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Besuchsrcht eines 15 Monate alten Sohn

 
(@epe1980)
Schon was gesagt Registriert

Hallo an alle,

Mein Name ist Kai und ich habe einen wunderbaren 16 Monate alten Sohn. Ich bin mit der KM sehr schnell schwanger geworden und wir haben für uns entschieden es zu bekommen, was später als das schönste Geschenk und Erlebnis,was ich Kennenlernen dürfte und bekam! 12 Monate nach seiner Geburt , kam die KM angeblich mit mir nicht mehr klar, und hat sich mit einem Bekannten wo ich ihr vorgestellt habe, stätigen Kontakt über eine Community und haben sich ohne mein wissen nicht nur getroffen sondern auch gelästert und mich angelogen. Nachdem ich da ein misstrauen hatte habe ich ein Programm zur Überwachung meines NB installiert. Was ich sah und erfuhr, kann ich kaum wieder geben, doch es führte zur Trennung. Sie lässt mich meinen Sohn besuchen kommen aber nur wenn es ihr recht ist, ich fahre jedesmal zu ihr , damit unser Sohn in seinem gewohnten Umfeld ist und Sie macht das mir zum Vorwurf. Aber kommen kann sie ja nicht da sie zu wenig Geld hat, angeblich. Sie hat bereits denn 3 Mann in drei Monate Trennung mit dem sie es versucht Kontakt zu haben,Billig oder? Und ich versuche ruhig zu bleiben um keinen Stress zu verursachen und Sie wirft mir vor sie handelt zum wolle unseres Sohnes. Ich frage nach ob wir was machen können oder ich ihn holen kommen kann? Und nachdem sie ja bereits mit einem anderen Typen was ausgemacht hat darf ich keine Zeit mit ihm verbringen!

Besuchen darf ich nur wenn sie will , haben darf ich ihn  nicht(übers WE), denn Kontakt wie abendliches telefonieren, sagt muss reichen für die tage an denen du nicht da bist, mitlerweile entfremdet sich mein kleiner da ich wie die anderen Männer nur der Besuch bin. Und wenn ich das ihr versuche klar zu machen , schaltet sie ab und meint das sie nicht mehr machen muss und mir bereits viel entgegen kommt!

Meine Frage ist was kann ich machen wie kann ich klar machen welche Rechte ich auch hab und welche Pflichten auch Sie hat. Wir haben beide das Sorgerecht und ich mache mir bereits sorgen, doch Ihre Sorgen bin bloß ich. Da ich Vater sein will und alles dafür mache. Und sie nur an sich denkt! Ich kann noch viel mehr erzählen doch das sprengt die Festplatte des Servers!lol

Im ernst, wer kennt sich aus auch mit Gesetzen zu meinem Fall, was kann ich anbringen womit kann ich ihr das klarmachen, mitlerweile habe nurnoch wut in mir und trauer!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.08.2011 02:19
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey Epe,

willkommen hier im Forum. Hier wirst Du viele Tipps und Hinweise bekommen können. Aber ganz wichtig ist: Hass, Wut oder sonstige Emotionen helfen Dir bei der Lösung des Konflikts nicht weiter.

Gut ist schon mal, dass ihr beide das gemeinsame Sorgerecht habt.

Was jetzt erfolgen muss, ist ein regelmäßiger Umgang mit Deinem Sohn. Was die KM (Kindsmutter) veranstaltet geht auf jeden Fall nicht. Ihr braucht ein vernünftiges Wecheselmodell. Das bedeutet, dass Dein Kind alle 2 Wochen das Wochenende verbindlich bei Dir ist, bzw. auch an Tagen unter der Woche, wenn ihr das hinkriegt.
Und in der Zeit wo Du Umgang mit dem Kind hast, hat Deine Ex nichts zu melden. Genausowenig hast Du Dich dafür zu interessieren, ob sie neue Männer kennenlernt etc. Das klingt hart, aber nur so bekommst Du die innerliche Distanz hin.

Wir empfehlen hier den Umgangsdreisprung: Das heisst: Du versuchst erstmal mit der KM ein Wechselmodell zu vereinbaren.
Klappt das nicht, wendest Du Dich an das zuständige Jugendamt (und kündigst ihr das auch vorher mal an) und dann wird vorn dort ein Vermittlungstermin anberaumt. Das alles ist natürlich freiwillig. Blockt sie ab, kommt man hier nicht weiter, es wird aber dann auch aktenkundig. Letzter Schritt wäre eine gerichtliche Klärung des Umgangs.

Unsere Experten werden Dir sicher noch weitere Tipps geben können. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2011 02:30
(@nadda)
Registriert

Hallo Epe,

als allererstes würde ich dir raten dir genau zu überlegen, in welchem Umfang du Umgang haben möchtest. Was kannst und willst du zeitlich leisten und wie kriegst du das beruflich unter?

Wenn dir das klar ist, entwirfst du für dich eine Umgangsregelung die du der KM dann auch gerne schriftlich mitgeben kannst, als Verhandlungsbasis. Es empfiehlt sich hier wirklich sehr großzügig zu fordern, gestrichen wird immer.

Wie Ingo schon richtig erklärt hat: Geht sie darauf nicht ein, wendest du dich ans Jugendamt und hast auch hier schon einmal eine Verhandlungsgrundlage. Passiert auch dort nichts, dann eben Gericht.

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, es ist klug eine Umgangsregelung erst mit anderen zu besprechen. Anderer Blickwinkel tut oft gut. Du kannst hier gerne deine Vorstellungen einstellen und wirst dann sicher Meinungen dazu bekommen.

Positiv ist auf jeden Fall schon einmal das ihr gemeinsames Sorgerecht habt.

Zwei Fragen wären meiner Meinung nach noch interessant: Wird euer Kind noch gestillt? Wie war die Betreuung des Kindes vor euerer Trennung geregelt?

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2011 10:24
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!
Kleine Ergänzung/Konkretisierung:

Ihr braucht ein vernünftiges Wecheselmodell. Das bedeutet,

dass das Kind hälftig von jedem Elternteil betreut wird, getreu dem Motto: "Dem Kind beide Eltern zu gleichen Teilen".

Ansonsten sehe ich es wie meine Vorschreiber, Du brauchst eine (vor allem für Dich) umsetzbare, verlässliche und verbindliche Regelung für regelmäßigen Umgang (ausserhalb von KM´s Mauern).
Bedenke hierbei, dass ein (bald) 1,5 jähriges Kind auch ohne Weiteres bei Dir übernachten kann, wenn es nicht gestillt wird.

