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Betreuter Umgang und Unsummen an Betreuungsunterhalt

 
 Fo83
(@fo83)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebe Community,

ich bin schonmal sehr glücklich, durch Zufall auf dieses Forum gestoßen zu sein und hoffe auf die ein oder andere Erfahrung oder den ein oder anderen Ratschlag von euch, auch wenn ihr hier sicher sehr viele solcher Fälle zu lesen bekommt. Mein Kind ist mittlerweile 18 Monate alt, Trennung leider einen Monat nach der Geburt, gemeinsames Sorgerecht, nicht verheiratet, aber sehr lang zusammen gewesen. Wir hatten eine gemeinsame Wohnung, für die nur ich die alleinige Miete gezahlt habe, sie hat zudem die meiste Zeit weiterhin bei ihren Eltern gewohnt. Dennoch fordert sie Betreuungsunterhalt für einen Monat ein, in dem ich noch die komplette Miete alleine zahlte. Da dies laut Anwältin nicht miteinander zu vermischen ist, muss die gesamte Mietrückzajlung nun gesondert von mir eingefordert werden, was wiederum mit Kosten verbunden ist.

Abgesehen davon berechnete ihre Anwältin soeben den Betreuungsunterhalt abermals neu, rückwirkend soll ich sehr viel Geld zahlen, wobei weder der Kreditvertrag für mein Auto (bestand bereits zu Zeiten der Beziehung) noch die Tatsache berücksichtigt wird, dass sie mit Kind bei ihren Eltern lebt und keinen Cent Miete zahlt. Für mich ist das alles absolut nicht mehr nachvollziehbar und geldtechnisch nicht mehr zu schaffen. 

Das Schlimmste an der Sache ist aber, dass der betreute Umgang so stattfindet, dass ich mein Kind einmal die Woche für 1 Stunde sehen darf und sie immer dabei ist...in einem anderen Raum, aber immer präsent. Der Träger findet ihr Verhalten auch sehr ungünstig, es passiert aber seit nunmehr 7 Monaten nicht viel, da sie mit mir auch nicht kommuniziert. Warum es überhaupt per Gericht zum begleiteten Umgang kam, ist mir genauso schleierhaft, es ist nie auch nur ansatzweise irgendetwas vorgefallen, die Begründung zielte einzig und allein darauf ab, dass mein Kind damals noch sehr jung war und wir zerstritten. Dass noch nichtmal meine Eltern ihr Enkelkind kennenlernen durften ist eines von vielen Dingen, die absolut zermürben und nur noch traurig und wütend machen. Die KM ist absolut nicht kooperationsbereit, es gab bereits eine nicht haltbare Strafanzeige,die sofort eingestellt wurde. Alles in allem für mich eine recht ausweglose Situation, geldtechnisch, menschlich. Der Träger verfasst nun einen Zwischenbericht an das Jugendamt, mal sehen, wie es dann weitergeht. Es wird wohl aber auf einen neuen Termin vor Gericht hinauslaufen. Ich warte sehnsüchtig auf den Tag, an dem der Betreuungsunterhalt wegfällt und ich mein Kind alleine bei mir haben darf. Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht und Anregungen, wie man psychisch mit dieser Situation etwas besser umgehen kann?

Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.07.2019 18:13
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

den ersten Schritt hast Du gerade getan, suche Dir Hilfe, suche Dir Zuspruch. Vielleicht gibt es in Deiner Nähe eine Vätergruppe, die Dich unterstützen kann. Außerdem wäre es nicht schlecht ein Hobby zu haben, dass Dir Freude bereitet und Dich davon abhält ständig zu grübeln. Denn viel anders wird es erst einmal nicht.

Die erste Frage wäre ob der BU überhaupt richtig berechnet wurde. Ein Anwalt ist schliesslich Vertreter seines Mandanten und nicht unabhängig. Prinzipiell ist der BU dazu da die KM finanziell so zu stellen als hätte sie das Kind nicht. Also Fortschreibung des Zustandes vor der Geburt des Kindes. Dabei ist aber auch Einkommen der KM anzurechen, wobei 300 Euro des Elterngelds nicht angerechnet werden. 

Der betreute Umgang ist natürlich nicht notwendig, aber wenn er vom Gericht angeordnet ist, dann kommst Du da nicht drumherum. Allerdings sollte das Kind mit 18 Monaten zum einen alt genug sein, dass es mehr als 1 Stunde Umgang gibt und es könnte sehr wohl schon ganze Tage (Samstag oder Sonntag) geben und ein Standardumgang (Wochenende aller 14 Tage, Feiertagsregelung, Ferien) sollte angepeilt werden. Bist Du eigentlich anwaltlich vertreten?

