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Besuchsrecht auch Besuchspflicht auch in Schulferien?

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(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Maverik, wenn dir nicht nur hier, sondern auch in anderen Foren alle Autos entgegen gefahren kommen, hast du dann nicht manchmal das Gefühl, dass du vielleicht auf der falschen Spur unterwegs bist?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2010 00:23
(@maverik0815)
Schon was gesagt Registriert

Beppo,

natürlich ist mir das auch schon in anderen Foren passiert, jedoch ist es allgemein bekannt dass sowas unglaublich oft passiert.
Und auch dir, lese doch die Posts unter meinem Eröffnungspost und sage sachlich welcher zum eigentlichen Thema ist.
Du musst mir hier nicht die Schuld in die Schuhe schieben. Wenn du alle Posts von oben an liest, dann siehst du es selber.Direkt der erste ist gegen mich und hat mit der Frage nichts zu tun.

oder etwa nicht?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.09.2010 00:37
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich habe dir schon ganz oben geschrieben, warum ich dir b.a.w. nicht bei deinem Problem helfen möchte und du hast bisher nichts getan um meine Zweifel an deinen Absichten auszuräumen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2010 00:51
(@prokids)
Nicht wegzudenken Registriert

und trotzdem, maverick, bin ich der Meinung, dass die Posts nicht gegen dich gerichtet sind, sondern lediglich einen Aufschrei nach Aufklärung bedeuten, um das EIGENTLICHE Problem lösen zu können.

Allerdings scheinst du an einer solchen Problemlösung nicht interessiert zu sein.

Gruß pk

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2010 01:07
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Maverik,

Kann der Kindesvater eigenmächtig die 14-Tage-Intervalle ändern auf z.B. 3-4 Wochen?
Und gibt es eine "Pflicht" für den KV das Kind in den Schulferien zu nehmen ?
Mit welchen Konsequenzen muß der KV rechnen bei sowas?

Ich sag's jetzt einfach mal andersherum: Wenn du möchtest, dass es Konsequenzen hat, dann brauchst du ein Gerichtsurteil, in dem erstens drin steht, wann der KV die Kinder zum Umgang zu nehmen hat; und zweitens, was ihm juristisch blüht (Zwangsgeld o.ä.), wenn er sich nicht daran hält.

Meiner Meinung nach dürfte es ziemlich geld- und zeitaufwendig werden, ein solches Gerichtsurteil zu erstreiten (der erste Teil ist kein Problem, der zweite Teil schon), bzw. es ist zweifelhaft, ob der Richter überhaupt so ein Urteil spricht (wegen richterlicher Willkür Unabhängigkeit, es kommt halt wie üblich auf des Richters Befindlichkeit am Tag der Verhandlung an). Die spannende Frage lautet: Ist es euch diesen Aufwand und den damit verbundenen Ärger wert?

Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2010 01:27
(@sleepy)
Nicht wegzudenken Registriert

Guten Morgen zusammen,

hm, keine Informationen preisgeben und sich dann darüber beschweren, dass die Leute sich ein Urteil bilden, ohne den Hintergrund zu bilden....

Komm nur ich nicht mehr mit oder geht es anderen auch so?  :puzz:

lg
sleepy

Sleepy

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2010 10:32
(@sleepy)
Nicht wegzudenken Registriert

nochmal ich... ich kann meinen letzten Beitrag nicht bearbeiten. Es muss natürlich heißen "...ohne den Hintergrund zu kennen..."

Sleepy

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2010 10:46
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Maverik
Jetzt sag bloss du bist das,das, oder z.B.das, nicht.
Ich denke, du mischt dich zuviel in etwas ein, was die Mutter klären sollte.

Komm nur ich nicht mehr mit oder geht es anderen auch so?  :puzz:

Ich denke es geht hier um einen ''Next'', der Info's sammelt, um den Vater seines Stiefsohns eins reinzuwürgen.
Könnte glatt der Mann meiner EX sein.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2010 11:20
(@nichtplatt)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi wedi, Hi @ all,

Maverik hat m.E. mit seinen Ausführungen recht. Er stellt eine Frage und das erste was kommt ist eine Unterstellung von sleepy und zum Schluss hat wedi gegooglet und dadurch rausbekommen, dass Maverik in anderen Foren Fragen gestellt hat. In meinen Augen sachlich.

