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Bitte helft mir- Ich möchte meinen Sohn sehen

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(@oscar76)
Schon was gesagt Registriert

Hallo an alle Väter,

ich bin verzweifelt und weiß nicht mehr weiter.

Meine Expartnerin, die Mutter meines Sohnes 3 j ,hat einen Streit ausgenutzt, um eine Einstweilige Verfügung zum Gewaltschutz zu erwirken.
Wir waren 8 Jahre zusammen, und ja, was soll ich sagen, sie ist böse.

Ich war immer wohlwollend und habe sie nach der Trennung finanziell zum Neustart unterstützt.
Seit 18 Monaten hatten wir nicht festgelegte Umgangsregelungen bezüglich meines Sohnes.
In der Regel hatte ich ihn 2-3 mal unter der Woche und seit einem halben Jahr mit einer Übernachtung am Wochenende.

Zu Beginn noch relativ guter Kontakt unter mir und der Mutter, wurde es immer schwieriger vernünftig zu kommunizieren.
Obwohl wir das gemeinsame Sorgerecht haben, kam ich mir immer wie ein Bittsteller vor. Ihr Verhalten wurde immer respektloser.
Aber mein Verhältnis mit P. war so gut, er war immer eine so schöne gemeinsame Zeit.
Ich habe drei weitere Kinder, aus der Beziehung davor. Auch die Halbgeschwister haben sich immer auf ihr brüderchen gefreut.

Am Betroffenen Tag waren P. und seine Geschwister wieder bei mir. Wir hatten spontan einen Wochenendausflug gebucht.
Die Idee P. mitzunehmen, fanden wir alle sehr gut. Es wäre eine schöne Zeit gewesen. Leider hat die Mutter das nicht genehmigt. Aber auf eine Art und Weise, die ich diesmal nicht mehr dulden wollte. Wir haben uns gestritten. Um sie zur Rede zur Stellen griff ich beide Arme von Ihr. Sie hat mich der Wohnung verwiesen und mit der Polizei gedroht. Eine sehr enttäuschende Erfahrung vor meinen Kindern. Nach all dem, was ich für Die und ihre Tochter getan habe. Es gab noch einige verbale Entgleisungen und ich bin dann anschließen weg.

Zurück vom Ausflug war in meinem Briefkasten eine polizeiliche Anzeige und eine einstweilige Anordnung zum kontaktverbot wegen möglicher Bedrohung. Nach wievielte bin ich fassungslos.
Mit dieser Anordnung wurde indirekt mein Umgangs- und Sorgerecht ausgehebelt und P. aus unserer Mitte weggerissen.
Bezüglich P. ist nichts in der Anordnung erwähnt. Aber ich habe keine Möglichkeit in irgendeinerweise Kontakt aufzunehmen ohne der Gefahr mich strafbar zu machen. Auch in seiner Kita kann ich ihn nicht besuchen, weil es gleichzeitig Arbeitsplatz der Mutter ist.

Sie hat es tatsächlich geschafft. Ich kann es immernoch nicht verstehe. Wie kann eine Mutter die sehr gute Vater-Kind Beziehung verhindern und dadurch mit Sicherheit auch ihrem Sohn Schaden?

Ich habe alles mögliche versucht, beim Familiengericht einen Antrag auf Ermögluchung des Umgangs, eine Rechtsanwältin beauftragt, mit dem Jugendamt gesprochen. Ich habe das Gefühl, vorverurteilt zu sein und als Vater benachteiligt.

Es ist nichts zu machen. Bis zur angesetzten Mündlichen Verhandlung, die erst in ca 4 Wochen stattfindet, könnte ich nichts weiter als abzuwarten.
Das ist so leicht gesagt. Ich vermisse meinen Sohn und mache mir Sorgen um unsere Beziehung.

Sorgen, weil auch bei ihrem Exmann dass fast identisch ablief. Ichwurde Zeuge, wie der Kontakt zu seiner Tochter erschwert, nicht gewünscht, beeinflusst und schlussendlich nicht ermöglicht wurde.
Auch dort konnte der Vater erst mit dem jugendamt und Anordnung des Gerichtes wieder Kontakt zur Tochter suchen.
Ich befürchte nunmehr, dass auch mein Sohn in der Richtung beeinflusst wird.

