wie es anzustellen ist und was ich dazu bieten muss.

Dann ist wieder die Ansicht anzutreffen, daß Fremdbetreuung nachrangig sei und vorrangig durch die Eltern zu erfolgen hat, also etwadurch Ausweitung des Umgangsrechts, was aber in Konflikt zur Kontinutät der Kitabetreung stehen könnte...

Auf so eine Auslegung hätte ich gehofft.

Auf irgendwelche Spielchen von der Sorte "ich weiss nicht, wann ich frei habe - aber wenn ich frei habe, hat sie mir sofort das Kind auszuhändigen, weil das ja mein Recht ist" braucht sie sich jedenfalls nicht einzulassen. Auch Deine Ex muss ihren Haushalt, ihren Job und ihre Zeit sortiert kriegen. Und natürlich ist auch für ein Kind eine gewisse Planbarkeit und Struktur vorteilhaft. Abgesehen davon ist ein Hort ja kein Gefängnis; andere Kinder hocken den ganzen Nachmittag allein zuhause, weil ihre Eltern arbeiten müssen.

Komm weg von dieser Super-Nanny-Schiene; die gibt es nicht. Aber man kann ein- und denselben Sachverhalt unterschiedlich begründen: Man kann sagen "ich will das so haben, weil das mein Recht ist und weil du ne blöde Kuh bist" und man kann sagen "ich entlaste Dich gerne mal für ein paar zusätzliche Stunden oder einen Tag; Du hast mit Job und Kind ja auch 'ne Menge Stress".

Liebe Brille,

vielen Dank für Deine Mühe. Wenn Deine Antwort nicht die Sache, die ich oben dargestellt habe, in übertriebener Weise wiedergeben würde, so könnte ich da viel besser folgen.

1. Spielchen "ich habe Zeit, Du musst machen": Dem ist doch gerade nicht so. Sie soll überhaupt nix müssen und nie nach meiner Pfeife tanzen. Keiner verlangt das. Keiner hat das geschrieben. Ich habe doch hingegen GANZ DEUTLICH geschrieben, dass es AUSSCHLIEßLICH um Zeiten geht, da das Kind im Hort hockt und die Mutter keine Zeit für es hat.

2. Nanny-Schiene??? In der Tat kommuniziere ich seit langer Zeit genau auf die von Dir vorgeschlagene Weise mit ihr, denn Du hast die Idee des positiven Verkaufens wohl nicht erfunden. Ich sage zu ihr: "Ich nehme Dir die Abholung ab. Du bist flexibel. Du kannst noch einkaufen gehen. Du kannst eine Freundin besuchen. Das Kind kann, wenn Du es willst, über Nacht bei mir bleiben. Ich richte mich nach Dir. Wenn Du erst später zu Hause bist, dann bringe ich Dir das Kind eben erst später. Ganz wie Du willst". Liebe Brille, wenn ich Dir nun hunderfach schwöre -- WIE BEREITS IM PARALLELEN THREAD ERFOLGT --, dass ich mit meiner Ex sehr freundlich rede, auch noch nie etwas gegen ihren Willen getan habe, stets die Vorteile für sie hervorhebe und das Kind auch wirklich dafür ist, mich zu sehen, sich sehr freut bei Abholung -- wenn ich Dir das so versichere, kannst Du es dann unterlassen, mir das Gegenteil unterzuschieben!? Das würde es mir erleichertern, Deinen Ausführungen zu folgen. Vielen Dank!
Ausserdem hoffe ich, dass andere Kinder mit 7 nicht oder zumindest nicht lange ALLEINE zu Hause sitzen müssen, so wie Du beschriebst. Ausserdem ist mein Kind JEDEN TAG im Hort und FREUT SICH WAHNSINNIG ÜBER MEINEN BESUCH!!! FAKT, FAKT, FAKT!!!
Auch habe ich doch oben geschrieben, dass das Kind es bisher immer schon Tage vorher weiss, dass ich zur Abholung komme.

Es tut mir also leid, dass die Realität eine andere ist, als die, die Du, Brille, hier ständig andeutest. Drück' DU Dich doch mal POSITIV AUS!

