Betreuter Umgang wä...
 
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Betreuter Umgang während der Arbeitszeit

 
(@widder27)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
wir haben heute die supertolle Nachricht bekommen, dass mein LG nun endlich betreuten Umgang mit seiner Tochter haben darf. Leider erstmal nur 3 Termine, davon 2 Anfang August und 1 im September, aber das ist ein Anfang!
Der Richter hat mit der Dame, die den Umgang betreut, die Termine vereinbart und sie den Eltern vorgegeben. Die beiden August-Termine sind mitten in seiner Arbeitszeit, einmal vormittags und einmal um die Mittagszeit. Die Fahrtstrecke ist eine knappe Stunde einfach, der Umgang soll jeweils eine Stunde dauern. Hat jemand Erfahrung, wie man das am besten mit dem Arbeitgeber regelt? Ein Recht auf Freistellung für diese Zeit gibt es wohl nicht, denke ich mir....
Wie es seit dem letzten Post in "Meine Geschichte" weiter gegangen ist und endlich zu diesem Ergebnis geführt hat, erzähle ich Euch bei Gelegenheit im entsprechenden Beitrag.
Vielen Dank erstmal

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.07.2012 12:05
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Widder27!

Hat jemand Erfahrung, wie man das am besten mit dem Arbeitgeber regelt? Ein Recht auf Freistellung für diese Zeit gibt es wohl nicht, denke ich mir....

Ich würde erst mal mit meinem AG reden, ob es denkbar wäre, die Umgangszeit wieder "reinzuarbeiten".
Wenn das nicht klappt, wird Dein LG m.E. wohl für die Umgangstermine Urlaub beantragen müssen.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2012 12:15