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bitte um Rat - Umgang abgesagt

 
 erdi
(@erdi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich bitte um Eure Meinung bzw. einen Ratschlag zu folgendem Sachverhalt.

letzte Woche hatte ich einen Anruf vom Jugendamt, wo mit mitgeteilt wurde dass der Umgang zwischen mir und Unserer Tochter ab sofort nicht mehr stattfinden kann.
Als Grund wurde Kindeswohlgefährdung angegeben. Auf Nachfrage welche Art und was genau vorgefallen sein soll bekam ich KEINE Antwort. Habe dann Angeboten
persönlich vorbeizukommen damit ich zumindest mal den Grund erfahre und was immer im Raum steht gerne klären möchte. Das würde nicht gehen da die KM dies nicht
wünscht und mir dies persönlich beim JA Termin mitteilen möchte. Dieser Termin soll nächste Woche dann stattfinden. Auf die Anfrage ob ich eine Vertrauensperson mit zu diesem
Gespräch mitbringen kann bekam ich die Antwort "Ja, aber sobald dieses Thema angesprochen wird muss diese Person das Zimmer verlassen"...

Geplant ist also: Nächste Woche Termin beim JA, Teilnehmer KM , Sachbearbeiterin JA, eine "Fachkraft" und ich.

Mich würde hierzu Eure Meinung Interessieren, ob dies so die normale Vorgehensweise ist und ob ich das "Recht" / Möglichkeit habe vor diesem Gespräch zu erfahren was überhaupt
im Raum steht.

Es sind hier im Vorfeld einige Äußerungen gefallen die mir zu Denken geben: "die KM möchte dies persönlich mitteilen, deshalb kann die Sachbearbeiterin mir den genauen Grund nicht
mitteilen" , "es hängt bei diesem Termin von meiner Reaktion ab ob der Umgang wieder stattfindet" , "dies entscheidet dann die KM"...

Ich finde diese Vorgehensweise etwas bedenklich: ich weiss nicht was der Vorwurf sein wird, sitze 3 abgestimmten Personen gegenüber und habe nachher keinen Zeugen , da dieser nicht
im Raum sein "darf"...

habe KEIN gemeinsames Sorgerecht.. dies wurde eine Woche zuvor über einen Anwalt beantragt, diese wusste die Sachbearbeiterin vom JA...

Vielen Dank für Eure Meinungen und Tipps hierzu.

LG

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.12.2015 20:02
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

darüber worum es geht kann man nur spekulieren. Aber vermutlich geht es wieder einmal um Mißbrauch oder Gewalt. Aus dem bisher geschilderten entnehme ich eine "typische" Returkutsche auf den Sorgerechtsantrag.

Dazu ist zu sagen, dass das JA den Umgang nicht aussetzen kann, dazu sind sie nicht befugt, auch wenn sich die KM dahinter versteckt.
Wenn Du eine Begleitperson mitnimmst und die KM damit nicht einverstanden ist, dann muss die Begleitperson wieder gehen.
Aber auch Du musst weder zum JA gehen, noch musst Du bleiben.

Aus meiner Sicht solltest Du hingehen, Dir anhören worum es geht und dann situationsabhängig entscheiden ob Du bliebst. Das JA hat hier keine Polizeigewalt noch können sie Dich vorladen! Sie haben auch keine Entscheidungsbefugnis.

Überlege Dir wie Du auf Gewalt oder Missbrauchsvorwürfe reagieren würdest und frage auch Deinen Anwalt dazu. Wenn das nicht die Gründe sind, dann ist es gut, aber ich glaube nicht daran.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 21.12.2015 20:12
 erdi
(@erdi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Susi,

erst mal danke für die schnelle Antwort. Denke ich werde den Termin war nehmen, mir den Vorwurf anhören und dann, wie Du schreibst , situationsabhängig entscheiden zu bleiben oder mich
höflich zu verabschieden.