Hinweis zur Umgangsdauer:
Da es keine gesetzlichen Regelungen gibt, hat sich
"je kleiner das Kind, desto häufiger aber kürzer die Umgänge,
je älter desto seltener, aber längere Umgänge"
eingebürgert.

Grüßung
Marco

**Edit: Ergänzung

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2011 11:52
(@epe1980)
Schon was gesagt Registriert

Hallo und dank für schnelle vorschläge,

mein Sohn wird seitdem 8.monat nicht mehr gestillt. Wir haben vorher, als wir noch zusammen waren sie ist in Mutterschutz und ich gehe Arbeiten, also klassisches Bild.
Und da ich leider 12h und mehr gearbeitet habe, hatte sie auf einmal die Idee, ach vielleicht habe ich ja mit anderen mehr spaß!
Ich habe bereits darüber mit dem JuAmt gesprochen und sie haben mir das gleiche zum Besuchsrecht mitgeteilt wie der 3 Eintrag(82 MArco), doch dass sieht meine Ex anders , ich darf mich nach ihrer Meinung Glücklich schätzen, das sie ja abends immer anruft bevor sie den kleinen ins Bett bringt! Sagte ihr darauf , das sie das nicht für mich sondern für unseren Sohn macht.
Ich fahre jede freie Minute in Absprache mit der Mutter,(wenn sie nichts geplant hat) zu unserem Sohn um zeit mit ihm zu verbringen was sie aber mittlerweile stört; ihre aussage:

ich stelle dir unsere Wohnung zur Verfügung damit du zeit mit deinem Sohn hast. ("Muss ich jetzt auf die Knie fallen??) ich sagte ihr das ich zu ihr komme damit unser Sohn sein zuhause und gewohntes Umfeld hat und falls was ist kann ich schneller bei ihr sein. Und da ich nur der Besucher bin wie die anderen Männer , ist bereits eine Distanz spür und sichtbar. warum gibt es nix handfestes vom Gesetz her , warum haben Mütter Vorrang, Väter lieben ihre Kinder auch genau so wie Mütter. Und die Vaterfigur ist im heranwachsen eines Sohnes genauso wichtig bzw vielleicht sogar wichtiger als bei einer Tochter.Doch bei dem stätigen ein und aus der Männer , bin ich nicht mehr oder weniger als die! Und meine Ex schiebt immer unser Kind vor , da sie ja weiß was richtig ist und was er braucht. Lächerlich diese Aussage ,damit habe ich sie  konfrontiert ,das es nur dinge sind die sie Glücklich macht und auch kann, da kann ich nicht mitreden oder ihr vorschreiben aber sie soll unser Kind daraus halten, sie kann ihn mir geben in der Zeit, dann wär das kein Thema, aber sie ist stur und meint es ist nicht schlimm und solange er Spaß hat ist doch nix schlimmes dabei! Gegen Spaß sagt keiner was , aber denn kann er mit seinem Vater haben. Gestern hatte sie ich mit einem Doppelt so alten Mann getroffen und den ganzen tag verbracht, anstatt da sie ja weiß das ich auch Zeit und lust auf unseren Sohn habe und wünsche, kam nur , du musst dich bei mir melden wenn du ihn sehen willst und zeit hast ich komme nicht auf dich zu, das will ich nicht!!  "Ahhhhhh Horror!" Ich könnte die W....en! Ja ich habe eine riesen wut und könnte an die decke gehen, doch für unseren Sohn halte ich mich zurück! Ich will nicht diesen schritt machen und das alles vor Gericht klären aber sie drängt mich dazu.

Wenn einer ähnlichen Fall oder mir was handfestes dazu sagen kann oder zeigen kann , bitte ich darum , ich bin bereits am verzweifeln ich bin nicht mehr ich! ich gebe alles und werde dafür gefickt und verarscht und steck zurück für unseren Sohn , was ihr noch mehr Angriffsfläche bietet. 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.08.2011 13:23
(@nadda)
Registriert

Hallo Epe,

ruhig bleiben, alles andere hilft dir und deinem Kind nicht weiter!

Wie Marco völlig richtig geschrieben hat ist öfter und dafür nicht ganz so lang bei kleineren Kindern besser. Das Exe da keine Lust drauf hat ist jetzt erstmal nicht das Problem. Die Frage wie du dir Umgang vorstellen kannst steht immer noch im Raum. Denk mal darüber in Ruhe nach, stell es hier rein und dann sehen wir weiter.

Dieses Wechselmodell das hier angesprochen wurde wird mit deiner Exe wohl nicht machbar sein, bei einer 50% Betreuung durch jedes Elternteil muss man sich einfach absprechen können. Aber irgendwo zwischen diesen 50% und 0% sollte deine Umgangsregelung ansetzten.

Wichtig ist noch das jetzt schnell zu machen, vertrödel keine Zeit! Vor allem nicht wenn du jetzt schon bemerken kannst das dein Kind den Bezug zu dir verliert musst du wirklich schnell ran an die Sache.

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2011 13:34
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin epe,

warum gibt es nix handfestes vom Gesetz her ,

das "Handfeste" gibt es durchaus; der Gesetzgeber hat es in >>>§ 1684 BGB<<< niedergeschrieben. Erfreulicherweise hat er aber nicht dazu geschrieben, wie genau der Umgang abzulaufen hat, denn das ist nun mal in jedem Fall unterschiedlich. Allerdings steht dort auch nirgends "Mütter bestimmen, wo der Umgang stattfindet". Deshalb wäre es sinnvoll, wenn Du jetzt mal zwischen Eurem Streit und ihren neuen Partnern trennst (die Dich sowieso nichts angehen) und Dich einfach auf das Wesentliche fokussierst: Den Umgang mit Eurem Sohn in einer von Dir bestimmten Umgebung; beispielsweise in Deiner Wohnung, auf dem Spielplatz oder wo auch immer. Nachdem Sohnemann nicht mehr gestillt wird, gibt es NICHTS, was seine Mutter besser könnte als Du.

Dafür schreibst Du Deine Vorstellungen am besten mal auf ein Stück Papier und legst es Deiner Ex vor (nachdem wir hier drübergeschaut haben). Beispielsweise jedes zweite Wochenende von Freitag bis Sonntag und dazu in den umgangsfreien Wochen einen Nachmittag plus irgendwelche Ferienzeiten. Das Ganze mit der freundlichen, aber klaren Ansage, dass Ihr Euch jetzt entweder unter 4 Augen darauf einigt oder ein Familiengericht das Ganze anordnet.