Noch 4 Wochen auf meinen eigenen Sohn warten zu müssen, ist eine große, richterlich legitimierte Bestrafung für mich, seine Geschwister und such P.

Gibt es tatsächlich keine Möglichkeit in irgendeiner Form  auf das Grundrecht auf Umgang mit eigenem Kind, außer warten zu müssen?
Warum ist es so leicht, ohne meine Anhörung eine Verfügung in dem Ausmaß anzuordnen aber im Umkehrschluss Wochen auf die Anhörung zu Warten?

Falls ihr Ähnliches Erlebt habt oder in irgendeinerweise mir weiterhelfen könnt wäre ich sehr dankbar.

Danke für die Aufmerksamkeit, ein verzweifelter Vater


Änderung durch Malachit: Ich habe den Namen des Kindes mal lieber durch eine Abkürzung ersetzt. @Oscar76: Alles in allem ist es besser, wenn du hier etwas sparsam mit persönlicher Information umgehst - denke bitte daran, dies ist ein öffentliches Forum, und wenn es dumm läuft, könnte deine Expartnerin deine Beiträge hier finden.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.06.2020 22:19
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Sorry für die offenen Worte,, aber da bist Du selbst dran schuld:

a. Man bucht nicht spontan irgendetwas ohne es mit der Ex abzustimmen.

b. Man fasst die Ex nicht an. Das ist Sperrgebiet. Die hängen Dir uU sogar was an, OHNE dass etwas war ...

Und mehr als was Du bereits schon gemacht hast, mit dem JA reden und eine Anwältin beauftragen, die versucht Umgang zu erwirken, kannst Du leider auch nicht machen.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2020 23:37
(@inselreif)
Moderator

und vier Wochen bis zur Verhandlung ist nun eher kurz - aber lang genug, dass sich die erhitzten Gemüter etwas abkühlen können.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2020 23:41
(@celine)
Nicht wegzudenken Registriert

Etwas mehr Selbstreflexion täte Dir nicht schlecht. Vielleicht nutzt Du die Zeit, um über Deinen körperlichen Übergriff nachzudenken, und arbeitest ein wenig an Deiner Einsichtsfähigkeit.

Offenbar denkst Du immer noch, es sei Dein gutes Recht, Deine Ex anzugreifen, „um sie zur Rede zu stellen“. Würdest Du das bei Kollegen, Kunden oder Deinem Chef auch so machen? Wohl kaum. Aber bei einer Frau denkst Du, Du kannst das machen, weil sie schwächer ist als Du. Es ist Dir selbst zu wünschen, dass Du aus Deiner Strafe lernst.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2020 00:01
(@oscar76)
Schon was gesagt Registriert

Celine, genau  diesen Vorurteil habe ich beim JA, beim Familiengericht und selbst meiner Anwältin gesehen. Das schwächt schon gleich die Position.

Ja, vielleicht bin ich auch nicht unschuldig. Die Alternative, diese Missachtung und Ignoranz vor den Kindern  wieder hinzunehmen und zu gehen gab es auch. Es hört sich vielleicht seltsam an, aber  ich sehe es als Selbstverteidigung. Ich möchte kein Opfer sein. Und bitte nicht vergessen, dass ich der sorgeberechtigter Vater des Kindes bin. Natürlich keine Legitimation, aber mein Motiv war keine vorsätzlicher Angriff auf die Mutter, sondern auf mein Recht auf Umgang zu bestehen. Die Frau war böse, bestimmt kein Opfer.

Ich bin in den Foren auf ganz ähnliche Situationen gestoßen. Es hat mich überrascht, wie bekannt diese Verhaltensmuster der Mütter schon ist .
in einigen Fällen sah ich genau meine Expartnerin beschrieben. Sie hat ihrem Sohn den Vater entzogen-aber ich bin verurteilt.
Mich damit abzufinden ist nicht leicht. Die Mutter sitzt am längeren Hebel.

Auch meine Anwältin sagt, dass vier Wochen zur Verhandlung eher kurz ist. Doch es gab eine gute Vater-Sohn Bindung . Mit jedem Tag sehe ich das weiter gefährdet.

