hallo,
ich befinde mich im trennungsjahr. aus der ehe ist eine tochter zur zweit 21 monate hervor gegangen. besuchzeiten sind drei mal die woche fuer mehrere stunden.
meine exfrau fuehrt eine fernbeziehnung und reist unregelmaessig fuer mehrere tage durch deutschland. ich bekomme meistens erst am tag der abreise bescheid das ich meine tochter nun fuer einem zeitraum von bis zu 10 tagen nicht abholen kann.
meine frage: gibt es eine moeglichkeit eine gewisse verbindlichkeit, (gerne auch behoerdlich) zu schaffen das die vereinbarten besuchstage und zeiten nicht willkuerlich geaendert werden koennen? bzw ein gewisser vorlauf erfolgt ?
danke fuer eure antworten, lawny
Hallo Lawny,
na klar gibt es die. Geh doch einfach zum JA mit deiner Frau und arbeitet dort eine Umgangsvereinbarung aus.
Aber Vorsicht. Habe ich auch gemacht und damit reichlich in das Klo gegriffen. Siehe meine Geschichte.
Ich sehe meinen 18 Monate alten Sohn nur 8 Std pro Monat. Und das ist laut JA auch in Ordnung so.
Da kann ich also nur voller Neid zu Dir rüberschauen.
Alles Gute,
Michael
Geh doch einfach zum JA mit deiner Frau und arbeitet dort eine Umgangsvereinbarung aus.
Na die Umgangsvereinbarung würde ich vorher ausarbeiten und mir nur vom JA abnicken lassen.
Muster gibt es hier:
http://www.trennungsfaq.de/down/umgangsvereinbarung.html
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Torx
Hallo Lawny,
ich hatte auch vorher eine ausgearbeitet.
Geholfen hat mir auch die Seite www.elternvereinbarungen.de, einige Leidensgenossen von hier, ein Konfliktmanager, ...
Falls Du eine Kopie haben willst, schreibe eine PN an mich oder wende Dich an den tiefsinnigsten Moderator, den Du finden kannst. Der Gute hat nämlich auch geholfen.
Danke nochmal für die Unterstützung an die, die wissen, dass ich sie meine. JA scheint damit glücklich zu sein, jetzt muss es nur die Gnädige fressen.
Take care,
Michael
P.S.: So ich werde mich jetzt mal auf das Mopped schwingen, dass ich morgen früh bei meinem kleinen Mann bin und dankend unseren Sohn für unglaubliche 2 Stunden entgegen nehmen kann.
Aber vielleicht habe ich ja Glück und sie wird in ihrem nächsten Leben als Mann wiedergeboren, hat einen Sohn und eine 'mitfühlende' Frau... dieser Gedanke hilft irgendwie.
[Editiert am 3/6/2005 von Weisnich]
Hallo Lawny,
Danke nochmal für die Unterstützung an die, die wissen, dass ich sie meine. JA scheint damit glücklich zu sein, jetzt muss es nur die Gnädige fressen.
danke fuer die antworten, was passiert wenn sie sich troz der vereinbarung wenn vom JA abgesegnet, sie sich nicht an die vereinbarung haelt ?
gruss lawny
Hallo Lawny,
da gibt es auch eine Lösung für. Schau Dir doch mal den §33 des FGG an.
Aber warum machst Du dir einen Kopf um den Effekt. Vielleicht hat nicht jeder Schritt, den Du machst, einen Effekt. Sicherlich kommst Du aber nicht zum Ziel, wenn Du stehen bleibst.
Ergo: Ar sch hoch und ran!
Take care,
Michael
Meine Erfahrung ist, daß es nur noch schwieriger wird, sobald man JA, Gericht und andere helfende Instanzen mit einbezieht. Die vermutlich beste Lösung wäre es, die KM soweit zu bekommen, daß sie freiwillig herausrückt damit wie ihre Termine liegen. Wie ist denn Dein Verhältnis zu ihr ? Ist es nur abgekühlt, oder ist es Mord&Totschlag ?
Mitunter könnte es auch eine wirksame Retourkutsche sein, Deinerseits beim Besuch deiner Tochter einen Tag zu "vergessen" sie zurück zu geben, weil Du sagen wir einen mehrtägigen Ausflug geplant hast, der drei Tage dauert, aber Du nur von zwei Tagen sprichst.
