Hallo liebe Gleichgesinnte.
Wie verhält es sich eigentlich, wenn der Ex-Partner am besagten Besuchswochenende nicht anzutreffen ist, bzw. zur gerichtlichen festgelegten Uhrzeit nicht vor Ort ist. Meine Exfrau hat sich eine Regelung vor Gericht erstritten, dem ich auch zugestimmt habe. Nur leider hält sie sich nicht an die Vereinbarungen. Am Montag habe ich sowieso einen Termin bei meiner Anwältin. Aber trotzdem würde mich Eure Meinung dazu interessieren. Das JA habe ich schon per Mail informiert.
lg Wotan
Dem, dem Du Deine Liebe und Dein Herz schenkst, dem gibst Du die Macht Dich zu verletzen !
Jeder der Dein Lachen nicht sieht, jeder der Dich nicht versteht, jeder der nicht sehen kann wie es Dir geht, jeder der nicht weiß wer Du bist....., ist es nicht Wert, ein Platz in Deinem Herzen einzunehmen !
moin.
Bist Du Betreuungs- oder Umgangselternteil.
Gruß Toto
Die Kinder leben unter der Woche bei mir und am Wochenende sind die Kinder (2) im Wechsel bei der Mutter. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht, aber das JA hat befürwortet, das die Kinder bei mir leben. Wie sieht nun die Sachlage aus? Es gibt eine gerichtliche Umgangsregelung, die von der Mutter erstritten worden ist. Aber leider legt sie die Regeln so aus, wie sie sie gerade braucht.
lg Wotan
Dem, dem Du Deine Liebe und Dein Herz schenkst, dem gibst Du die Macht Dich zu verletzen !
Jeder der Dein Lachen nicht sieht, jeder der Dich nicht versteht, jeder der nicht sehen kann wie es Dir geht, jeder der nicht weiß wer Du bist....., ist es nicht Wert, ein Platz in Deinem Herzen einzunehmen !
Moin.
Ich kann verstehen, dass die Situation unbefriedigend für Dich ist. Spontane Nichtwahrnehmung der Umgänge machen Dir eigene WE- Planungen quasi unmöglich. Aber was willst Du durchsetzen? Dass jmd Drittes Deine Ex zum Umgang zwingt? Das Ex zu Ordnungsgeldern verdonnert wird, wenn sie Umgänge ausfallen lässt? :puzz:
Ich glaube, jedweder Gedanke, was hier zu tun ist, ist vertane Zeit und macht graue Haare 😉
Freue Dich, dass Du als Vater Deine Kinder bei Dir hast und nicht um eigene Umgänge betteln musst. Und siehe es von der anderen Seiten: Als nicht getrennte Eltern, hättest Du die Kleinen auch jedes WE "an der Backe".
Wenn das
wenn der Ex-Partner am besagten Besuchswochenende nicht anzutreffen ist, bzw. zur gerichtlichen festgelegten Uhrzeit nicht vor Ort ist.
allerdings mit Fahrtaufwand Deinerseits verbunden ist, dann würde ich zumindestens die Bringdienste einstellen.
Gruss Toto
Graue Haare hab ich schon und meine Kinder hab ich gerne "an der Backe". Was mich stört ist ihre Unzuverlässigkeit. Das Wettervorhersage in Deutschland ist zuverlässiger, als meine Ex-Frau in einhalten von Terminen! 😉
Ein Prozess mit Anhörung der Kinder hatte ich schon. Gottseidank wurden die Kinder aber nicht befragt, sondern waren nur im Nebenzimmer anwesend. Wenn es zu einem erneuten Prozess kommt, dann wird sich meine Exfrau wohl warm anziehen müssen. Die Richterin war damals schon stinksauer auf sie. Und in meinem Wohnort ist es immer der gleiche Richter bzw. Richterin. Die Fälle werden nämlich nach Anfangsbuchstaben den Richtern zugeordnet. Die zuständige Richterin hat meine Scheidung durchgeführt, die Vaterschaftsklage und die Umgangsregelung verhandelt. Montag hab ich Anwaltstermin. Mal sehen was dabei raus kommt.
lg Wotan
Dem, dem Du Deine Liebe und Dein Herz schenkst, dem gibst Du die Macht Dich zu verletzen !
Jeder der Dein Lachen nicht sieht, jeder der Dich nicht versteht, jeder der nicht sehen kann wie es Dir geht, jeder der nicht weiß wer Du bist....., ist es nicht Wert, ein Platz in Deinem Herzen einzunehmen !
moin.
was ich eigentl mir meinem vorstehenden Beitrag zum Ausdruck bringen, ist die Frage, warum und was Du glaubst mit einem Prozess erreichen zu wollen?
Unzuverlässigkeit als persönliche Eigenschaft wird auch ein Fam.richter nicht ändern, ist auch nicht Deine Baustelle. Überlass die Kinder Deiner Ex an den UmgangsWE, und wenn sie sie - auch kfr - nicht abholt, freue Dich für die Zeit, die Du mit ihnen verbringen darfst.
Etwas fragende Grüße, Toto