Beteiligung an Umga...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Beteiligung an Umgangskosten

 
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich habe dem KV heute eine Mail geschrieben, weil ich aus Versehen bei der Unterhaltsüberweisung für die Kinder April 2012 statt 2013 im Verwendungszweck geschrieben habe und ihm mitgeteilt, dass der Unterhalt natürlich für April 2013 ist.

Folgende Antwort kam zurück:

kein Problem .. ich finde, wir sollten das nicht immer so verbissen sehen, oder traust Du mir wirklich zu, dass Dir daraus durch meine Person ein Schaden entsteht. Ganz im Gegenteil, denn:

Ich habe Dich z.B. mit Rücksicht auf Deine finanzielle Situation seit nunmehr 2 Jahren aus sämtlichen Arztrechnungen herausgehalten, alle Klassenfahrten sowie den Mofaführerschein allein bezahlt und auch die Konfirmation vollständig allein getragen  Den Mofaführerschein für S. auch bezahlen, ganz zu schweigen von einem sicherlich gebrauchten Mofa.

Erstes Thema in diesem Zusammenhang: Es wäre wirklich schön, wenn wir uns zukünftig den Reiseaufwand für die Kinder betreffend abwechseln würden oder Du zumindest anteilig Deinen Beitrag dazu leisten würdest. Ich bin jetzt seit über 10 Jahren immer gefahren oder habe die Kinder mit der Bahn oder aktuell mit der Mitfahrzentrale fahren oder auch mal fliegen lassen und habe dies alles stets selbst finanziert. Lass uns doch mal verbindlich darüber sprechen, welchen Anteil Du bereits wärest regelmäßig dazuzugeben. Betroffen wäre hier schon die aktuelle Rückreise beider Kinder am Ostermontag.

Wie wäre es also, wenn wir an dieser Stelle einfach noch einmal bei 0 anfangen und uns im Sinne unserer Kinder in all diesen Dingen gemeinsam abstimmen – ist ein spontaner Vorschlag von mir! Voraussetzung ist jedoch, dass alles durchaus im Rahmen, angemessen und fair bleibt … wenn einer von uns das Gefühl hat, nicht fair behandelt zu werden, kann er es ja offen sagen. Denk mal darüber nach! Danke!

Meine Antwort wäre:
danke für deine Mail. Ich finde deine Idee gut bei Null anzufangen.

Allerdings ist ein Problem an einer Umgangskostenbeteiligung meinerseits, dass du seit Juli 2012 in unregelmäßigen Abständen mitteilst, dass du eine gerichtliche Klärung des Unterhaltes anstrebst. Solange diese im Raum ist kann und werde ich mich nicht an den Umgangskosten beteiligen.

Gerne können wir uns grundsätzlich über eine Beteiligung unterhalten; hier wäre es evtl. auch eine Möglichkeit die Kaution vom Internatsschlüssel sowie mein gezahlter Eigenanteil für die kieferothopädische Behandlung dafür zu verwenden.

Für mich hängt eine wie auch immer geartete Umgangskostenbeteiligung auch von einer Verläßlichkeit und Planbarkeit des Umgangs ab. Diese Planbarkeit würde auch dazu führen, dass die Fahrtkosten für den Umgang reduziert werden könnten indem frühzeitig Sparangebote der Bahn bzw. einer Fluggesellschaft genutzt werden könnten. Auch wäre mit einer Planbarkeit des Umgangs über-Kreuz-Buchungen bei der Bahn möglich.

Auch müsste der Selbstbehalt bei uns beiden beachtet werden, damit keiner von uns beiden über Gebühr belastet wird. Gerne kann ich mal mit den vorhandenen Zahlen von dir und mir einen Vorschlag erstellen.

Aber ich würde dich bitten die Rückreise der Kinder noch zu organiseren und finanzieren, da ich aufgrund von meinen Fahrten und Besuchen von A. in der Klinik im Februar und März (5x, teilweise mit Übernachtung) keinerlei Rücklagen habe, die ich für diese Rückfahrt nehmen könnte.