.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.06.2020 00:38
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo an alle Väter,
[...]
Am Betroffenen Tag waren P. und seine Geschwister wieder bei mir. Wir hatten spontan einen Wochenendausflug gebucht.
Die Idee P. mitzunehmen, fanden wir alle sehr gut. Es wäre eine schöne Zeit gewesen. Leider hat die Mutter das nicht genehmigt. Aber auf eine Art und Weise, die ich diesmal nicht mehr dulden wollte. Wir haben uns gestritten.
[...]
Danke für die Aufmerksamkeit, ein verzweifelter Vater

Die zeitliche Abfolge ist etwas unglücklich (nicht ganz eindeutig) formuliert.
Zuerst liest es sich so, dass P. schon beim TO war und von dort aus der  Ausflug gestartet werden sollte. :question:
Im Nachgang (beim 2. lesen) aber scheint es wohl so gewesen zu sein, dass man vorhatte P. zum Ausflug mitzunehmen, aber P. erst von der KM abgeholt werden sollte(musste)?? :question: Dort wurde dann die KM vom Vorhaben des Ausfluges in Kenntnis gesetzt (und äußerte Ihre Ablehnung...)?

Zunächst davon ausgehend, dass es ein geplantes Umgangswochenende mit P. (und den anderen Kindern) und dem KV (TO) war/ gewesen wäre,  ist die Intervention der KM absolut unverständlich (und haltlos):
Was der KV mit den Kindern (einschließlich P.) in seiner Umgangszeit macht, hat die KM (eigentlich) nicht zu interressieren.
Insofern war es dann (im Nachgang betrachtet)  ziemlich unklug/ blöd vom KV, hier die KM von seinen Plänen in Kenntnis zu setzen...(aber man(n) ist ja lernfähig).
Soll heißen: das nächste Mal einfach machen....

PS: was war überhaupt der Grund für die ablehnende Haltung zum Ausflug?

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2020 09:07
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Oscar,

das ist das Problem bei nicht gerichtlich festgelegten Umgangsregelungen. Sie können toll sein, bieten aber einem anderen Elternteil viele Möglichkeiten, willkürlich zu handeln.

In deiner Umgangszeit kannst du mit deinem Sohn natürlich hingehen wohin du möchtest, es sei denn ihr hattet vereinbart in einem Umkreis von x-km zu bleiben oder Ausflüge nur nach Absprache zu tätigen?!
Was aber gar nicht geht, mit Handgreiflichkeiten deinem Wunsch Nachdruck zu verleihen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass du es doch hättest besser wissen müssen. Siehe Handhabe der Tochter mit dem anderen Vater. Bei so einer Vorgeschichte wäre ich besonders wachsam und vorsichtig.

Dass du dich als Bittsteller siehst ist absolut nachvollziehbar. Geht vielen so und bei deiner Ex wird es wohl länger so bleiben. Besonders ab jetzt!

Mit deinem "Ausraster" hast du dir für die Zukunft leider viel verbaut und dein Verhalten der Mutter gegenüber wird ggf. auch zukünftig Einfluss auf den Umgang mit deinem Sohn haben. Also nach der angesetzten Verhandlung. Und mal ganz am Rande gefragt, ist das dein erster Ausraster oder neigst du tendenziell zu solchen Wutausbrüchen, wenn's mal hitzig wird? Falls ja, würde ich dir eine Anti-Aggressions-Therapie empfehlen. Könnte dir auch vor Gericht helfen. Kann aber auch als Schuldeingeständnis gesehen werden. Da du jetzt in die Mühlen der Justiz geraten bist, insbesondere beim Familiengericht, wirst du vielleicht schnell merken, egal wie man es macht, man macht es falsch. Das wünsche ich dir natürlich nicht.

Traurig ist leider oft mit ansehen zu müssen, dass bei einem Fehler der Kontakt zum Kind büßen muss. Sicherlich bist du deinem Kind gegenüber nicht so. Davon gehe ich jetzt einfach mal aus.

Dir bleibt aktuell nichts anderes als den Termin abzuwarten, dich bei deiner Ex zu entschuldigen und Besserung zu geloben.