Eure alten Streitereien über die Vergangenheit haben in dieser Frage nichts zu suchen und bringen keinem von Euch was; lass sie einfach beiseite. Es geht nur um die Zukunft.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2011 13:50
(@epe1980)
Schon was gesagt Registriert

Mein vergleich den ich mit der KM anstrebe:

Umgangsrecht des Vaters K** für seinen Sohn N**
An die Kindsmutter, hiermit klären wir das Umgangsrecht für unseren gemeinsamen Sohn N**. Da in der momentan herwachsungsphase in der unser Sohn steckt, die wichtigste ist, wünsche ich ein Umgangsrecht jeden Di, Do, und Sonntag , sowie das jedes 2te Wochenende unser Sohn bei mir schläft. Das ist mitlerweile bereits möglich da Du unseren Sohn nicht mehr stillen musst.
Darüber hinaus erbitte ich Dich , deinen privaten Umgang mit anderen Männer ohne Noel abzuhalten , da bereits eine Entfremdung sichtbar und spürbar ist.
Die Abendlche Anrufe wenn du unseren Sohn zum Bett fertig machst , liegt nicht nur im meinem Interresse sondern auch zum Wohle unseres Sohnes , da du ja ihm die Möglichkeit seinen Vater zuhause zu haben genommen hast!
Diese Angebot ist laut Gesetz mit dem Namen, Wechselmodell< (auch 50/50-Modell genannt).

Ansonsten muss ich davon ausgehen das du dem  Parental Alienation Syndrome (P.A.S.) handelst und bewusst Einfluß auf unseren Sohn ausübst und somit den Kontakt und das Sozialethische heranwachsen unseres Sohnes mit dem Vater boykottierst. Was zur einer schädigung des Vater/sohn- verhältnisses beiträgt.
Unter P.A.S. - Eltern-Entfremdungs-Syndom- (erforscht von Richard A. Gardner, USA) ist die bewusste und unbewusste Beeinflussung der Kinder durch den sie betreuenden Elternteil gegen den anderen Elternteil zu verstehen.

Desweiteren ersuche ich Dich jeglichen Kontakt in der heranwachsungphase unseres gemeinsamen Sohnes , da jeder 50% Sorgerecht/pflicht hat, deinen Umgang mit anderen Männern alleine und nicht im beisein unseres Sohnes zu halten. Du kannst und dass gehört zu deiner Pflicht ihn mir bringen bzw ich hole ihn. Darüber hinaus bist du genauso verplichtet mir an den Tagen an dem ich N** habe ihn mir zu bringen und zu holen, gerne komme ich da dir auch wieder entgegen , da ich an unseren Sohn und nicht an mich oder dich denke!
Ich glaube auch in deinem Interresse zu sprechen, wenn ich sage , das wir das nicht vor Gericht klären müssen und du (wie du immer so schön sagst,: Zum wohle von n** handelst), nach dem Wechselprinzip dich richtest.
Sollte durch irgendwelchen Umständen deiner oder meiner Seite ein Tag nicht wie geplant stattfinden, soll und wird das nicht zum nachteil ausgelegt sondern unter Absprache an einem anderen Tag gewährt.
Mit freundlcihen grüßen
K**
Papa unseres Kindes

**Realnamen entfernt, bitte Forenregeln beachten**

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.08.2011 14:16
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus epe!
Packe es besser in eine friedöliche, einvernehmliche Umgangsvereinbarung, ohne Emotionen, ohne Wünsche, Anschuldigungen  oder Vorschriften.
Such mal ain bisschen hier im Forum, es gibt Mustervereinbarungen ...
diese änderst Du nach deinen Vorstellungen, lasst uns mal gegenlesen, wenn von uns ein "go" ertönt, schickst Du das ganze an KM mit der Bitte bis zu tt.mm.jjjj entweder zuzustimmen oder Ihre Vorschläge einzubringen. So läuft das.

Im Einzelnen noch:

Darüber hinaus erbitte ich Dich , deinen privaten Umgang mit anderen Männer ohne Noel abzuhalten , da bereits eine Entfremdung sichtbar und spürbar ist.

Vergiss das, würdest Du Dir von KM in der Richtung Vorschriften machen lassen wollen, hättest Du eine LG?

Ansonsten muss ich davon ausgehen das du dem  Parental Alienation Syndrome (P.A.S.) handelst und bewusst Einfluß auf unseren Sohn ausübst und somit den Kontakt und das Sozialethische heranwachsen unseres Sohnes mit dem Vater boykottierst. Was zur einer schädigung des Vater/sohn- verhältnisses beiträgt.
Unter P.A.S. - Eltern-Entfremdungs-Syndom- (erforscht von Richard A. Gardner, USA) ist die bewusste und unbewusste Beeinflussung der Kinder durch den sie betreuenden Elternteil gegen den anderen Elternteil zu verstehen.

Wenn Du jetzt schon die Keule auspackst, verbaust Du Dir jetzt schon den Weg einer einvernehmlichen Regelung (wer droht, will keinen Frieden). Damit kannst Du davon ausgehen, dass Du lange für ein Umgangsrecht kämpfen wirst.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2011 14:34
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey Epe,

kann Marco nur zustimmen. Ja, es ist hart für uns Väter sows mitansehen zu müssen, doch es bringt absolut nix. Du hast kein Recht hier Vorschriften zu machen bzw. würdest Du dies für Dich genausowenig akzeptieren, wenn Du in ein paar Monaten wieder eine neue Beziehung hast.

Und zum Thema Telefonieren: Ich halte hiervorn überhaupt nichts. Auch wenn es "schön" sein sollte, dringst Du damit mehrmals pro Woche in das Leben des Anderen ein und bietest nur Gelegenheit, wieder aufgestaute Frustrationen beim anderen abzulassen bzw. wird der im Hintergrund hustende Partner aufeinmal zum Hauptgesprächsthema etc. Lass dass und konzentrier Dich auf eine sachliche Formulierung des geregelten Umgangs. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2011 14:42




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin epe,

schreib das Ganze mal "von aussen" in der dritten Person unter Verwendung Eurer Namen oder "Vater" und "Mutter". Auch nichts mit "erbitten" o. ä., sondern klare Aussagen.

Und ja: Wer im Haushalt Deiner Ex anwesend ist, geht Dich nichts an und hat in einer Umgangsregelung auch nichts zu suchen. Zumal Du Dir damit jede moralische Rechtfertigung verbaust, Deine Umgangszeit eigenverantwortlich zu gestalten: Dann kann kann Deine Ex mit gleichem recht verfügen "Umgang findet nur in meiner Wohnung und unter meiner Aufsicht statt". Und dann seid Ihr beide keinen Schritt weiter.

