Hallo,
vielleicht kann mir Jemand eine Auskunft geben. Ich lebe seit 3 Jahren getrennt und bin seit einem Jahr geschieden. Im dritten Jahr lässt mein Exmann mich während der Schulferien hängen und leistet von den 12 Wochen Ferien gerade mal 3 Wochen jährlich. Unsere Kinder sind 12 und 9 Jahre alt. Ich muss leider pendeln d.h. ich arbeite zwar in Teilzeit, bin aber täglich 8 std. ausser Haus. Ich habe keine Verwandten vor Ort. Muss er sich an Kosten z.b. für einen Reiterhof oder eine Tagespflege beteiligen? Ich weiß nicht, was ich in der Sommerferien machen soll.. Ich nehme 3 Wochen, mein Exmann gar nichts....Die Tagespflege kostet laut Jugendamt ca. 300 Euro pro Kinde und Woche. Das sind 600 € pro Woche. Das Jugendamt sprach von einem Zuschuss von einmalig 100 €. Wie soll ich das bezahlen?
liebe Grüße
Leni
Also ich meine, er nimmt sie jetzt schon zum dritten Mal hintereinander nur 3 Wochen jährlich in den Ferien. Doch es ist das erste Mal, dass er gar nichts in den Sommerferien nimmt. Die 6 Wochen bekomme ich einfach nicht überbrückt...
Ansonsten haben wir gemeinsames Sorgerecht wobei ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht habe. Er nimmt die Woche alle 14 Tage von Samstag Vormittag bis Sonntag Nachmittag.
Gruß Leni
moin, leni,
und willkommen bei vatersein, dem forum auch für feriengebeutelte AE-mütter :wink:!
dein grund-problem ist gar nicht so selten, und es taucht auch regelmässig bei zwei-eltern-familien auf, wenn beide arbeiten.
die besonderheit in deinem fall ist, dass der KV halt nicht so 'mitspielt', wie es für dich am einfachsten wäre. warum tut er das denn eigentlich nicht? hat er dazu was gesagt?
ich selbst helfe mir dieses jahr in den sommerferien mit 2 wochen 'kinderlandverschickung' = besuch bei oma und tante (in der zeit kann ich dann mein gleitzeitkonto bisschen auffüllen , danach mache ich 1,5 - 2 wochen urlaub mit den kids, der rest wird durch kurz-übernachtungen bei freunden bzw. durch aupair-betreuung aufgefangen.
er nimmt sie jetzt schon zum dritten Mal hintereinander nur 3 Wochen jährlich in den Ferien
mööönsch, hast du das aber gut!!!! im ernst!! :thumbup:
'meine' KM hat sich vor knapp 6 jahren verpflichtet 'an 10 zusammenhängenden werktagen' die kinder bei sich ferien-zu-betreuen. und das hat sie im 1. jahr auch tatsächlich so gemacht, aber nur an den tagen (stehe ja so im beschluss, hat ihre RAtte dazu geschrieben :againstwall:) = die kids haben in dieser zeit weiterhin bei mir übernachtet, gegessen, sich gewaschen etc.pp. :knockout: .
seitdem lief aber eine 'ferienbetreuung' nie wieder, weder in den sommer- noch in irgendwelchen anderen ferien, weder mit noch ohne übernachtungen.
bezgl. der kosten sag ich mal ins blaue hinein: nein, da ist wohl keine 'sonderzahlung' des KV drin, müsste wohl alles aus dem KU gezahlt werden (und so gering der JA-zuschuss auch sein mag, ihr kriegt wenigstens etwas, hier gips sowas nicht!). werden bei euch nicht evtl. günstige ferienaufenthalte durch den landkreis/stadt, AWO, o.ä. angeboten?
eine etwas kostengünstigere betreuungsmöglichkeit sind die sog. 'sommer-aupairs', bleiben für 1 - 3 monate, kosten ab ca. 300,-/monat + essen etc. (details gerne auf anfrage).
und alle 4 jahre lege ich unsere vater-kind-kur in die herbstferien :rofl2:.
übrigens ist es doch relativ egal, in welchen ferien der KV die kinder betreut, hauptsache, er übernimmt 'seine' 3 wochen. das entlastet dich doch dann 'urlaubstage-technisch' genauso!
gruss
ulli
p.s.: achja, ich hab 3 kinder (8 - 12) und bin tagsüber 9 - 10 std. von zu hause weg.
p.p.s.: wo sind/was machen deine kids eigentlich nach der schule??
p.p.p.s.: sorry für 'etwas unsortiert' - der chef hatte gestört :puzz:
ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)
Moin Leni,
auch wenn Du da vielleicht keinen direkten Zusammenhang siehst: Kann es sein, dass der Aufenthalt der Kinder bei Eurer Trennung/Scheidung strittig war? Dein Ex also beispielsweise ein Wechselmodell o. ä. einrichten wollte, während Du auf einem "Kinder gehören zur Mutter" bestanden hast?