Kurz hierzu etwas:

a. Man bucht nicht spontan irgendetwas ohne es mit der Ex abzustimmen.
b. Man fasst die Ex nicht an. Das ist Sperrgebiet. Die hängen Dir uU sogar was an, OHNE dass etwas war ...

Besonders zu a. möchte ich sagen, dass vernünftige Absprachen wertvoll sind. Das ist geschlechtsunabhängig. Die beiden Formulierungen "die EX/deiner Ex" verleiht eine Art Herrlichkeit, die einer Mutter oder einem Vater einfach nicht zusteht. Zur Verdeutlichung, besser wäre m.M.n. gewesen: Man bucht nicht spontan irgendetwas ohne es mit dem anderen Elternteil abzustimmen.

Ich finde, du, Oscar, hattest mit 2-3x Umgang unter der Woche und Übernachtung am Wochenende eine recht gute Regelung. Mehr als viele andere hier...

So böse ist deine Ex dann doch nicht, oder?

Ich wünsche euch eine gute Lösung fürs Kind.

LG D

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2020 09:38
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Du wirst die 4 Wochen und auch in Zukunft sehr vorsichtig sein müssen.

Bis zur Verhandlung kontaktierst Du die KM am besten gar nicht. Es geht dabei weniger darum, dass Du Kontakt zu Deinem Kind hast oder nicht sondern darum, dass es keinerlei Möglichkeit für weitere reale oder behauptete Angriffe gibt.

Sollte das Verfahren gut für Dich ausgehen, dann wirst Du auch in Zukunft sehr vorsichtig sein müssen. Nimm am besten einen Zeugen zum Abholen des Kindes mit und halte Abstand zur KM. Kind wird am besten am Tor/Haustür übernommen.
Auch sonstige Kontaktaufnahmen solltest Du auf das absolute Minimum beschränken.

Im Moment kannst und solltest Du gar nichts tun als auf Deine Anwältin hören. Danach sollte es einen umfassenden Umgangsplan geben, so dass Kontakte minimiert werden.
Geregelt werden sollte der Standardumgang, Ersatz für den Fall der Verlegung, die Ferien/Urlaub und die Feiertage/Geburtstag des Kindes.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2020 12:21
(@oscar76)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die Reaktionen.

@Kakadu.... ja, etwas unglücklich formuliert. Wir waren noch nicht auf dem Ausflug, ich hatte meinen Sohn am Nachmittag für 3-4 Stunden. und in der Zeit hatte ich zunächst telefonisch um Einverständnis gebeten und anschliessend bei der Übergabe, Die Ablehnung kam nicht wirklich begründet.
Ich muss klarstellen, dass es kein Drängen auf Zustimmung anschließend war. Ein vernünftiges Nein könnte ich akzeptieren.
Nein, ich konnte nicht mehr das Verhalten und die Art ertragen.

SpecialD...ich kann dir voll zustimmen...auch mir kommt die festgesetzt Regelung gelegen. und ja, nachdem ich einige Geschichten von Vätern gelesen habe, kann ich tatsächlich etwas froh sein, Wahnsinn, wie böse Frauen sein können.
Doch ich muss nochmal nachhaken weil meine Geschichte anscheinend den Eindruck weckt?
Seht ihr mein Verhalten als so gewalttätig und aggressive an? In der 8 Jahre dauernden Beziehung gab es nur zwei eskalierte Streitigkeiten. Zusammenschlagen oder Ähnliches hat es und wird es niemals geben. Ja, mittlerweile weissich, dass selbst ein Armgriff als Köroerverletzung angesehen wird. Ich hätte tatsächlich einfach gehen können. Aber habt ihr kein Verständnis zu der Aktion? Es war auch die Eskalation ihrer Provokationen und vielleicht haben die such eine Rolle gespielt.
Wie auch immer, ich reflektiere sicherlich mich ständig. Ich sehe es nach wie vor als notwendige Gegenwehr. Andernfalls hätte das auch zukünftig
Nicht aufgehört. 