Selbst wenn bei Deiner Ex jeden Tag ein anderer Knabe zu Besuch kommt und über Nacht bleibt, ist das eben so. Umgangsregelungen beinhalten auch den Respekt vor der Lebensführung des anderen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2011 14:47
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Epe,

schau mal bitte hier:

Wegweiser für den Umgang nach Trennung und Scheidung.

Der Deutsche Kinderschutzbund listet in knapper und verständlicher Form auf, was die Beteiligten im Sinne der Kinder-UN-Kinderrechts-Konvention bei einer Trennung und Scheidung beachten sollten.

Auf Seite 13 wird das Kapitel Umgang knapp zusammengefasst: "Ziel der Umgangsregelung sollte sein, dem Kind einen möglichst leichten Zugang zu beiden Eltern zu erhalten und zugleich das Pendeln zwischen den zwei Zuhause auf ein Minimum zu reduzieren."

Auf Seite 57 steht eine Checkliste der Punkte, die in einer zwischen den Eltern auszuhandelnden Umgangsregelung geklärt werden sollte:

"Zu regeln sind:
-> Der Umgang des Kindes an den Wochenenden bzw. an einzelnen Wochentagen.
-> Die Orte der Umgangskontakte, besonders für Säuglinge und Kleinkinder.
-> Der Umgang mit anderen Bezugspersonen (Wer und Wann).
-> Die Umgangsregelungen zu besonderen Ereignissen und Festtagen. Hier sollten auch folgende Fragen geklärt werden: Wer holt und bringt das Kind? Wie werden die Kosten für Einschulung, Kommunion, Geburtstage u.a. aufgeteilt?
-> Die Ferienregelungen (Weihnachts-, Winter-, Fastnachts-, Oster-, Pfingst-, Sommer- und Herbstferien).
-> Besondere Aktivitäten und Hobbys des Kindes sollten immer dann bedacht werden, wenn sie Einfluss auf den Umgang haben können, z.B. Wettkampfsport.
-> Gemeinsame Erziehungsziele, z.B. TV- und PC-Konsum.
-> Abhol- und Bringe- Dienste. Sind die Wege zwischen den Wohnorten der Eltern sehr lang und wird es daher notwendig, dass beide Elternteile sich am Abholen und Bringen des Kindes beteiligen, sollten diese Fragen geklärt werden.
-> Das Vorgehen im Konfliktfall, z.B. das Gespräch mit einer Mediatorin bzw. einem Mediator.
-> Der Rhythmus, in dem sich die Eltern über das Funktionieren der Regelungen und mögliche Anpassungen informieren."

Finde  ich als Gedächtnisstütze für eine eigene Vereinbarung sehr hilfreich.

Bezogen auf das Alter von Kindern im Alter eures Sohnes und einen passenden Umgang steht dort:

"Säuglinge im ersten Lebensjahr brauchen eine möglichst konstante Versorgung und Zuwendung. Sie bauen Bindungen auf zu wenigen Personen, die ihnen vertraut werden. Besuche sollten nach Möglichkeit häufig (wöchentlich oder öfter) sein, aber nicht länger als wenige Stunden dauern."

bzw.

"Zwei- und dreijährige Kinder sind besonders trennungs-empfindlich. Nach der Trennung ihrer Eltern fürchten sie häufig, auch den noch verbliebenen Elternteil zu verlieren. Sie brauchen klar überschaubare Tagesabläufe und feste Rituale. Besuche sollten häufig (wöchentlich oder öfter) sein und können einen halben bis ganzen Tag dauern. Übernachtungen sind in den Fällen sinnvoll, in denen das Kind positive Bindungen zu dem umgangsberechtigten Elternteil entwickelt hat (z.B. wenn das Kind bereits mit dem umgangsberechtigten Elternteil zusammenlebte und dessen Haushalt gut kennt)."

Mein DEM und ich haben unsere Kinder (auch den Jüngsten) bereits während des Zusammenlebens annähernd gleich intensiv betreut. Sodass auch nach der Trennung kein Grund bestand, von Übernachtungen in Papas neuer Wohnung abzusehen. Da du in den ersten Monaten zwölf Stunden täglich außer Haus unterwegs warst, hört es sich an, als sei das bei euch ganz anders gelaufen und euer Kleiner sei in erster Linie an die Betreuung durch seine Mama gewöhnt.

Unter solchen Voraussetzungen würde ich als Mutter bzw. Vater den Aufbau einer tragfähigen Beziehung zu einem mitbetreuenden Elternteil ähnlich handhaben, wie die Eingewöhnung des Kindes in eine Krippe oder bei einer Tagesmutter: "Lieber öfter kurz als seltener lang mit dem Risiko von Heimweh und Trennungsängsten bei einem noch nicht zweijährigen Kind."

Konkret auf euren Fall und deine BEschwerden über das Verhalten der KM bezogen:

Mir würden ständige Besuche meines Verflossenen in meinen vier Wänden auch auf die Nerven fallen. Und ganz sicher würde ich selbst bestimmen wollen, wann ich bei mir zuhause Besuch empfangen will und wann nicht.

Insofern finde ich deinen Unmut ebenso verständlich wie die Neigung deiner Ex, sich gegen dein Eindringen in ihre Privatsphäre abzugrenzen.

Ich glaube, dass die meisten Erwachsenen es ebenso handhaben, dass sie Kontakt zu einem/einer Ex (auch dem eigenen Nachwuchs zuliebe) nur ungern in den eigenen vier Wänden hätten. Man hätte sich ja schließlich nicht getrennt, wenn beide immer noch große Sehnsucht danach hätten, einander täglich zu treffen.

In deinem Text lese ich noch sehr viel Eifersucht und Kränkung, sowie die Neigung die Lebensführung deiner Ex zu kontrollieren.
Einerseits kann ich das nach eurer Vorgeschichte aus deiner Sicht nachempfinden. Auch eure Trennung ist ja noch ganz frisch.
Andererseits ist Eifersucht und Kontrolle definitiv kein Weg zu einem einvernehmlichen und respektvollen Umgang auf Elternebene nach der Trennung als Liebespaar und Mitbewohner.