Nicht das ich falsch verstanden werde, mir waren diese ganzen Pseudoväter die meine Ex den Kindern vorgesetzt hat auch immer suspekt.

Wenn der KV den Reisepass nicht unterschreibt, dann darf der "Stiefvater" sich schon einmischen. Die Frage warum ein Reisepass benötigt wird ist vollkommen irrelevant.

Wenn der KV die Umgangszeiten selbstherrlich ändert, dann hat dieses unmittelbaren Einfluss auf den Opener und seiner Familie. Der Opener muss damit leben und somit hat er auch das Recht sich einzumischen.

Was da so teilweise an Posts gekommen ist hat gar nichts, aber auch gar nichts mit der Frage zu tun.

LG

nichtplatt

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2010 11:49
(@horschti)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Maverik,

praktisch umsetzbare Konsequenzen hat der KV nicht zu erwarten, wenn er den Umgang nicht wahr nimmt.
Klar ist, dass er bei einer evtl. bestehenden schriftlich fixierten 14-Tage Regelung nicht einfach eine  alle 3 - 4 Wochen Regelung machen kann.
Die KM muss den Sohn nur zu den vereinbarten Terminen dem KV mitgeben.

Vor allem schadet der KV seinem Verhältnis zum Sohn, wenn er Umgänge von sich aus einschränkt. Über seine Gründe lässt Du uns weiterhin im Unklaren und so, wie Dich hier keiner abstempeln sollte, tun wir dies auch nicht mit dem KV.

Was uns aber auffällt, ist Dein in unseren Augen zu großes Intresse an einem Thema, in dem Du nur eine Randfigur sein solltest.
Natürlich beeinflussen die Belange des Jungen auch Deine Belange. Aber dies wusstest Du schon, als Du mit seiner Mutter zusammangekommen bist. Der KV hat Dich nicht darum gebeten seinen Sohn zu erziehen!

Wenn Du hier im Forum also Hilfe bzw. Antworten erhalten willst, dann Überzeuge uns davon, dass Deine prinzipiell zu begrüßende Pro - Haltung für den Jungen nicht mit einer Kontra - Haltung zu dessen Vater verbunden ist.

Leider ist Dir das bisher noch nicht gelungen, vermutlich, weil Du es gar nicht versucht hast.

Wenn Du also nüchtern rein rechtliche Fragen hast, dann geh zu einem Anwalt, willst Du wissen, wieviel 4 + 4 ist, dann benutze ggf. einen Taschenrechner ö. ä. - willst Du jedoch mit uns ins Gespräch komme, dann lege die Karten auf den Tisch. 😉

Gruß Horschti

P.S. @ nichtplatt - auch für Dich: Keine Rechtsauskunft, sondern ein Gesprächsforum!!!

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2010 11:54




(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hm nichtplatt,

mich  stört der Unterscheid der anscheindend zwischen Männlein und Weiblein gemacht wird.

Schlägt eine Next mit diesen Fragen auf, wird ihr immer wieder gesagt, das sie das gerne mit dem Mann/LG besprechen kann und er auch auf ihre Interessen Rücksicht nehmen soll, das aber alles was das Kind angeht zwischen dem Vater und der Ex geklärt werden muß und sie sich da besser nicht einmischt.

Warum soll das bei einem Mann, der mit diesen Fragen kommt plötzlich anders sein? Weil er der Beschützer der armen Frau ist, die sich gegen ihren Ex nicht wehren kann?

Nein, es sollte auch gelten: Er kann sich mit seiner Frau besprechen, ihr Ratschläge geben und ihr den Rücken decken, aber er soll sich ebenfalls nicht aktiv einmischen.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2010 11:58
 ML1
(@ml1)
Rege dabei Registriert

Hallo

Muss mich dazu äußern, habe eine Stinkwut im Bauch, wieder so jemand der sich in Angelegenheiten einmischt wo ihn nichts angehen.