Danke Susi für den tip.
Leider war ich bereits unvorsichtig. Ich weiß, das ich dadurch meine Ausgangslage weiter verschlechtert habe.
Ich habe bereits gegen die Anordnung verstoßen. Ich wollte meinen Sohn sehen. Ich konnte es nicht akzeptieren, dass ihr so einfach möglich war,
Das Kind zu entziehen.
Sowohl oder Anruf als Nachricht wollte ich eine Möglichkeit hören, wie ich meinen Sohn wieder sehen kann.
Gestern bin ich zur Kita gefahren um ihn wenigstens vom weiten zu sehen. Auch dort hatte ich Diskussionen mit den Betreuern. Die Kita ist auch gleichzeitig Arbeitsplatz der Mutter, also Näherungsverbot.

Mir ist nunmehr schmerzhaft bewusst, dass meine Chancen sehr gering sind, meine Vorstellung des Umgangs zu erwirken. Ich gehe davon aus, dass ich keine aktive sondern mehr die Statisten- Teilzeit daddy Tolle zugesprochen bekomme. Das kann ich nicht akzeptieren.

Daher stand ich heute vor der Aufgabe und wollte meinen Antrag zurückziehen und mich von meinem Sohn verabschieden.
Nur das Gespräch mit der Anwältin hat mich fürs erste davor zurück gehalten.
Aber mein Unverständnis und Ärger haben sich mehr zur Resignation und Akzeptanz meiner Lage geändert.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.06.2020 22:54
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Oscar,

wir haben Verständnis, heissen das aber nicht gut. Nicht ohne Grund laufen Väter Amok. Können wir dank diesem geilen Familienrecht nachvollziehen, heissen wir aber auch nicht gut. Verstehst du was ich meine?

Lass dir mal erklären wie das hier in Deutschland so läuft: da wo das Kind lebt, dieses Elternteil hat die Macht. Da fließen alle Gelder und alle Hilfsmaßnahmen hin. Meist ist es die Mutter, die von alle dem partizipiert.

Während das betreuende Elternteil (BET) sich so gut wie alles herausnehmen darf fällt dies alles unter dem Mantel "Kontinuität". Das umgangsberechtigte Elternteil (UET) hat Glück, wenn es das Kind sieht. Das "Waffenarsenal" eines boykottierenden Elternteils ist riesig. Krankheit, Manipualtion, Einschüchterung und Einbehalten des Kindes werden meist ungeahndet hingenommen. Man erfindet einfach was: Gewalt, sexueller Missbrauch, Prostitution, Menschenhandel, Alkohol, etc. Gefolgt von Strafanzeigen. Die meisten davon sehen so aus: sexueller Missbrauch des Kindes, Stalking, Gewalt, üble Nachrede, Drohung, Nötigung und Erpressung. Etwas davon kennst du ja jetzt. Das UET hingegen darf keine Fehler machen. Klingt komisch? Ist aber so.

Wer in unserem System aufgeben will, auch das verstehen wir / verstehe ich. Allerdings lohnt es sich, dem Kinde zu liebe den Kontakt aufrecht zu erhalten.

Mach jetzt keinen Fehler mehr. Füße still halten und den Termin abwarten.

Die meisten von uns kennen deinen Schmerz.

Viel Kraft!

LG D

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2020 23:33




(@bester-papa)
Registriert

Hallo Oscar,

ich verstehe nicht so ganz, warum Du Deinen Sohn jetzt aufgeben willst. Versetzte Dich doch mal in die Lage Deines Sohnes, wenn er von heute auf morgen seinen Papa nicht mehr sieht.

4 Wochen bis zur Verhandlung ist nix und wird die gute Vater-Sohn Beziehung nicht erschüttern.

Was die Handgreiflichkeiten betrifft, sollte man das Ganze nicht überbewerten. Wichtig ist, dass Du in der Verhandlung klar machst, dass der  Streit unter den Eltern nicht entscheidend ist, solange er nicht das Kindeswohl tangiert.

Wichtig ist, dass du Du schnell eine Umgangsregelung bekommst und gleich Ordnungsgeld mit in den Beschluss aufnimmst, falls die Mutter sich nicht daran hält.

Und lass Dich nicht zu einem Vergleich drängen. Bestehe auf einem Beschluss.
Der Weg wird steinig, aber Dein Sohn ist es wert.

Und zukünftig hältst Du Dich dann von der Ex fern.

