Hallo zusammen,
ich hoffe ich poste das hier im richtigen Thema.
Ich vermute ich muss mein(e) Anliegen in 2 verschiedenen Themen unterteilen. Einmal geht es um den Umgang mit dem Kind und einmal um die Beziehung zur KM.
Ich habe mich schon etwas durchgelesen und es ist traurig was manche Menschen durchmachen müssen.
In der aktuellen Situation bin ich orientierungslos und weiß nicht welche Schritte ich nehmen soll / muss. Ich hoffe hier Rückmeldung zu bekommen und danke jedem der sich das hier durchliest.
Mitte 2023 habe ich mich von der KM getrennt. Sie wollte mich aber bis zuletzt wieder haben und hat es fast wöchentlich probiert. Ich war immer offen, gutmütig und einfühlsam und habe versucht die Trennung für sie so einfach wie möglich zu machen.
Leider kann Kränkung doch ein perfekter Nährboden für Drama sein.
Auf Grund der einfachhaltshalber bin ich zu meinen Eltern gezogen. Die KM hat noch ein Kind, welches Erwachsne und nicht von mir ist. Da ist es natürlich für die KM schwierig vorrübergehend "auszuziehen".
Ich wollte ihr die Möglichkeit geben eine Wohnung zu suchen, wobei ich bis heute den Großteil der Miete zahle (gemeinsamer Mietvertrag).
Seit der Trennung wurde ich bei so gut wie jedem Besuch provoziert. Ob das mit Beleidigungen, Eifersucht, Drama oder sonst was war. Dies wurde, trotzdem meines ständigen Hinweisens, vor dem Kind vorgenommen. Mittlerweile gab es auch ein Termin beim JA um den Umgang schriftlich festzuhalten. Die KM hat sich aber während meiner Anwesenheit selten dran gehalten.
Mitte Dezember bekam ich dann den Hinweis, dass man doch in der Wohnung bleiben wolle. Daraufhin hat man mit beiseitigen Einvernehmen, dass ich mir eine Wohnung zum Januar suchen kann. Gesagt, getan. Wohnung gefunden, abgelehnt von der KM mit den Hinweis die Kündigungsfrist zu beachten. Also Wohnung abgesagt.
Da jetzt gar nichts mehr klar war, hat man sich erneut auf ein Datum geeinigt, leider nicht schriftlich.
Im neuen Jahr dann ist es komplett eskaliert. Die Eskalationen vor dem Kind werden schwerer, die Beleidigungen tiefer. Frei nach dem Motto, was ich nicht haben kann mache ich kaputt. Mittlerweile wird das Kind vor mir sogar auf die Seite der KM gezogen.
Mehrmals wurde Druck auf mich ausgeübt, dass ich endlich eien Wohnung finden soll. Ich hatte natürlich selbst großes Interesse daran. Das JA ist nämlich der Meinung das Oma & Opa nicht als "Zuhause" zu sehen ist, sondenr nur die Wohnung von KM und , falls vorhanden, vom KV.
Nun, endlich eine Wohnung gefunden. Ich dachte es geht bergauf. Endlich routine, endliche fixe Regelungen und Ruhe. Nichts da!
Mir wurde mitgeteilt das man entweder auf die Differenz der Warmmiete besteht oder gar die Hälfte der Miete bis man ausgezogen ist.
Ich liebe meinen Sohn über alles. Ich möchte nichts erwirken was zum Nachteil der KM seien könnte. Würde mich mit einer 2-5er Regelung zufrieden geben (was nicht heißt das ich glücklich darüber bin, aber es geht wohl schlimmer).
Ich hoffe ich konnee kurz und knapp meine Leidensgeschichte erzählen.
Nun zu meinen Fragen:
- Sollte ich beim JA melden was für einen Psychoterror die KM verübt ? Ich habe das Gefühl das mit das Kind immer weiter entzogen wird. Und es soll nicht heißen, warum ich nie was gemeldet hätte ? Dem Kind geht es ja prinzipiell guter bei der KM.
- Kann sie die Hälfte der Miete weiterhin verlangen, obwohl ich die letzten Monate den Großteil schon getragen habe ? Ich möchte aus moralischer Sicht natürlich nichts anordnen.
Ich bin doch etwas orientierungslos und möchte klarerweise nicht alles hinnehmen was die KM verlangt.
