Hallo liebe Gemeinde... Ich bräuchte ganz dringend ein paar Ratschläge.
Meine Tochter ist 1 Jahr und 5 Monate alt, ich leb getrennt von der KM, waren nicht verheiratet, haben GSR und gem. Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Die Kleine lebt bei der Mutter.
Die Mutter wurde heute verhaftet, wegen Schulden oder Zwangsvollstreckung, also nicht wegen einer Straftat.
Ich bin jedoch nächste Woche auf einem wichtigen dienstlichen Lehrgang und habe auch normalerweise nicht die Möglichkeit, die kleine während meiner arbeitszeit zur krippe zu bringen, sie abzuholen.
Darf die polizei die KM festhalten, wenn keine betreuung für das kind gewährleistet ist?
Bin für schnelle Hilfe dankbar
Moin Zarathustra,
bist Du wirklich sicher, dass dieser Lehrgang wichtiger ist als Dein Kind? Und dass im Zeitalter von HomeOffice, Gleit- und Teilzeit keine Möglichkeit besteht, sich angemessen um ein Kind zu kümmern?
Die Alternative heisst: Kind zur Mutter in die Haftanstalt. Oder in ein Heim. Vielleicht überlegst Du Dir Deine Prioritäten noch einmal; wenn Du plötzlich erkranken würdest, müsste dieser Lehrgang ja auch ohne Dich stattfinden...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin,
sollte die Km in Haft bleiben, was ich mir nicht vorstellen kann, dann wird das Kind dem Jugendamt - Nothilfedienst - übergeben. Wenn es sich um eine EV handelt, der sie nicht nachgekommen ist, kann ich nur sagen "selbst Schuld" und ich glaube nach der EV wird sie wieder laufen gelassen.
Das es sich um Eurer Kind handelt, musst Du Dir schnell im Klaren werden, was wichtiger ist ... der Lehrgang, oder Euer Kind.
Könnte mir vorstellen, wenn das Kind erst einmal in Behördenunterbringung ist, dass es auch so eine weile bleibt ... mindestens ein paar Tage.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Ich bin jedoch nächste Woche auf einem wichtigen dienstlichen Lehrgang und habe auch normalerweise nicht die Möglichkeit, die kleine während meiner arbeitszeit zur krippe zu bringen, sie abzuholen.
Dann schaff' dir diese Möglichkeiten, aber zackig! Du drehst wohl nicht ganz rund.
Hallo
Versuche ersteinmal rauszufinden, was genau da los ist! Dein Lehrgang ist, wie du sagst, nächste Woche und nicht jetzt. Jetzt steht das WE vor der Tür und somit sollte es jawohl für dich möglich sein, das Kind zu dir zu holen. Dann kann man weiter sehen.
Grundsätzlich sollte dein Kind aber die höchste Priorität besitzen.
Kopfschüttelnde Grüße
Jammy
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World
Vielen dank für die vorverurteilungen... selbstverständlich ist mein kind wichtiger und ich würde den lehrgang zur not auch ausfallen lassen. Das stand allerdings auch nie außer frage und anstatt der selbstherrlichen vorverurteilungen und blödsinniger beiträge a la "du spinnst" hätte ich mir einen sachlichen hinweis zur situation gewünscht...
Hallo!
Wie sieht es auch mit krank schreiben lassen?
Gruß
Zauberlehrling
Hallo
1. Kann ich nicht erkennen, wo ich dich verurteilt habe !
2. Wenn jemand, so wie du, daherkommt und keine Lösung für ein Problem sucht, sondern von vornherein gleich sagt, dass er ja auf einen wichtigen Lehrgang müsse und auch ansonsten kaum Möglichkeiten hätte, das Kind in die Krippe zu bringen oder abzuholen, dann darfst du dich nicht wundern. Die meisten in diesem Forum würden sich nen Arm abhacken für eine Gelegenheit, wie sie sich dir gerade bietet.
Sollte das hier falsch angekommen sein, ist es an dir, es richtig zu stellen. Wir können nicht wissen, was du meinst, wenn du es nicht schreibst.
