Guten Morgen,
meine Ex-Frau ist an den Geburtstagen mit den Kindern 2017 und 2018 im Urlaub gewesen. 2019 wollte ich die Kinder mal an den Geburtstag bei uns haben - das verweigert sie weil sie bei den Schulferien mehr Tag übernimmt als ich. Zumindestens ist es ihre Begründung dass ich dann kein Recht habe die Kinder zu sehen bzw. bei uns zu haben. Das gleiche haben wir Weihnachten auch. Sie behauptet dass gesetzlich mir nur der 26.12 zustehen würde - alle anderen Tage sind für sie und ihre Familie reseviert.
Da meine Ex-Frau jetzt wegzieht und aus den 3km Distanz 300km werden muss ich das ganze ja irgendwie mal in Angriff nehmen. Ich würde mir das Jugendamt als Hilfe dazu holen wollen. Theoretisch könnte man ja sagen: Ein Jahr sind die Kinder bei uns an Weihnachten, das anderen dann bei Euch. Das gleiche könnte man ja mit den Geburtstagen auch so machen. Oder habt ihr noch eine Idee?
Gruß
Christian.
Hi,
ehrlich gesagt halte ich dieses Geburtstags-, Weihnachtsgetue für übertrieben. Wir haben den Kleinen nicht an den "hohen" Feiertagen, verbringen aber trotzdem eine sehr gute Zeit mit ihm. Und jedes Kind freut sich über eine Nachfeier bzw. Wenn es zwei Tage nach Weihnachten noch einmal eine Bescherung gibt.
Grabe doch 'mal in Deinen persönlichen Erinnerungen? Waren in Deiner Kindheit immer Weihnachten und Geburtstag die schönste Zeit, die in Erinnerung geblieben ist? Oder nicht mindestens genauso andere Erlebnisse: ein Sommertag am See mit Bootsfahrt, ein Tag auf dem Reiterhof, ein Spielenachmittag mit Grillen...?
Ich würde, wenn der Umgang sonst funktioniert, hier nicht wieder einen neuen Machtkampf aufmachen, sondern vielmehr etwas Eigenes, Unabhängiges mit den Kindern auf die Beine stellen.
Hi,
zitat
Da meine Ex-Frau jetzt wegzieht und aus den 3km Distanz 300km werden muss ich das ganze ja irgendwie mal in Angriff nehmen. Ich würde mir das Jugendamt als Hilfe dazu holen wollen.
zitatende
wenn ich das wörtlich nehme, möchtest du mit dem Wort "Angriff" ein Fass aufmachen, ohne das du weißt, welche Folgen das haben könnte.
bedenke bitte:
hast du überhaupt gemeinsames Sorgerecht? wenn nein, wie willst du dein recht dann durchsetzen, das Jugendamt kann da nur vermitteln, wenn die Ex sich hartnäckig weigert und noch dazu aus wichtigem Grunde wegzieht, kann man da wenig machen, gut man kann rechtlich versuchen, das durch zusetzen, aber recht haben und recht bekommen und dann das recht an Anspruch nehmen, sind ganz verschiedene Paar Schuhe. Mal angenommen, die Ex verliert, und du hast das recht, die Termine einzunehmen, und du stehst nach 300km vor verschlossenen Türen, plötzlich kind krankgeworden etcetc...
Es gibt ein Sprichwort...lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach...sprich ein ansonsten bestehender Umgang mit deinen Kids als Krieg mit der Ex...
sollte man sich genau überlegen, erst recht ohne GSR...
ich kenne deine EX nicht...meine wäre damals in die Offensive gegangen...
"Laut Statistik ist die Ehe die Hauptursache aller Scheidungen."
"Ist der Chef nicht da, entscheidet der Stellvertreter. Ist der auch nicht da, entscheidet endlich der gesunde Menschenverstand."
hast du überhaupt gemeinsames Sorgerecht? wenn nein, wie willst du dein recht dann durchsetzen, das Jugendamt kann da nur vermitteln, wenn die Ex sich hartnäckig weigert und
Ja. Ich habe das gemeinsame Sorgerecht. Da ich aber keine Kraft mehr habe werde ich meine Bemühungen einstellen. Ich habe es probiert. Wenn die Kinder mal irgendwann den Wunsch haben an solchen Tagen bei ihrem Vater zu sein werden sie es wohl äußern.
Hallo,
mal eine andere Frage. 300km ist nicht unüberwindlich viel, aber trotzdem eine ganze Menge. Du solltest einen Plan machen wie Du z.B. durch Brückentage mit wenig Urlaub viel Umgang erhalten kannst.
Wenn Weihnachten bei der KM "heilig" ist, dann können die Kinder zu Silvester bei Dir sein. (Dass Dir nur der 26. zusteht ist Quatsch, es gibt kein Gesetz, dass den Umgang regelt.) Zu Ostern könnten die Kinder auch eine längere Zeit mit Dir verbringen.
Mit den Geburtstagen wird es schwieriger, aber im Nachfeiern sehe ich kein Problem.
Dann kannst Du die KM fragen wie sie den Plan sieht und erst, wenn ihr euch nicht einigen könnt, dann kannst Du Dich an das JA wenden.