Liebe Brille, es tut mir leid, wenn ich Dir zu nahe treten muss, aber ich finde, Du liest nicht, was ich schreibe. Es ist einfach schade, denn gerne hätte ich Deine Meinung Ernst genommen. So entsteht aber bei mir der Eindruck, als würdest Du völlig falsch einschätzen, was passiert und was ich vorhabe. Du unterstellst mir sowohl hier als auch in dem anderen Thread, dass ich negativ kommuniziere, auf das Kindeswohl nicht eingehe, Egoismus etc. Warum nur? Du kennst mich doch gar nicht! Ich versuche Dich daruaf hinzuweisen, dass dies nicht so ist. Du machst jedoch unbeeindruckt weiter. Wieso? Muss ich Dich denn nun ignorieren? Muss das sein? Ich mag das eigentlich nicht tun müssen.

Eines ist klar: SIE spielt ein Spielchen mit mir und wird, je nach Tageslaune, stets versuchen, mich zu ärgern. Sie benutzt es als Druckmittel, damit ich ihr Gefallen tue, was jedoch nicht immer möglich ist.

Bei der psychologischen Beratung waren wir beide schon. Sie will da jedoch nicht mehr hin.

Viele Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.10.2013 11:57
(@fruchteis)
Registriert

SA,

es spricht doch nichts dagegen, wenn Du Deine Sach- und Rechtsauffassungen gut begründet gegenüber Mutter, Ämtern und Gerichten vertrittst.

Wenn Du mehr Umgang möchtest, dann arbeite tragfähige Vorschläge aus.
Du solltest aber bedenken, daß solche Flexi-Regelungen erhebliches Streitpotenzial mit sich bringen können.

Ämter und Gerichte sind bemüht (und auch verpflichtet), Streitpotenzial der Eltern so gering wie möglich zu halten. Das sollte auch Dein Anliegen sein.

Flexi-Regelungen haben in Deinem Fall noch zu wenig Platz.
Diese Ziele solltest Du robust erst dann weiter verfolgen, wenn alles andere absolut reibungslos verläuft.

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.10.2013 12:11
(@staendigaerger)
Schon was gesagt Registriert

@wildlachs

Klingt gut. Nur, was ist tragfähig?

Die flexible Lösung derzeit klappt WUNDERBAR! Ich frage an, frage an und frage an. Höflich, höflich, höflich. Und sie sagt ab und zu mal "ja", in der Regel "nein" (obwohl nachgewiesener Maßen bei 95% der "Neins" nichts degegen spräche).

Eine andere Art flexibler Lösung wird es von ihrer Seite freiwillig nicht geben.

Sie müsste entweder vom Psychologen oder JA überredet werden oder vom Gericht gezwungen.

Das heisst also, ich versuche dies (Psychologe, JA oder Gericht) oder lasse es bleiben, oder?

Gut, Gericht scheidet wohl aus!? Obwohl weder etwas gegen das Kindeswohl spricht, noch die Mutter Umgang abgeben müsste. Faktisch jedenfalls. Wie die Mutter das vor Gericht darstellen würde, ist eine andere Sache.

Sehe ich das richtig?

Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.10.2013 12:26
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Markus.

Ich lese hier schon ein wenig "Machtspielchen" heraus: Von der KM sowieso, aber auch argumentierst, was Du "herausgefunden" hast bzw. unterstellst der KM, dass Kind lieber im Hort zu lassen, als das Du es abholen darfst. Es wurde Dir hier schon (mehrfach) geschrieben, aber auch noch mal von mir: Vergiss die Konfrontationsschiene - da verlierst Du. Entweder ihr könnt reden und habt ein gewisses Grundvertrauen zueinander mit Blick auf das Kind, dann kann Flexibilität Einzug halten (das wäre in jedem Fall zu befürworten, da gehören aber zwei (freiwillige) Mitspieler dazu). Oder es braucht klare Absprachen, die dann derart lauten: Am [Mittwoch] ist das Kind bis [19] Uhr [oder vielleicht regelm. bis zum nä. Morgen?] beim KV. Wie Du dann die Nachmittagsbetreuung ausübst, also selbst, durch Großeltern oder eben Hort-Betreuung, ist letztlich Deine Sache (und mit einem 7jährigen zu kommunizieren). Aber Du musst verlässlich jmd. organisieren können, der bei Schließzeit des Horts da ist, wenn Du es nicht schaffst.

Kurze Randbemerkung weil es meine Kommentare betraf:

Weisst Du, klar hetze ich mein Kind gegen die KM auf, solange bis es des Nachts nicht schlafen kann. Was könnte man auch von einem Fragesteller Gutes erwarten?