Was deine Ex in ihren vier Wänden anstellt geht andere Menschen nur solange etwas an, wie sie mit ihr gemeinsam in einem Haushalt leben und es eben auch deren Zuhause ist. Oder wenn man nachweisen kann, dass sie kriminelle Handlungen dort begeht. Nichts davon trifft auf deine Schilderung zu.

Wenn du langfristig zum Wohle eure Kindes mit der Mutter deines Sohnes kooperieren willst, führt an einer klaren Trennung zwischen deiner Kränkung und deinem Zorn als gehörnter und ausgenutzter Liebhaber einerseits sowie einem respektvollen und wohlwollenden Umgang zwischen dir als Vater und der Mutter eures gemeinsamen Sohnes andererseits auf Dauer kein Weg vorbei.

Als bei uns noch alles (der Ärger, der Schmerz, der Groll, die Angst) in Folge der Trennung ganz frisch war, haben wir die Übergabesituationen oft in der Öffentlichkeit (auf einem öffentlichen Spielplatz, in einem Café mit Spielecke, bei IKEA oder an einem Fastfood-Lokal mit Außenspielplatz) durchgeführt. So waren wir beide auf neutralem Terrain und hatten auch mehr Hemmungen, gegeneinander ausfallend zu werden, als ohne die Anwesenheit fremder Menschen.

Viel Erfolg wünscht euch

🙂 Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2011 15:42
(@epe1980)
Schon was gesagt Registriert

An Biggi , danke für deine erlichen und klaren worte ich kann dir nur rech geben in allem was du geschrieben hast. Und ja es ist für mich schwer los zu lassen,da ich immer noch an "unsere Familie " glaube.
Andere Gedanken und Tatsachen laufen darüber hinaus , das sie das alles wissentlich macht um Ihrer Schwester (die sind wie Zwillinge) gleich zu tun. Ihre Schwester hat den Vater Ihres ersten Kindes nach 2 Jahren verlassen weil sie sich in einen älteren Mann verliebte, gleich macht meine Ex. Dann war sie ihm fremd gegangen mit nem Jüngeren was zu einer weiteren Schwangerschaft führte und zum Glück bis heute hält denn sie bekommen mitlerweile das 2te Kind!
Und mein Standpunkt ist das sie das gleiche jetzt machen wird um , die änlichkeiten und das sie ja voll die gleichen personen und und sind , zu leben und äussern!
Mitlerweile hat sich wieder was getan sie hat mir jetzt das besuhsrecht auf das WE eingeschrenkt aus ihrem trotz heraus und mir gesagt das ich nichts tun kann ausser zu warten und auch den Umgang mit ihrem neuen nicht verbieten darf!

Ich bin müde bin mit bösen Gedanken am Kämpfen dass diese nicht Überhand nehmen und ich mich vergesse vorallem mein Ziel nicht verliere , unseren Sohn.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.08.2011 16:59
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin epe,

sie hat mir jetzt das besuhsrecht auf das WE eingeschrenkt aus ihrem trotz heraus und mir gesagt das ich nichts tun kann ausser zu warten und auch den Umgang mit ihrem neuen nicht verbieten darf!

dann wäre das vielleicht ein Ansatz: Du erklärst ihr, dass Du eingesehen hast, dass ihr neuer Partner Dich nichts angeht und Du nichts mehr dazu sagen wirst - und nimmst ihr damit den Grund für ihren Trotz. Und möglicherweise stellt sie gerade WEGEN ihrer neuen Liebe demnächst fest, wie toll kinderfreie Wochenenden sein können...

Es ist zwar nicht toll, aber menschlich: Du reklamierst ein Mitspracherecht in ihrer Lebensführung - und fällst damit auf die Nase. Sie hat die Hände auf Eurem Kind - und erlaubt oder verbietet Dir den Umgang. Das Ganze heisst "das längere Ende der Wurst." Und sie hat es in der Hand...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.08.2011 17:35
(@epe1980)
Schon was gesagt Registriert

Mein neuer Versuch für den Wechselplan,

Ziel der Umgangsregelung sollte sein, dem Kind einen möglichst leichten Zugang zu
beiden Eltern zu erhalten und zugleich das Pendeln zwischen den zwei Zuhause auf ein Minimum zu reduzieren.

Der Deutsche Kinderschutzbund listet in knapper und verständlicher Form auf, was die Beteiligten im Sinne der Kinder-UN-Kinderrechts-Konvention bei einer Trennung und Scheidung beachten sollten.

Bezogen auf das Alter von Kindern im Alter unseres Sohnes und einen passenden Umgang steht dort:

"Säuglinge im ersten Lebensjahr brauchen eine möglichst konstante Versorgung und Zuwendung. Sie bauen Bindungen auf zu wenigen Personen, die ihnen vertraut werden. Besuche sollten nach Möglichkeit häufig (wöchentlich oder öfter) sein, aber nicht länger als wenige Stunden dauern." 

bzw. 

"Zwei- und dreijährige Kinder sind besonders trennungs-empfindlich. Nach der Trennung ihrer Eltern fürchten sie häufig, auch den noch verbliebenen Elternteil zu verlieren. Sie brauchen klar überschaubare Tagesabläufe und feste Rituale. Besuche sollten häufig (wöchentlich oder öfter) sein und können einen halben bis ganzen Tag dauern. Übernachtungen sind in den Fällen sinnvoll, in denen das Kind positive Bindungen zu dem umgangsberechtigten Elternteil entwickelt hat (z.B. wenn das Kind bereits mit dem umgangsberechtigten Elternteil zusammenlebte und dessen Haushalt gut kennt)."

Zu regeln sind:

-> Der Umgang des Kindes an den Wochenenden bzw. an einzelnen Wochentagen. 
-> Die Orte der Umgangskontakte, besonders für Säuglinge und Kleinkinder. 
-> Der Umgang mit anderen Bezugspersonen (Wer und Wann).
->

> Die Ferienregelungen (Weihnachts-, Winter-, Fastnachts-, Oster-, Pfingst-, Sommer- und Herbstferien). 
-> Besondere Aktivitäten und Hobbys des Kindes sollten immer dann bedacht werden, wenn sie Einfluss auf den Umgang haben können, z.B. Wettkampfsport.
-> Gemeinsame Erziehungsziele, z.B. TV- und PC-Konsum.
-> Abhol- und Bringe- Dienste. Sind die Wege zwischen den Wohnorten der Eltern sehr lang und wird es daher notwendig, dass beide Elternteile sich am Abholen und Bringen des Kindes beteiligen, sollten diese Fragen geklärt werden.
-> Das Vorgehen im Konfliktfall, z.B. das Gespräch mit einer Mediatorin bzw. einem Mediator.
-> 

Vorschlag des Vaters:

Der Umgang des Kindes an den Wochenenden bzw. an einzelnen Wochentagen.