3. Wie schon erwähnt, mußt du jetzt ersteinmal rausfinden, was genau los ist.
4. Ein "Hallo" und ein "Bis bald" kostet nichts und tut nicht weh, sondern ist vielmehr eine Frage der Höflichkeit und des guten Umganges.
LG Jemmy ( der immer die Zeit für Gruß- und Abschiedsformel hat )
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
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Guten Morgen
So, die situation hat sich gestern folgendermaßen dargestellt. KM wurde verhaftet, wegen einer straftat (tankbetrug), deren strafe nicht gezahlt wurde. Daher 41 tage haft. Hab die kleine sofort aus der krippe abgeholt. Zum glück der mutter hat sie ein ziemlich doofer bekannter aus dem gefängnis geholt, indem er die noch offenen 420 euro gezahlt hat. Somit durfte sie abends wieder nach hause.
Die informationen, die ich bisher über so eine situation sammeln konnte, deuteten alle daraufhin, dass es selbst bei ordnungshaft keine haftverschonung für eltern gibt. Das kind wird dann einfach dem jugendamt übergeben. Was mich dabei so sehr beunruhigt hat, ist die tatsache, dass ich öfter auf lehrgängen, tagungen und workshops in ganz deutschland unterwegs bin. Und wenn ich grad in der anderen ecke der republik bin und dann um 15.00 erfahre, dass die mutter meiner kleinen verhaftet wurde, kann ich nichtmal eben meine tochter abholen. Das sind dann mindestens 6h autofahrt. Dann kommt sie in ein heim, ohne wenn und aber. Und diese vorstellung ist schrecklich.
Das gestern ist nochmal glimpflich abgelaufen, aber allein die vorstellung, dass ich tatenlos zusehen müsste, wie die kleine maus in ein heim gebracht wird, ist schon sehr beunruhigend. Daher zielte meine frage eher darauf ab, ob es keine möglichkeit gibt, den vollzug des haftbefehls für alleinerziehende auszusetzen.
Kam vielleicht im eifer des gefechts nicht so klar rüber, aber ich musste zusehen, dass ich noch vor "ladenschluss" in die krippe komme...
Also danke erstmal für die ratschläge
lg
Guten Morgen
wenn du so eine Angst hast,daß die KM noch öfters kontakt mit sowas haben wird, warum versuchst du dann nicht die kleine zu dir zu nehmen?
Lg
Hallo
Diese Sache gibt natürlich sehr zu denken. Tankbetrug wird ja gerne als "Kavaliersdelikt" angesehen und mehrheitlich von Männern begangen. Man muß schon recht abgebrüht sein, für so eine Nummer. Das wirft die Frage auf, zu was ihre kriminelle Energie noch so alles ausreichend ist?
Wenn man aber erwischt und verknakt wird und dann auch noch so dusselig ist die Strafe nicht zu bezahlen ( was die nächste Frage aufwirft: geht es ihr finanziell so schlecht? ), tcha, dann ist es wohl angebracht mal "einzufahren". Möglicherweise beeindruckt das ja mal.
Ich frage mich aber, ob das auf Dauer für das Kind tragbar ist. Das Kind wird ja älter und erreicht irgendwann ein Alter, wo es alles mitbekommt.
Oft werden Kinder sogar für illegale Machenschaften rangezogen, da ein Kind ja nicht bestraft werden kann.
Ich möchte dir auf jeden Fall anraten, dir einen "Notfallplan" zurecht zu legen, für den Fall, das irgendwann mal schnelles handeln gefragt ist.
LG Jemmy
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Moin,
wie wäre es, wenn Du das Pferd von der anderen Seite aufzäumst?
Wenn die KM so unzuverlässig ist, solche eklatanten Einschnitte in die Betreuungsmöglichkeit vorgenommen werden, weil die KM schlichtweg ihr eigenes Leben nicht auf die Reihe bekommt, müssen andere Wege her.