Kurz noch zum Hintergrund: Entfernung 600 km einfach; Kinder wohnen seit 2 bzw 3 Jahren beim Vater. Entfernung besteht seit 2006. Vater verfügt über einen Dienstwagen. Hat ein Netto ohne geldwerte Vorteile von ca. 4.500 €, ist neu verheiratet, keine weiteren Kinder. Ich habe ein Netto von ca. 1400 €, zahle pro Kind Unterhalt bis zum angemessenen Selbstbehalt (1150).

Bis zum Umzug der Großen habe ich pro Umgang der Kleinen 30 € Fahrtkostenanteil gezahlt. Nach dem Umzug der Großen zum Vater habe ich bis Juli 2012 Unterhalt bis zum Selbstbehalt gezahlt. Seitdem Unterhalt bis zum angemessenen Selbstbehalt (100 €/Kind).

Wenn ich das mal überschlage komme ich - unter Berücksichtigung des Selbstbehaltes - auf 90 % der Kosten für den Vater und 10 % für mich (eher noch weniger).

Umgang wird im Regelfall vom Vater kurzfristig bestätigt oder abgesagt; eine langfristige Planung ist nicht möglich. Dies betrifft auch die Ferien. Absprache ist: 1 monatlich sowie die hälftigen Ferien; die Umgangswochenende für jedes Quartal sollten 6 Wochen vor Beginn des Quartals verbindlich abgestimmt werden. Der Vater möchte sich aber alle Optionen offen halten und entsprechend funktioniert das nicht.

Sophie

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.03.2013 13:39
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

AS,

Vertraust Du dem KV dass er es Ernst meint mit einer "fairen" Lösung? Kannst Du Dir vorstellen, eine Lösung die letztlich eher Richtung 50:50 rausläuft als bei 10:90 zu enden als "fair" zu akzeptieren?

Wenn dem so ist, dann antworte kurz und bündig, dass Du Dich über die Mail und das Angebot freust und schlage vor, dass ihr Details dann in einem pers. Gespräch besprecht, vielleicht zu Viert jew. mit einem "Zeugen" oder gar - in einem zweiten Schritt - mit einem Mediator. Dein Antwortentwurf strotzt nur wieder so von Rechtfertigungen und Vorwürfen - das ist im Ganzen und als erste Anwort sowieso kontraproduktiv.

Im Übrigen würde ich mir ernsthaft mal überlegen, ob angesichts der hoffentlich anstehenden Veränderung es nicht vielmehr angebracht wäre, dass ihr vereinbart, dass sich KU aufhebt und die Umgangskosten derjenige, in Absprache mit dem jew. Kind, zu tragen hat, der Umgang wahrnimmt.

Ja - das magst Du als unfair empfinden, weil er ja sooo viel mehr verdient. Aber anders werdet ihr nie auf einen grünen Zweig mit verlässlichem Umgang kommen, bevor die Kinder ausziehen. Und geht es nicht gerade jetzt um die Kinder? Ist nach all dem was kürzlich vorgefallen ist, nicht Geld so absolut nachrangig?

Und jetzt keine Details wie Firmenwagen, Reisekosten in die Klinik, unterschiedliche Alterstufen, der nahende 18. Geb. - damit killst Du jede Kommunikation und das bringt Euch keinen Schritt nach vorne.

Gruss, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2013 15:34
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@TotoHH
:thumbup: :thumbup:

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2013 15:36
(@ich-habe-angst)

Hi,
Toto hat vollkommen Recht.
Greife den Vorschlag des KV auf, springe über deinen eigenen Schatten, sei eine gute Mutter und schlage eine Mediation vor.
Die Mediation kann doch ganz einfach in diesem Fall sogar via www gehen.
Zuvor sollten beide Parteien das Ergebnis der Mediation ergebnisoffen anerkennen.