Auch so was kann man hier öfters lesen (auch von ratsuchenden KVs) und war angesichts Deiner Formulierung nicht auszuschließen - wenn dem nicht so ist, umso besser!  :thumbup:

Aber weisst Du auch, die nicht-Playstation-gedröhnten Kinder vom Lande, denen die Beine noch nicht zusammengewachsen sind, machen gerne eine Runde mit dem Papa, den sie selten sehen. Sie gehen sogar am WE freiwillig zum Wandern in die Berge, nein, sie wünschen es sich sogar. Und im Hort spielen sie mit den Kumpels jeden Tag und haben dies auch am Abholtag bereits zwei Stunden getan.

Mittlerweile hast Du ja schon ergänzt, dass es um einen "Spaziergang" zum Spielplatz ging. Und ja, wandern kann interessant sein, ebenso wie der "Spaziergang" zum Laubsuchen und Kastaniensammeln in diesen Wochen. Aber letztlich halte ich eine nachmittagliche Fremdbetreuung (vulgo Hort) auch für angemessen und nicht per se zu verteufeln, wenn gewisse Qualitätsstandards eingehalten sind und es dann eigentl Spiel- und Freizeit mit anderen Kindern/ Freunden ist (haben wir doch eigentlich immer gerne selbst erlebt in dem Alter). Sollte beides nicht so sein, dann müsste aber die ganze Fremdbetreuung in Eurem Fall überdacht werden. Mit allen Folgen, die es für die Berufstätigkeit von KM (und KV) haben kann.

Nichts für Ungut, Gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 17.10.2013 12:28
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Eine andere Art flexibler Lösung wird es von ihrer Seite freiwillig nicht geben.

Flexibel Regelung müssen freiwillig mitgetragen werden. Sonst können sie nicht funktionieren.
Und dann ist ein "Nein" von der KM auch zu akzeptieren - Gründe sind nicht nötig und müssen schon gar nicht von Dir verstanden werden.

Ansonsten hilft nur Verlässlichkeit! Die kannst Du dann vermutlich auch einklagen!

Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 17.10.2013 12:30
(@staendigaerger)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Toto,

alles klar, kein Problem. Ich verstehe, dass hier vielleicht "vorsorglich" bestimmte Berfürchtungen von den Kommentatoren geäussert werden. Aber dennoch, man sollte zunächst vom Positiven ausgehen und einer Darstellung Glauben schenken. Einen weiteren Kommentator hier betrifft dies insbesondere. Schade irgendwie, man fühlt sich
1. nicht Ernst genommen,
2. verzerrt es die Darstellung der Realität und
3. verführt es weitere Kommentatoren dazu, von der verfremdeten Realität auszugehen.

Tatsächlich möchte das Kind mit dem Vater durch das ländliche Dorf spazieren und von der Schule erzählen und Sachen von mir wissen. Der Spielplatz ist nicht mal immer erwünscht. Die Zeit ist eh knapp, das Stündchen. Das Kind möchte mir auch einfach etwas im Hort malen und mir das Bild direkt schenken, bevor es dies vergisst. So sieht die Realität nun mal aus. Es ist keine Beschönigung. Es gibt ab und zu auch mal einen schlechten Tag, wie im normalen Leben, aber sehr selten. Die KM macht übrigens keinen Spaziergang mit dem Kind. Tut mir leid, das schreiben zu müssen, aber das ist so. Und ich schreibe dies WERTUNGSFREI!!! Sie muss es nicht tun, aber das erklärt, wieso sich das Kind darauf freut, einen Spaziergang mit mir machen zu dürfen.

"herausgefunden": Nun, mal im Ernst, das ist doch nicht schwer. Und es ist auch nichts dabei, wenn ich das Kind etwas über seinen Wochenalltag frage. Das habe ich auch schon gemacht, als die vorgetragene Problematik nicht bestand. Das ist normal "bei uns".

Nun gut, nach Deinem Vorschlag geht es also nicht anders, als dass ich mir einen festen Tag organisiere. Aber, damit tatsächlich das Streitpotential gemindert wird, müsste dieser Umgangs-Abend in einen Gerichtsbeschluss gefasst werden. Das ist risikoreich.