Wäre ja noch schöner da ab jetzt Stiefväter mehr zu sagen haben als der eigene Vater.

Habe auch so einen, der mir offen ins Gesicht sagt was ich scheinbar falsch mache, aber der nicht einmal selber Kinder hat. :gunman: :gunman:

Das dieser Vater aus der Haut fährt ist doch kein Wunder, solltest es nicht überstrapazieren, hatte auch schon viele Gedanken deswegen :phantom:

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2010 12:23
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nichtplatt, natürlich steht es dem TO die Fragen zu stellen, die er möchte, und braucht auch nur die Hintergrundinformationen geben, die er möchte.
Zumindest, solange er nicht gegen die Forenregeln verstößt.
Das hat er aber nicht getan.

Nur haben die User auch das Recht, die Antworten zu geben, die sie möchten.
Auch im Rahmen der Forenregeln.

Und das Qualität und Quantität der Antworten auch was mit der Bereitschaft zu Hntergrundinformationen zu tun hat, dürfte auch klar sein.

Wenn einer fragen sollte, "Wo bekomme ich einen Nylonstrumpf, einen Geigenkasten und ein schnelles Auto mit dunklen Scheiben her, aber günstig, da ich (noch) knapp bei Kasse bin?"
Dann erlaube ich mir auch mal die Intention der Frage zu interfragen.

Ich denke auch nicht, dass sich neue Partner aus Allem raus halten sollen.
Hier geht es jedoch Fragen des Sorge- und Umgangsrechts der Eltern und da hat sich der Stiefelter schlicht raus zu halten, wenn einer der Eltern das wünscht.

Und wie oben schon gesagt, ich habe nicht das Gefühl, dass seine Fragen zur Verbesserung des Verhältnisses dienen, sondern der Abwehr der "fremden" Interessen und Durchsetzung der eigenen.
Vielleicht sogar noch nicht mal der, der Mutter.

Und dieser Annahme hat der TO bisher ja auch noch nicht widersprochen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2010 12:26
(@nichtplatt)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

ich befinde mich bei vatersein.de oder hat sich irgendetwas geändert. Die "älteren" User kennen mich und meine generelle Einstellung.

P.S. @ nichtplatt - auch für Dich: Keine Rechtsauskunft, sondern ein Gesprächsforum!!!

Ach was. Ganz was neues. 

Hm nichtplatt,

mich  stört der Unterscheid der anscheindend zwischen Männlein und Weiblein gemacht wird.

Schlägt eine Next mit diesen Fragen auf, wird ihr immer wieder gesagt, das sie das gerne mit dem Mann/LG besprechen kann und er auch auf ihre Interessen Rücksicht nehmen soll, das aber alles was das Kind angeht zwischen dem Vater und der Ex geklärt werden muß und sie sich da besser nicht einmischt.

Warum soll das bei einem Mann, der mit diesen Fragen kommt plötzlich anders sein? Weil er der Beschützer der armen Frau ist, die sich gegen ihren Ex nicht wehren kann?

Nein, es sollte auch gelten: Er kann sich mit seiner Frau besprechen, ihr Ratschläge geben und ihr den Rücken decken, aber er soll sich ebenfalls nicht aktiv einmischen.

Gruß Tina

Tina, was ist los? Ich kann in keinem der 12 Posts des TO erkennen, dass er sich irgendwo einmischen will. Zwei Fragen hat er gestellt, mehr nicht. Das war alles.

Natürlich haben die Eltern die Probleme/Aufgaben mit den gemeinsamen Kindern wenn möglich alleine zu lösen. Man wird aber doch mal Fragen stellen dürfen.

Nichtplatt, natürlich steht es dem TO die Fragen zu stellen, die er möchte, und braucht auch nur die Hintergrundinformationen geben, die er möchte.
Zumindest, solange er nicht gegen die Forenregeln verstößt.
Das hat er aber nicht getan.

