Ach du liebes Lottchen,
wie geil ist das denn?
Ich habe mich woanders erkundigt. Die Antwort Sie darf ihn nicht drohen oder zwingen . Weil es ein umgansboykott ist und das macht Sie.
Du kennst die Geschichte von dem Fußgänger, der im Krankenwagen triumphierend krähte: "Natürlich durfte ich den Zebrastreifen betreten - der Drecksack hätte schließlich anhalten müssen!"
Nix für ungut,
Malachit.
P.S. hat man dir andernorts auch gesagt, was einer Umgangsboykotteuse vor deutschen Gerichten typischerweise droht? Es soll schon Fälle gegeben haben, wo der Richter richtig sauer wurde, und die Dame deshalb mit Wattebällchen beworfen hat ...
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Nein das darf sie alles nicht, soll sie mal ruhig damit vor Gericht gehen, sie würde sich lächerlich machen.
Selbst wenn dein Freund seine Kind nie nehmen würde,
Solange der Vater Unterhalt zahlt, hat er auch ein Anrecht auf das anteilige Kindergeld und Sachen zum Anziehen muß er dem Kind nicht kaufen, denn das alles ist schon im Unterhalt berechnet worden und den zahlt er ja regelmäßig. Desweiteren besteht zwar ein Besuchsrecht und Umgangsrecht für den Vater, aber er kann dazu auch nicht gezwungen werden.
Üblich ist: jedes zweite Wochenende und die Hälfte der jeweiligen Schulferien. Da müssen sich die Ex und der Vater einfach einigen, wie sie das machen können und wollen. Aber wenn der Vater sagt: Zu Ostern kann ich nicht, dann ist das eben so.
Das war die Antwort die ich bekommen hab
Das ist dch mal je anständige Antwort
Liebes lottchen,
Das war die Antwort die ich bekommen hab
Das ist dch mal je anständige Antwort
Genau diese Antwort hast du hier mehrfach erhalten. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
Desweiteren besteht zwar ein Besuchsrecht und Umgangsrecht für den Vater, aber er kann dazu auch nicht gezwungen werden.
Dazu fällt mir eigentlich nur ein, dass auch niemand dazu gezwungen werden kann, Verhütungsmittel zu benutzen, obwohl es für einige offenbar Pflicht werden sollte...
Gruß
Brainstormer
Moin Goldrose.
nicht viel anders war die Antwort auf Deine konkrete Frage hier. Wobei die Ausührungen zu KiGe und Klamotten nicht zu Deiner Frage beitragen.
Im Übrigen sei drauf hingewiesen, dass dieses Forum nicht heißt, "wie-minder-ich-meine-Veranwortung.de" oder "wie-kann-ich-mich-vor-Forderungen-der-KM-schützen.de" sondern Vatersein.de. und warum es dem, nach Deiner Aussage guten Vater nicht möglich ist, sich über ein überraschendes Weihnachtsfest mit seinem Kind zu freuen, hast Du noch nicht beantwortet.
Kann es sein, dass eine gute Bekannte deines guten Bekanntenhier eigene Interesse verfolgt?
Achaj
Desweiteren besteht zwar ein Besuchsrecht und Umgangsrecht für den Vater,
... es ist vorallem ein Recht des Kindes!! Was das im Umkehrschluss für den KV heißt, kannst Du Dir hoffentlich ausrechnen
Guss, Toto
Wünsche euch trotzdem schöne weihnachten 🙂
Und einen guten rutsch ins neue Jahr
G.l.g goldrose 🙂
Moin Goldrose,
es spricht mE nichts dagegen, die von Dir beobachtete Situation Deines Freundes hier vorzutragen und aufgrund der gegebenen Informationen zu beurteilen.
Wir wissen, daß es um ein 13-jähriges Kind geht, dessen Eltern sich auf eine Umgangsregelung einigten und diese lange praktizierten. Nun verlangt die Kindesmutter vom Kindesvater das Kind zu einer Zeit zu sich zu nehmen, die der getroffenen Regelung nicht entspricht. Die Mutter droht damit, den Umgang einzuschränken, wenn der KV das Kind nicht wie gewünscht zu sichern nimmt, kündigt an, das JAmt einzuschalten. Das Kind scheint an der bestehenden Regelung festhalten zu wollen, die Motive der Eltern sind nicht genau bekannt, nur soviel, daß es bei der Mutter einen neuen LG gibt.
Nach Art. 6 GG haben die Eltern das Recht und die Pflicht, das Kind zu betreuen und zu erziehen. Dem stehen korrespondierende Kindsrechte gegenüber.
Diese wechselseitigen Rechte werden ua im Umgangsrecht § 1684 BGB konkretisiert.
Einigen sich die Eltern in einer Elternvereinbarung auf eine Umgangsregelung, dann ist diese für beide Seiten bindend.
Vorliegend wünscht der Vater die Beibehaltung dieser Regelung, auch das Kind, die Mutter begehrt eine Abweichung. Ihrem Wunsch verleiht sie durch die Drohung Nachdruck, vereinbarten Umgang einzuschränken, was uU als Nötigung aufgefaßt werden könnte.