Ich vermeinde nun nochmals das Fass aufzumachen, warum die Gegenbenheite überhaupt so wie beschrieben sind. Wie Wildlachs oben schrieb, könnten sich die Ämter auch auf die Sichtweise stellen, dass elterliche Betreuung VOR Fremdbetreuung geht. Mir würde auch reichen, das Kind nur zu "besuchen", mich also kaum von der Einrichtung zu entfernen, und weg zu sein, bevor die KM auftaucht. Es müsste eben nur legal sein.

Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.10.2013 12:40
 Mux
(@mux)
Registriert

Hallo StaendigAerger,

ich habe schon die verschiedensten Umgangsreglungen durch und diverse Umgangsverfahren. Ich habe am Anfang ähnlich wie Du gedacht. Ich hatte immer neue Ideen wie ich mein Kind mehr sehen könnte, die Mutter hat geblockt bzw. hat ihre Machtspielchen gespielt und ich bin zu Anwälten gerannt, habe mich im Internet informiert und habe versucht, dass beste für meinen Sohn (nun 10 Jahre) herauszuholen und irgendwas zu tun.

Ich arbeite Vollzeit, 1 h Stunde Fahrzeit von zuHause weg, habe flexible Arbeitszeiten und einen lockeren Chef. Mein Verhältnis zu meinem Sohn ist toll. Wir haben gerade zwei super Wochen auf Kreta verbracht.

Aus meiner Erfahrung ist es wichtig, das Kind möglichst aus den Streitigkeiten herauszuhalten (das heißt nicht, keine Gerichtsverfahren zu führen!), zum Glück hat meine Ex zwar einen Schaden, aber sie hat nie meinen Sohn manipuliert, mich abzulehnen. Das ist viel wert und das kann ich bei Dir auch nicht herauslesen.

Die Zeit als ich das Modell hatte, meinen Sohn neben den 14tägigen Umgang, am Mittwoch von der KITA abzuholen, war echter Stress. Ich musste die Arbeit früh verlassen, die Stunden nacharbeiten, die KITA pünklich erreichen, und trotzdem bei meinem Sohn ganz entspannt ankommen und wenn er quengelte und nervte ganz ruhig bleiben. Ich musste ihm gut zureden, dass es jetzt nicht nach Hause ging. Ich musste drauf gefasst sein, dass er schon von der Mutter abgeholt war und alles umsonst war. Ich hatte einen Gerichtsbeschluss in der Tasche und immer die Nummer meiner Anwältin dabei. Ich musste mit der U-Bahn durch die ganze Stadt nach Hause fahren, ihm dann irgendwann Essen zubereiten, ins Bett bringen und morgens sehr früh wecken und rechtzeitig in die KITA bringen, wo er etwa fast eine Stunde allein war, weil ich der einzige war, der sein Kind so früh brachte. Und dann zur Arbeit hetzen. Will sagen, es war ganz schön Stress. Natürlich war es schön, den Sohn öfter zu sehen, aber es war sehr anstrengend, es in diesem Alter (er war damals 3,5-4 Jahre) neben meinem Job und gegen den Willen der KM zu tun.

Sie zog dann weg und wir hatten dann das 14tägige Modell. Einen Unterschied habe ich im Verhalten nicht feststellen können. Momentan habe ich bei Gericht wieder einen Antrag gestellt, um den 14tägigen Umgang auszuweiten. Diesmal allerdings aus dem Grund, mich mehr in das Schulleben meines Sohnes einzubringen.

Es gab also bei mir die verschiedensten Phasen, auch unlogische Phasen, wo ich wegen einer Stunde mehr Umgang vor Gericht gegangen wär.

Aus meiner Erfahrung ist es möglich, mit 14tägigen Umgang für sein Sohn als Vater dazusein und ein sehr gutes Verhältnis aufzubauen. Mehr ist erstrebenswert und manchmal auch notwendig. Jeder sollte sich aber  Gedanken über Aufwand, Kosten, Folgen, Nutzen und Durchführbarkeit der ganzen Geschichte machen, wenn die KM völlig blockt.

Wenn in Deinem Fall die Wochenende fix sind (also Du jedes zweite und auch Ferien und Feiertage fair geteilt werden, ist das so?), wäre das für mich erstaml o.k.! Und wenn auf Zuruf noch der ein oder andere Zusatztermin rausspringt, würde ich den einfach wahrnehmen und mich nicht ärgern, wenn die KM einfach mal "Nein" zu Deinen Vorschlägen sagt.