Doch hat er. Verheiratet, Stiefsohn, KV und KM seit 10 Jahren getrennt, TO selbst geschieden und die Frage gestellt, ob der KV den Umgang einfach ändern kann, bzw. ob es eine Pflicht des Umgangs in den Ferien für den KV gibt.

Da Bedarf es zur Beantwortung der Frage keine weiteren Informationen.

Hallo

Muss mich dazu äußern, habe eine Stinkwut im Bauch, wieder so jemand der sich in Angelegenheiten einmischt wo ihn nichts angehen.

Wäre ja noch schöner da ab jetzt Stiefväter mehr zu sagen haben als der eigene Vater.

Habe auch so einen, der mir offen ins Gesicht sagt was ich scheinbar falsch mache, aber der nicht einmal selber Kinder hat. :gunman: :gunman:

Das dieser Vater aus der Haut fährt ist doch kein Wunder, solltest es nicht überstrapazieren, hatte auch schon viele Gedanken deswegen :phantom:

Komm mal runter. Eine Frage stellen ist einmischen. Dann werden wohl in Zukunft alle "Next" diesem Forum fern bleiben müssen.

Nur eine Verständnisfrage, welcher Vater fährt aus der Haut? Und wo hast Du das gelesen.

Irritierte Grüße

Nichtplatt

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2010 14:21
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nichtplatt, mit "Das hat er nicht getan" meinte ich in dem Zusammenhang, dass er nicht gegen die Forenregeln verstoßen hat.

Ausserdem beurteilen wir/ich ihn auch nicht nur nach diesem Topic, sondern auch nach seinem 2., in dem es um die Pflicht zu Bahnfahrten geht.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2010 14:25
(@nichtplatt)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Beppo,

gerade weil ich beide Topics gelesen habe bin ich über das Verhalten irritiert. Ich sehe keinerlei Schärfe durch den TO in den einzelnen Topics.

Eine ganz normale Umgangsfrage und die Frage ob eine KM vom KV dazu gezwungen werden kann ein 12 Jahre altes Kind alleine mit dem Zug ca.2 Stunden fahren zu lassen.

Solche Fragen habe ich innerhalb von 4 - 5 Jahren sehr oft in diesem Forum gelesen und bis heute lebte ich in der Welt, dass diese Fragen auch wenn möglich, zielführend beantwortet werden.

Gruß
nichtplatt

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2010 14:40
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also ich bleibe bei meiner Meinung, die ich aber ausdrücklich nur als User zum Ausdruck und nicht als Moderation zum Ausdruck bringe.
Wenn jemand anderes seine Fragen beantworten kann und mag, kann er das ja gerne tun.
Was ich im übrige in dem anderen Faden auch schon getan habe.

Ich habe auch nicht den Ton beklagt, sondern stelle die Motivation in Frage.

Tatsächlich hat sich hier in der letzten Zeit insofern etwas geändert, als das neue PartnerInnen, manchmal etwas gebremst werden, wenn der Eindruck entsteht, dass sie sich etwas über das gesunde Maß hinaus in das Verhältnis zwischen Mutter und Vater einmischen.

Ich selbst würde einem Stiefelter auch nicht das Mitspracherecht gegenüber den Kindern, mit denen er zusammen wohnt, absprechen.
Aber eben nur im Innenverhältnis, oder wenn beide Eltern damit einverstanden sind.
Sonst wirkt das nur Streit verschärfend.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2010 14:59
(@horschti)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Nichtplatt,

sorry, wenn mein P.S. zu hart formuliert und Dir gegenüber überflüssig war. Wollte nicht klugschnacken.

Der TO hat 2 Fragen gestellt, für die er hier nüchterne und sachliche Antworten erwartet. Die hat er bekommen. Die Zugfahrt ist schwer zu erzwingen und dem KV sind Zwangsmaßnahmen für den Fall, dass er Umgänge nicht wahrnimmt, kaum angedeihen zu lassen.