Ich danke euch schon vielmals.
Grüße DayDay
Servus DayDay und willkommen hier!
Sollte ich beim JA melden was für einen Psychoterror die KM verübt ? Ich habe das Gefühl das mit das Kind immer weiter entzogen wird.
NEIN! Wenn Du beim JA über Euer Kind redest immer aus der Sicht und zum Wohl des Kindes argumentieren; irgendwelche Verfehlungen oder Fehler der KM außen vor -es sei denn, sie gefährdet Deiner Ansicht nach das Wohl des Kindes- lassen, das bringt nur unnötig böses Blut und Sand ins Getriebe.
- Kann sie die Hälfte der Miete weiterhin verlangen, obwohl ich die letzten Monate den Großteil schon getragen habe ? Ich möchte aus moralischer Sicht natürlich nichts anordnen.
Du solltest erst mal schauen, ob und wie Du aus dem Mietvertrag rauskommst, weil Du auch dem ggü. dem Vermieter mind. hälftig haftest, auch wenn Du die Wohnung nicht mehr bewohnst.
Darüber würde ich auch mit KM reden, um auszuloten, ob sie sich die Wohnung leisten kann.
Hat KM eigenes Einkommen?
Eine hälftige Mitbeteiligung ist m.E. nicht rechtens, sie hat aber Anspruch auf Kindesunterhalt (als Erziehungsberechtigte) und je nach Alter Eures Sohnes auch Betreuungsunterhalt. Wenn Euer Sihn bei ihr gemeldet ist,, erhält sie auch das Kindergeld.
Würde mich mit einer 2-5er Regelung zufrieden geben (was nicht heißt das ich glücklich darüber bin, aber es geht wohl schlimmer).
Vermutlich meinst Du damit eine mögliche Umgangsregelung? Sofern ihr nicht weit auseinander lebt würde ich eine hälftige Betreuung (sofern umsetzbar) anpeilen, damit hätte Sohni beide Eltern zu gleichen teilen...bedenke aber, dass bei dieser Lösung auch KU (oder auch Betreuungskosten) anfallen.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
@82marco Hey Marco, vielen Dank für deine Rückmeldung und das Willkommen heißen.
Ich bin leider nicht so fit was Foren betrifft deswegen zitiere ich mal "manuell".
NEIN! Wenn Du beim JA über Euer Kind redest immer aus der Sicht und zum Wohl des Kindes argumentieren; irgendwelche Verfehlungen oder Fehler der KM außen vor -es sei denn, sie gefährdet Deiner Ansicht nach das Wohl des Kindes- lassen, das bringt nur unnötig böses Blut und Sand ins Getriebe.
Okay verstehe. Dadurch das sie diesen Terror immer im beisein des Kindes vollzieht, könnte ich ja sagen das ich mir Sorgen um die psyschiche Gesundheit mache. So einen Terror zu machen hinterlässt doch sicherlich Spuren. Aber ich will auch nicht unnötig jemanden ans bein pickeln (egal wie sehr mich das persönlich belastet).
Du solltest erst mal schauen, ob und wie Du aus dem Mietvertrag rauskommst, weil Du auch dem ggü. dem Vermieter mind. hälftig haftest, auch wenn Du die Wohnung nicht mehr bewohnst.
Darüber würde ich auch mit KM reden, um auszuloten, ob sie sich die Wohnung leisten kann.
Hat KM eigenes Einkommen?
Eine hälftige Mitbeteiligung ist m.E. nicht rechtens, sie hat aber Anspruch auf Kindesunterhalt (als Erziehungsberechtigte) und je nach Alter Eures Sohnes auch Betreuungsunterhalt. Wenn Euer Sihn bei ihr gemeldet ist,, erhält sie auch das Kindergeld.
Rauskommen werde ich wohl nicht, bis die KM eine andere Wohnung gefunden hat. Vermieter möchte auch keinen Aufhebungsvertrag unterzeichnen, somit wäre ja nur noch 1 Schuldner im Vertrag.
Als wir vereinbart hatten, dass ich mir zum 1.2. eine Wohnung kann, sind wir sogar ihre Budgetplanung durch. Die Wohnung kann die KM sich locker leisten.
Unterhalt bekommt die KM seit dem ersten Moment. Das habe ich sogar direkt von mir aus überweisen. Kindergeld bekommt sie auch. Das Kind ist zwischen 2-3 Jahre alt.