Mich würde aber interessieren, generell ob dies so richtig ist:

Muss man informiert werden, wenn man den Grund nachfragt weshalb genau eine Kindeswohlgefährung bestehen soll ?
Kann ohne eine Zustimmung eine Fachkraft mit dazu oder kann man dies auch ablehnen ?
Ist hier kein "Vorab" Gespräch ohne Fachkraft und KM möglich bzw. auf Bitte um dieses in Bezug auf Klärung und Deeskalation dies vorzuziehen ?

diesen Termin könnte man als folge Termin machen wenn alle beteiligten Bescheid wissen um was es geht. Aber so wie ich Unser deutsches Familienrecht /Jugendamt einschätze
geht es wohl nicht anders... :exclam:

LG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.12.2015 20:29
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn das JA eine Kindswohlgefährdung sehen würde, dann müsste es sofort handeln. Dem ist aber offensichtlich nicht so.
In diesem Fall soll das JA eigentlich vermitteln. Wenn Du etwas wissen willst musst Du Dich an die KM wenden. Einen Termin beim JA solltest Du auch alleine bekommen können, nur werden die Dir nicht sagen worum es geht. Welche Rolle die Fachkraft spielt kann Dir hier keiner sagen. In der Frage solltest Du auch nichts überstürzen sondern eben auch damit, dass man Dir nichts gesagt hat Bedenkzeit ausbitten.

Leider machen viele KM falsche Anschuldigungen, wenn sie glauben, dass ihnen der KV das Kind mittels gSR wegnehmen will bzw. sich in ihr Leben einmischen möchte. Dazu ist zu sagen, dass das gSR eine Zustimmung des anderen nur bei Dingen von erheblicher Bedeutung erforderlich ist und Du Dich nicht in das Leben Deiner Ex einmischen willst, Du aber für Dein Kind ein guter Vater sein willst.

Das Ganze ist weder eine polizeiliche, noch eine gerichtliche Vernehmung, im Prinzip geht es darum zu vermitteln, dass ist auch das Einzige was das JA darf (außer im Fall einer Kindswohlgefährdung tätig zu werden). Letzlich wird es auch darum gehen beim JA einen guten Eindruck zu machen, da ist es eher schädlich auf denen rumzuhacken. Wenn Schritte notwendig sind, dann soll sie Dein Anwalt gehen.

Letzlich ist es die Entscheidung der KM ob Umgang stattfindet oder nicht. Wenn es keine Einigung gibt, dann bleibt Dir nur die Umgangsklage vor Gericht.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 21.12.2015 21:04
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Gibt es denn eine Umgangsregelung? Evtl. sogar eine gerichtliche?

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 21.12.2015 21:08
(@andreas-intess)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

auch wenn ich womöglich alleine mit meiner Meinung bin.
Je nachdem wie gefestigt du bist würde ich an dem Termin  in die vollen gehen. Soll heißen man wirft dir Sache x,y vor und du gehst hin und signalisierst " Sagt mir was ich wie machen muss mit eurer Hilfe um die Kindswohlgefährdung ab zuwenden"  

Andreas

AntwortZitat
Geschrieben : 21.12.2015 21:35
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Erdi,

habe KEIN gemeinsames Sorgerecht.. dies wurde eine Woche zuvor über einen Anwalt beantragt

Okay, dann hat die KM wahrscheinlich ganz unten in die Schublade der Kindsbesitzerinnen gegriffen. Ich würde auch schätzen, dass hier das Thema "Missbrauch" gespielt werden soll. Ein Schlag ins Gesicht aller wirklich Betroffenen.

Vorteil aus Sicht einer Kindsbesitzerin: Der Umgang kommt erst einmal zum erliegen. Nach langwierigen Ermittlungen (wir gehen davon aus, dass Du hier keiner Grund für irgendein meldewürdiges Verhalten gegeben hast) kommt dann die Forderung nach begleitetem Umgang ins Spiel. Da kann viel Zeit ins Land gehen und darauf spekuliert eine Kindsbesitzerin.