Zum Umgang mit unserem Sohn , ersuche ich eine Einigung an 2-3 Tagen unter der Woche für
2-4 std/tag und am Wochenende einen ganzen Tag von morgens bzw. Mittags nach seinem Mittagschlaf bis spätestens Abends 20h.

Die Tage unter der Woche sollten wenn möglich nach den Dienstplänen des Vaters angeglichen  werden, da der Vater einer Arbeit zur Sicherstellung seiner eigenen und seines Sohnes Existenz nachgeht.

In Absprache mit meinem Betrieb und der Mutter, werden Tage ausgesucht die sich mit der Zeit als fixe Besuchs und Umgangstage befestigen werden.

Sollte sich durch irgendwelchen Außerplanmäßigen Umständen , zu Überschneidungen oder nicht Einhaltung eines Besuchstages kommen, soll das nicht negativ und zu lasten eines anderen ausgelegt werden, da das nicht im Sinne zur Festigung und Bindung eines Elternteil und unseres Sohnes beiträgt.

Sobald es mir durch eine eigene Wohnung möglich ist unseren Sohn auch bei mir zu Hause zu empfangen und mit ihm Zeit zu verbringen und Spaß zu haben , können wir darauf hinarbeiten das  er auch in naher Zukunft bei seinem Vater schlafen darf und kann. Was mehrere positive Gründe mit sich bringt wie z.B.: Sollte es dir nicht möglich sein durch Krankheit oder eines Unfalles oder auch nur Zeit für deinen neuen Lebenswandel zu bekommen, ist es gut unseren Sohn auch an mein zuhause ran zu führen und ihm das als was gutes zu vermitteln.

Auch an Wochenenden die dann  vielleicht bereits in einem Jahr bereits zur Regel werden kann und eine Bindung zu seinem Biologischen Vater  unterstützt..

Die Orte der Umgangskontakte, besonders für Säuglinge und Kleinkinder.

Orte sollten im wohle unseres Sohnes , die Häusliche Umgebung unseres Sohnes sein und/oder
öffentliche Plätze, wie Spielplatz,Ikea usw., sowie die Wohnung des Vaters, damit er sich auch an diesen Platz wohl fühlt und gerne kommt.

Der Umgang mit anderen Bezugspersonen (Wer und Wann).

Der Umgang mit anderen Bezugspersonen sind ebenfalls wichtig und können als Kontakt und Zwischenperson zur Regelung bzw. Anlaufstelle für unsren Sohn sowie für uns als Eltern sein um momentanen Konflikten gleich von vorn herein zu glätten.

Des weiteren kann auch eine Bezugspersonen wie Tante Lala es für unsren Sohn ist, uns die Möglichkeit geben um eventuellen Sachlagen in Ruhe und ohne das unser Sohn davon was mitbekommt zu besprechen und klären.

.Die Umgangsregelungen zu besonderen Ereignissen und Festtagen. Hier sollten auch folgende Fragen geklärt werden: Wer holt und bringt das Kind? Wie werden die Kosten für Einschulung, Kommunion, Geburtstage u.a. aufgeteilt? 

Da können wir gemeinsam uns die Tage mit unserem Sohn verbringen um Ihm an Tagen wie Geburtstag,Weihnachten,Kindergarten,Einschulung etc. ihm als stolze Eltern zur Seite zu stehen und sich mit ihm freuen.

Genau so wie es durch den neuen Lebenswandel sich andere Umstände ergeben,wie durch neue Partnerschaften, sollten wir die Feiertage wie z.B. 1 und 2 Weihnachtstage uns teilen um das unser Kind mit beiden Elternteile die Festtage zu genießen.

Natürlich nur solange er in einem Kindesalter ist und nicht zur Schule geht oder durch die Pubertät sich neue Verhaltensweisen oder Regelungen ergeben.
Dann müssen wir auf die neue Naforderung und Bedürfnisse unseres Sohnes hören und teilen.

Die Ferienregelungen (Weihnachts-, Winter-, Fastnachts-, Oster-, Pfingst-, Sommer- und Herbstferien)

Darüber können wir uns einigen , wenn er in der Schule ist. Wichtig ist das wir Ihm seine Wünsche und Bedürfnisse respektieren sowie für uns Eltern,  auch die unsere Wünsche und Bedürnisse gleichermaßen Erklären und  mit ihm besprechen und planen.

Unter diesen Punkt ist auch der Urlaub hervorzuheben , denn du oder ich haben, und  diese mit unserem Sohn teilen wollen.

Beispiel: Mein Jahresurlaub beträgt 30 Tage im Jahr(keine Feiertage mit einbezogen), davon sollten wir diese Gerecht  aufteilen je zur Hälfe, bzw. einen geplanten Urlaub oder andere Ereignisse dem Vater entgegen kommen, da der Vater einer geregelten Arbeit nachgeht.Solltest du als Mutter bereits was für einen Zeitraum in dem der Vater Urlaub hat geplant haben oder planen sollte dies zuvor besprochen werden bzw. abgeglichen werden und alternativen gefunden werden.

Gemeinsame Erziehungsziele, z.B. TV- und PC-Konsum

Da ich weiß das du was dieses Thema angeht alles korrekt machst und ich dir da meine Vollstes Vertrauen entgegenbringe , benötigen wir beide diesbezüglich nicht weiter ins Detail  zu gehen.
Mit dem heranwachsen unseres Sohnes und der daraus resultierenden Veränderungen, werden wir uns diesen  Anforderungen auch einig werden und diese gemeinsam unserem Sohn vermitteln.

Abhol- und Bringe- Dienste. Sind die Wege zwischen den Wohnorten der Eltern sehr lang und wird es daher notwendig, dass beide Elternteile sich am Abholen und Bringen des Kindes beteiligen, sollten diese Fragen geklärt werden

In der Bindungs- und Heranwachsungsphase unseres Sohnes, sind gerade jetzt mehrere dafür Zeitlich begrenzte Besuchs/Umgangszeiten zur Bindung an das Leben mit zwei Elternteilen an verschieden Orten besonders wichtig.Darum komme ich gerne für unseren Sohn zu euch, um Ihn zu holen bzw. was in der Nähe seines Hauptlebenspunkt zu unternehmen.Damit sind nicht eure Räumlichkeiten gemeint, sollten wir uns in der Zukunft verstehen und natürlich behandeln und Verhalten können, wir auch gerne ein treffen bei dir oder in Zukunft bei mir abhalten.