Vermutlich meinst Du damit eine mögliche Umgangsregelung? Sofern ihr nicht weit auseinander lebt würde ich eine hälftige Betreuung (sofern umsetzbar) anpeilen, damit hätte Sohni beide Eltern zu gleichen teilen...bedenke aber, dass bei dieser Lösung auch KU (oder auch Betreuungskosten) anfallen.
Wir teilen uns das Sorgerecht. Als wir den Termin zur Umgangsregelung hatten, wurde vom JA einfach bestimmt das eine 2-5er Regelung für Kinder in dem Alter am besten ist. Ohne das Kind gesehen zu haben, ohne Wissen, dass das Kind ein absolutes Papa Kind ist. Da ich aber zusätzlich das „ok“ der Mutter bekommen, täglich für eine Stunde vorbeizukommen, habe ich kein Veto eingelegt.
Grüße DayDay
Hallo,
ich würde der km mitteilen, dass du die Wohnung seit dem Auszug am Xx.xx zu deinen Eltern nicht mehr nutzt. Insofern ist sie die alleinige Nutzerin und ist deshalb verpflichtet die Mietkosten allein zu zahlen. Sollte sie bis 28.02.2024 keine Einigung mit dem Vermieter bezüglich einer alleinigen Übernahme des Mietvertrages erzielen, so seid ihr gezwungen diesen Vertrag gemeinsam zu kündigen. Sollte sie dieser Kündigung nicht zustimmen, so wirst du das gerichtlich klären.
bezüglich Umgang, wie alt ist das gemeinsame kind? Ich würde wegen dem Umgang zum Jugendamt gehen und zwar mit dem Wunsch nach Beratung. Und dann folgenden Umgang fordern:
gerade kw Dienstag nach Schule/Hort bis Mittwoch Schulbeginn bei dir
freitag nach Schule bis Montag Schulbeginn bei dir
ungerade kw Dienstag/mittwoch wie gerade kw
ferien 1. Hälfte deine, 2. Hälfte km, Heiligabend km, Silvester du, Ostern 1. Feiertag km, Himmelfahrt km, Pfingsten du
ungerade Jahre (2025) Wechsel von 1./2. ferienhälfte, und entsprechend auch Feiertage, Himmelfahrt, pfingsten
damit gehst du übergaben bei der km aus dem Weg.
sophie
Das Kind ist zwischen 2-3 Jahre alt.
Je jünger das Kind, desto häufigere aber kürzere Umgangszeiten werden empfohlen; ab drei Jahren sehe ich (ist meine persönliche Meinung) überhaupt keine Problem, das Kind auch ein bis zwei (oder sogar mehr) Nächte bei Dir übernachten zu lassen.
Die Angaben vom JA sind auch nur "Erfahrungswerte" oder Vorgaben irgendwelcher G´scheidhaferl; der gesunde Menschenverstand und vor allem das Wohl und der Wille de Kindes werden oft außen vor gelassen (zumal der Gesetzgeber hier auch keine Richtlinien vorgibt).
Überlege Dir daher (Sophie hat hier schon das eine oder andere geschrieben), wie Du etwaige Betreuungszeiten mit Eurem Sohn gestalten kannst; ich rate meist, eine hälftige Betreuung im Sinne des Kindes zu ermöglichen.
Diesen Umgangsplan legst Du KM vor (besser wäre natürlich das mit ihr zu besprechen). Wenn Ihr keine Einigung findet, dann ab zum JA mit der Bitte um Vermittlung.
Lass Dich vom JA nicht einlullen und auch nicht erpressen; es geht um das recht Eures Kindes auf regelmäßigen Umgang.
Zum Thema Miete:
wenn ich richtig sehe, zahlt KM wohl den vollen Mietzins an den Vermieter, oder?
Insofern würde ich mit Ankündigung erst mal die hälftige Beteiligung stoppen, bis KM Dir einen plausiblen Grund (oder gar Rechtsgrundlage) für ihr Ansinnen vorlegt. Ist zwar zweischneidig, weil der Vermieter im Falle von nicht vollständiger Begleichung sich auch bei Dir schadlos halten wird, wenn Du auch nicht zahlst bleibt noch die Kündigung (aber KM will ja die Wohnung eigentlich auch halten).
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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