Hallo zusammen,
ich habe mich hier heute angemeldet, da ich derzeit etwas perplex bin und auf Hilfe hoffe bzw. in anderen Themen Hilfe geben möchte.
Zur Ausgangssituation (von der ich mir sicher bin, dass sie keine ungewöhnliche ist):
Vater eines 7-jährigen (ehelichen) Sohnes .
Trennung von Kindesmutter Dez. 2009, seitdem erst aussergerichtliche Versuche Umgang zu regeln, ab März 2010 gerichtliche Versuche. Im August 2010 erste gerichtliche Umgangsregelung (Ablaufdatum Dez. 2010).
Nach Auslaufen der ersten Regelung (insbesondere Ferien) erneuter Boykott des Umgangs durch die KM. Vor jeden Ferien gab die KM erst unter dem Druck eines Gerichtstermines im einstweiligen Anordungsverfahren nach. In einem im August 2011 erstellten "Sachverständigen"gutachten stehen Aussagen der KM, die Umgänge seien für den Sohn die "reinste Tortur". "Sachverständige" übernahm diesen Sachverhalt und empfahl Umgänge am Wohnort des Kindes (Vater und Sohn leben 350 km auseinander). Gericht hörte Sohn an. Dort erklärte das Kind die Umgänge seien toll und er möchte diese unbedingt weiter so machen (am Wohnort des Vaters!).
Daraufhin wurde im Dez. 2011 eine unbefristete Umgangsregelung "vereinbart" und gerichtlich dokumentiert. Ab Januar 2012 zwar immer wieder Kind-unabhängige Bedingungen der KM für Gewährung des Umgangs an den Vater, Umgang hat aber immer stattgefunden.
Seit Oktober 2012 Umgangsabsagen ohne Ersatztermine (Auf Anfrage Ersatztermin Aussage der KM:" Dann stell einen Antrag bei Gericht"), Umgangsabsagen an der Haustür des Kindes ( zur Erinnerung: 350 km Distanz zw. Vater und Kind).
Vater hat daraufhin bei Gericht darum gebeten, einzuschreiten. Gericht bezieht Jugendamt ein.
Jugendamt gibt folgende Empfehlung ab:
Umgang nur noch am Wohnort des Kindes...
Ich interpretiere das so:
Mutter will den Umgang verhindern. Schafft es erst nach fast zwei Jahren einer verbindliche Umgangsregelung zustimmen zu müssen. Mutter macht immer wieder deutlich, dass sie Umgang nur gestatten will, wenn dieser am Wohnort der Mutter stattfindet. Nach missliebigen Umgangsbeschluss zeigt sie eine gewisse Zeit "kooperationsbereitschaft", dann boykottiert sie die Umgangsregelung wieder und wird dafür vom Jugendamt belohnt.
Es gab übrigens zwei psychologische "Sachverständigen"gutachten (im ABR-Verfahren), deren Empfehlung meines Erachtens schon feststanden (Pro Mutter). Aber selbst die Gutachter und das Gericht kamen nicht umhin festzustellen, dass die KM das Kind instrumentalisiert und keinen Umgang möchte.
Wie soll ich mich verhalten, (wie) soll ich dagegen argumentieren?
Grüße
VaterCGN
Moin,
klingt ziemlich mies.
Ich schätze das ganze so ein: du konntest doch in einem Umgangsverfahren schon durchsetzen, dass die Umgänge weiter bei dir stattfinden.
Euer Sohn hat vor dem Richter doch auch selbiges ausgesagt.
Gibt es Gründe dafür, dass dies in einem weiteren Verfahren nicht nochmal so ablaufen würde? Ich meine damit, ob es die KM schafft euer Kind so zu manipulieren, dass es vor Gericht etwas anderes als das letzte mal aussagt.
Wurde der letzte Vergleich mit Ordnungsmitteln belegt? Falls ja, beantrage sie.
Aus Sicht des Gerichts und des JA sind deine Ex und du zwei Elternteile, die sich nur am Streiten sind. Unabhängig davon, wer der Auslöser ist.
Am einfachsten ist es da natürlich, das Kindeswohl als gefährdet anzusehen und auf dieser Basis eine Umgangsregelung zu schaffen, wie sei deine Ex fordert.
Ich kenne die Gutachten nicht im Detail aber ich würde bei denen und auch bei der Empfehlung des JA genaustens hinterfragen, auf welcher Basis die Ergebnisse ermittelt wurden.
Manche JA machen es sich da sehr einfach... kurz mal mit der Mutter reden, fertig. Das Kind komplett außen vor gelassen. Auf so einer Basis kann man natürlich nicht entscheiden, was für das Kind das Beste ist.
Und dann sind natürlich auch so Details wichtig wie: Saß die Mama genau neben dran als das Kind "ausgefragt" wurde oder war man mit dem Kind alleine?
Bei mir war es damals so, dass der Richter genau wissen wollte wie JA und VB ihre Berichte erstellt haben. Mit wem haben sie geredet? Haben sie mit dem Kind geredet? Wie sind sie vorgegangen?
Der VB hatte bei mir vorbildliche Arbeit geleistet und konnte in der Verhandlung eindrucksvoll (so stehts im Beschluss 😀 ) darstellen, dass der Umgang für das Kind mit seinem Vater wichtig ist.
Die JA Tante konnte das hingegeben nicht. 5min mit KM telefoniert, 5min mit mir telefoniert. Bericht geschrieben. Dieser sprach sich zwar auch eher für meinen Antrag aus, jedoch hat das den Richter null interessiert.