Ich rate jetzt nicht zu Kindes-Entführung, ich meine nur, daß wenn die KM selbst begreift, wie sich das anfühlt, wenn das eigene Kind nicht mehr erreichbar ist, könnte vielleicht auch ein bißchen mehr vorausschauendes Mitdenken kommen.
@Tantbienquemal
Ich bin nicht ganz klar darüber, was du morgens so zu dir nimmst - Alter, dass Zeug reduziert ja mächtig das Denkvermögen.
@all
Bitte diesen Dummfug von Tantbienquemal ignorieren. Danke.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo
ich würde versuchen, mit der KM auszuhandeln, dass du die Zeit, die sie dir von deiner Besuchszeit wegnimmt, nachholen kannst. Und dass sie dich vor allem frühzeitig informiert, wenn sie auf "Reisen" geht.
Ist dies wirklich so oft oder spielt dein gekränktes Ego mit, weil sie wieder einen Partner hat? Dem Kind schaden die Reisen höchstwahrscheinlich nicht, und wenn es die Zeit mit dir nachholen kann, wird auch eure Vater-Tochter-Beziehung nicht beeinträchtigt.
Falls sie jedoch sehr oft und lange verreist, besteht vielleicht eine Gefahr der Entfremdung, da Kleinkinder ja ein starkes Kurzzeitgedächtnis haben und ihr euch dann immer wieder von vorne aneinander gewöhnen müsstet. Dann würde ich das JA einschalten.
Es ist ein grosser Schmerz, wenn man sein Kind längere Zeit nicht zu sehen bekommt, ich kenne das auch. Man wartet die Zeit ab, bis es wieder soweit ist und kann dann für ein paar Stunden "auftanken".
Das Loslassen lernen ist ein schmerzhafter Prozess. Auch die verletzten Gefühle, wenn man vielleicht verlassen wurde und nun ein anderer die Stelle des Partners einnimmt. Wichtig, scheint mir, dass du anstrebst, so oft wie möglich Zeit mit deiner Tochter zu verbringen und dass du diese Zeit qualitativ positiv nutzt.
Ist dies wirklich so oft oder spielt dein gekränktes Ego mit, weil sie wieder einen Partner hat? Dem Kind schaden die Reisen höchstwahrscheinlich nicht, und wenn es die Zeit mit dir nachholen kann, wird auch eure Vater-Tochter-Beziehung nicht beeinträchtigt.
es geht hier nicht um das gekraenkte ego. ich selber muss mein leben ja auch ein wenig planen und ich baue die besuchstermine in meine planung ein. es geht darum das es in dem leben von mir und meiner tochter konstanten gibt mit denen wir arbeiten koennen.
Da hast du natürlich recht, das ist mühsam. Deshalb hab ich ja geschrieben, falls es sehr oft vorkomme, würde ich handeln mit dem JA. BR ist ein Recht, das dir zusteht und das sogar gerichtlich durchgesetzt werden könnte. In der Praxis sieht es halt einfach oft anders aus. Wenn du die Mutter "zwingst", dass sie nicht mehr verreisen kann, lässt sie sich vielleicht was einfallen, damit du deine Tochter noch seltener siehst. Und dann - welcome to the club
Hallo, wir haben leider die Erfahrung ,machen müssen, das ein Beschluss in Sachen Umgangsrecht sogut wie für die Tonne ist.... Die KM hielt diesen Beschluss erst nicht wie vereinbart ein und am Ende hat sie sich diesem Beschluss entziehen können, indem sie mit ihrem jetzigen Mann nach Österreich gezogen ist. Sie hat von Anfang an nicht gewollt, das das Kind seinen Vater und dessen Familie auch nach der Trennung beibehält. Nach ihrer Meinung ist das Koind nur ihr Eigentum und alle anderen haben kein Recht auf einen Umgang mit ihm. Und das nach knapp 2 Jahren in denen die Eltern zusammnen lebten und nur weil der KV die finanziellen Wünsche der KM nicht mehr befriedigen konnte wurde er kurzerhand gegen einen zahlungskräftigeren ausgetauscht...Egal ob das Kind leidet, oder ob die Gerichte dem Vater sowohl den Großeltern ein Umgangsrecht gewährten, sie hielt es einfach nicht ein...
Also, wozu der Kampf, wenn die Mütter auch gegen diese Beschlüsse ungestraft verstoßen können. Die Kinder sind immer die verlierer, egal wie.....leider... :heu:
Die Hoffnung stirbt zuletzt!!!!