Die KM ist (nach oberflächiger Betrachtung) nicht in der Lage ein Kind zu erziehen und es zu betreuen. Wenn Du nicht irgendwas unternimmst, dann läufst Du tatsächlich Gefahr, dass die Kleine irgendwann in eine Pflegefamilie kommt und vielleicht irgendwann nicht mehr wieder rausgegeben wird. Du wirst Dir dann gefallen lassen müssen, warum Du es hast soweit kommen lassen?
Wie sieht es damit aus, dass Du ein eigenes Betreuungskonzept aufbaust, auch für die Zeit wenn Du auf einem Lehrgang bist? Wie sieht es mit Oma's & Opa's aus? Guten Freunden ...
Wenn Du nichts unternimmst, dann wird diese Entscheidung irgendwann abgenommen ... auf die Du dann auch keinen Einfluss mehr hast.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo Zarathustra,
wie sehen denn deine Ambitionen aus, deine Tochter ganz zu dir zu nehmen. Hat deine Tochter 100% Platz in deinem Leben oder steht sie dir im Weg? Das ist die Frage, die sich für dich stellen sollte und so ist dann wohl auch der Kommentar von Jemmy zu verstehen mit dem "Arm abhacken".
Ich weiß nicht, wie da die Chancen stehen - aber immerhin ist deine Ex ja kriminell geworden! Das dich das beunruhigt, ist ja gut und schön, aber wie weit geht deine Bereitschaft, ihr solche Situationen nachhaltig zu ersparen, in dem du sie zu dir nimmst? Vom Job her würde das nach deinen Aussagen zwar einen gewaltigen Einschnitt bedeuten, aber wenn das mit deiner Ex so weiter gehen sollte und du nicht entsprechend reagierst, wird das JA vielleicht auf die Idee kommen, ihr das Kind wegzunehmen und für immer in ein Heim zu stecken, oder vielleicht in eine Pflegefamielie.
Ich will jetzt nicht schwarz malen. Vermutlich war das von deiner Ex auch nur ein Ausrutscher. Ob das auf Grund dessen überhaupt klappen könnte, weiß ich auch nicht - das wissen die anderen hier oder dein Anwalt oder das JA aber bestimmt besser. Aus dem Bauch heraus würde ich das aber als DIE Chance für dich ansehen - wenn du natürlich dazu bereit bist.
Auch das hört sich für dich vielleicht wie eine Vorverurteilung an. Sorry, da ist jeder anders - aber mein Kind aus einem möglichen kriminellen Umfeld zu holen, wäre mein erster Gedanke. Mein Kinder (3 Jungs) leben auch nicht bei mir, und es würde mein Leben auch völlig umkrempeln, wenn ich versuchen würde, sie zu mir zu holen. Glücklicher Weise ist meine Ex zwar zu mir nicht gerade nett, aber in meinen Augen ne gute Mutter.
Keiner will auf dir rumhacken oder klugscheißen (hoffe ich) - aber manchmal braucht man halt einen Mahner von außen, der einem ein Licht aufgehen lässt.
Zu deine akutellen Herangehensweise kann ich dir leider keine Tipps geben. Da habe ich Gott sei Dank keine Erfahrugen mit. Vielleicht hat dir der Rest aber geholfen.
LG Hoschti
Moin,
ganz grundsätzlich brauchen auch "normale" Familien Notfallpläne. Ein Elternteil kann beim Fensterputzen von der Leiter fallen, einen Schwächeanfall haben etc. - und der andere ist als Fernfahrer, Monteur oder Berufssoldat nicht greifbar. Was dann, wenn man sich nicht vorher eine Lösung überlegt hat?
Abgesehen davon: Nein, es ist gut und richtig, dass für kinderbetreuende Elternteile keine Sondergesetze gelten, die sie gegen Haft- und andere Strafen immunisieren. "Ich habe zwar eine Bank überfallen, aber man kann mich nicht verknacken, weil ich ja auf's Kind aufpassen muss" ist keine Option, die ich mir wünschen würde.
Just my 2 cents
Martin
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