Du solltest bei dem Termin sehr höflich bleiben und bitte unbedingt im Vorfeld auch mit einem guten Anwalt für FamRecht sprechen bzw. Deine Strategie festlegen. Dabei besteht insb. Beratung auch im strafrechtlichen Bereich. Denn es kann sein, dass die KM diesen Bereich nutzen will, um gegen Dich vorzugehen. Wenn Sie jedoch um den Tatbestand der falschen Verdächtigung weiss, wird sie das tunlichst vermeiden und den Vorwurf in einem niederschwelligen Bereich halten.
Hier brauchst Du gute Beratung, um auf beide Szenarien reagieren zu können. Ansonsten könntest Du fragen, warum noch keine Anzeige bei Dir eingegangen ist bzw. könntest Du auch eine Selbstanzeige in Betracht ziehen. Diese Punkte bedürfen jedoch alle juristischer Beratung und sollen in keinem Fall leichtfertig von Dir gezogen werden.

Ansonsten solltest Du auch mit dem JA aufpassen. Es gibt immer noch viele mütterfreundliche JAs. Du wirst sehr schnell merken, ob man hier "neutral" an die Sache rangeht oder mögl. halbgare Vorwürfe der KM breiten Raum geben wird. Hol Dir bitte auf jeden Fall nach dem Termin hier Feedback vom Forum ein. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 21.12.2015 22:09
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi erdi,

meine kurze u. knappe Reakktion wäre folgende: Kontaktaufnahme zur KM, damit sie Dir bestätigt, dass
sie Dir den Umgang verweigert. Wenn sie sich nicht erreichbar stellt, Dir keine Antwort gibt o. sonstwie
ausweichend herumlaviert, Ansage an sie, dass Du das Familiengericht einschaltest. Anschließend haust
Du eine EA zur Wiederherstellung des Umgangs raus.

Der Eingriff in das Umgangsrecht ist ein schwerer und nur mit Kindeswohlgefährdung zu begründen. Die
Ansage der SA zeigt schon in die Richtung, die es geht. Bedenke, dass alles Zeit braucht (vor allem ein
Gerichtsverfahren) und setzte nicht auf das JA und erwarte von da auch nichts gutes. Wenn Du Glück hast,
fallen sie Dir nicht in den Rücken, mehr aber auch nicht.

Aussetzung von Umgang ist eine ernste Sache, gerade bei einem kleinen Kind. Sofort zum Anwalt, mit ihm
besprechen, dass die KM Dir wahrscheinlich mit Missbrauchsvorwürfen kommt und daraufhin ein Strategie
aufbauen. Also EA vorbereiten und was zu tun ist, wenn die KM wirklich solche Vorwürfe äußert (polizeiliche
Anzeige etc.).

Es ist typisch: Die KM verweigert den Umgang (was ein Verbrechen in jeder Hinsicht ist), läuft zum JA und
anstatt sie dort ne saftighe Ansage erhält, rufen die Dich an, setzten Dich unter Druck und die KM reibt sich
im Hintergrund die Hände. Du sitzt dann total verunsichert vor drei oder vier Frauen, die jedes Wort was Du
sagst, Dir im Zweifelsfall im Munde umdrehen werden. Hab ich alles schon erlebt.

Ich würde ohne Zeugen (bzw. Anwalt) nicht hingehen, ohne anwaltliche Vorbereitung und Strategie sowieso nicht,
und keinesfalls alleine mit den Tanten reden. In einem Gerichtsverfahren kommt das JA wieder ins Spiel, und das
wäre es schlecht, wenn sich dann was zusammen fabulieren können, z.B. "konfrontiert mit den Vorwürfen wurde
er sehr aggresiv etc".     