In solchen Fällen ist es zumindest menschlich verständlich, wenn die ausgegrenzten Besuchs- und Zahlpapas sinngemäss sagen: "Sie wollte die Kinder und den Unterhalt - jetzt hat sie beides. Dafür habe ich mehr Zeit und mehr Freiheit!"
Und nein: Zusatztöpfe, die eine umfängliche Ferienbetreuung finanzieren, gibt es da nicht. Warum auch - "normale" (also nicht geschiedene) berufstätige Elternpaare haben auch das Problem, 12 Wochen Schulferien der Kinder mit 4 Wochen Jahresurlaub der Erwachsenen unter einen Deckel bringen zu müssen, ohne dass irgend ein Sponsor einspringt. Such is life.
Greetz
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo zusammen.
Bin ganz frisch hier, also habt etwas nachsehen. Meine Frage bzw. mein Problem geht in so ziemlich die selbe Richtung wie das gerade disskutierte. Mein Kleiner (6) kommt dieses Jahr in die Schule. Er lebt bei der KM, die seit der Trennung vor 3 Jahren ca. 160 km von mir entfernt wohnt. Ich besuche ihn regelmäßig alle 2 bis 3 Wochen einen Tag am WE. Aus heiterem Himmel kam kürzlich die Ansage seitens der KM, dass ich ab dem Sommer die Hälfte der Ferienbetreuung übernehmen solle, ansonsten müsse ich die Betreuung zur Überbrückung bezahlen. Eigentlich freut mich die Aussicht, meinen Sohn mal für länger bei mir zu haben, allerdings kamen mir nach und nach so einige Fragen:
*Aufrund der mir zur Verfügung stehenden Urlaubstage besteht nicht mal annährend die Chance, 7 Wochen im Jahr den Kleinen zu mir zu nehmen. Könnte ich trotzdem zu zusätzlichem "Betreuungsunterhalt" verpflichtet werden?
*Ist die tasache, dass die KM aus persönlichen Befindlichkeiten keinen Kontakt meines Sohnes zu meiner restlichen Familie wünscht, relevant, da ich deshalb betreuungsmäßig alleine dastehe?
LG Nargor
Moin nargor,
normalerweise gilt es zwar nicht als ganz fein, sich an einen fremden Thread dranzuhängen; nachdem es aber um dieselbe Problematik geht, ist das ausnahmsweise ok. Im Übrigen: Willkommen auf vatersein.de, dem Forum auch für urlaubsgebeutelte Teilzeit-Väter.
Zu Deinen Fragen: Es ist davon auszugehen, dass Du die Mutter Eures Kindes bei Eurer Trennung nicht 160 km von Deinem Wohnort im Wald ausgesetzt hast; dass sie diese Entfernung also selbst geschaffen hat. Insofern muss sie schon aus "moralischen" Gründen auch die weniger angenehmen Folgen ihrer Entscheidung aushalten. Und zu diesen gehört die Organisation und Bezahlung einer Ferienbetreuung, wenn es nicht anders geht: Sie kennt ihre Arbeitssituation und den Ferienumfang; kann also kaum einwenden, hiervon "überrascht" worden zu sein. Also muss sie dafür halt etwas vom Kindesunterhalt zur Seite legen. Du bist NICHT verpflichtet, hier zusätzliche Zahlungen zu leisten.
Wenn es geht, solltest Du vielleicht versuchen, Deine vermutlich 4 Urlaubswochen auf 2 Wochen Sommer-, 1 Woche Oster- und 1 Woche Weihnachtsferien zu verteilen; so habt Ihr über's Jahr immer ein längeres Stück Vater-Sohn-Zeit zusammen ohne allzu lange Pausen. Und wie Du den Umgang in dieser Zeit gestaltest, ist ebenfalls Deine Sache; die persönlichen Animositäten Deiner Ex gegen Deine Familie brauchen Dich nicht zu interessieren.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
@all
vielen Dank für Euere Antworten. Ich habe erfahren, dass es ein neues Urteil gibt, indem beschlossen wurde, dass bei mangelder Ferienbetreuung der Vater mindestens die Hälfte der Zusatzkosten zahlen muss (also wenn die Kinder bei der Mutter leben). Das ist ja schon mal ein kleiner Lichtblick. Sicher wird das Ganze noch verfeinert, sodass die Sorge und das Recht bei gemeinsamen Sorgerecht gerecht verteilt wird! Endlich!
Lg
Leni
Hallo Leni,
Ich habe erfahren, dass es ein neues Urteil gibt, indem beschlossen wurde, dass bei mangelder Ferienbetreuung der Vater mindestens die Hälfte der Zusatzkosten zahlen muss (also wenn die Kinder bei der Mutter leben).
hast du dafür ggf. eine Quelle?
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ein Kollege hat es wohl aus dem juristischen Wochenblatt. Er hat sie katagolisiert. Werde suchen, sobald ich Zeit finde...(kann aber etwas länger dauern ;(