UND: Du solltest unbedingt die Vorwürfe gegen den KV über Bord werfen. Er verdient mehr Geld - das ist nicht verboten.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2013 15:43
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

was den Umzug der Großen zu mir angeht, so geht das nicht in meine Überlegungen ein, einfach weil sie sich frei entscheiden soll ob sie das wirklich möchte oder nicht. Evtl. bleibt sie ja auch beim Vater (im Moment genießt sie Narrenfreiheit bei ihm...).

Nein, ich vertraue dem KV nicht, sonst würde ich nicht von ihm fordern, dass er sich erst wegen der Unterhaltsklage erklärt. Ich traue ihm zu diese bis zum Maximum zu fahren und dann vor Gericht nicht bereit zu sein die Umgangskosten zur Bereinigung abzuziehen. Was geldliche Dinge angeht, so hat er bisher immer versucht für sich das Maximum herauszuholen, ob bei der Scheidung, Zugewinn etc. Auch bei der Berechnung der Kindesunterhaltstitel, die ich unterschrieben habe. Alles was er mal - sogar per Mail - zugesagt hat bezüglich geldlicher Dinge hat er nie eingehalten.

Ja, ich werde ihm vorschlagen, dass wir das in einem Gespräch klären.
Eigentlich war ja ein Gespräch letzten Samstag geplant, was aber nicht zustande gekommen ist. Jetzt warte ich auf einen Terminvorschlag von ihm.

Hallo X,

vielen Dank für deine Mail. Grundsätzlich bin ich bereit mich an den Umgangskosten zu beteiligen. Dies sollten wir aber in einem persönlichen Gespräch klären.

Bezüglich der Rückfahrt der Kinder würde ich dich bitten, dass du dieses organisierst und finanzierst. Auf diese Fahrt können wir dann ja unsere gemeinsam beschlossene Umgangskostenbeteiligung bereits anwenden.

@ich-habe-Angst
mediation ist gut, haben wir schon hinter uns. die ging damals um den Umzug der Kleinen zu ihm. Und ein Gespräch bezüglich Umgang in seiner Wohngegend. Allerdings trennen uns 600 km, dies kann man nicht regelmäßig machen.
Ich mache dem KV keine Vorwürfe. Es sind Tatsachen, die leider dafür sorgen dass man überall Höchstpreise für die Fahrten zahlen muss.
Die letzte Mediation hat auch klar gesagt: dass es eine Verläßlichkeit und Planbarkeit des Umgangs geben muss. Die dort vereinbarten Regeln hält er aber nicht ein.
Er kann gerne mehr Geld verdienen als ich, damit habe ich kein Problem. Ich habe ein Problem damit, dass er den vorgesehenen Selbstbehalt nicht akzeptiert, dies bei der Mediation auch erklärt hat. Und in unregelmäßigen Abständen auch immer versucht mich unter den Selbstbehalt zu drücken. Teilweise auch indem er von mir Kostenbeteiligung für Dinge fordert, die a) kein Sonder- oder Mehrbedarf sind und b) dann 1/3 bis 1/2 Kostenbeteiligung fordert und c) mich im Vorfeld nicht einbindet, so dass ich freiwillig einen Teil zahlen würde und bei einer Weigerung meinerseits das zu zahlen er den Kindern erklärt, dass sie mir nichts wert sind und ich nicht bereit bin auch nur einen Euro für sie zu zahlen.

Sophie

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.03.2013 15:58
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Es mag sein, dass für eine stabile Vereinbarung noch ein paar mehr Dinge eine Rolle spielen, nur solltest du das jetzt nicht überfrachten und Vorbedingungen stellen.

Der Schrieb von deinem Ex ist im Ton sehr konziliant und genau so solltest du auch reagieren.
Egal ob mündlich oder schriftlich.

Danke ihm für sein Angebot und mache (einige wenige) Vorschläge (nicht Forderungen), wie du dir bestimmte Dinge vorstellen könntest.
Aber formuliere es wirklich als Vorschlag und nicht als Forderung oder Vorwurf und lass alles weg wie "Du hast früher... deswegen..."