Die KM hat sich zu erklären, nicht Du; Du willst nur Umgang. Wenn die Mutter meint einen Grund zu haben, soll sie
diesem Dir, Deinem Anwalt o. ggf. dem Gericht erklären. Schriftlich und belegbar. Und nicht in einem Hinterzimmer
mit irgendwelchen Tanten, die hinterher alles anders erzählen, wenn sie befragt werden.

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 22.12.2015 12:05
(@fruchteis)
Registriert

Moin.

JAmt als heilige Inquisition. Das 'Belagerungs-'Setting des Amtes ist im Sinne einer 'Waffengleicheit' unangemessen.

Ich kann mich aus eigener Erfahrung und aus der Elternberatung dem Mux nur anschließen.

Nach Mitteilung vom JAmt, zunächst Mutter anschreiben, genaue Nennung der Umstände erbitten, die eine Aussetzung des Umgangs notwendig erscheinen lassen. Entweder erstmal direkt persönlich Kontakt mit Mutti oder gleich die Sache an Anwalt abgeben. Muttis Anwort entscheidet dann über weitere Schritte, evtl. gleich am nächsten Tag zum FamGericht.  

Zudem kurze Mitteilung ans JAmt, daß man nach direkter Kontaktaufnahme mit der Mutter ggf. gern auf das Beratungsanbebot des JAmtes zurückzugreifen bereit sei.

Damit wird klar, daß der Vater die Angelegenheit sehr ernst nimmt und für eine elterlichen Beratung offen ist.

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.12.2015 12:55
(@sittinbull)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

"die KM möchte dies persönlich mitteilen, deshalb kann die Sachbearbeiterin mir den genauen Grund nicht
mitteilen" , "es hängt bei diesem Termin von meiner Reaktion ab ob der Umgang wieder stattfindet"

Das ist eine ziemliche Frechheit, da will die KM dich wohl richtig schön in's offene Messer laufen lassen.

"dies entscheidet dann die KM"...

Das klingt auch nach Gutsherrenart, leider hat sie mit dem ASR das Recht dazu.

Ich denke auch, eine EA solltest du schnellstens in die Wege leiten. Der Termin ist trotz der Feiertage schon nächste Woche? Da hatte die KM doch bestimmt darauf spekuliert, dass das dieses Jahr nichts mehr wird... Ich würde an deiner Stelle zu dem Termin hingehen, höflich und ruhig bleiben und einfach alles anhören. Sollten dann tatsächlich Missbrauchs-/Gewaltvorwürfe kommen, würde ich fragen, warum sie noch keine Anzeige erstattet hat. Einer zeitnahe Anzeige und amtsärztliche Untersuchung wäre in so einem Fall ja absolut wichtig gewesen.

Von einer Selbstanzeige würde ich absehen, während der Ermittlungen würdest du sicherlich keinen Kontakt zum Kind haben und die KM könnte zumindest vorübergehend triumphieren. Bereite dich innerlich auf die Situation im Gespräch mit dem JA vor. Rechne mit den schlimmsten Vorwürfen und bleibe trotzdem ruhig und sachlich. Überlege dir vorher, was du sagen willst und rede lieber weniger als zu viel! Da es ja anscheinend von deiner Reaktion abhängt, wie es weiter geht, übe schon mal ein neutrales Pokerface, dass keine Interpretation zulässt!

AntwortZitat
Geschrieben : 22.12.2015 14:21




 erdi
(@erdi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo an alle,

vielen Dank für die schnellen Antworten. Werde zu dem Termin gehen, ruhig bleiben und mir anhören was jetzt denn der genaue Grund ist. Der vorgeschlagene Termin war seitens JA
nach Absage des letzten Freitags , mitte Januar! Auf meinen Nachdruck hin dies möglichst schnell zu klären und dass der Umgang schnell wieder stattfinden kann kam es zu diesem Termin ( vor Januar ).
Die Andeutung "ev. lässt sich dies nicht mit einem Termin kläre, da die Frage ja nicht mit "ja" oder "Nein" zu beantworten sei " ..kam dann hinterher.