VG
BP

AntwortZitat
Geschrieben : 24.06.2020 00:01
(@oscar76)
Schon was gesagt Registriert

Danke specialD....
Ich kenne das System....bin auf dem Papier Deutscher und.lebe seit 41 Jahren
und ich habe auch einige Rechtsverfahren hinter mir....als Unternehmer kaum vermeidbar.
Ich bin daher der Überzeugung, , dass das RechtAuslegungssache ist. Recht haben heisst noch lange nicht Recht bekommen.
Da spielen andere Aspekte auch eine Rolle.

Aber in Familienangelegenheiten erlebe ich das zum ersten Mal. Ja, ich sehe, das die Mutter eine bevorzugte Rolle darin spielt.
In vielen Bereichen sehe ich das ebenso. Die Mutter ist in den ersten Jahren nicht ersetzbar. Kein Vater wird diese Rolle ausfüllen können.
Dennoch darf das kein Freifahrtschein für Willkür oder Missbrauch dieser Sonderstellung sein.

Nein, ich werde nichts mehr machen. Sollen die zuständigen nach ihren Überzeugungen entscheiden. Erzwingen kann ich nichts, meine Ansprüche sind formuliert.

Ich konnte früher nicht die Väter verstehen, die Ihre Kinder verlassen. Doch jetzt habe ich es nachvollziehen.
Besser eine Trennung mit großem Schmerz, als den ständigen Schmerz des Statisten kurzzeitig Vaters.Trennungen.

Ich kann mir auch nicht mehr vorstellen, konstruktiv mit der Mutter zu kommunizieren. In meinen Augen hat sie jeden Respekt verspielt.
Ich glaube auch, dass das P.A:S, diese Definition habe ich hier kennengelernt, genau von ihr zu erwarten ist.

Daher sehe ich es mittlerweile auch besser für mein Kind, damit keine loyalitätskonflikte oder Ähnliches auftreten.

Danke nochmals. Das teilen und die Geschichten waren sehr hilfreich und etwas beruhigend.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.06.2020 00:06
(@oscar76)
Schon was gesagt Registriert

Bester Papa... ja, so sehe ich es auch, der Streit zwischen uns, sollte im.Umgang zu meinem Sohn keine Rolle spiele.
Aber indirekte hat das die Mutter getan.

Nein, ich werde jetzt geduldig warten. Aufgegeben habe ich die Forderung nach sofortigen Kontakt.
Steine oder Brocken könnten mich nicht von meinem Sohn abhalten. Doch gegen Mauern zu rennen, diese Aussicht
wäre etwas anders

Gerne, so gerne, obwohl Mutter meines Kindes, bestehe ich auch ich auf Distanz

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.06.2020 00:14
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ja, ich habe Verständnis für Dich, aber ich habe auch Verständnis für Deine Ex. Deine Ex will von Dir in Ruhe gelassen werden und nicht ständig bedrängt.

Die größte Gefahr Dein Kind zu verlieren ist Deine komplette Überreaktion. Es ist sinnvoll einen Umgangsbeschluss herbei zu führen. Dieser ist dann aber in Stein gemeiselt und das gilt auch für Dich. Wenn Du es schaffst Dich an die Regeln zu halten, kann alles gut werden. Aber wenn ich Deine Post lese, dann habe ich den Verdacht, dass Du "morgen" wieder vor der Tür stehst und damit alles kaputt machst.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 24.06.2020 10:03
(@wasserfee)
Registriert

ich sehe es genau so wie @susi64.
Ein fester Umgangsbeschluss wird euch gut tun.
Und versuche doch bitte mal nicht die komplette Verantwortung für die Situation der KM zuzuschieben, du hast da offensichtlich auch Anteile dran.

Ich kann mir auch nicht mehr vorstellen, konstruktiv mit der Mutter zu kommunizieren. In meinen Augen hat sie jeden Respekt verspielt.

wirst du aber müssen, sonst katapultierst du dich direkt ins Aus.
Komm mal aus deiner Opferhaltung raus und ändere auch was an deinem Verhalten (und deiner Sichtweise). Auch das wird die Situation entschärfen und deeskalieren.

WF

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 24.06.2020 10:36
(@maria22)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Oscar, blöde Situation. Susi und Wasserfee haben recht, unbedingt aus der Opferrolle rauskommen, sonst minderst du Chancen.