Statt:

Für mich hängt eine wie auch immer geartete Umgangskostenbeteiligung auch von einer Verläßlichkeit und Planbarkeit des Umgangs ab. Diese Planbarkeit würde auch dazu führen, dass die Fahrtkosten für den Umgang reduziert werden könnten indem frühzeitig Sparangebote der Bahn bzw. einer Fluggesellschaft genutzt werden könnten. Auch wäre mit einer Planbarkeit des Umgangs über-Kreuz-Buchungen bei der Bahn möglich.

könntest du z.B. schreiben:
"Vielleicht können wir in disem Zusammenhang auch darüber sprechen, wie wir die Umgänge besser planen können, um auch Sondertarife nutzen zu können, die, bei rechtzeitiger Buchung erheblich günstiger sind

Aber nicht gleich in der ersten Antwort, sondern später.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2013 16:30
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich habe ihm jetzt folgendes geantwortet:

Hallo X,
vielen Dank für deine Mail. Grundsätzlich bin ich bereit mich an den Umgangskosten zu beteiligen. Dies sollten wir aber in einem persönlichen Gespräch klären.
Bezüglich der Rückfahrt der Kinder würde ich dich bitten, dass du dieses organisierst und finanzierst. Auf diese Fahrt können wir dann ja unsere gemeinsam beschlossene Umgangskostenbeteiligung bereits anwenden.

Als Antwort habe ich erhalten:

Hallo,
danke für Dein Verständnis; bitte schicke die Kinder doch jetzt schon am 01.04. mit der Mitfahrzentrale zurück; sie wissen, wie das geht … ihr müsst nur eine Fahrerin im Internet heraussuchen … www.mitfahr … dort anrufen, kurz mit ihr sprechen … so bekommt man selbst einen ersten Eindruck von der Person … S. müsste auch noch 1-2 Telefonnummern von Fahrerinnen auf ihrem Handy haben .. vielleicht fahren diese ja am 01.04. nach Köln …  das kostet pro Kind i.d.R. zw. 25 und 30 EUR … einfacher geht’s es wirklich nicht … und es die derzeit günstigste Variante betreffs der Fahrtkosten …
(dazu kommt noch das er über Ostern arbeiten müsse...mag sein, kann ich nicht beurteilen, aber normalerweise sind seine Bürozeiten von Montag bis Freitag).

Meine Lieblingsantwort wäre:
Hallo,
in meiner Mail hatte ich dich gebeten die Rückfahrt zu organisieren und finanzieren. Im Moment kann ich diese zusätzlichen Kosten nicht tragen, da ich durch meine häufigen Besuche von A. in der Klinik alle finanziellen Rücklagen aufgebraucht habe.
Deswegen bitte ich dich erneut, da du ja - im Gegensatz zu mir - bei der Mitfahrzentrale angemeldet bist, dies zu organiseren und zu finanzieren.
Bitte schlage mir einen Termin vor, an dem wir uns zusammen setzen und über die Kostenaufteilung sprechen können.

Ich bin diesen und nächsten Monat und voraussichtlich übernächsten Monat nicht in der Lage irgendwelche Kosten zu zahlen die über die Alltagskosten hinausgehen. Alternativ könnte ich das organisieren, aber eben nicht finanzieren. Das müssten sonst die Kinder bezahlen. Und ehrlich gesagt, wenn er so kurzfristig - während des Umgangs - die Modalitäten ändern will, dann kann das nicht zu meinen finanziellen Lasten gehen. Ich muss sehen dass ich meine Euros so zusammenhalte das mir keine reguläre Abbuchung (Miete, Strom, Telefon) nicht zurückgebucht wird. Da sind 60 € eine Menge Geld für mich.

Sophie

P.S. Seine ursprüngliche Begründung war ja, dass seine Stieftochter heute einen Termin beim Arbeitsamt hat (diese hat sich gestern bis zum späten Nachmittag mit den Kindern getroffen...und nichts davon erwähnt, dass sie vorzeitig zurück müssen).

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.03.2013 10:25