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 05.07.2019 20:21
 Fo83
(@fo83)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für deine schnelle Antwort. Ich bin anwaltlich vertreten, muss aber sagen, dass ich so langsam wirklich nicht mehr zufrieden bin mit meiner Anwältin und mich anderweitig umguvke. Problem:Neue Kosten. Aber meine Anwältin ist zunehmend genervt und sagt im Groben, dass ich es zahlen soll so wie die Gegenseite es berechnet hat, da es vor Gericht noch mehr werden könnte. Sie rechnet aber zu nächster Woche noch einmal nach. Ich finde es schlichtweg mehr als unfair und es erschließt sich mir nicht, dass die KM umsonst bei ihren Eltern leben darf und ich inkl. KU monatlich knapp 800€ insgesamt zahlen soll!!! Das ist doch viel zu viel...Ich bin Beamter, ja, aber kein Millionär.

Ich warte jetzt auf den Bericht vom Träger und werde gleichzeitig ein Schreiben zusammen mit dem Mieterverein abschicken, das die hälftige Miete der gesamten Mietdauer der gemeinsamen Wohnung einfordert. Natürlich mache ich mir jedoch Sorgen dass es dann noch weiter eskaliert. Andererseits: Kann es überhaupt noch mehr eskalieren? Und mir steht das Geld einfach auch mal zu. An Hobbys mangelt es nicht, dennoch ist das alles einfach so belastend und ich habe das Gefühl es wird immer schlimmer. Naja...so läuft es dann wohl mal im Leben...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.07.2019 21:36
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

der Unterhaltsanspruch deiner Ex ist von drei Faktoren abhängig: ihrem früheren  Verdienst, dem Elterngeld und deiner Leistungsfähigkeit. Dass sie mietfrei wohnt ist völlig egal. Genauso dürftest du mietfrei bei deinen Eltern wohnen ohne dass du deshalb mehr Unterhalt zahlen müsstest.

Daher: was hatte deine Ex netto? Wie viel Elterngeld bekommt sie? Was hast du netto?

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 05.07.2019 22:22
(@der-frosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Fo83
Erst einmal herzlich Willkommen hier im Forum. Nach welcher Stufe sollst Du denn KU bezahlen? Ist Dein Netto Einkommen schon bereinigt?Hast Du schon einmal daran gedacht und Dir vom Mieter verein helfen lassen bezüglich Wohngeld?Bei der Berechnung des Unterhalts für die KM ist zu beachten, das Du nach Abzug des KU einen Selbstbehalt von 1200 € hast. Also wenn nach Abzug von KU und Deinem Selbstbehalt überhaupt noch Geld zu verteilen ist hat die KM Anspruch auf Unterhalt. Stell doch einfach einmal grob ein paar Zahlen ein, dann kann Dir bestimmt einer aus dem Forum mal eine grobe Berechnungshilfe geben, damit Du nicht so uninformiert bist und auch handeln kannst.

LG der Frosch

AntwortZitat
Geschrieben : 05.07.2019 22:28
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Fo83,

Ich finde es schlichtweg mehr als unfair (...)
Ich bin Beamter, ja, aber kein Millionär.

Falls du es noch nicht wusstest: Der Staat, für den du arbeitest, hat das Unterhaltsrecht auf einem großen Haufen von Unfairness gebaut.

Aber, zur Sache: Stell' doch mal bitte ein paar Eckdaten ein, damit wir prüfen können, ob die von den Anwälten ausgekungelte Unterhaltshöhe halbwegs passen könnte - und nebenbei bemerkt, wenn deine Anwältin sagt, dass das Gericht dir deutlich mehr auferlegen würde als das, was die gegnerische Anwältin ausgerechnet hat, dann ist mindestens eine der beiden Anwältinnen komplett unfähig.

Sag' uns also bitte, wie viel ungefähr du netto verdienst (Monatsdurchschnitt der letzten zwölf Monate), und wie viel Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt du derzeit abliefern sollst. Falls die gegnerische Anwältin dir nicht nur das Ergebnis ihrer Berechnung verkündet hat, sondern auch die zugehörige Berechnung, dann natürlich gerne auch die Details dieser Berechnung, dann könnten wir das nämlich Punkt für Punkt abklopfen. 

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.07.2019 23:24