Kurze Frage, da eben relevant für das kommende Verfahren: Die anderen beiden Vorfälle mit der Mutter, sind die irgendwo vermerkt und nachweisbar? Bei diesem Vorfall, handelte es sich tatsächlich nur um ein Greifen der Arme und ist das auch so im Kontaktverbot vermerkt? Hast du in deiner Vergangenheit Dinge wie Körperverletzung, Beleidigung oder so etwas?

Es ist durchaus möglich, dass aufgrund der Vorfälle es zu einem begleiteten Umgang und Umgangsausschluss kommt, wie wahrscheinlich es ist, das kommt eben auf die Details deiner Vorgeschichte an, aber auch, wie du dich vor Gericht gibst.

Die Mutter wird wahrscheinlich auf einen Umgangsausschluss pochen, wegen körperlicher Gewalt und damit Gefahr für das Kindeswohl. Das Argument, dass die Angelegenheit zwischen dir und der Mutter war, zieht nur bei alltäglichen Streitereien, nicht bei körperlichen Angriffen.

Keinesfalls darfst du dich äußern wie hier. Den Angriff notwendige "Selbstverteidigung" nennen. Sagen, dass sie sonst ja nicht aufgehört hätte, dass sie es verdient hat. Damit erklärst du, dass eigentlich externe Faktoren für deinen Austicker verwantwortlicih sind und sobald diese wiederkommen (Mutter behandelt dich respektlos etc), passiert es wieder. Kein Richter will das hören.

So solltest du vor Gericht auftreten: Du bereust natürlich, was du getan hast. Die Schuld liegt voll bei dir, das ist dir bewusst. Und in den vier Wochen bis zur Verhandlung hast du an dir gearbeitet, dass du deine  Impulse besser in den Griff bekommst. Es wäre sicherlich nicht schlecht, wenn du ein eine Therapie, Selbsthilfegruppe etc nachweisen könntest.

Du musst auch Bedenken, dass in der gegebenen Situation die Mutter wenig Handlungsspielraum hat. Sobald körperliche Gewalt im Spiel ist, wird von dern Mutter seitens des JA und des Gerichts erwartet, dass sie die Reissleine zieht und erst einmal sich und das Kind schützt, bis alles geklärt ist.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.06.2020 12:31
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Leute, jetzt lasst mal langsam die Kirche im Dorf!

Natürlich hätte der TE seine Ex nicht an den Armen greifen dürfen. Aber er hat sie weder durchs Zimmer geschleudert,  noch sie geprügelt. Natürlich soll er sich auch entschuldigen und sagen, dass das übergriffig und falsch war.

Aber ich würde diese Entschuldigung jetzt auch nicht übermäßig aufbauschen oder deshalb ein Antiaggressionstraining buchen. Das ist, vorausgesetzt die Situation hat sich genau so zugetragen wie beschrieben, nun wirklich überzogen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 24.06.2020 12:48
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hi,
in zustimmender Anlehnung an vorstehenden Beitrag von @Lausebackesmama mal ein Beispiel wie ich es hier in unserer  - eigentlich sonst harmonischen -Hausgemeinschaft selbst (unfeiwillig als Zeuge) erleben durfte:

Eine recht junge Nachbarin von uns hatte sich mit einem anderen (älteren) Nachbarin (wegen einer Nebensächlichkeit) gestritten/ überworfen.
(Wir haben hier - in einem Mehrfamilienhaus wohnend -  eigentlich ein recht gutes Verhältnis untereinander.)
Besagter älterer Nachbar wollte wenige Tage später diesen Streit mit einem Gespräch beilegen und ging (in meiner Anwesenheit) auf die Nachbarin mit den Worten zu: Hallo A. meinst Du nicht, wir sollten nochmal über die Angelegenheit reden, um sie aus der Wlet zu schaffen...?
Dabei berührter er diese Nachbarin (eher vorsichtig) an der Schulter: Die Nachbarin wurde daraufhin extrem (hysterisch) laut, schüttelte die Hand des Nachbarn ab und gab schreiend zu verstehen, dass sie keinerlei Gespräche wünsche...
Jemand Außenstehenden (der vielleicht nur durch das Schreien mit den Worten: "Laß mich in Ruhe...") der Frau auf die Situation aufmerksam geworden wäre) hätte hier durchaus den Eindruck gewinnen können, dass sich der ältere Nachbar in ungebührlicher, üergriffiger  und grober Absicht an der jüngeren Frau "zu schaffen" macht...
Dabei war die Berührung eher als freundliche/ vertraute/ vertrauensvolle/ vertrauensbildende Geste (und im Sinne, "komm lass uns doch einfach nochmal drüber reden..." gemeint ...)
Hinzuzufügen wäre hier noch, dass der ältere Nachbar ein eher besonnener Zeitgenosse; die jüngere Nachbarin (=> 40) eher impulsiv vom Wesen her sind...