Das Problem dabei ist, dass das JA hier gar nichts entscheiden kann und die KM auch nicht erscheinen muss.
VG Susi
Dann kannst Du die KM fragen wie sie den Plan sieht und erst, wenn ihr euch nicht einigen könnt, dann kannst Du Dich an das JA wenden.
Das Problem dabei ist, dass das JA hier gar nichts entscheiden kann und die KM auch nicht erscheinen muss.
Allerdings ist dies immer der erste Schritt, bevor man mit der Gerichtskeule aufmarschiert.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Ich kann zum Umgang auch berichten, dass man es ruhiger nehmen sollte. Oft ist es so, dass sich die Meinung der Ex-Partners ändert, wenn man nicht immer versucht das Beste herauszuholen.
Wir haben die Vereinbarung, dass Weihnachten beide Kinder zusammen feiern und dass die Feiertage nicht getrennt werden. Also keinen Wechsel an den Feiertagen, sondern Ruhe. Dafür hat der Andere dann die Ferienzeit über Silvester. Ich nutze diese alle 2 Jahre zum Skifahren und finde diese Lösung empfehlenswert.
Wenn der Geburtstag nicht direkt gefeiert wird, dann läßt man sich etwas Besonderes einfallen. Das ist meist besser, als Kaffeetrinken mit den Familienältesten.
--
Viele Grüße
Bruno
Wenn der Geburtstag nicht direkt gefeiert wird, dann läßt man sich etwas Besonderes einfallen. Das ist meist besser, als Kaffeetrinken mit den Familienältesten.
Danke euch. Wie gesagt - meine Ex-Frau will richterlich verhindern dass die Kinder an den Geburtstagen und an Weihnachten bei mir sind. Das nehme ich so hin.
Gruß
Christian.
Und warum sollte es nicht im jährlichen Wechsel funktionieren?
warum sollte er sich vor Gericht wegen Zahlen auf dem Papier streiten.
Am Ende zählt die gemeinsame Zeit und eine schöne (Nach-)feier, nicht WANN diese stattgefunden hat.
Wasserfee
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Und warum sollte es nicht im jährlichen Wechsel funktionieren?
Weil meine Ex-Frau sich darauf nicht einlässt bzw. an den Geburtstagen der Kinder im Urlaub ist.
Gruß
Christian.
Moin,
eigentlich ist es normal, dass die Tage durchgetauscht werden.
Vielleicht könnte man dies sogar irgendwie bei einem Familiengericht durchdrücken, aber das kostet nur Geld und Nerven. Daher kann ich meinen Vorschreibern nur zustmmen. Lieber die gemeinsame Zeit auf anderen Gebieten ausbauen und nachfeiern geht immer.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
obwohl das sicherlich lrin Selbstkläufer ist.
"Mein" FG kam gar nicht auf die Idee, die Feiertage alternierend zu vergeben
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Moin Christian.
Von mir liest Du jetzt ähnliches wie von Kasper:
Es gibt kein Gesetz, von dem Deine Ex offenbar träumt, das regelt, dass Kinder an ihren Geburtstagen und an Weihnachten bei Mama sein müssen. Punkt. Insofern müsst ihr Eltern Euch irgendwie einigen. Und wenn ihr das nicht hinkriegt, dann geht es über das beratende JA letztlich vor Gericht. Wie das entscheidet... hängt von vielen Rahmenbedingungen, der grs. Einstellung des Richters und der Tageslaune ab. Denn es gibt auch kein Gesetz, dass vorschreibt, dass solche Tage wechselnd aufgeteilt werden müssen.
Du solltest Dich fragen, wie wichtig ist es Dir, so etwas gegen eine störrische KM durchzudrücken und einen ungewissen Ausgang in Kauf zu nehmen.
Mein ganz persönlicher Ratschlag: Lass Heiligabend stecken. Versuche eine Regelung hinzubekommen, dass Du die Kinder ab dem zweiten Feiertag bekommst und dann möglichst lange. Ist eine schöne Woche Urlaub mit den Kindern, ohne idR viel Urlaubstage drauf verwenden zu müssen.
Für den Regelumgang solltet ihr dringlich versuchen, einen festen Rhythmus zu vereinbaren. Das wird bei der nun steigenden Entfernung essentiell für Planungen sein. Und dann wäre mein erster Versuch einfach nicht vom Rhythmus abzuweichen - also liegen die Geb.tage an den Tagen der betreuenden Mutter, dann ist das so. Fallen die Geb.tage auf einen Umgangstag, dann sei es eben auch so. Da absehbar bei der Entfernung ja nur WE-Umgang stattfinden wird, vermutlich alle zwei Wochen und vielleicht fest geplant lange WEs, werden die meisten Geb.tage eh nicht auf den Umgang fallen. Und wenn das vielleicht in den nächsten zwei Jahren nicht passiert, dann beruhigt sich die KM auch. Aber letztlich gilt auch hier: Bevor ich mich lange streiten würde, würde einen klaren Nachholmechanismus vereinbaren und abwarten, bis die Kids selber auf die Idee kommen, ihren Geb. mal mit Papa verbringen zu wollen.
Viel Erfolg. Lass Dich nicht ärgern.
toto