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 17.10.2013 12:50
(@staendigaerger)
Schon was gesagt Registriert

@Mux

Vielen Dank für diese Darstellung "aus dem Leben gegriffen".

Du sprichst viele Gedanken an, mit welchen ich "kämpfe", also

Gewissen versus Aufwand

Gerechtigkeitsgefühl versus Ausweglosigkeit

Super!

Sorry, mal dumme Frage: Man muss doch dann jeden Pups, den man unternimmt, "Antrag bei Gericht" o. ä. jedesmal bezahlen, oder? Wie teuer ist denn das so grob? Ich habe da noch überhaupt keine Erfahrungen.

Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.10.2013 12:56
 Mux
(@mux)
Registriert

Es gibt Anwälte, die arbeiten nach RVG und welche, die nur auf Honorarbasis arbeiten (hier sind Stundensätze von 200-250 € nicht unüblich!).
Streitwert eines Umgangsverfahrens ist 3000 €. Bei einem normalen Verfahren (ohne Gutachten u.ä.) kommen so etwa Kosten von knapp 1000 €
nach RVG auf Dich zu. Hängt auch davon ab, ob es einen Vergleich gab oder nicht etc.

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Geschrieben : 17.10.2013 13:11
(@tarek)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo StändigÄrger,

nochmal in aller Klarheit zu diesem und dem anderen Thread: Ein Gerichtsverfahren zum dritten Wochenendumgang oder zu Spaziergängen während der Hortzeit ist der falsche Weg. Es wird unter den von Dir geschilderten Bedingungen (Du hast keine Zeit für Umgang unter der Woche) vorhersehbar damit enden, dass der 14tägige WE-Umgang festgeschrieben wird, den Du ohnehin schon hast.

Denn kein deutsches Familiengericht wird dem Vater drei von vier Wochenenden zuteilen, also fast die gesamte richtige Freizeit eines Schulkindes. Und eine Regelung, die einer berufstätigen Mutter auferlegt, ein Kind zunächst um 16.30 vom Hort abzuholen und es dann um 18.30 Uhr dem Vater zu übergeben, weil er erst dann Zeit hat, wird ebenfalls kein Familiengericht beschliessen. Schon gar nicht bei einem 7jährigen Kind.

Zudem wird ein Verfahren die Kommunikation massiv verschlechtern und die Bereitschaft der Mutter, Dir das Kind ab und zu unter der Woche zu überlassen, auf Null senken.

Aus meiner Sicht ist Folgendes die viel bessere Strategie:

1) Kommunikation mit der KM (möglichst unter Mediation, am besten bei der Institution die damals den Deal zwischen Euch zustandegebracht hat), dabei ausdrückliches Akzeptieren ihres Wunsches, genausoviele WEs wie Du mit dem Kind zu verbringen, bei gleichzeitiger Betonung des Kontinuitätsbedürfnisses des Kindes, das ja bisher praktisch wöchentlich Umgang mit Dir hatte; Vorschlag: ein Nachmittag mit Übernachtung bei Dir jede Woche. Tag: Nach Wahl der Mutter. Ggf. kannst Du Dich immer noch runterhandeln lassen auf einmal alle zwei Wochen oder eben nur Nachmittag ohne Übernachtung.

2) Entsprechend Arbeitszeit reduzieren/umverteilen, um mehr für Dein Kind da zu sein. Wie oft hättest Du denn bei den bisherigen Arbeitszeiten intensiv Zeit mit dem Kind verbracht, wenn Du nicht von der KM getrennt wärst?

Ob diese Strategie klappt, ist zwar auch nicht gesagt; aber sie ist jedenfalls nicht von vornherein aussichtlos, teuer und das Elternverhältnis beschädigend.

Falls gar nichts gehen sollte, Du auch keine anderen Dinge (z.B. mehr Ferienzeit, längere Wochenenden) raushandeln kannst und Du damit nicht leben kannst, solltest Du jedenfalls nicht wegen eines dritten WE, sondern eben wegen einer zusätzlichen Übernachtung unter der Woche vor Gericht gehen. Das hat zumindest gewisse Aussichten, da ein verbreitetes Modell.

Gruss
Tarek

AntwortZitat
Geschrieben : 17.10.2013 14:30




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