Bei lesen des Eingangsbeitrages von @Oscar76 und der Vorstellung über den Ablauf des Geschehens mit dem "am Arm festhalten" bin/ war ich zunächst zwiegespalten....
Tatsächlich wäre (für mich) die Frage, wie "fest" (grob) der Griff war, oder ob es eher eine (u.U.) "händische Interaktion" (einfaches Berühren...) des TO war, um seiner Argumentaton eine "pers. Note"  zu verleihen. Aber das wird der TO selbst am besten wissen (müssen).

[...]
Die Kita ist auch gleichzeitig Arbeitsplatz der Mutter, also Näherungsverbot.
[...]

@Oscar76,
hast Du ein Näherungsverbot nur gegenüber der KM oder darfst Du Dich auch den Kindern nicht nähern (wenn ja, warum?)...?

Ich frage deshalb, weil ich hier irgendwo (erst kürzlich)  mal etwas gelesen habe (Gerichtsurteil) dass ein Richter in einer ähnlichen Situation dies als "Streit unter Eheleuten" abgehandelt hat, in dem die Kinder nicht involviert/ betroffen waren (betroffen im dem Sinne, dass sich die Handgreiflichkeiten eben nicht gegen die Kinder gerichtet haben).
Das die KM in der Kita der Kinder arbeitet ist natürlich blöd... Blöd auch, dass Du das nicht auf dem Schirm hattest...
Da Du ja eine Anzeige der Polizei im Briefkasten vorgefunden hast:
Was genau wirft die KM Dir vor? Was wurde - seitens der Polizei - hier dokumentiert (betreffend der Handgreiflichkeiten)?

Ansonsten unabhängig von den Vorschlägen hier würde ich einen kleinen Zweizeiler an die KM schreiben, in dem Du einfach die KM angemessen um Entschuldigung bittest.
Ich könnte mir vorstellen, das dies bei Gericht positiv aufgenommen wird....

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 24.06.2020 13:52
(@maria22)
Zeigt sich öfters Registriert

Es gibt aber auch Urteile, da wurde der Umgang ausgeschlossen, weil der Vater die Mutter körperlich angegriffen hat, obwohl er den Kindern nichts getan hat. Das war allerdings mehr als blosses Greifen der Arme.

Eine Einstweilige Verfügung  Kontakverbot ist tatsächlich recht einfach zu bekommen. Allerdings gab es bereits in der Vergangenheit aktenkundige Vorfälle und er hat gegen das Kontakverbot verstossen. Da ist ein zu Kreuze kriechen die bessere Strategie, um das zu bekommen, was man möchte (Kontakt zu Kind).

Entschuldigung an die Mutter ist eine gute Idee, aber vorher xhecken, ob das Kontakverbot schriftliche Kontaktaufnahme oder ggf Kontaktaufnahme erlaubt

AntwortZitat
Geschrieben : 24.06.2020 14:10
(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

Leute, jetzt lasst mal langsam die Kirche im Dorf!

Aber ich würde diese Entschuldigung jetzt auch nicht übermäßig aufbauschen oder deshalb ein Antiaggressionstraining buchen. Das ist, vorausgesetzt die Situation hat sich genau so zugetragen wie beschrieben, nun wirklich überzogen.
LG LBM

Das sehe ich ganz genauso. Der TE soll zu allem ja und Amen sagen vor Gericht, komplette Schuld bei ihm ... ist das Forum nicht auch da, um genau so etwas entgegenzuwirken und da auch den mahnenden Zeigefinger zu heben, dass man nicht alles mit sich machen lassen soll.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.06.2020 14:36




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