Wenn die Mutter vor diesem Hintergrund zum JAmt geht oder weiter, dann wird sie mE mit hoher Wahrscheinlichkeit Schiffbruch erleiden.
Den Vater entgegen Elternvereinbarung, gegen seinen und den Willen des älteren Kindes zum Umgang zu zwingen bei ansonsten funktionierender Umgangspraxis, das halte ich für ausgeschlossen, liegt außerhalb jeglicher Abwägungen, die sehrwohl einen Zwang zum Ungang rechtfertigen und möglich machen.
Dazu hat das BVerfG in 2008 hier geurteilt.
W.
Moin,
Den Vater entgegen Elternvereinbarung, gegen seinen und den Willen des älteren Kindes zum Umgang zu zwingen bei ansonsten funktionierender Umgangspraxis, das halte ich für ausgeschlossen, liegt außerhalb jeglicher Abwägungen, die sehrwohl einen Zwang zum Ungang rechtfertigen und möglich machen.
ich bin ehrlich gesagt sehr erstaunt, dass eine solche Frage "juristisch" beantwortet wird. Nein, natürlich kann man niemanden zum Umgang mit seinen Kindern zwingen, auch nicht an Weihnachten. Man kann sich sogar vor sein eigenes Kind stellen und sagen "Tut mir leid, dass Dich an Weihnachten niemand bei sich haben will - aber juristisch ist weder Deine Mutter noch Dein Vater dazu verpflichtet, wenn diese schon etwas anderes vorhaben." Tolle Wurst für einen 13-Jährigen.
Die Openerin hat sich - bevor sie hier auftauchte - auf eine sehr ähnliche Fragestellung >>>HIER<<< bereits sehr ähnliche Antworten abgeholt, die ihr aber anscheinend nicht gefielen. Wobei die dort getätigten Äusserungen den Schluss zulassen, dass sie nicht nur "für einen Bekannten" fragte, sondern für ihren LG - und gerne "amtlich" bestätigt haben wollte, dass sie ihn an Weihnachten und Silvester ganz für sich allein haben darf und niemand ihn "zwingen" kann, seiner väterlichen Verantwortung gerecht zu werden - auch um den Preis, dass vielleicht mal eine geplante Silvesterparty ausfallen muss.
Manche "Erwachsene" - vor allem die, die fragen müssen, ob sie "juristisch verpflichtet sind", ihrer Elternrolle gerecht zu werden - sind in ihrem grenzenlosen Egoismus eine echte Zumutung für die betroffenen Kinder. Und obendrein ganz beschissene Vorbilder.
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
@Goldrose: Ich habe mir gerade mal den Thread im anderen Forum durchgelesen und kann nur mit dem Kopf schütteln... Es ist schon eine ziemliche Frechheit, dass du die User von zwei Foren beschäftigst, dabei offensichtlich nicht lesen kannst oder willst, dich über die Kommentare beschwerst und dann hier eine Antwort nach deinem Geschmack postest, die du bei "Gutefrage" gefunden hast. Warum verschwendest du unsere Zeit mit einer Frage, die jeder Drittklässler nach 2 Minuten Suche bei Google beantworten könnte?
Viel Spaß Silvester...
Brainstormer
Tatsache werde ich viel Spaß haben natürlich. Und Leute zu beschäftigen, noe hab ich mich nötig. Die beschäftigen sich ja selbst sieht man ja bei dir
Hehe
Mich zu verurteilen muss ich mir nicht antun, hättest du richtig gelesen haben was natürlich vom vom Vorteil wäre. Den Leuten den mund umdrehen , naja. Aber mir ist es **tsts - ID 2** egal was du schreibst 😉
Der thread kann geschlossen werden
Änderung durch Malachit: Hättest du zwar auch selber machen können - aber solche Wünsche erfülle ich doch gerne 😉
Hi Gold,
ja, kaum passt die Antwort nicht und User gucken mal hinter die Fassade, schon wird man unleidlich. Trotzdem schöne Weihnachten. Gruß Ingo
Lach
Auch schöne weihnachten
G.l.g hehe
Moin,
es ist schon interessant, zu beobachten, wie sich ein vorgeblich altruistisches Anliegen ("...ich habe da mal eine Frage für einen Freund, dem ich gerne helfen möchte...") bei genauerer Betrachtung innerhalb kurzer Zeit als offensichtlich höchst egoistisch entpuppt ("...gibt es eine juristische Möglichkeit, meinem Lover Weihnachten mit seinem Kind zu ersparen / auszureden / zu verhindern, damit wir ungestört Party machen können".
Dann muss man nur so lange im Netz herumfragen, bis man die gewünschte Antwort bekommt. Wobei gar nicht klar ist, ob der Freund von diesen Aktivitäten überhaupt etwas weiss oder ob sie hinter seinem Rücken stattfinden.
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.