Das soll aber nicht ausschließen, das auch du, um die Anbindung an den momentanen Wohnort seinen Vaters zu gewöhnen, somit den Weg zu mir aufnehmen und auch was das Besuchs/Umgangsrecht mir entgegen kommst und mit gestaltest.

Das Vorgehen im Konfliktfall, z.B. das Gespräch mit einer Mediatorin bzw. einem Mediator.

Inder Psychologie und anderen Feldern für den (außergerichtlichen) Vermittler in einem Kommunikationsprozess, können wir gerne deine Schwester nehmen da sie auch eine Bezugsperson für unseren Sohn ist und ich Ihre Meinung und Ansichten respektiere und schätze.
Gegebenenfalls können wir auch eine vom Jugendamt uns zugeteilte Person als Vermittlerin stellen lassen, was aber nicht nötig sein sollte und ist!
Solange sich Tante Lala sachlich und politisch korrekt gegenüber den beiden Elternteilen verhält, sehe ich keinen Anlass es nicht zu versuchen. Gerne können wir diesen Gedanken an deine Schwester anbieten und  uns freuen wenn sie dazu bereit ist.

Der Rhythmus, in dem sich die Eltern über das Funktionieren der Regelungen und mögliche Anpassungen informieren."

Das sollte bei jedem Treffen bzw. einmal die Woche stattfinden um die Erziehung und Regelung immer Up-to-Date zu sein.

Da wie Bereits oben erwähnt  können außerplanmäßige Umstände/Ereignisse aufkommen die wir dann unter uns oder im bei sein einer Dritten Umgangsperson zu besprechen und klären ist.

Abschließend ist festzuhalten, dass sich unsere Vereinbarung zum jetzigen Zeitpunkt, sprich dem Alter unseres Sohnes angeglichen ist/wird.

Was voraussetzt das, wir mit dem Heranwachsen uns stetig an die Veränderung unsere Umgangsregelung dem Wandel angeglichen werden muss.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.08.2011 19:45
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin epe,

wenn Du mit einem solchen Mega-Papier ankommst, wird Deine Ex nach den ersten Zeilen vorhersehbar mit dem Kopf schütteln und sagen "Du spinnst, unterschreib ich nicht!"

Und ganz ehrlich: Wenn jemand bei einem 16 Monate alten Kleinkind bereits die Modalitäten von Einschulung und Kommunion regeln will, kann ich sie verstehen...

Dampf das ganze mal auf ein Fünftel ein und beschränke Dich auf Dinge, die JETZT zu regeln sind. Dafür musst Du Dich auch nicht hinter dem Kinderschutzbund verstecken.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.08.2011 19:57
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Epe,

Martin schreibt mir aus der Seele.

Unser Weg war, durch Versuch und Irrtum zu einer derzeit passenden Lösung zu finden und diese gemeinsam schriftlich (angelehnt an das Muster vom DKSB) zu fixieren. Mit dem Zusatz, alle sechs Monate oder nach Bedarf zu gucken, wie es uns damit geht. Für jedes Kind einzeln und im respektvollen Kontakt zwischen beiden leiblichen Eltern.

Was für uns passend ist, muss für andere nicht passen.

Der Weg zu deinem Kind führt über den Kontakt zu dessen Mutter.
Ohne Ferndiagnosen, Beschuldigungen, Kontrolle oder Nachkarten auf Beziehungsebene.

Rein auf Elternebene.

Bislang scheint sie dir im Interessen eures Sohnes noch sehr entgegen zu kommen.
Da kannst du noch ansetzen. Was du selbst tust und lässt, liegt in deiner Verantwortung.

Deine Ex scheint sich zunehmend von deinem Verhalten abgestoßen zu fühlen.
Was ich persönlich sehr gut nachempfinden kann.
Auf mich wirkt deine innere Haltung verbittert, feindselig und übergriffig.

Das ist völlig normal in deiner Situation.
Auch dein Groll und dein Kummer ist sehr leicht mitzufühlen.
Such dir bitte Menschen, die dich mit diesen Gefühlen annehmen und trösten können.

Zu diesen unterstützenden Menschen wird im Normalfall nicht deine Ex gehören.

Je schneller du dich von solchen Hoffnungen frei machst, desto leichter kannst du ihr als Elternteil begegnen. 
Mit ihr musst du im Interesse einer langfristigen Kooperation je eher desto besser ganz rational zum Wohle eures Kindes Lösungen finden. Immer wieder neue. Weil Menschen sich entwickeln. Ganz kleine Menschlein sogar ganz besonders schnell. Da musst du jetzt sehr am Ball bleiben um den Kontakt zu erhalten.

In den Beratungsstellen des DKSB findest du (im Gegensatz zu sehr vielen anderen Beratungsstellen) Männer und Frauen, denen die leibevolle Bindung jeden Kindes zu seinen beiden Eltern am Herzen liegt und die viel Erfahrung in der Begleitung getrennter Eltern haben.

Das heißt nicht, dass du dich hinter diesen Leuten verstecken sollst.
Ganz im Gegenteil!
Aber es heißt, das ihr drei dort Hilfe suchen könnt, die im Gegensatz zu ganz vielen anderen Helfern (die aus einer christlichen und/oder feministischen Haltung heraus handeln) die UN-Kinderechtskonvention zum Maßstab ihres Handelns macht. 

Gib dir selbst ein wenig Zeit zur Ruhe zu kommen. Dafür ist Sport oder ein Treffen mit Freunden oft hilfreich. oder tagebuch schreiben. Oder hier im Forum lesen.

Und dann atme tief durch und schlag deiner Ex am Telefon ganz freundlich vor: "Du, kann ich verstehn, wenn du mich nicht ständig in der Bude haben willst. Mir geht's echt nicht darum, dich zu nerven. Ich habe einfach Sehnsucht nach unserem Süßen. Was hältst du von einem Treffen bei [Name des Treffpunkts]."

Ohne ein Wort des Vorwurfs gegen Fremde in ihrer Wohnung oder gegen ihren Wunsch nach Privatsphäre.

Ohne seitenlange Pamphlete im Vorfeld.