Ansonsten stellt er scheinbar einen Typus von Next dar, mit dem viele User so ihre ganz eigenen Erfahrungen gemacht haben. Er kann hier also nicht so sehr mit Zustimmung rechnen sondern doch eher mit Mistrauen. So etwa wie ein schick in blau-weiß gekleideter Schalke-Fan im Dortmund-Block.

In beiden Fragen geht es um die theoretische Möglichkeit, Dinge über das Gericht klären zu lassen und dazu noch zwei Sachverhalte, die in unmittelbarem Zusammenhang stehen und die vernünftige Menschen gut und gerne auch außergerichtlich klären könnten.

Mein Verdacht: Da hängt sich einer rein, der sich lieber zurückhalten sollte. Man könnte denken, er favorisiert die Konfrontation statt der Annährung. Er belastet die Vater - Kind - beziehung zusätzlich mit Absicht oder aus Unwissenheit.
In beiden Fällen versuche ich ihm aus meinem Blickwinkel den besten Weg für den Jungen vorzuschlagen, so wie es auch die anderen User auf ihre Art versucht haben.

Natürlich könnte alles auch ganz anders sein. Wer weiss? Bessere Infos liegen halt nicht vor.
Was bleib, ist meine Hoffnung, dem Jungen helfen zu können - nich dem KV, der KM und schon gar nicht dem TO.

Gruß Horschti

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2010 15:21
(@maverik0815)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

so langsam gehts ja.
Also nur um mal vorweg zu nehmen. Ich bin hier nicht der Böse, mache niemanden lang und wische keinem einen aus.
Ich schrieb bereits, vielleicht im anderen Thread, das meine Weste, wie auch die meiner Frau, reinweiß ist. Ich will damit sagen, dass wir zu keinem Zeitpunkt etwas gegen den KV gemacht haben wie Schikane, Kind nicht hin gelassen oder sonstige Sachen. Einfach darum, um vorm JA und Gericht (es kam bereits zu einer Gerichtsverhandlung) gut und fleckenfrei da zu stehen. Kurz: Der KV bekommt was er will und macht was er will.
Meine Frage oben beruft sich darauf, ob bei evtl Handlungen des KV beim JA gegen uns ihn schlecht aussehen lassen wenn er sich nicht an die Besuchszeiten hält.

Mehr nicht

Meine Frau hat mit diesem Mann die Hölle durchlebt. Näheres möchte ich ungern beschreiben, da er auch im Net tätig ist und evtl seine Geschichte erkennt wenn ich sie schreibe und sie dann wieder gegen uns, übers Kind , verwendet.

Seit ich meine Frau kenne gibts nur Stress mit dem KV. Ich weiß dass das hier wahrscheinlich jeder schreibt und auch jeder der geschieden ist, aber was hier passiert ist mehr als schmutzige Wäsche waschen. Und das über viele Jahre. Es ist für uns schwierig die Ruhe zu behalten und nicht auf ihn los zu gehen, aber sollte er uns einmal tatsächlich vors Gericht ziehen sehen wir gut aus.
Natürlich gibts wieder Leute die meinen : der arme Mann. Oder dass das was ich schreibe alle sagen. Es ist aber so dass ich/wir hier nicht der böse bin.

Gruß

Maverik0815

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.09.2010 22:19
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Maverik

vielleicht weiß jemand was genaues oder was es für "Regeln" bzw. " Konsequenzen" gibt in diesem Thema.

Kann der Kindesvater eigenmächtig die 14-Tage-Intervalle ändern auf z.B. 3-4 Wochen?
Und gibt es eine "Pflicht" für den KV das Kind in den Schulferien zu nehmen ?

Die Antwort wurde dir schon gegeben.

Meine Frage oben beruft sich darauf, ob bei evtl Handlungen des KV beim JA gegen uns ihn schlecht aussehen lassen wenn er sich nicht an die Besuchszeiten hält.

Das ist eine ganz andere Frage und muss ganz anders beantwortet werden.
Was denkst du selber, lässt es ihn schlecht aussehen oder rückt er sich damit ins positive Licht?

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2010 23:10




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