Die arme Frau wurde erstmal dermaßen "rund gemacht" für ihre schlampige Arbeit, dass sie die Hälfte der Verhandlung gar nichts mehr sagte.
Worauf ich hinaus will: hier kann ein gezieltes Fragen durch dich oder deinen Anwalt auch einiges bewirken.
Wie soll denn bitte ein Umgang mit dem Kind in seinem Wohnort ablaufen? Du nimmst dir jedes mal ein Hotel und das Kind schläft mit dir dort?
Oder nimmst dich die KM freundlicherweise bei sich auf ( :rofl2: ) ? Soll die KM doch erstmal ein Konzept vorlegen wie sie sich das vorstellt. "Nö, ich will nicht" reicht nicht.
Deine grundsätzliche Argumentation sollte sein: euer Kind hat ein Recht auf Kontakt mit beiden Elternteilen. Hat es das nicht, ist das nicht im Interesse des Kindes.
Du siehst das Kindeswohl nicht gefährdet wenn der Umgang bei dir stattfindet. Gegenteiliges soll die KM/Gutachter/JA bitte entsprechend nachweisen.
Vielleicht solltest du mal das Thema "fehlende Bindungstoleranz" mal in den Raum werfen. Es gibt Urteile, wo Mütter deswegen das SR verloren haben. In den einzelnen Fällen war aber auch viel passiert bis es soweit kam.
Dies soll und muss ja nicht dein Ziel sein, aber vielleicht reicht das ja als "Wink mit dem Zaunpfahl" damit der KM der "Worst-Case" mal transparent gemacht wird.
Gruß
Jack
Tach,
welches Jugendamt ist denn zuständig? Eines der umwerfend mütterfreundlichen Kölner Ämter oder ein anderes?
Gruß Eric
Fehlende Bindungstoleranz ? Was ist das ?
Mir wird ja auch z.b. vorgeworfen hätte mich nie um das Kind gekümmert.
Gezeigtes Desinteresse
Das Kind.verblödet bei mir
Sei nicht erziehukgsfaehig
Lässt die Ex alles von ihrem.Anwalt ausrichten und Ex verkündet das so vor JA und Gericht
@ DG,
Mir wird ja auch z.b. vorgeworfen hätte mich nie um das Kind gekümmert.
zum wiederholten Mal: Für Deine Schimpf-Tiraden hast Du Deine eigenen Threads. Es ist eine grobe Unhöflichkeit gegenüber anderen Usern, sie überall in fremden Threads breitzutreten, wo es Dir gerade passend erscheint. Du hilfst mit dieser selbstmitleidigen "alle anderen sind schuld"-Nummer niemandem.
M.
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moechte doch da in.diesem.Thread von fehlender Bindungstoleranz die Rede war eine kurze Erläuterung was das ist. Bzw. Ob diese Aussagen darauf schliessen lassen ? Dürfte fuer VaterCGN auch interessant sein
Ich hab dieses Thema lediglich mal in den Raum gestellt. Ob die Aussagen darauf schließen lassen, darüber wird wohl jeder seine eigene Meinung haben.
Wenn du die Definition dieses Wortes nicht kennst, google es doch einfach... http://wikimannia.org/Bindungstoleranz
Jack
Hallo,
google mal nach Bindungsprinzip und Kontiunitätsprinzip und PAS-Syndrom.
Es ist doch (wenn ich die Aussagen richtig deute) ein klarer Fall von dem, was die KM hier versucht.
Sie möchte dich mürbe machen...
Dein Sohn ist mit 7 schon in einem Alter, wo sein Wort eigentlich schon mehr gewicht hat. Und man kann ihm auch schon zumuten, eine Fahrt von 350km mit Papa zu machen.
Lass dir aber auch von der KM nicht auf der Nase herumtanzen. Wenn es nur über das Gericht geht, dann geh übers Gericht. Notfalls lass ein eigenes Gutachten erstellen, von einem wirklichen Fachmann...
Du kennst deine Ex besser als wir... Du müsstest wissen, wie sie tickt und wie man sie kriegen kann...
LG
Marko
Hallo zusammen,
danke für die Antworten.
@eric
Es handelt sich um das Jugendamt Emsland, da mein Sohn dort wohnt.
@marko
Das die Mutter keine Bindngstoleranz hat, ist mit klar. Auch dass ich glauben könnte, Wera Fischer würde über meine Frau schreiben, interessiert das Gericht nicht.
Und es ist nur meinem Sohn zu verdanken, dass es Umgänge bei mir gibt.
Es gab nämlich ein Gutachten im Aufenthaltsbestimmungsrecht in dem die Gutachterin die Aussagen der Mutter, dass "die Umgänge für meinen Sohn die reinste Tortur sind und er anschließend tagelang durch den Wind ist" in eine entsprechende Umgangsregelung ummünzte.
Das zuständige Gericht hat dann (vielleicht aus Versehen) meinen Sohn in der Anhörung danach gefragt und der machte deutlich, dass die Umgänge toll seien und er unbedingt zu mir nach Köln möchte.
Ganz nebenbei hat mein Sohn just zu diesem Zeitpunkt eine Schluklasse übersprungen.
Jedesmal wenn ich auf die Kindesmutter zugehe, wird mir daraus ein Strick gedreht.
Gruß
VaterCGN