Das Ziel - regelmäßigen Umgang inkl. Übernachtung in deiner eigenen Wohnung - behältst du dabei konsequent im Auge und tust selbst, was dazu zu tun ist. Z. B. eine eigene Wohnung anmieten, deine Arbeitszeiten von über 12 Stunden täglich auf eine gewisse Familienfreundlichkeit reduzieren, dir Zeit nehmen um mit dem Kurzen eine tragfähige Bindung zu bekommen. Das geht nur über die Zeitschiene. Sogar die erfahrenste Tagesmutter oder der weltbeste KiTa-Erzieher kann nicht von jetzt auf gleich ein Kleinkind alleine betreuen, mit dem er bzw. sie vorher kaum etwas zu tun hatte.

Auf Grund der von dir selbst hier gegebenen Informationen teile ich die Skepsis deiner Ex, dir den Kleinen sofort und für längere Zeit mitzugeben. Ich wünsche euch von Herzen, dass ihr über viele Jahre immer wieder neue Lösungen findet, die für euch drei passen.

🙂 Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 16.08.2011 21:23
(@epe1980)
Schon was gesagt Registriert

Danke Für dein Report, bin ich bzw. ihr schreibt es ja und als mutter hast eher die gleichen Gedanken wie meine Ex, so naja Besitzergreifend , feindselig oder falsch in meinem tun?
Aber vielleicht stimmt , nein ich kann nur dir recht geben, ich kann da es mir schwer fällt nicht los lassen, da mir mein kleiner fehlt. ich weiß auch das ich nur eine chance habe , wenn ich SIE ihr Ding macen lass und mich nur auf unseren Sohn konzentriere an den Tagen die ich bekomme um zu zeigen dass er mir wert und nicht sie ist! Klar ist sie mir auch wertig , da sie die Mutter unseres Sohnes ist, doch sie ist nur noch die Mutter. Danke, ich werde deine Worte berücksichtigen und umsetzen was Hart und lange dauert da die Letzen Tage/wochen an unser beide Kräfte gesaugt hat. rational zu bleiben ist für Väter bestimmt sehr schwer wenn es um die Kinder geht?! ;(

Ich kann mir leider mit dem gedanken vorallem nach so krzer zeit das alles nur ein schein war unsere Beziehung unser Traum einer Familie, das sie versucht sich mit anderen den Vater zu vergessen und ein eigenes Leben zu führen versucht! Das ist so hart und verletzend dieser Gedanke und dann die Trennung zu unserem Sohn, das steigert natürlich den Frust und die Wut. Vielleicht bekomme ich das irgendwann hin, vieleicht!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.08.2011 22:22
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin epe,

Ich kann mir leider mit dem gedanken vorallem nach so krzer zeit das alles nur ein schein war unsere Beziehung unser Traum einer Familie, das sie versucht sich mit anderen den Vater zu vergessen und ein eigenes Leben zu führen versucht! Das ist so hart und verletzend dieser Gedanke und dann die Trennung zu unserem Sohn, das steigert natürlich den Frust und die Wut. Vielleicht bekomme ich das irgendwann hin, vieleicht!

Du solltest das "vielleicht" aus Deinem letzten Satz durch ein "ganz bestimmt" ersetzen. Denn es ist keine Folge von dem, was nun kommt, sondern die Bedingung dafür. Will heissen: VOR einer vernünftigen Umgangsregelung für Euer Kind in Deinem Sinne musst Du das Scheitern Eurer Beziehung und die Eigenständigkeit Deiner Ex akzeptieren; nicht irgendwann mal und nicht vielleicht.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 16.08.2011 22:38
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

bin ich ... falsch in meinem tun?

Lieber Epe,
bitte missversteh mich nicht: Alle deine Gefühle in deiner Situation kann hier glaube ich jeder und jede nachempfinden. Das Scheitern einer Liebesbeziehung ist für keinen Menschen ein Vergnügen. Ganz besonders nicht für die, die belogen, betrogen und ausgenutzt wurden.

Es gibt hier im Forum sicher nicht einen oder eine Getrennte/n bzw. Geschiedene/n der bzw. die der bzw. dem Ex nicht kurz nach der Trennung im stillen Kämmerlein die Pest an den Hals oder Schlimmeres gewünscht hätte. Im Normalfall ist es nicht so, dass eine Trennung "der Beginn einer wunderbaren Freundschaft" ist.

Aber wenn zwei Erwachsene nicht nur ein Liebespaar waren, sondern auch Eltern sind, gibt es riesengroße Unterschiede zwischen ganz natürlichen und nachvollziehbaren Gefühlen einerseits und zielführendem Verhalten gegenüber dem Mit-Elternteil andererseits.

Wenn deine Handlungen und Äußerungen gegenüber deiner Ex zu jeder Zeit spontan und aufrichtig sind, läufst du hier und heute Gefahr, deinen Sohn zu verlieren. Das habe ich mir nicht jetzt ausgedacht, um dir Angst zu machen. Das Forums-Archiv ist voll mit Berichten von entsorgten Vätern, denen genau das widerfahren ist. Du und viele andere Eltern haben dank Internet und dank Jörgs Engagement die Chance, aus deren Fehlern zu lernen.

Falls du das langfristige Ziel verfolgst, deinen kleinen Sohn solange als liebevoller und verantwortungsbewusster Vater zu begleiten, bis N. selbst zum Mann herangewachsen ist, darf dein Verhalten (dazu gehören alle Äußerungen - mündlich und schriftlich ebenso wie dein Auftreten - Mimik, Gestik, Körpersprache, Kleidung, Gegen, Nehmen, Sitzen, Stehen, Lautstärke, Zeiten, Orte ...)  gegenüber deiner Ex nicht von Groll und Eifersucht, sondern nur von dem Ziel, deinem Sohn den Vater zu erhalten, geprägt sein.

Deine Gefühle sollst und darfst natürlich weiterhin mit deinen Freunden teilen.
Sie sind ja vorhanden und haben ihre Gründe.

Der bzw. die Ex gehört jedoch nach einer endgültigen Trennung nicht mehr zu den Menschen, die man vorbehaltlos und vertrauensvoll mit seiner Aufrichtigkeit und deinem Vertrauen beehren darf. 

Niemand behauptet, dass das einfach sei, lieber Epe.

Ganz sicher nicht die "gebrannten Kinder" hier in diesem Forum.

Niemand hat behauptet, dass deine Gefühle falsch seien.

Wir weisen dich nur darauf hin, dass dein derzeitiges, spontanes, gefühlsgesteuertes Verhalten  nicht zielführend ist, wenn du für N. auch nach der Trennung weiterhin Verantwortung übernehmen und die gegenseitige Bindung zwischen deinem Sohn und dir erhalten willst.

Dieser Unterschied ist mir sehr wichtig.

🙂 Biggi 

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2011 14:32