Ich sehe nur das Problem, dass die KM nicht möchte das von Seite aus jemand mitkommt ( zum Gespräch) und ich somit wirklich keinen Zeugen habe.

Ich sehe meine Tochter trotzdem, jeden Freitag ist Sie bei meinen Eltern,d.h. ich sehe Sie an Weihnachten (1er Feiertag ), so dass eine Entfremdung nicht stattfinden kann.

Wie schnell geht so ein EA ? Wie läuft dies ab wenn ein Veto von der KM eingelegt wird ? Werde meinen RA bitten dies gleich mal vorzubereiten.

Danke und Gruesse.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.12.2015 19:18
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

es würde mich wundern, wenn der Umgang am Freitag stattfindet und Du Dein Kind sehen kannst.

Du solltest Dein Augenmerk nicht so stark auf das JA lenken sondern auf die KM und den Umgang. Der Hebel in der Sache ist die KM und das Gericht.

Also frage bei der KM nach und handle so wie Mux es vorschlägt. Aus meiner Sicht wird es noch eine Weile dauern bis Du Dein Kind wieder siehst. Gerichte verlagern ihre Entscheidung gern wieder zum JA wo eine Einigung der Eltern erreicht werden soll. D.h. aber nicht, dass Du nicht zum Gericht sollst. Das JA hätte der KM klar machen müssen, dass ein Umgangsboykott nicht hinehmbar ist, haben sie aber nicht.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 22.12.2015 20:30
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

aus meiner Sicht ist ziemlich klar, dass es wohl auf eine "Missbrauchsgeschichte" hinaus laufen wird. Nur so ist erklärbar, dass das nicht mit "ein paar Terminen" zu klären ist. Du solltest Dir hier vielleicht noch mal die Geschichten von anderen Betroffenen anhören. Ansonsten würde ich bei den Voraussetzungen den Termin auch nur mit einem sachkundigen Zeugen / RA besuchen. Das ist hier absolut angebracht, da möglicherweise auch Straftaten durch die KM geplant sind (z.B. falsche Verdächtigung). Hier sollte von Anfang an richtig reagiert werden.

Mach Dich bitte auch geistig mit den abstrusesten Vorwürfen vertraut, mit denen hier schon Mitglieder konfrontiert worden sind. So wurde aus der Forenbeobachtung auch schon angeführt, dass dem Kind etwas "rektal eingeführt worden sei", etc. Vermutlich in Deinem Fall abgschwächt a la "XY hat gesagt, das der Papa immer will, dass ich dies und das mache". Reagierst Du richtig, wird Dir dann die gnädige KM den Umgang wieder gestatten. Sicherlich allerdings mit einiges Einschränkungen, da das "Kind ja nun zur Ruhe kommen muss, nach diesen Vorfällen". Hier ist sicherlich einiges an Selbstbeherrschung notwendig, wenn die KM mit solchen Kloppern loslegen sollte. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 23.12.2015 00:06
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

aus meiner Sicht ist ziemlich klar, dass es wohl auf eine "Missbrauchsgeschichte" hinaus laufen wird.

Ich kann diesen Scheiß ehrlich nciht mehr lesen ...
Vor einigen Jahren habe ich mal eine Studie gelesen (ich glaube es war dunkelziffer.de) nach der 10% der Kinder von Ihren Vätern mißbraucht werden, allerdings auch 10% von den Müttern, der Rest verteilt sich auf das soziale Umfeld ...

... auch schon angeführt, dass dem Kind etwas "rektal eingeführt worden sei", etc. ...

ich weiß nicht, wieviele Zäpfchen ich meinen Kindern gegeben habe, ihnen den Popo eingecremt habe ... ich müsste Lebenslänglich bekommen ... Da ist so ein quatsch, ... Sollte mir jemals jemand vorwerfen, ich hätte meine Kinder mißbraucht, dann vergesse ich mich im selben Moment.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.12.2015 20:18